Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-09-07
Wortprotokoll
Sie kennen die Institution der Uno-Terrorliste. Auf ihr figurieren Personen, die des Terrorismus verdächtigt werden. Diese Uno-Terrorliste - das ist inzwischen unbestritten - erfüllt die Voraussetzungen des schweizerischen Ordre public nicht. Auf ihr figurieren nämlich weiterhin auch Personen, die in einem Strafverfahren freigesprochen worden sind. Mit anderen Worten: Auf der Liste ist und bleibt, wer einmal von irgendjemandem als des Terrorismus verdächtig befunden wurde.
Es gibt verschiedene Personen in diesem Haus, die sich gegen die Terrorliste eingesetzt haben, unter anderem auch Ständerat Dick Marty. Auch ihm ist diese Angelegenheit ein Dorn im Auge. Nun habe ich festgestellt, dass im Grunde auch unsere Regierung unsere Rechtsauffassung teilt: Auch sie ist der Meinung, es gehe nicht an, dass Personen, die rechtskräftig von einem Verdacht freigesprochen sind, weiterhin auf einer Uno-Terrorliste figurieren und dass deren Vermögen weiterhin blockiert bleibt, weil sie auf dieser Liste figurieren. Ein namhafter solcher Fall in der Schweiz ist Ihnen bekannt.
Was tun? Es ist möglich, dass der Weg, den ich mit meiner Motion vorschlage, im Wortlaut nicht der richtige ist, das konzediere ich. Aber letztlich ist ja meine Motion ein Auftrag an den Bundesrat, das Möglichste zu tun, damit diese Terrorliste so ausgestaltet wird, dass sie dem Ordre public genügt, also alles zu unternehmen, damit Leute, die hier freigesprochen werden, auch tatsächlich wieder frei über ihr Vermögen verfügen können.
Die Antwort des Bundesrates ist zum Teil ein bisschen seltsam. Darin steht, es gebe gar keine Verpflichtung, Namen zu nennen, es würden keine genannt. Faktum ist aber, dass auf dieser Liste Leute genannt sind, die in der Schweiz ein Verfahren haben, und dass sie auf dieser Liste gewissermassen verewigt bleiben. Von irgendwoher müssen die Ersteller der Liste sie ja nachfüllen können. Sodann wird auf das schweizerische Strafrecht verwiesen. Das schweizerische Strafrecht kennt keine Bestimmung, die unseren Staat verpflichtet, die Erstellung solcher Listen gewissermassen zu unterstützen.
Dann aber sagt der Bundesrat, die Schweiz setze sich mit gleichgesinnten Staaten dafür ein, dass dieser Problematik die notwendige ganze Aufmerksamkeit geschenkt werde. Das ist ein schöner Satz. Ich zweifle nicht daran, dass er auch dem Esprit unserer geschätzten Bundesrätin entspricht und sie subjektiv alles daransetzt, die Situation zu ändern. Aber ich denke, dass man meine Motion eigentlich stehenlassen soll, bis diese Liste vom Tisch ist und diese Anstössigkeit, dieser Widerspruch zum Ordre public, behoben ist.
Ich erlaube mir einen Zusatz: Natürlich ist es richtig, wenn gesagt wird, wir müssten internationale Verbrechen bekämpfen. Allerdings ist zu sagen, dass der Terrorismusbegriff an sich schon ein einseitiger Begriff ist, denn letztlich sind es die Amerikaner, die bestimmen, wer ein Terrorist ist. Nach Auslegung der Amerikaner war ein UCK-Kämpfer damals in Kosovo kein Terrorist, ein gewählter Hamas-Minister indessen ist ein Terrorist. Das heisst, der Begriff "Terrorist" impliziert immer eine politische Wahl. Schon von dieser Warte aus ist eigentlich solchen Listen gegenüber generell grosse Vorsicht geboten. Sie haben nämlich nichts mit dem Kampf um Menschenrechte zu tun; sie sind eher ein Feigenblatt der westlichen Herrschaft auf diesem Planeten.