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Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Rahmenkredit von insgesamt 257 Millionen Franken, dies für eine Verpflichtungsperiode von fünf Jahren. Der Beitrag soll zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union dienen, wobei 76 Millionen für Bulgarien und 181 Millionen für Rumänien bestimmt sind. Die Europäische Union hat im Zeitrahmen 2007 bis 2013 mit der gleichen Zielsetzung insgesamt 26,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Rahmenkredit stützt sich auf das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas.

Die APK Ihres Rates empfiehlt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten, der sie in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 7 Stimmen zugestimmt hat. Dieser Entscheid der Kommission steht in der Kontinuität früherer Entscheide dieses Parlamentes - Entscheide notabene, die immer auch von den Stimmberechtigten gutgeheissen worden sind. Ich erwähne hier das Bundesgesetz über die Osthilfe oder die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien.

Aus der Sicht der Mehrheit der Kommission hat die Schweiz ein starkes Eigeninteresse, sich an der Förderung von [PAGE 1329] Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in Europa zu beteiligen. Unsere Impulse zur institutionellen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Bulgariens und Rumäniens eröffnen nämlich nicht zuletzt auch uns selber wirtschaftliche Impulse - Impulse für eine Wirtschaft, die stark exportabhängig ist und Türöffner braucht. Dieser Rahmenkredit stellt einen solchen Türöffner dar. Ich weise Sie darauf hin, dass wir in sämtliche Länder des Ostens und des Südostens Europas bedeutend mehr exportieren, als wir von dort importieren. Das gilt auch für Rumänien und Bulgarien. Wir exportieren schon heute in etwa doppelt so viel in diese Länder, wie wir von dort importieren. Nicht zuletzt werden diese Beiträge zur Stabilisierung, zu mehr Sicherheit, zu mehr Wohlstand in Rumänien und Bulgarien auch dazu dienen können, unerwünschte Migrationsbewegungen zu verhindern.

Die Kommission hatte sich mit mehreren Anträgen zu befassen. Unter anderem wurde mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Antrag abgelehnt, welcher die Gewährung des Erweiterungsbeitrags direkt an die Anerkennung der Schweizer Steuerhoheit durch die EU knüpfen wollte. Ein souveränes Land lässt sich seine Souveränität nicht von anderen bestätigen, so die klare Mehrheit der Kommission. Mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte die Kommission einen Antrag ab, mit dem verlangt wurde, dass der Erweiterungsbeitrag erst dann freigegeben werde, wenn die EU ihre Kritik an der Korruption in beiden Ländern in einem Bericht widerlege und ihre Gelder freigebe.

Einmal ganz abgesehen davon, dass die Europäische Union nur ihre Zahlungen an Bulgarien teilweise eingestellt hat, nicht aber jene an Rumänien, halten wir hier fest: Der schweizerische Beitrag ist ein autonomer Beitrag, das wurde den Stimmberechtigten so versprochen, und weil der schweizerische Beitrag ein autonomer Beitrag ist, entscheiden wir autonom darüber, wann und wie diese Gelder verwendet werden. Es wäre wirklich falsch, schweizerische Entscheide zwingend von solchen der Europäischen Union abhängig machen zu wollen. Aber ganz selbstverständlich werden wir, wie das in Artikel 2 des Entwurfes auch ausdrücklich festgehalten ist, diese Rahmenabkommen mit Bulgarien und Rumänien erst dann unterzeichnen, wenn die schweizerische Seite von der Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme überzeugt ist, die in diesen beiden Ländern für die schweizerischen Mittel zur Anwendung kommen werden. Ebenso selbstverständlich wird die Schweiz die Mittelvergabe und die Mittelkontrolle der EU, aber auch anderer Finanzinstitutionen eng verfolgen und diese Beobachtungen bei ihren eigenen Entscheiden mitberücksichtigen. Aber nochmals: Wir wollen keinen Zwang, uns nach den Entscheiden der EU richten zu müssen.

Die Kommission hat im Weiteren auch einen Antrag verworfen, 10 Prozent des Rahmenkredites zwingend für die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Roma einzusetzen. Unbestritten war in der Kommission aber, dass in diesen Programmen auch Projekte enthalten sein müssen, die den Roma in diesen Ländern zugutekommen.

Die Mittel der Schweiz werden in vier Hauptbereichen zur Finanzierung von Projekten und Programmen eingesetzt: Sicherheit, Stabilität und Unterstützung von Reformen, das ist der erste Bereich; Umwelt und Infrastruktur ist der zweite Bereich; Förderung der Privatwirtschaft ist der dritte Bereich; menschliche und soziale Entwicklung ist der vierte Bereich. Für die Umsetzung in allen diesen vier Bereichen sind Deza und Seco gemeinsam verantwortlich. Es ist auch vorgesehen, dass die Mittel zwischen diesen beiden Direktionen hälftig verwendet werden.

Dieser Rahmenkredit ermöglicht die Fortsetzung unserer erfolgreichen Arbeit in Osteuropa, auch in Rumänien und Bulgarien. Diese Fortsetzung dient immer auch den Interessen der Schweiz.

Ich ersuche Sie im Namen der vorberatenden Kommission, diesem Kredit zuzustimmen.