preparatory:AB 99574
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11
Wortprotokoll
È un raro privilegio poter riferire in merito ad un'iniziativa parlamentare depositata personalmente, e ne faccio uso parsimonioso, cercando di risparmiare il vostro tempo.
Tatsächlich ist das zwar eine parlamentarische Initiative, die von Ständerat Filippo Lombardi kommt; sie ist aber infolge einer Situation entstanden, die sich in der UREK-SR entwickelt hat. Als Präsident dieser Kommission habe ich mir erlaubt, diese parlamentarische Initiative einzureichen.
Worum geht es? Wir sind in der UREK mit der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" konfrontiert und haben einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet, der im Rat breite Zustimmung gefunden hat: Unser Rat hat die Beschlüsse der UREK in der ersten Behandlung einstimmig gutgeheissen. Der Gegenvorschlag wurde im Nationalrat leicht abgeändert, im September dieses Jahres findet die Differenzbereinigung statt. Der indirekte Gegenvorschlag ist auf Gesetzesebene vorgesehen. Wenn er, wie wir es wollen und wie es auch in anderen Angelegenheiten der Fall ist, mit der Initiative verknüpft wird, heisst dies, dass der indirekte Gegenvorschlag erst im Bundesblatt veröffentlicht werden kann, wenn die Initiative entweder zurückgezogen oder abgelehnt worden ist. So ist das Verfahren bei einem indirekten Gegenvorschlag.
Was ist die konkrete Situation, mit der wir konfrontiert sind? Die Initianten sagen: Ja, wir könnten unsere Initiative zugunsten des Gegenvorschlages zurückziehen. Aber auch wenn er erst nach Rückzug der Initiative veröffentlicht wird, gilt, dass die Referendumsfrist erst ab der Veröffentlichung im Bundesblatt läuft. Das heisst, dass es nach wie vor möglich wäre, dass das Referendum ergriffen würde und dass unsere Kompromisslösung, der indirekte Gegenvorschlag, in einer Volksabstimmung abgelehnt würde. Das würde bedeuten, dass wir nichts mehr hätten. Die Initiative wäre zurückgezogen, und auch den indirekten Gegenvorschlag hätten wir nicht mehr. Dieser Fall ist in genau diesem Bereich schon einmal eingetreten, und zwar 1992 im Zusammenhang mit dem Gewässerschutzgesetz. Man hat gesehen, dass die Initiative eigentlich zugunsten des Gegenvorschlages zurückgezogen werden konnte, aber danach wurde das Referendum ergriffen.
Die Idee, die ich mit dieser parlamentarischen Initiative entwickelt habe und die von unserer SPK übernommen worden ist, ist die, dass man dem Parlament und den Initianten in solchen Fällen gleich lange Spiesse anbieten sollte. Das heisst, wenn das Parlament der Meinung ist, man solle den indirekten Gegenvorschlag irgendwie an den Rückzug oder an das Scheitern der Initiative knüpfen, dann sollen auch die Initianten die Möglichkeit haben, ihre Initiative nur zugunsten des Gegenvorschlags und nicht zugunsten einer Nulllösung, [PAGE 695] die sich ergeben würde, wenn mit Erfolg das Referendum dagegen ergriffen würde, zurückzuziehen.
Der Fall ist einzigartig, kann man sagen. Unsere Kommission ist nach Rücksprache mit der Verwaltung und der Bundeskanzlei zum Schluss gekommen, dass es tatsächlich, und vielleicht öfter, als man denkt, solche Fälle gibt: Fälle, wo die Initianten sich überlegen, ob sie die Initiative zugunsten eines indirekten Gegenvorschlages zurückziehen sollen oder nicht, und am Ende zum Schluss kommen, es sei besser, an der Initiative festzuhalten, weil unsicher ist, ob der Gegenvorschlag Erfolg hat.
Das heutige Gesetz sieht vor, dass der Rückzug einer Initiative unbedingt ist. Das Initiativkomitee kann seine Initiative zurückziehen, aber ohne Bedingungen. Was wir mit dieser Gesetzesänderung, die hier im Rat schon einmal diskutiert wurde - wobei der Rat beschloss, ihr Folge zu geben -, eben wollen, ist die Möglichkeit eines bedingten Rückzugs. Das Initiativkomitee könnte seine Initiative zurückziehen, unter der Bedingung, dass der indirekte Gegenvorschlag tatsächlich in Kraft tritt; wenn nicht, hätte das Initiativkomitee nach wie vor die Möglichkeit, eine Abstimmung über seine Initiative zu verlangen.
Die parlamentarische Initiative wurde am 18. Dezember 2008 eingereicht. Sie wurde, nach Vorprüfung, von der SPK unseres Rates am 5. Januar 2009 einstimmig und von der SPK des Nationalrates am 19. Februar 2009 mit nur einer Gegenstimme gutgeheissen. Darüber hinaus hat unsere SPK einen detaillierten Text ausgearbeitet und eine kurze Vernehmlassung durchgeführt, über die ich Folgendes sagen kann: Es sind 44 Stellungnahmen eingegangen. 32 Vernehmlassungsteilnehmer, darunter 19 Kantone und 2 Parteien, begrüssten die vorgeschlagene Änderung, 11 Vernehmlassungsteilnehmer, darunter 6 Kantone und 2 Parteien, standen der Neuerung kritisch gegenüber. Die SPK war allerdings überzeugt, dass aufgrund der Beliebtheit des Instrumentes des indirekten Gegenvorschlags im Parlament auch weiterhin Situationen entstehen können, in welchen das Instrument des bedingten Rückzugs von Nutzen wäre. Deswegen hat die Kommission beschlossen, mit diesem Entwurf weiterzumachen.
Es gibt eine gewisse Dringlichkeit in dieser Frage in dem Sinne, dass der erwähnte indirekte Gegenvorschlag bis Ende Jahr zur Schlussabstimmung gebracht werden muss, um dieser Volksinitiative gegenübergestellt werden zu können. Das heisst, dass diese parlamentarische Initiative auch so rasch wie möglich behandelt und gutgeheissen werden muss, damit sie im Hinblick auf diese Initiative Wirkung hat. In den Übergangsbestimmungen ist es, wie Sie sehen werden, so geregelt, dass die hängigen Initiativen beim Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung der neuen Regelung unterworfen sind. Das ist der einstimmig beschlossene Antrag unserer Kommission.
Wir werden in der Detailberatung auf die einzelnen Artikel eingehen. Grundsätzlich geht es aber wie gesagt darum, dem Parlament und den Initianten im Fall eines indirekten Gegenvorschlages gleich lange Spiesse zu verschaffen. Das hilft den Initianten, ihre Initiative zurückzuziehen und allenfalls eine unnötige Volksabstimmung zu verhindern, wenn sie vom Gegenvorschlag überzeugt sind; das hilft dem Parlament, mehr Druck auszuüben. Es hat nämlich die Möglichkeit, tatsächlich zu wirken und dafür zu sorgen, dass seiner Lösung gegenüber der Volksinitiative der Vorzug gegeben wird.