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preparatory:AB 99975

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-09

Wortprotokoll

Es geht hier tatsächlich um ein wesentliches Element in unserem Gesundheitswesen, welches zu verfehlten Anreizen führt. Wenn sich zu Beginn Frau Goll ganz besonders geärgert und zum Zweihänder gegriffen hat, dann hat dieser Mehrheitsentscheid wahrscheinlich etwas Gutes an sich, zumindest aus bürgerlicher Sicht. Das vorweg.

Wir haben in der Vorlage Kostenverschiebungen vorgenommen und haben auch darüber gesprochen. Zur Ursache dieser Entwicklung wurde nichts gesagt, und es wurde auch nichts dagegen getan. Es ist ja so, dass die Zulassung mit der praktisch vorbehaltlosen Berechtigung, nach eigenen Beurteilungen Leistungen zu verschreiben, die Leistungserbringer in eine besonders gute Position versetzt. Wer kann das sonst schon tun? Wenn er einmal durch die Zulassung einen Vertrag erworben hat, kann er praktisch so viele Rechnungen schreiben, wie er will. Die Mengenausweitung im obligatorischen Bereich der Gesundheitsversorgung hat ja in einem Mass zugenommen, welches nicht mit der älter werdenden Bevölkerung oder mit der technisch-medizinischen Entwicklung allein begründet werden kann. Es muss leider [PAGE 1424] festgestellt werden, dass die Leistungserbringer, die eigentlich die Nutzniesser des Vertragszwangs sind, die damit verbundenen Erwartungen in ihre volkswirtschaftliche Verantwortung nicht mehr zu erfüllen vermögen. Das hat für die Ärzte vielleicht vor zwanzig oder dreissig Jahren noch Gültigkeit gehabt. Heute sage ich hier klar und deutlich: Der Vertragszwang, den die Leistungserbringer im Gesundheitswesen geniessen, wird missbraucht.

Wie in der Invalidenversicherung haben wir auch hier in der Krankenversicherung ein unerklärliches Wachstum von Leistungen aufgrund von ärztlichen Verschreibungen, die - und hier liegt der Fehler - ohne Kontrolle, mit völlig falschen Anreizen versehen erfolgen. Der Begriff der Krankheit hat sich unter diesem Regime gewandelt, und es ist dringend notwendig, dass hier eine Umkehr der Anreize erfolgt. Wir können nicht nur die Versicherten, diejenigen, welche die Nachfrager sind, in die Pflicht nehmen, wir haben auch die Leistungserbringer, die Ärzte, in die Pflicht zu nehmen; bisher sind sie nicht in die Pflicht genommen worden. Die in Aussicht gestellte Aufhebung des Vertragszwangs schafft hier die Möglichkeit, diese Verpflichtung zu stärken.

Kollektivverträge sollen durch Verträge ersetzt werden, die in kurzer Zeit eine flächendeckende Einführung von Managed-Care-Modellen möglich machen. Die Ausgestaltung dieser Vertragsveränderung ist nach wie vor offen, weil es eine Ankündigung ist; mit diesem Vorgehen werden die Betroffenen auf diese Korrektur vorbereitet. Diese Korrektur kann, wenn sie an die Hand genommen wird, ohne lange Übergangsfrist eingeführt werden; das ist der Vorteil.

Zudem - und das ist auch nicht zu unterschätzen - zwingt es uns hier im Haus, im Gesundheitswesen endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Die Bundesratsvorlagen zur Vertragsfreiheit liegen schon etwa sechs Jahre - ich weiss nicht genau, wie lange - in diesem Haus. Man muss jetzt nicht so tun, wie wenn das eine völlig neue Erkenntnis wäre. Wir haben schon lange über diese Elemente gesprochen. Sie sind endlich an die Hand zu nehmen, so, wie auch die Managed-Care-Vorlage, die nun in Beratung steckt. Das ist keine schlechte Entwicklung, aber der andere Teil, die Vertragsfreiheit, gehört meines Erachtens dazu. Es gibt darum auch die Möglichkeit, und das sei hier auch noch erwähnt, diesen unseligen, branchenfeindlichen Ärztestopp endlich einmal aufzuheben. Wir können dieser Aufhebung eine Alternativposition gegenüberstellen, indem wir sagen, der Vertragszwang werde aufgehoben.

Eine Schlussbemerkung zu Frau Goll: Es geht nicht um eine Amerikanisierung des Gesundheitswesens. In Holland bestehen seit drei oder vier Jahren solche Verhältnisse. Der Vertragszwang ist aufgehoben, und dort hat man ein hervorragend funktionstüchtiges Gesundheitswesen, welches das unsere überholt hat; das möchte ich hier deutlich sagen. Wir laufen Gefahr, unser Gesundheitswesen qualitativ zu verschlechtern, wenn wir nicht dazu übergehen, diese massiven Mängel einmal einer Korrektur zuzuführen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.