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Brändli Christoffel · Ständerat · 2009-06-11

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-11

Wortprotokoll

Herr Frick hat sehr schön gesprochen. Wir haben jetzt Donnerstag der dritten Woche und müssen noch schnell eine Verfassungsänderung durch diesen Rat pauken. Es lohnt sich daher schon, sich etwas Zeit zu nehmen, sich Gedanken darüber zu machen. Denn so goldig, Herr Frick, wie Sie das jetzt dargestellt haben, ist es nicht. Wir tagen jetzt seit drei Wochen hier in diesem Haus, und gestern hat man diese Idee lanciert. Man hat das in einem einmaligen Tempo durchgepaukt.

Aber ich möchte hier meine Position klar deklarieren. Ich finde es eine gute Vorlage. Ich habe sie in der Kommission mitgeprägt, ich werde sie auch mittragen. Aber was mit dieser Vorlage im letzten halben Jahr geschehen ist, wie diese Vorlage verpolitisiert wurde, ist erstaunlich, ja unglaublich. Angefangen hat es mit dem Bundesrat, der eine Volksabstimmung verschob; im Februar - ich habe die Wirtschaftskrise schon im Februar und März mitgekriegt - gab es einen Vorstoss von Herrn Frick, der diese Übung schon damals durchführen wollte. Da hat man die Hände verworfen. In der Zwischenzeit haben die Parteien aufgrund der Ausschreibung ihre Parolen gefasst, der Abstimmungskampf ist vorbereitet und lanciert. In dieser Situation stellt man sich schon Fragen. Gestern wurden wir über die Wirtschaftslage informiert, und jetzt muss man sofort handeln, innert zweier Tage. Aber es ist doch gar nicht so! Fakt ist doch vielmehr, dass Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband gesagt haben, sie würden sich an der Kampagne nur beteiligen, wenn der Termin verschoben wird. Daher kommt dieser Kniefall, jetzt muss das Parlament Beschlüsse zurücknehmen, die bereits beim Volk sind, und eine neue Verfassungsbestimmung beschliessen. Sie können schon sagen, das sei nur eine formelle Sache. Für mich ist es kein bloss formeller Beschluss, wenn Sie 1,5 Milliarden Franken ein Jahr später kassieren. Das ist materiell ein wesentlicher Beschluss.

Ich habe unglaubliche Mühe mit diesem Kniefall, und zwar deshalb, weil sich der Bundesrat - es stimmt natürlich letztlich - immer gegen eine Verschiebung aus wirtschaftspolitischen Gründen gesträubt hat. Der Bundesrat hätte es aber in der Hand gehabt, und er hätte es heute noch in der Hand, im dritten Konjunkturprogramm vorzuschlagen, dass man die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent senkt und damit das kompensiert, was mit der IV-Vorlage passiert. Dies hätte mit der ganzen konjunkturpolitischen Seite nichts zu tun, und wir hätten ein sauberes Vorgehen.

Frau Sommaruga hat nun glaubhaft machen wollen - darum geht es mir jetzt, deshalb habe ich auch das Wort ergriffen -, dass wir hier verfahrensmässig alles einwandfrei abwickeln. Also, lesen Sie im Parlamentsgesetz die Bestimmungen zum Verfahren zur Behandlung einer parlamentarischen Initiative, auch wenn sie von einer Kommission kommt: Es wird zuerst Folge gegeben, nachher wird eine Vorlage ausgearbeitet. Die Initiative ist im normalen Ablauf zu behandeln, zuerst in der einen Kommission, dann in der anderen. Wir haben jetzt erfahren, dass die Kommission des anderen Rates auch schon beschlossen hat. Es ist also alles anders, in vielen Bestimmungen! Wir haben die Bestimmung, dass jede parlamentarische Initiative nach dem Vernehmlassungsgesetz in eine Vernehmlassung zu gehen hat. Das wischt man einfach beiseite! Gut, ich könnte das noch verstehen, wenn es da um irgendeine Verordnung oder eine unwichtige Sache ginge, aber Sie diskutieren hier einen Verfassungsartikel! Ich muss Ihnen sagen: Es ist für mich höchst erstaunlich, wie Juristen in diesem Saal über all diese Bestimmungen einfach hinweggehen. Die Verfahrensrichtlinien des Parlamentes sind hier also nicht respektiert. Jetzt kann man sagen, es ist eine politische Frage, da gehen wir einfach darüber hinweg. Das finde ich nun nicht gut! Ich staune darüber, dass unser Rat sich für solche Übungen zur Verfügung stellt.

Herr Bundesrat, Sie hätten es in der Hand zu sagen: Wir schlagen im dritten Konjunkturprogramm vor, diese 0,4 Prozent zu kompensieren. Dann wäre es eine saubere Sache. Bei dieser Art und Weise des Vorgehens - Beratung in eineinhalb Tagen; wir können ja keine Differenzen schaffen, sonst sind wir am Samstag noch hier; wir haben ja schon Mühe, diese Sache morgen um 9.30 Uhr in eine Schlussabstimmung zu retten - muss ich einfach meinem Missfallen darüber Ausdruck geben, wie nun diese Fragen juristisch geklärt werden. Ich habe Kenntnis davon, dass man in dieser Angelegenheit auch in der Verwaltung schon einige Bedenken hat. Also so, wie Sie, Frau Kommissionspräsidentin, es dargestellt haben, ist es nicht, das möchte ich hier ganz deutlich sagen. Nehmen Sie die Reglemente und das Parlamentsgesetz zur Hand, lesen Sie Artikel 112 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes! Sie müssen eine Verfassungsbestimmung doch in eine Vernehmlassung schicken! Das haben Sie nicht getan.

Ich glaube nicht, dass man der Vorlage mit solchen Übungen einen grossen Dienst erweist. Den grössten Dienst würden wir ihr erweisen, wenn wir diese Übung nicht machen würden und wenn der Bundesrat bereit wäre, diese 0,4 Prozent bei der Mehrwertsteuer aus volkswirtschaftlichen Gründen zu kompensieren - wir müssen das aus volkswirtschaftlichen Gründen tun -, dann hätten wir eine saubere Ausgangslage.

Das wollte ich hier sagen, weil es mich schon betrübt, wie hier nun Verfassungsrecht geschaffen wird.

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