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Diener Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-09

Wortprotokoll

Im Jahre 2007 hat uns der Bundesrat die Botschaft zugeleitet. Ich denke, das war ein recht schicksalhafter Zeitpunkt für diese Vorlage. Knapp ein Jahr später hat dann der Bundesrat auch schon die Nachbesserungen geliefert. Die Frage stellt sich: Warum?

Ich denke, dass es mindestens drei Gründe für diese Nachbesserung vonseiten des Bundesrates gibt: Zum einen kam die Wirtschafts- und Finanzkrise, die in einer ganz neuen Art und Weise auch wieder das Aktienrecht ins Zentrum rückte. Zum andern kam die Volksinitiative von Herrn Minder. Ein dritter Punkt ist vielleicht, dass das Departement eine neue Vorsteherin erhielt.

Wir haben in der Kommission intensiv diskutiert, wir haben gerungen, und es war uns auch bewusst, dass wir einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative Minder zu erarbeiten hatten. Die Protokolle unserer Diskussionen, unsere Überlegungen sind sicher eine gute Basis für die Weiterarbeit im Nationalrat.

Viele Punkte waren eigentlich unbestritten. Sie geraten jetzt ein bisschen in den Hintergrund, obwohl sie markante Verbesserungen sind. Sie geraten darum in den Hintergrund, weil wir uns darüber eigentlich einig sind. Ich erlaube mir trotzdem, noch einmal kurz darauf hinzuweisen.

Die Verbesserung der Corporate Governance beinhaltet nicht nur die Frage der Entschädigungen und auch nicht nur die Frage der Zuständigkeiten bezüglich dieser Entschädigungen. Es findet eigentlich eine generelle Stärkung der Aktionäre statt, was sicher eine breite Unterstützung findet. Ich denke, nur schon die Frage der Sonderuntersuchungen, die Frage des Einberufungsrechts oder auch des Traktandierungsrechts sind klare Verbesserungen, und sie bedeuten auch eine klare Zuweisung von mehr Verantwortlichkeit an die Aktionäre. Wenn ich den Ausführungen von Kollege Bürgi folge, muss ich sagen: Ich denke, wenn die Aktionärsrechte im erwähnten engen Umfang - einzig das Bezahlen einer Geldsumme - verstanden werden, ist das keine zeitgemässe Antwort mehr. Auch das Aktionärsrecht muss sich weiterentwickeln und die gesellschaftspolitischen Fragestellungen aufnehmen. Die zweite Verbesserung ist sicher die Flexibilisierung der Kapitalstrukturen, und die dritte ist die Modernisierung der Regeln zur Generalversammlung. Ich denke da insbesondere an die neugeschaffenen elektronischen Möglichkeiten.

Ein wichtiges Element, Kollege Schweiger hat schon darauf hingewiesen, ist die Lösung der Problematik der Dispo-Aktien. Wir haben uns, in einer ersten Lesung nur knapp, in einer zweiten Lesung dann mit einer klaren Mehrheit, für das Nominee-Modell entschieden. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Schritt in dieser Revision.

Dann haben wir, das ist auch ganz klar, Unterschiede zwischen börsenkotierten Unternehmen und nichtbörsenkotierten Unternehmen gemacht. Auch das ist, denke ich, ein Meilenstein. Über die meisten dieser Punkte herrscht eigentlich Einigkeit, und wir werden in der Detailberatung wohl kaum mehr viele Worte darüber verlieren.

Im Zentrum der Uneinigkeit stehen die Zuständigkeit für die Höhe der Entschädigungen und die Frage, wieweit diese Entschädigungen, die in unserer Gesellschaft im Zentrum der Kritik stehen, reguliert werden können. In diesem Bereich haben wir diverse Minderheiten; das kann man der Fahne entnehmen. Als Gegenstück sind im Laufe des gestrigen und des heutigen Tages sehr viele Einzelanträge auf unsere Pulte geflattert. Und ich muss schon sagen: Sie stammen mehrheitlich von Leuten, die nicht in der Kommission sind. Ich bin froh um den Hinweis von Kollege Bürgi, der festgehalten hat, dass es gilt, einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative von Herrn Minder zu formulieren. Da möchte ich doch auf eine gewisse Mässigung tendieren, wenn es jetzt darum geht, alle Verbesserungen und Erweiterungen, die wir [PAGE 609] in der Kommission vorgenommen haben, radikal infrage zu stellen.

