Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-09
Wortprotokoll
Die Ausgangslage ist bekannt: Künstlich tief gehaltene Prämien in den letzten Jahren, eine ungebremste Mengen- und Kostenausweitung, das Absinken der Reserven sowie unerwartete Verluste an den Finanzmärkten werden uns für das nächste Jahr je nach Versicherer und Kanton Prämienerhöhungen von schätzungsweise bis zu 20 Prozent bescheren. Die Reservequote der Versicherer dürfte Ende 2009 mit etwa 9 Prozent deutlich unter den gesetzlichen Anforderungen sein. Um das Eintreten der pessimistischsten Prämienszenarien zu verhindern und stärker auf das künftige Kostenwachstum im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) einwirken zu können, hat der Bundesrat Ende Mai in Form eines auf drei Jahre befristeten dringlichen Bundesgesetzes Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung vorgelegt. Im Einzelnen sind es folgende Massnahmen:
1. Die Versicherer werden verpflichtet, einen kostenlosen 24-Stunden-Telefondienst zur medizinischen Beratung anzubieten, wobei die Dienstleistung von einer unabhängigen Stelle zu erbringen ist. Eine Verpflichtung der Versicherten, das Angebot zu nutzen, gibt es nicht. Eine mit einem Prämienrabatt verbundene Versicherungsform, in der sich die versicherte Person verpflichtet, immer zuerst den Telefondienst zu kontaktieren, ist weiterhin möglich.
2. Um eine kontinuierliche Kontrolle über die Kostenentwicklung in der Krankenversicherung zu gewährleisten, müssen die Versicherer dem BAG quartalsweise die notwendigen Daten liefern.
3. Die Kantone erhalten die Kompetenz, auf das ambulante Angebot der Spitäler hoheitlich Einfluss zu nehmen und nichtbedarfsgerechten Entwicklungen entgegenzuwirken. Diese Massnahme ist eine Reaktion auf das überdurchschnittliche Kostenwachstum im ambulanten Spitalbereich. Mit durchschnittlich 9 Prozent pro Jahr sind die ambulanten Spitalkosten in den letzten 10 Jahren weitaus am stärksten gestiegen. Zum Vergleich: Bei den Medikamenten waren es 5 Prozent, im stationären Spitalbereich waren es 3,4 Prozent und bei den frei praktizierenden Ärzten 2,6 Prozent.
Der Zulassungsstopp gilt für die frei praktizierende Ärzteschaft; im Gegensatz dazu gilt er in den Spitälern bis heute nicht. Zudem haben die Spitäler, historisch bedingt, im Vergleich zu den frei praktizierenden Ärzten höhere Preise für die gleiche Leistung. Während zwischen der FMH und Santésuisse ein Vertrag zur Steuerung und Lenkung von Leistungen und Tarmed-Kosten abgeschlossen werden konnte, war eine entsprechende vertragliche Lösung mit den Spitälern nicht möglich. Die Alternative zur fehlenden Vertragslösung ist die Regulierung gemäss dem neuen Artikel 39 Absatz 1bis, womit auch eine Koordination mit der stationären Spitalplanung und den Leistungsaufträgen erreicht wird.
4. In einem gewissen Zusammenhang mit Artikel 39 Absatz 1bis steht der neue Artikel 55b, "Tarifsenkung bei überdurchschnittlicher Kostenentwicklung". Damit erhält der Bundesrat die Kompetenz, nach Rücksprache mit den Kantonen per Verordnung die Preise, Taxpunktwerte oder Pauschalen bei überdurchschnittlicher Kostenentwicklung, auf ein Jahr beschränkt, um höchstens 10 Prozent zu senken.
5. Für besondere Versicherungsformen mit höherer Wahlfranchise gilt eine verlängerte Vertragsdauer von zwei Jahren.
6. Es soll neu ein Behandlungsbeitrag von 30 Franken für die ersten sechs Konsultationen eingeführt werden, unabhängig vom Leistungserbringer.
7. Mit Artikel 106b wird beantragt, dass für 2010 eine ausserordentliche Erhöhung des Bundesbeitrages an die Prämienverbilligung von 200 Millionen Franken gesprochen werden soll.
Ausser bei der Praxisgebühr und bei dem zusätzlichen Prämienverbilligungsbetrag beantragt Ihnen die SGK, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Mit der bundesrätlichen Vorlage hat die SGK auch die von einer überparteilichen Gruppe ausgearbeiteten Massnahmen diskutiert und folgende Anträge gutgeheissen:
Erstens sollen Provisionen und Telefonwerbung der Krankenversicherer verboten werden.
