Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-08-11
Wortprotokoll
Das Anliegen von Frau Fetz ist selbstverständlich nicht falsch, nur schränkt sie es einfach zu sehr ein: auf einen künftigen Fall, bei dem es um das Management geht und damit um die Lohnstruktur eines Unternehmens oder meinetwegen einer ganzen Branche. Sie können es jedoch nicht auf den Lohndeckel des Managements an der Spitze reduzieren. Sie müssten den Mut haben, die ganze Lohn- und Gehaltsstruktur zu beeinflussen, wie wir es mit der Finanzmarktaufsicht jetzt tun, also die Kriterien, die Strukturen und damit alles einzuschliessen, was mit Lohn und Gehalt zu tun hat, und nicht nur einen Deckel aufzusetzen.
Wir haben immer wieder das folgende Beispiel gebracht: Wenn an der Spitze eines Unternehmens, beim CEO, ein Deckel aufgesetzt wird und man jemanden braucht, der infolge seines Wissens, seiner Erfahrungen und seiner Marktwerte höher zu entschädigen wäre, stellt man ihn einfach als Berater an und umgeht so diesen Deckel. Somit erreichen Sie Ihr Ziel nicht. Dazu kommt, dass es gelegentlich auch horizontale Auswirkungen gibt: Es gibt Auswirkungen von den Finanzintermediären auf die Anwaltsbranche, auf Beraterbranchen usw. Trotz der besten Absicht von Frau Fetz: Das Ziel, das sie hat, ist mit dieser Motion nicht erreichbar. Deshalb ersuche ich Sie, die Motion abzulehnen.