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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-09-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen aus verschiedenen Gründen Ablehnung der Motion. Wie Sie wissen, ist die finanzielle Situation bei der SRG im Moment ohnehin sehr, sehr eng. Die Werbeeinnahmen sind in beträchtlichem Umfang zurückgegangen. Im Übrigen wurde die SRG auf unsere Anordnung hin durch die Eidgenössische Finanzkontrolle untersucht. Es wurde ihr attestiert, dass sie mit den Geldern korrekt umgeht.

Würden in einem solchen Rundumschlag nun die Gebühren um 20 Prozent gekürzt, hätte das zwangsläufig Folgen für die nationale Struktur. Sie wissen, dass mit diesen Gebühren auch eine gewaltige Umverteilung innerhalb des Landes zugunsten der nationalen Kohäsion, also für die Sender in französischer und in italienischer Sprache, stattfindet. Würden wir die Gebühren in diesem Ausmass hinunterfahren, hätte das Auswirkungen darauf.

Natürlich gibt es Ausgaben, die man je nach eigener kultureller oder politischer Ansicht unverständlich findet, das geht mir auch so. Das geht jedem so, je von seiner Warte. Ich finde auch, dass die Endung der Internetadresse mit ".tv" statt mit ".ch" nicht so eine gute Idee ist. Ich hätte es solidarischer gefunden, wenn, wie bei allen anderen auch, das ".ch" am Schluss stehen würde. Ob das aber so unglaublich viel kostet - das kann ich nicht recht glauben. Es ist ein kleiner Entwicklungshilfebeitrag an Tuvalu, an diese Insel, die wegen der Klimaerwärmung vom Untergang bedroht ist. Aber ich hätte es auch anders gemacht.

Sie können ein solches Argument jedoch nicht im Ernst heranziehen, um die Gebühren um 20 Prozent zu senken. Das Ganze verlangen Sie auch noch mit einer Motion, einem verbindlichen Auftrag an den Bundesrat, wo wir doch in der Radio- und Fernsehgesetzgebung ausdrücklich die Autonomie festgeschrieben haben!

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