Zweitens sollen kantonal einheitliche Taxpunktwerte für alle Leistungserbringer festgelegt werden, und es soll eine gesamtschweizerische Harmonisierung der Preise mit einer maximalen Differenz der Taxpunktwerte von 10 Prozent erfolgen.
Drittens erhält der Bundesrat die Kompetenz, an der Tarifstruktur Anpassungen vorzunehmen, wenn sich die Struktur als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf einen Umbau einigen können.
Viertens werden unter Artikel 52a, "Substitutionsrecht", neue Absätze eingefügt, wonach bei gleicher Eignung preisgünstige Arzneimittel abzugeben sind. Diskutiert wurde dabei namentlich die Substitution von Arzneimitteln mit identischer Wirkstoffzusammensetzung und gleicher therapeutischer Eignung. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der Bundesrat im Medikamentenbereich [PAGE 1377] per Verordnung Massnahmen beschlossen hat, welche insgesamt rund 600 Millionen Franken einsparen werden, was gut 10 Prozent des Medikamentenumsatzes in der OKP entspricht.
Fünftens hat die SGK die Einführung eines differenzierten Selbstbehaltes beschlossen; das heisst, künftig wird für die Behandlung bei Grundversorgern ein Selbstbehalt von 10 Prozent erhoben, während der direkte Zugang zu Spezialisten oder Spitälern einen Selbstbehalt von 20 Prozent auslöst.
Sechstens soll bei Spitalaufenthalten künftig generell ein Beitrag an die Verpflegungskosten erhoben werden. Bisher mussten nur Alleinstehende einen Beitrag leisten.
Siebtens kann der Bund, um die Versicherer im nächsten Jahr bei der Reservebildung nicht ungebührlich zu belasten, im Falle einer Pandemie die Impfkosten übernehmen. Diese Massnahme hätte einen direkten Einfluss auf die Prämie: Sie würde die Prämie um etwa 2 Prozent tiefer ausfallen lassen.
Im Einzelnen auf die Anträge eingehen werde ich in der Detailberatung.
Am 26. Juni 2009 ist die SGK ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. In der Gesamtabstimmung am 28. August hat sie der Vorlage mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Entscheidend für die Neinstimmen waren vor allem zwei Elemente: die Streichung der zusätzlichen 200 Millionen Franken für die Prämienverbilligung und die Übergangsbestimmung betreffend Einführung der Vertragsfreiheit.
Abschliessend noch eine Bemerkung zum Massnahmenpaket und zum Vorgehen der Kommission: Im Frühling wurde der auf 2010 prognostizierte Prämienschub allseits als verheerend und als nicht mit der derzeit angespannten Wirtschaftslage verträglich beurteilt. Gleichzeitig wurde in dieser Konstellation aber auch die Chance gesehen, über alle Partikularinteressen hinweg griffige Massnahmen beschliessen zu können, die nicht nur einen kurzfristigen Effekt bringen, sondern langfristig eine Lenkungswirkung haben, Anreize verbessern und Systemkorrekturen einleiten. Seit den Sommerferien scheint der Elan etwas verflogen zu sein. Nach altem Muster wird von zahlreichen Interessenvertretern interveniert und lobbyiert, wieso gerade diese einzelne Massnahme eben nicht gehe, kontraproduktiv sei oder nicht per Dringlichkeitsrecht eingeführt werden könne. Letztlich können die Kosten im Gesundheitswesen aber nur gesenkt bzw. kann das Kostenwachstum nur dann gebremst werden, wenn alle Beteiligten Konzessionen machen und im Sinne einer Opfersymmetrie ihren Beitrag leisten. Wir, das Parlament, sind mitverantwortlich für die derzeitige miese Kostensituation im Gesundheitswesen. Zu Recht erwartet die Bevölkerung, dass wir Lösungen bringen. Wir stehen in der Pflicht zu handeln. Natürlich lösen wir mit dieser Vorlage nicht die grundsätzlichen Probleme des Gesundheitswesens mit all den Widersprüchlichkeiten, Zielkonflikten und Fehlanreizen. Dieses Massnahmenpaket ist aber gewissermassen eine homöopathische Dosis auf dem Weg, Fehlanreize und Systemfehler zu korrigieren.
Im Namen der Kommission ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.