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Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-07

Wortprotokoll

Lieber Herr Kollege Stamm, Sie haben völlig Recht: Wir sind nicht verantwortlich für die wirtschaftliche Prosperität und Entwicklung von Bulgarien und Rumänien, nein, aber wir machen das im eigenen Interesse. Das ist ja eine Investition in zukünftige Wirtschaftsräume. Wir setzen das eigenständig um. Auch wenn Sie hier immer wieder dieselbe Leier vorbringen, wird Ihre Begründung nicht besser.

Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss beantragt uns der Bundesrat einen Rahmenkredit von 257 Millionen Franken zugunsten der EU, zugunsten Bulgariens und Rumäniens, zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten. Der Beitrag der Schweiz stützt sich rechtlich auf das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas ab und beinhaltet einen Rahmenkredit für eine Verpflichtungsperiode von fünf Jahren. So weit zum Rechtlichen.

Nun hat es in jüngster Zeit vonseiten der EU - das ist bereits mehrfach erwähnt worden - immer wieder Meldungen über Korruption und nicht korrekt verwendete Gelder in Bulgarien und Rumänien gegeben. Die FDP-Liberale Fraktion legt grössten Wert auf die korrekte Verwendung der vorgesehenen Gelder. Wir begrüssen es daher ausdrücklich, dass der Bundesrat in Artikel 2 des Bundesbeschlusses klare Voraussetzungen für die Unterzeichnung des Rahmenabkommens mit Bulgarien und Rumänien nennt. Erst wenn der Bundesrat überzeugt ist, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in beiden Staaten funktionieren und eine korrekte Verwendung der Mittel garantiert werden kann, wird das Abkommen unterzeichnet. Die FDP-Liberale Fraktion wird den Bundesrat und die Verwaltung an diesen Versprechungen messen.

Wir fordern eine wirkungsvolle Kontrolle auch nach der Unterzeichnung. Bei der Unterzeichnung des Rahmenabkommens muss den Empfängerländern klar sein, dass bei Missbrauch die Zahlungen ausgesetzt oder gänzlich abgebrochen werden. Im Rahmenabkommen sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, Frau Bundesrätin. Die Schweiz setzt mit diesem Beitrag für Bulgarien und Rumänien die bewährte Politik der bilateralen Verträge mit der EU konsequent fort und signalisiert damit auch Verlässlichkeit und Kontinuität. Mit der Ausdehnung der bilateralen Abkommen auf die neuen EU-Mitglieder eröffnet sich für die Schweizer Wirtschaft ein verbesserter Marktzugang in dynamischen Wachstumsregionen. Der Schweizer Beitrag wird die Chancen für den Marktzugang verstärken.

Die FDP-Liberale Fraktion stimmt dem vorliegenden Bundesbeschluss zu und lehnt alle Minderheitsanträge und den Nichteintretensantrag der Minderheit Stamm ab. Wir fordern aber mit Nachdruck einen intelligenten Mitteleinsatz, der durch wirtschaftliche Kooperation ein langfristiges Engagement der Schweizer Wirtschaft unterstützt und Missbrauch verhindert.