Für mich ganz persönlich standen folgende Themen im Zentrum: Die Aktienrechtsrevision muss aus meiner Sicht die kritisierten Missstände im Bereiche der Entschädigungen korrigieren; und zwar zwingend. Sie muss diese Korrekturen verknüpfen mit der Stärkung der Aktionärsrechte und dem Miteinbezug einer sogenannten demokratischen Legitimierung vonseiten der Aktionäre - auch wenn mir klar ist, dass diese Demokratie nicht mit der politischen Demokratie zu vergleichen ist und das Wort demokratisch damit vielleicht in Anführungs- und Schlusszeichen gesetzt werden muss. Für mich persönlich sind starre, fixe Obergrenzen bei den Entschädigungen jedoch abzulehnen. Sie sind zu oft realitätsfremd und begrenzen die Freiheit der Aktionäre zu stark. Fixlohn und Bonus müssen wieder in Proportionen zurückgeführt werden, die das kurzfristige Gewinndenken korrigieren.

Wie schon erwähnt wurde, ist die Regelung der Dispo-Aktien notwendig, weil viele Kleinaktionäre, die primär ihr Geld anlegen wollen und kein Interesse an der Firma oder an der Unternehmung haben, wirklich eine neue Lösung brauchen. Darum unterstütze ich auch eine institutionelle Stimmrechtsvertretung durch eine Verwahrungsstelle.

Wir alle wurden im Vorfeld dieser Debatte mit Mails und Schreiben eingedeckt, die massiv Kritik übten am Vorschlag, wie er heute auf unserem Tisch liegt. Im Zentrum stand immer das Argument der Schwächung des Verwaltungsrates gegenüber der Geschäftsleitung, vor allem im Bereich der Entschädigungskompetenz. In der Vergangenheit haben wir aber erlebt, dass in einigen Unternehmungen Verwaltungsräte ihren Herausforderungen nicht gewachsen waren. Aus meiner Optik ist Handlungsbedarf unbestritten. Ich möchte all denen, die unsere Vorlage jetzt wieder in Bausch und Bogen verwerfen, gerne entgegenhalten, dass wir all diese Diskussionen heute nicht hätten, hätten gewisse Leute ihre Aufgabe wirklich ernst genommen und entsprechend gehandelt.

Wenn gerade von diesen Kreisen jetzt Kritik geübt und uns vorgehalten wird, wir würden ihre Freiheiten einschränken, wir würden die unternehmerische Freiheit einschränken, dann muss ich schon sagen: Das ist eine Folge der gelebten Realität der letzten Jahre!

Es gibt eben auch Beispiele - ich denke da an Novartis, aber auch an andere -, wo die personellen Verknüpfungen zwischen dem Verwaltungsrat, dem CEO und der Geschäftsleitung dergestalt sind, dass nicht mehr von unabhängigen Gremien gesprochen werden kann. Ich habe darum wirklich kein Verständnis für solche Schreiben. Wir haben einen Handlungsbedarf, und es geht nicht an, so zu tun, als ob es sich nur um politische Hirngespinste oder dogmatische Positionsbezüge im alten Links-rechts-Schema handeln würde. Es geht auch nicht an, so zu tun, als ob keine Volksinitiative im Raum stehen würde. Diese geniesst in der Bevölkerung grosse Sympathie, weil sie das anspricht, was viele einfache Leute denken.

Aufgrund all der Vorkommnisse der letzten Monate und Jahre müssen die Wirtschaft und der Finanzplatz Schweiz akzeptieren, dass mehr Transparenz bezüglich Entschädigungen gefordert wird; und sie müssen akzeptieren, dass diese Transparenz nicht nur für den Verwaltungsrat gilt, sondern auch für die Geschäftsleitung und die Beiräte. Sie müssen ebenfalls akzeptieren, dass die Aktionärsversammlung nicht nur ein Kopfnickergremium ist, um getätigte Gehaltszahlungen zu bestätigen, sondern ein Gremium darstellt, das über Löhne, Boni usw. direkt und abschliessend entscheidet.

Wenn ich die Argumente der Gegner dieser Vorlage betrachte - Behinderung der unternehmerischen Flexibilität, übereiltes Einzwängen der Schweizer Unternehmen, Schaden für die Attraktivität unseres Unternehmensstandorts -, dann muss ich dem entgegenhalten: Ich bin für Freiheit - Freiheit: ja, aber nur für Menschen und Unternehmen, die dieser Freiheit auch moralisch, ethisch und ökonomisch gewachsen sind. Sonst braucht es gesetzliche Einschränkungen, die lenkend einzusetzen sind.

Die heutige Selbstregulierung auf Stufe Verwaltungsrat und Geschäftsleitung hat vielerorts versagt, und die sogenannt besten Leute, sprich die teuersten Arbeitskräfte, führten unser Land in eine beispiellose Finanzkrise. Das ist die Realität. Unsere Wirtschaft kann sich nicht abgehoben in einer Sphäre bewegen, sie braucht eine Ankoppelung und einen Rückhalt bei unserer Bevölkerung.

Darum bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und die Minderheitsanträge gut zu beachten.