preparatory:AB 99399
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-06-11
Wortprotokoll
Danke, dass Sie das soeben richtiggestellt haben. Vielleicht haben wir da zu viel Zeit aufgewendet, um diesen Gedanken, den wir vermutet haben, richtigzustellen. Ich bin aber froh, wenn wir diesbezüglich einer Meinung sind: Es geht um diese sieben Jahre.
Vielleicht zur Ergänzung: Die Schweizer Delegation wird im Gemischten Ausschuss mit der Europäischen Union einen entsprechenden Vorschlag machen. Das Prinzip, das wir uns vorstellen, sieht so aus: Die neueste Euro-Kategorie bleibt ab dem Jahr, ab welchem die Kategorie für neue Fahrzeugtypen obligatorisch ist, für sieben Jahre in der günstigsten LSVA-Klasse. Das heisst dann aber auch, dass sich die Investitionssicherheit verkürzt, wenn ein Fuhrhalter ein solches Fahrzeug erst vier oder fünf Jahre nachdem die Euro-Kategorie obligatorisch wurde, kauft. Sonst könnte er es ja im siebten Jahr kaufen, womit er sich weitere sieben Jahre günstigste LSVA-Klasse "kaufen" würde. Das wäre auch ein Umstand, den wir, glaube ich, alle nicht herbeiadministrieren wollen. Von daher gilt der Vertrauensschutz dann ab der Erklärung der Emissionskategorie.