Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-11
Wortprotokoll
Das offene Stiftungsrecht des ZGB und die Möglichkeit der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Stiftungen gehören zu den Hauptgründen für die Beliebtheit der Stiftung in der Schweiz. Trotz verschiedener Anpassungen des Stiftungsrechts in den vergangenen Jahren ist darauf zu achten, dass die Schweiz den Anschluss ans Ausland nicht verpasst und die Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz erhalten bleibt; da sind wir uns wohl einig.
Gemeinnützige Stiftungen können in verschiedenen Bereichen einen wesentlichen Beitrag zu einer sinnvollen und ergebnisreichen Erfüllung einer Aufgabe leisten. Privates und staatliches Engagement können sich so in optimaler Weise ergänzen. Wir sind aufgefordert, das Potenzial von Stiftungen durch entsprechende Anpassungen der Rechtsgrundlagen nachhaltig zu verbessern. Obwohl die letzte Stiftungsrechtsrevision weithin Anklang fand und jetzt auch mit Erfolg umgesetzt und gelebt wird, denke ich, dass wir uns nicht einfach damit zufriedengeben können.
In der Motion wird bei gemeinnützigen Stiftungen auch eine Anpassung der zivil- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen an die europäische Entwicklung verlangt. Es gibt zurzeit noch kein EU-weit harmonisiertes Stiftungsrecht, aber es besteht ein Entwurf, und es besteht auch eine Machbarkeitsstudie für die Schaffung einer Europäischen Stiftung. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die GPK-SR den Bundesrat aufgefordert hat, das heutige System der Stiftungsaufsicht einer Überprüfung zu unterziehen. Das EJPD wird zusammen mit dem EDI eine entsprechende Prüfung vornehmen und Vorschläge für eine gesetzliche Regelung der Grundzüge der Stiftungsaufsicht ausarbeiten.
Wir sind der Auffassung, dass die Anliegen des Motionärs mit der Überprüfung und Neuregelung der Stiftungsaufsicht, die wir ja angehen, verbunden werden können, und beantragen Ihnen darum, die Motion anzunehmen.