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Casanova Corina · Graubünden · 2009-06-11

Wortprotokoll

Ihre Staatspolitische Kommission hat in weniger als sechs Monaten einer parlamentarischen Initiative nicht nur Folge gegeben, sondern sie inklusive Vernehmlassungsverfahren sozusagen pfannenfertig umgesetzt, womit ermöglicht werden soll, dass Volksinitiativen künftig nicht alleine unbedingt, zugunsten des Status quo, zurückgezogen werden können, sondern auch suspensiv, bedingt, allein zugunsten des indirekten Gegenentwurfes, den die Bundesversammlung auf Gesetzesstufe ausgearbeitet hat.

Ist derart rekordverdächtiges Tempo noch seriös? Hier darf man sicherlich sagen: Ja. Das liegt zunächst an der akkumulierten Brillanz, mit der Ihre Staatspolitische Kommission dotiert ist, und an der sprichwörtlichen Umsicht ihres Präsidenten. Gewiss, das Bundesgesetz über die politischen Rechte erhält wieder Normenzuwachs, aber diesmal ist es natürlich sehr austariert und sehr willkommen. Der Bundesrat begrüsst diese Vorlage. Indirekte Gegenvorschläge haben seit 1987 bei Volksinitiativen Hochkonjunktur. Die parlamentarische Initiative Lombardi ist logische Folge dieses Umstandes.

Wird damit die Stellung des Parlamentes geschwächt? Mitnichten. Rechtsänderungsvorschläge des Parlamentes werden rascher umgesetzt werden können als im bisherigen System, in dem sie erst nach Rückzug oder Ablehnung der Volksinitiative in der Volksabstimmung in die Referendumsfrist gelangten.

Werden Rechte der Initianten geschmälert? Auch hier Fehlanzeige; auch dies kann verneint werden. Künftig können Urheberkomitees ein Stück weit definieren, für welche Rechtsänderungen sie ihre Volksinitiative zurückziehen, und dies - anders als bisher - en connaissance de cause.

Kaufen wir eine Katze im Sack? Auch da sagen wir: Nein. Bis 1952 war der Rückzug von Volksinitiativen unter jeder Art von Bedingungen zugelassen. Erst 1978 wurde der Rückzug ohne Bedingungen Voraussetzung der Lancierung jeder Volksinitiative; der Rückzug unter Bedingungen wurde erst damals völlig ausgeschlossen.

Ein Stück weit schliesst die Neuregelung eine Pendelbewegung ab. Neu werden die Kompetenzen des Parlamentes als ordentlicher Gesetzgeber und jene der Initiativkomitees präzise gegeneinander abgegrenzt, und zwar so, dass kein Akteur Geisel des anderen werden kann. Profitieren werden alle davon. Wofür einen Urnengang tätigen, der vermeidbar wäre? Wir konzentrieren unsere Kräfte besser auf die unvermeidbaren Urnengänge.

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