Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-10
Wortprotokoll
Dieser Artikel wurde von der Kommission diskussionslos und einstimmig so beschlossen. Ich kann Ihnen einfach Folgendes aus der Botschaft, Seite 1673, zitieren: "Den Aktionärinnen und Aktionären von privaten Aktiengesellschaften wird ein Auskunftsrecht betreffend die ausgerichteten Vergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung eingeräumt. Welche Vergütungen erfasst werden, richtet sich nach Artikel 697quater. Im Hinblick auf den Schutz des Eigentums der Aktionärinnen und Aktionäre ist eine verbesserte Transparenz über die bezogenen Vergütungen gerade auch bei nichtbörsenkotierten Gesellschaften von erheblicher Bedeutung. Ein offenes Fairplay stärkt zudem die Corporate Governance."
Auch Herr Professor Böckli, auf den sich ja viele hier im Saal berufen, hat diesen Vorschlag in einem Artikel, in dem er die ganzen Vorschläge des Bundesrates kommentiert hat, explizit begrüsst, auch wenn jetzt darüber gejammert werde, wie er schreibt. Auch die Koryphäen des Aktienrechtes begrüssen also diesen Vorschlag des Bundesrates.