Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-14
Wortprotokoll
Für die Vermittlung von Hand- und Faustfeuerwaffen im Ausland erhält man eine Einzelbewilligung, wenn eine Waffenhandelsbewilligung vorgelegt wird. Nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c wird für solche Fälle auf eine Grundbewilligung nach dem Waffengesetz verzichtet, es braucht dafür aber eine Waffenhandelsbewilligung.