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Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-09

Wortprotokoll

Anlässlich der Eintretensdiskussion bezeichnete Kollege Schweiger meinen Standpunkt als idealistischen Standpunkt. Ich möchte auf zwei, drei Punkte nochmals eingehen.

Für mich ist ganz zentral - das ist der Ausgangspunkt -, dass die Willenskundgabe der Aktionärinnen und der Aktionäre anlässlich der GV unverfälscht zum Ausdruck kommt. Deshalb ist für mich sehr zentral, wie der Aktionär seine Stimme anlässlich der GV abgibt, durch wen er sie abgeben lässt, wenn er verhindert ist, und welche Weisungen er erteilen kann. Deshalb spielt für mich dieser unabhängige Stimmrechtsvertreter für die Zukunft eine sehr wichtige Rolle. Das ist für mich eigentlich der Ausgangspunkt.

Jetzt schaffen wir die Organ- und Depotvertretung ab, aber gleichzeitig kommen wir mit einem neuen Instrument, mit der Verwahrungsstelle. Deshalb ist die Frage durchaus legitim, ob wir mit diesem neuen institutionellen Vertreter nicht eigentlich die Abschaffung der beiden Vertretungen unterlaufen, ob wir sie schwächen oder das Ziel, das wir damit verfolgt haben, aus den Augen verlieren.

Ich komme zum zweiten Punkt, Transparenz: Wollen wir es fördern, dass sich noch weniger Aktionärinnen und Aktionäre im Aktienregister eintragen lassen? Meines Erachtens bietet das Nominee-Modell zweifelsohne einen Anreiz, dass sich noch weniger Namenaktionäre ins Aktionärsregister eintragen lassen würden. Sie haben jetzt nicht nur die Vermögensrechte, die sie eigentlich geltend machen können, sondern Sie können auch das Stimmrecht geltend machen. Warum soll sich dann eigentlich jemand noch ins Aktienregister eintragen, müssen wir uns dann bald fragen. Deshalb wünsche ich mir eigentlich mehr Transparenz: dass aus dem Aktienregister nicht nur die Verwahrungsstellen, sondern effektiv die Aktionärinnen und Aktionäre ersichtlich sind.

Ich komme zu einem dritten Punkt, der hier zentral scheint. Das ist die Frage der Abwehrmassnahmen gegen feindliche Übernahmen. Ich denke, das kann man auch anders sehen. Ich möchte festhalten, dass nach meiner Beurteilung entsprechende Vinkulierungsbestimmungen eigentlich die besten Massnahmen gegenüber feindlichen Übernahmen sind. Man kann doch auch die Meinung vertreten: Wenn ich aus dem Aktienregister ersehe, wer Aktionärin oder Aktionär ist, schafft das Transparenz, und ich weiss, wer dahintersteckt oder wie hier allenfalls eine feindliche Übernahme geplant werden könnte. Die Annahme, dass alle Aktionärinnen und Aktionäre, die eingetragen sind und an der GV teilnehmen, zum Voraus automatisch loyaler gegenüber den Anträgen des Verwaltungsrates sind, ist vermutlich nicht richtig. Das ist meines Erachtens so eigentlich nicht bewiesen.

Das sind die drei Hauptpunkte. In der Detailberatung können wir dann auf das Thema der allgemeinen Weisungen oder Generalvollmachten zu sprechen kommen. Aber eines dürfen wir uns nicht vormachen: Zwar werden sogenannte allgemeine Weisungen oder Dauervollmachten ausgeschlossen und dürfen nicht Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein, aber in der Praxis wird es vermutlich so ablaufen, dass allgemeine Weisungen auch ausserhalb dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgesprochen werden können. Über diesen Punkt können wir dann aber allenfalls noch diskutieren. Ich ersuche Sie deshalb, hier dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.