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Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-08

Wortprotokoll

Diese Kommissionsmotion wurde in der UREK im Rahmen der Diskussion über die parlamentarische Initiative 08.445, "Angemessene Wasserzinsen", diskutiert und verabschiedet. Die Motion fordert vom Bundesrat, im Bereich der erneuerbaren Energien und der Biomasse einen Bericht über die wegen Einsprachen blockierten Infrastrukturprojekte zu erstellen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen Massnahmen vorzuschlagen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Infrastrukturprojekte, für die ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.

Die Förderung der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien ist bekanntlich ein wichtiges Ziel in der Energiepolitik des Bundesrates. Er hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, bis ins Jahr 2030 zusätzlich 5400 Gigawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien bereitzustellen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Förderung der Wasserkraft. Dabei handelt es sich vielfach um Grosswasserkraftwerke. Grössere Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unterliegen jedoch einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften, und zwar auf allen Ebenen: vom Bund über die Kantone bis zu den Gemeinden. Deshalb ist nicht nur der Kosten-, sondern auch der Zeitaufwand für den Erhalt einer Baubewilligung gross, dies vor allem auch deshalb, weil solche Projekte das Landschaftsbild prägen können und es eine Vielzahl von Beschwerdemöglichkeiten gibt. Rekurse sind jedoch auch beim Bau von Laufkraftwerken oder bei Windkraftprojekten bekannt. Sie verzögern oder verhindern sogar die Realisierung dieser aus energiepolitischer Sicht wichtigen Bauvorhaben.

Die Kommissionsmotion verlangt deshalb vom Bundesrat eine Bestandesaufnahme. Gleichzeitig fordert die Motion, dass der Bundesrat für Infrastrukturprojekte, für die ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, Vorschläge zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren vorlegt. Dabei wird der Bund gebeten, die Kantone in diese Überlegungen mit einzubeziehen.

Der Kommission ist eine Beschleunigung der Bewilligungsverfahren aber nicht nur aus energiepolitischer Sicht wichtig. Die Realisierung von Infrastrukturprojekten im Bereich der erneuerbaren Energien ist auch für unsere Wirtschaft wichtig. Aus Sicht der Kommission ist es bedauerlich, dass die öffentliche Hand in Konjunkturprogramme investiert, umgekehrt jedoch Projekte, welche auf privater Basis finanziert werden, blockiert sind, weil die Verfahren nicht optimal ausgestaltet sind.

Eine Kommissionsminderheit befürchtet, dass mit dieser Motion verschiedene Umweltschutzgesetze ausgehebelt werden. Sie beantragt, dass die Verwaltung zuerst in einem [PAGE 1363] Bericht aufzeigen soll, bei welchen Projekten es zu Konflikten mit dem Natur-, Landschafts- und Umweltschutz kommt und wie diese Konflikte entschärft werden könnten.

Die UREK hat diese Motion an ihrer Sitzung vom 15. Juni 2009 beraten und ihr mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Ich bitte Sie namens der UREK, diese Motion anzunehmen.