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Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-10

Wortprotokoll

Ich möchte an das Votum von Herrn Kollege Freitag anschliessen: Tatsächlich ist es so, dass wir bei der Unternehmenssteuerreform II versprochen haben, dass wir die Praxis nicht ändern. Was die Minderheit hier will, ist eigentlich eine Praxisänderung; was die Mehrheit will, ist eigentlich, die Praxis im Gesetz festzuschreiben. Und die Praxis hat sich eigentlich bewährt. Mindestens konnte in der Kommission - ich war dort als Ersatz im Einsatz - kein einziges Beispiel dargestellt werden, wo die bisherige Praxis zu irgendeinem Malheur geführt hätte. Die Praxis ist also bewährt. Es ist hier eine Festschreibung der bisherigen Praxis.

Ich gehe auch davon aus, dass eigentlich die Reservendotierung - das ist ja im Wesentlichen eine Frage des Gewinnes - eine Frage diesbezüglich ist, wie der Verwaltungsrat die Situation beurteilt. Die Eigenkapitalsituation besteht ja nicht nur aus dem Faktor Reserven. Wenn der Verwaltungsrat zur Überzeugung kommt, dass das Aktienkapital zu klein ist, dann erhöht er das Aktienkapital bzw. beantragt dies der Generalversammlung. Ich glaube auch, dass man im neuen System mit dem Kapitalband von einer ganz anderen Philosophie ausgeht, bei der man eben auch schneller und einfacher eine Kapitalerhöhung durchführen kann und bei der man - wenn man es als notwendig erachtet - auch wieder eine Kapitalreduktion vornehmen kann, wenn beispielsweise die Gesellschaft wieder kleiner geworden ist.

Ich möchte Herrn Stadler einfach einen Punkt noch zu bedenken geben: Es ist letztlich nicht irgendjemand Bestimmtes in der Gesellschaft, der das letzte Wort in dieser Frage hat. Es ist eine Überlegung des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, was mit den Reserven zu tun ist, wie die Gewinnverwendung zu [PAGE 649] gestalten ist. Am Schluss hat sogar die Generalversammlung das letzte Wort. Wenn also der Verwaltungsrat der Überzeugung ist, dass die Reserven genügend dotiert sind, dass das Agio nicht vollständig gebraucht wird, und die Generalversammlung am Schluss diesen Überlegungen folgt, dann muss ich fragen: Was wollen wir mehr in dieser ganzen Situation?

Deshalb bin ich der Auffassung, dass die Mehrheit richtig befunden hat, und bitte Sie, ihrem Antrag zuzustimmen.