Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-10
Wortprotokoll
Der Entwurf des Bundesrates geht davon aus, dass die Verwaltungsratsmitglieder von den Aktionären gewählt werden und dass sich darum eine individuelle Offenlegung des Honorars rechtfertigt. Es gibt hier eine Unterscheidung, wie es von Frau Forster gesagt wurde; die Mitglieder der Geschäftsleitung werden eben vom Verwaltungsrat und nicht von den Aktionären gewählt und haben damit eine andere Stellung. Es gibt also schon eine Begründung für eine unterschiedliche Behandlung im Bereich dieser Offenlegung.
Ich möchte Sie bitten, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.