AB 99565
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11
Wortprotokoll
Diese Änderung tritt, sofern die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, per 1. Februar 2010 in Kraft. Sollte es ein Referendum geben und wird das Gesetz in der Volksabstimmung angenommen, so bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten. Das ermöglicht es - wenn nicht das Referendum dagegen ergriffen wird -, dass es die erwähnte Wirkung hat.
Noch eine Bemerkung, die seitens des Bundesrates gemacht wurde: Man denke daran, dass über einen Rückzug nach wie vor von der Mehrheit des Initiativkomitees bestimmt wird, daran ändert sich mit diesen neuen Bestimmungen nichts. Es gilt nach wie vor die Regel, wonach die Mehrheit des Initiativkomitees das bestimmt.