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preparatory:AB 99195

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-09

Wortprotokoll

Ich spreche nicht als Kommissionspräsident.

Mit Bezug auf die Transparenz hat Herr Stadler schon alles gesagt; ich kann mir das ersparen. Vielleicht eine Antwort an Herrn Bürgi, der auf die Schranken hingewiesen hat. Die Begrenzung der Ausübung des Stimmrechts durch den Stimmrechtsvertreter auf 0,2 Prozent des Aktienkapitals haben Sie erwähnt. Aber das ist eine dispositive Regelung. Das heisst, die Statuten können eine andere Begrenzung vorsehen. Diese wiederum kann umgangen werden, indem die Aktien über verschiedene Verwahrungsstellen gehalten werden. Sofern die Gesellschaft auf eine statutarische Begrenzung des Stimmrechts der Verwahrungsstelle verzichtet, aber Vinkulierungsbestimmungen vorsieht, kann mittels Zwischenschaltung der Verwahrungsstelle die prozentmässige Vinkulierung umgangen werden. [PAGE 622]

Vor allem - und das ist der Grund, weshalb ich dem Modell nicht zustimmen kann - steht das im Widerspruch zur neuen Regelung der Stimmrechtsvertretung. Es ist vorgesehen, die institutionelle Stimmrechtsvertretung abzuschaffen. Die Mehrheit will gleichzeitig eine institutionelle Stimmrechtsvertretung via Verwahrungsstelle einführen. Das ist daher meines Erachtens nicht kohärent, und Sie müssen sich bewusst sein, dass das ein wesentlicher Punkt ist, bei dem wir Probleme mit der Initiative bekommen. Sie müssen das einfach wissen. Das ist ein Punkt, bei dem man auch die Chancenbeurteilung machen muss.

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