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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-11

Wortprotokoll

Es geht in dieser Motion darum, eine Deklarationspflicht für importiertes Kaninchenfleisch aus in der Schweiz nichtzulässiger Käfighaltung einzuführen.

In der Schweiz werden jährlich 3,5 Millionen Kilo Kaninchenfleisch konsumiert, 2,8 Millionen Kilo davon stammen aus dem Ausland. Schätzungen der Naturschutzorganisationen zeigen, dass von diesem importierten Kaninchenfleisch etwa die Hälfte aus Käfigbatterien stammt. Dieses Fleisch wird importiert und den Konsumentinnen und Konsumenten undeklariert zum Kauf vorgelegt, sodass diese nicht wissen, ob das gekaufte Fleisch hiesigen Tierschutzstandards entspricht oder nicht. Wenn die bestehende Differenz zu lokalen Standards nicht offensiv kommuniziert wird, ist es eine Marktverzerrung und ein Unterlaufen unserer gesetzlichen Standards. Die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten wollen wissen, was für Fleisch sie konsumieren und wie die Tiere gehalten werden. Dass eine artgerechte Produktion von Kaninchenfleisch eine Marktlücke darstellt, beweist die aktuelle Nachfrage nach Schweizer Kaninchenfleisch und vergleichbar auch nach Eiern und Poulets aus artgerechter Haltung. Die heutige Situation bringt also eine Benachteiligung der Schweizer Produzenten, welche Kaninchenfleisch artgerecht produzieren.

Ihre Kommission beantragt Ihnen nun einstimmig, diese Motion anzunehmen. Sie ist der Meinung, dass es wichtig ist, dass die Konsumentinnen und Konsumenten wissen, welches Kaninchenfleisch aus Käfighaltung stammt und welches nicht. Dass Eier aus Käfighaltung bei den Konsumenten unerwünscht sind, beweist die Tatsache, dass solche Eier heute gar nicht mehr im Regal stehen. Wenn die Konsumenten die nötigen Informationen haben, entscheiden sie sich für Produkte aus artgerechter Tierhaltung. Wenn sie die Informationen nicht haben, können sie diesen Entscheid aber nicht fällen.

Ihre Kommission ist sich bewusst, dass die Einführung einer Deklarationspflicht für das importierte Kaninchenfleisch der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips widerspricht, weil wir hiermit ein neues Handelshemmnis schaffen. Ihre Kommission ist aber, wie auch der Bundesrat, der Meinung, dass hier die Konsumenteninteressen mehr Gewicht haben sollen als die Tatsache, dass ein zusätzliches Handelshemmnis geschaffen wird.

Der Nationalrat hat am 3. Oktober 2008 diese Motion ohne Gegenstimme angenommen. Auch Ihre Kommission empfiehlt Ihnen diese Motion ohne Gegenstimme zur Annahme.