Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-09
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Um den Bedenken der Groupe d'action financière (Gafi) gegen Geldwäscherei und Finanzierung des Terrorismus - um es einmal zu sagen - Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat im Vorentwurf vorgeschlagen, auf Inhaberaktien zu verzichten. Die grosse Mehrheit der Gesellschaften zieht bereits heute die Ausgabe von Namenaktien vor; die Mehrheit der Gesellschaften hat heute Namenaktien, weil sie eben ihre Aktionärinnen und Aktionäre kennen möchten.
Trotzdem ist die Aufgabe der Inhaberaktien im Vernehmlassungsverfahren auf grössten Widerstand gestossen. Man war der Auffassung, dass den Gefahren der Geldwäscherei auch anders begegnet werden könne, mit weniger einschneidenden Massnahmen als mit der Aufgabe der Inhaberaktien. Man hat auch immer wieder gesagt, dass den rund 30 000 Gesellschaften, die heute doch noch Inhaberaktien kennen, eine solche Umstellung nicht zugemutet werden könne. Man hat auch darauf hingewiesen, dass die Transparenz bei Aktiengesellschaften, die börsenkotiert sind, dank der börsenrechtlichen Meldepflichten bereits heute gewährleistet ist, dass hier also die Gefahr der Geldwäscherei kleiner sei.
Wir haben immer gesagt, es bestehe die Gefahr, dass die Schweiz - wenn sie weiterhin an den Inhaberaktien festhält - unter Druck geraten könnte. Wir haben aber trotzdem darauf verzichtet, in dieser Aktienrechtsrevision die Inhaberaktien zu eliminieren. Immerhin sieht der Entwurf in Artikel 704a vor, dass die Umwandlung von Inhaber- in Namenaktien erleichtert wird. Wenn der Druck dann tatsächlich so wäre, dass man das machen würde, wäre eine erleichterte Umwandlung möglich.
Ich beantrage Ihnen aufgrund dieser Fakten, den Minderheitsantrag abzulehnen.