Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-11
Wortprotokoll
Die Mehrheit und der Bundesrat lehnen diesen Minderheitsantrag ab. Der erste Satz der Einleitung entspricht dem Entwurf der Zusatzbotschaft. Zusätzlich führt der Antrag sehr detailliert, aufgrund des Wortes "insbesondere" aber nicht abschliessend auf, wie die Vergütungen festgelegt werden sollen.
Für die Mehrheit ist der Antrag zu detailliert und unflexibel. Er macht keinerlei Unterschiede hinsichtlich der verschiedenen Branchen, der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eines Unternehmens und des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins von Aufsichtsmechanismen. Die Umsetzung wäre schwierig und dem Wirtschaftsstandort nicht förderlich. Neben den börsenkotierten erfasst der Antrag auch alle übrigen Gesellschaften, obwohl die Vergütungsfrage bei diesen eigentlich nicht problematisch ist.
Wir haben in der Kommission aufgrund eines Referates von Herrn Professor Kunz auch noch darüber diskutiert, ob man allenfalls beim Begriff "Interesse einer Gesellschaft" nicht die "wirtschaftliche Lage" als Begriff aufnehmen sollte. Man ist zum Schluss gekommen, dass das nicht nötig sei, da gestützt auf die allgemeine Sorgfalts- und Treuepflicht ohnehin vorausgesetzt wird, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates und Drittpersonen, die mit der Geschäftsleitung befasst sind, die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen wahren. Er hegt Bedenken, dass man gestützt auf die wirtschaftliche Lage zum Schluss kommen könnte, dass zum Beispiel hochspezialisierte Experten nicht mehr beigezogen werden könnten, weil ihnen ein Salär zu bezahlen wäre, welches mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens nicht unmittelbar vereinbar schiene. Diese Bedenken sind nach Auffassung der Mehrheit unberechtigt. Gestützt auf die allgemeine Treue- und Sorgfaltspflicht muss man auch die Wahrung der längerfristigen Interessen der Gesellschaft als Ganzes im Auge behalten. Insofern muss auch die Möglichkeit bestehen, solche Experten beizuziehen und entsprechend zu entlöhnen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft notwendig erscheint.
Ich habe noch die Aufgabe, in diesem Zusammenhang Folgendes zu Protokoll zu geben: Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat auf eine in der Kommission gestellte Frage hin bestätigt, dass nichtgerechtfertigte Abgangsentschädigungen wie auch sonstige nichtgerechtfertigte Leistungen von der bundesrätlichen Formulierung abgedeckt werden. Die Kommission hat mit 7 zu 4 Stimmen entschieden.