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Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-14

Wortprotokoll

Die Aus- und Durchfuhr, die Vermittlung ins Ausland sowie der Handel im Ausland richten sich neu nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Güterkontrollgesetz und sind nicht mehr nach dem Waffengesetz geregelt. Ausnahme bildet die Durchfuhr im Reisendenverkehr, da dies Auswirkungen auf die Sicherheit im Innern hat. Aus- und Durchfuhr hingegen sollen durch die sicherheitspolitisch motivierten Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes und des Güterkontrollgesetzes geregelt werden.

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