Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-09
Wortprotokoll
Vergleicht man die Beiträge von Langzeitpatienten mit jenen von Pflegeheimpatienten, so sieht man, dass man im Pflegeheim, nicht aber im stationären Bereich, alle Verpflegungs- und Hotelleriekosten selber zu bezahlen hat. Dass Verpflegung und Hotellerie für Patientinnen und Patienten im stationären Bereich gratis sind, wird im Umfeld der Pflegeheime seit Langem als ungerecht empfunden. Mit der nun vorgesehenen Kostenbeteiligung für alle können wir diese Ungerechtigkeit etwas mildern.
Wie wir bereits gehört haben, bezahlen bisher nur Alleinstehende einen Kostenanteil an die Verpflegungs- und Hotelleriekosten im Spital. Der Beitrag ist seit 1996 auf 10 Franken pro Tag festgelegt. Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb nur Alleinstehende zur Kasse gebeten werden sollen; deshalb finden wir es richtig, wenn alle einen Unkostenbeitrag an Verpflegung und Hotellerie leisten müssen und wenn dieser Beitrag nicht begrenzt wird.
Wir haben bewusst darauf verzichtet, den Beitragssatz im Gesetz festzulegen. Der aktuelle Satz von 10 Franken besteht, ich habe es bereits gesagt, unverändert seit nunmehr dreizehn Jahren. Wir stellen uns vor, dass heute 15 Franken angemessen wären. Ich erlaube mir diese Bemerkung zuhanden der Materialien.
Stimmen Sie also wie die CVP/EVP/glp-Fraktion der Mehrheit zu.