Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-08
Wortprotokoll
Der Schweizerische Fischereiverband kämpft seit Jahren gegen die Plage der fischfressenden Vögel. Nachdem die Situation ein unerträgliches Mass erreicht hat, wurde eine Petition lanciert, welcher nun mit der Motion unserer UREK stattgegeben werden soll, denn die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass hier Handlungsbedarf besteht.
In den Siebzigerjahren waren die Angelfischer noch die Hauptnutzer der Fliessgewässer; heute sind es fischfressende Vögel, was zunehmend zu einer Bedrohung gefährdeter Fischarten, z. B. der Äsche, führen kann und für die Fischer viele Schäden verursacht. In den von der Vogelwarte Sempach erfassten Gewässern haben die drei wichtigsten fischfressenden Vogelarten in den letzten Jahren sehr viele Fische gefressen. Der Kormoran, welcher sich von Fischen bis zu einer Länge von 55 Zentimetern ernährt, frisst pro Tag rund 500 Gramm Fisch. Die Kormorane fressen den Berufsfischern zunehmend die Fische aus den Netzen; dabei geht es nicht nur um den Ertragsausfall, sondern auch um massive Schäden an den Netzen und um angepickte Fische. Bis 2000 haben die Kormorane in der Schweiz nicht gebrütet; 2001 entstand die erste Brutkolonie im Fanel. 2008 bestanden gemäss Angaben der Vogelwarte Sempach bereits acht Kolonien mit insgesamt 426 Brutpaaren.
Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen deshalb, den Bundesrat mit einer Revision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) zu beauftragen:
"Der Bundesrat wird beauftragt ... dafür zu sorgen, dass:
- Schäden an Fanggeräten der Berufsfischer, welche von Kormoranen aus Kolonien in WZVV-Gebieten verursacht sind, von Bund und Kantonen vergütet, die entsprechenden Wildschadenperimeter im Anhang 2 zur WZVV festgelegt sowie die notwendigen Finanzen eingeplant werden;
- die Schonzeit des Kormorans auf die Zeit vom 1. März bis 31. August verkürzt werden kann; und
- die Bestände der bestehenden Kormoranpopulation in Schutzgebieten reguliert wird, namentlich im Schutzgebiet Fanel am Neuenburgersee;
- die durch die Massnahmen verursachten Kosten im UVEK kompensiert werden."
Die Kommission stimmte mit 11 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung für Annahme dieser Motion. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.