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Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11

Wortprotokoll

Im Titel der Motion heisst es: "Schweizer Spargelder für Schweizer KMU". Ich finde den Ansatz richtig, aber es geht nicht nur um die Frage des Einsatzes der Gelder, die bei der Post liegen, es geht auch um eine grundsätzliche Frage: Es geht um die Frage, wie sich die Post mit der künftigen gesetzlichen Grundlage in Zukunft positionieren kann. Der Bundesrat hat für die Briefpost - entgegen der Auffassung unseres Rates - bereits auf Mitte dieses Jahres eine Monopolgrenze von 50 Gramm beschlossen. Er will hier rassig vorwärtsmachen, die Monopolgrenzen also abschaffen und eine vollständige Marktöffnung erreichen. Damit steht die Post natürlich vor einer neuen Situation.

Ich persönlich finde, die Schritte, die der Bundesrat hier vorsieht, seien mindestens in diesem Tempo gar nicht nötig. Aber sie werden nun gemacht. Wenn man das macht, wenn man die Post in diesen Bereichen in den Wettbewerb schickt, dann muss man konsequent sein; dann muss man der Post auch die Möglichkeit geben, sich in weiteren Geschäftsfeldern zu betätigen, in denen sie erfolgreich eigenwirtschaftlich arbeiten kann. Für mich ist es ein Unsinn, der Post auf der einen Seite Vorteile wegzunehmen, die sie mit den Teilmonopolen heute noch hat, ohne ihr auf der anderen Seite in Bereichen, in denen sie geschäften könnte, den nötigen Spielraum zu geben.

Wir müssen auch sehen, dass der Bundesrat bezüglich Marktöffnung und Stellung der Post weiter geht als die EU. In der EU ist es so, dass nicht alle Postdienstleistungen der Mehrwertsteuer unterstellt sind. Der Bundesrat sieht vor, eine vollständige Unterstellung in dem Sinn vorzunehmen, dass alle Marktteilnehmer gleich lange Spiesse haben. Aber wenn man diese Schritte schon macht, dann muss man sie ganz machen und der Post auch andere Möglichkeiten zu geschäften geben. Ich staune etwas über die Diskussionen, [PAGE 675] nicht jene, die ich heute im Rat gehört habe, sondern jene, die in Wirtschaftskreisen über diese Frage geführt werden. Jene Kreise, die sonst gar nicht genug von Liberalisierung sprechen können, wollen der Post jetzt hier die Möglichkeit nicht geben, sich im Bereich der Finanzgeschäfte am Wettbewerb zu beteiligen.

Für mich ist es auch ganz klar, und ich denke, das wird auch in der Botschaft des Bundesrates zu den Gesetzesrevisionen so stehen: Die Frage der Staatsgarantie darf hier keine Rolle spielen. Ich bin überzeugt, die Postfinance braucht keine explizite Staatsgarantie. Sie hat wohl eine implizite Staatsgarantie. Aber - das haben wir gesehen - das hat ja die UBS auch. Hier wäre also die Postfinance nicht anders gestellt. Es ist auch bekannt und klar, dass die Postfinance heute die Regeln der Eigenkapitalvereinbarung von Basel II erfüllt. Sie hat hier keine Probleme gegenüber anderen Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind.

Dann noch ein Punkt betreffend Quersubventionierung. Für mich ist klar, dass es keine Quersubventionierung in die eine oder in die andere Richtung geben soll. Das kann verhindert werden. Soviel ich weiss, ist auch vorgesehen, dass die Postfinance als eigene Aktiengesellschaft der Post ausgelagert werden soll. Man kann hier also ganz klar trennen. Was allerdings dann möglich ist - und das ist auch nicht verboten, sondern erwünscht -: dass es Synergien in der Nutzung der Infrastrukturen gibt. Da denke ich, dass das bezüglich der Poststellen ein Vorteil ist. Wenn wir ein möglichst flächendeckendes Netz an Poststellen haben möchten, ist es ein Vorteil, dass die Poststellen verschiedene Tätigkeiten ausüben können, eben auch zum Teil im Finanzgeschäft. So können diese Infrastrukturen optimal ausgelastet werden. Dann können mehr Poststellen erhalten werden. Für mich ist dieser Zusammenhang klar.

Es wird dann Kreise geben - das ist eine Diskussion, die dann noch kommen wird -, die sagen: Gut, wenn es eine Postfinance geben soll, die hier aktiv Geschäfte betreiben kann, dann muss es eine privatrechtliche Aktiengesellschaft geben. Ich bin hier bezüglich der Organisationsform ganz klar der Meinung, dass es eine spezialgesetzliche AG mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sein soll; das ist auch vom Wettbewerb her eine Lösung, die tauglich ist. Es ist ja so: Es wird jetzt von einer Postbank gesprochen. Es ist in diesem Sinne eben nicht eine Postbank, wie sie die Deutsche Post hat, sondern unter dem Titel "Post light" wird verstanden, dass es um Hypotheken und Kredite geht und nicht um Geschäftstätigkeiten, die eine übliche Bank ausübt.

Ich möchte Ihnen empfehlen, diese Motion anzunehmen, und zwar vor allem im Hinblick auf die bevorstehende Revision des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes. Die Kommission kann das dann behandeln. Mit dieser Motion bekommt die Kommission Sukkurs beim Entscheid, in welche Richtung sie gehen möchte.

Ich habe noch eine Bemerkung zur Antwort des Bundesrates. Etwas, was ich an der Argumentation des Bundesrates überhaupt nicht verstehe, ist der letzte Satz in der Antwort, dass die Postfinance angesichts der momentan unstabilen Finanzmärkte nicht noch zusätzlichen Risiken ausgesetzt werden solle. Ich weiss nicht, in welchem Fall die Risiken grösser sind: wenn die Post wie heute 50 Prozent ihrer Gelder im Ausland herumschieben muss oder wenn sie diese den KMU oder den Leuten für das Bauen von Häusern in der Schweiz gibt. Da weiss ich wirklich nicht, wo die Risiken grösser sind. Ich wundere mich über die Beurteilung des Bundesrates.

Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen, in dem Sinne, dass man für die kommende Diskussion bei der Revision der Postgesetzgebung eine Richtung aufzeigt.