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Botschaft zur Planung und Organisation des 13. Frankophoniegipfels vom 20. bis zum 24. Oktober 2010 in Montreux

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Botschaft zur Planung und Organisation des 13. Frankophoniegipfels vom 20. bis zum 24. Oktober 2010 in Montreux

vom 9. Februar 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbe- schluss zur Planung und Organisation des 13. Frankophoniegipfels vom 20. bis zum 24. Oktober 2010 in Montreux mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.

9. Februar 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2010-0213 1139

Übersicht

Die eidgenössischen Räte werden ersucht, die Planung und Organisation des

13. Frankophoniegipfels vom 20. bis zum 24. Oktober 2010 in Montreux zu

genehmigen.

Die Schweiz erhält die Gelegenheit, sich mit der Ausrichtung des 13. Frankophonie- gipfels in Montreux in Anwesenheit von Staats- und Regierungschefs aus 70 Mit- glieds- und Beobachterländernals Gastgeberin hochrangiger internationaler Kon- ferenzen zu präsentieren und ein klares Zeichen für ihre Weltoffenheit und ihr Engagement zu setzen. Abgesehen davon, dass die Schweiz als Gaststaat auftreten kann, ist die Organisa- tion des Gipfels auch wichtig für das Bild unseres Landes in Europa und in der Welt. Als multikulturelles Land, das geprägt ist von seinem Föderalismus und seiner Viersprachigkeit, wird die Schweiz die Möglichkeit nutzen, gegenüber ihren franzö- sischsprachigen Partnern ihre Verbundenheit mit den Werten der Frankophonie unter Beweis zu stellen, insbesondere im Bereich der Förderung der Demokratie und der kulturellen und sprachlichen Vielfalt. Die Frankophonie stellt über ein Drittel der UNO-Mitgliedsländer und etabliert sich immer mehr als wichtige Akteurin der internationalen Beziehungen und als wertvolle Plattform für den Nord-Süd-Dialog. Während die Schweiz in Europa und der Welt zuweilen isoliert dasteht, bietet sich ihr im Rahmen der Frankophonie eine Möglichkeit zur Einflussnahme, die für den Erfolg zahlreicher Initiativen und Bewerbungen der Schweiz auf internationaler Ebene unabdingbar ist. Der Bundesrat hat am 30. September 2009 das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten ermächtigt, im Falle eines positiven Entscheids der Frankophonie den eidgenössischen Räten mit dem Nachtrag I zum Voranschlag

2010 einen Nachtragskredit über 35 Millionen Franken mit gewöhnlichem Vor-

schuss ohne Kompensation zu beantragen. Die Bewerbung der Schweiz wurde anlässlich der Ministerkonferenz der franzö- sischsprachigen Länder vom 15. und 16. Dezember 2009 in Paris angenommen. Die Schweiz erhielt somit offiziell den Auftrag, den 13. Frankophoniegipfel zu organi- sieren. Die Finanzdelegation hat sich am 25. Januar 2010 gegen einen gewöhnlichen Vorschuss ausgesprochen, namentlich mit der Begründung, dass die eidgenös- sischen Räte die Frage der Durchführung des 13. Frankophoniegipfels in der Schweiz noch rechtzeitig prüfen könnten. Sie fordert den Bundesrat in ihrem Schrei- ben vom 26. Januar 2010 auf, den Räten eine dringliche Botschaft zur Durchfüh- rung des 13. Frankophoniegipfels zu unterbreiten. Aufgrund der ausserordentlichen Umstände mit einer verkürzten Frist zur Vorbereitung des 13. Gipfels und entspre- chend der Aufforderung der Finanzdelegation ist es unabdingbar, dass die beiden Räte die vorliegende Botschaft in der Frühjahrssession 2010 im Dringlichkeitsver- fahren behandeln. Nur so kann der Bundesrat rechtzeitig die finanziellen Mittel

beantragen, die für eine reibungslose Planung und Organisation des Gipfels erfor- derlich sind. Der Bundesrat ersucht deshalb die eidgenössischen Räte, die Planung und Organi- sation des 13. Frankophoniegipfels vom 20. bis zum 24. Oktober 2010 in Montreux zu genehmigen.

Botschaft

1 Ausgangslage

Die Schweiz ist 1996 der «Agence de Coopération Culturelle et Technique» beige- treten, aus der inzwischen die Internationale Organisation der Frankophonie (Orga- nisation internationale de la francophonie, OIF) hervorgegangen ist. Ab 1989 nahm die Schweiz als Land mit Beobachterstatus an den Gipfeln der französisch- sprachigen Länder teil. Im Juli 2002 empfing die Stadt Bern auf Einladung der Schweizer Delegation dieser Versammlung im Parlamentsgebäude die 28. Sitzung der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie. Im Dezember des gleichen Jahres war die Schweiz Gastgeberin der 18. Sitzung der Ministerkonferenz der französischsprachigen Länder in Lausanne. Im Sommer 2009 nahmen die Behörden Kanadas, das derzeit die OIF präsidiert, Kontakt mit den Schweizer Behörden auf. Zuvor hatte die OIF die Mitgliedschaft Madagaskars, das den 13. Gipfel im Oktober 2010 hätte durchführen sollen, suspen- diert. Die kanadischen Behörden waren im Auftrag der OIF auf der Suche nach einem Land, das für Madagaskar einspringen und sehr kurzfristig eine Bewerbung präsentieren konnte. Aufgrund einer Machbarkeitsstudie und mit der entschlossenen Unterstützung der betroffenen kantonalen und lokalen Behörden hat der Bundesrat am 30. September 2009 erklärt, dass die Schweiz bereit sei, den 13. Frankophoniegipfel unter diesen besonderen Umständen durchzuführen. Er ist zum Schluss gekommen, dass die Austragung dieser ausserordentlichen Veranstaltung dazu beitragen würde, interna- tional ein positives Bild der Schweiz zu vermitteln, namentlich bei den 70 Staaten und Regierungen aus allen fünf Kontinenten, die Mitglieder oder Beobachter der OIF sind. Die Mittel zur Planung und Organisation des Gipfels konnten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Voranschlag 2010 aufgenommen werden. Deshalb hat der Bun- desrat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ermächtigt, im Falle eines positiven Entscheids der OIF dem Parlament mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2010 einen Nachtragskredit über 35 Millionen Franken mit gewöhnlichem Vorschuss ohne Kompensation zu beantragen. Die Bewerbung der Schweiz wurde anlässlich der Ministerkonferenz der franzö- sischsprachigen Länder vom 15. und 16. Dezember 2009 in Paris angenommen. Die Schweiz erhielt somit offiziell den Auftrag, den 13. Frankophoniegipfel zu organi-

sieren. Es handelt sich dabei um einen Grossanlass sowohl was die Beteiligung als auch was die Medienpräsenz betrifft, da über 3000 Delegierte, darunter rund 700 Medienschaffende, erwartet werden. Für die Organisation stehen der Schweiz nicht wie üblich zwei Jahre, sondern lediglich zehn Monate zur Verfügung. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte begrüsste an ihrer Sitzung vom 25. Januar 2010 zwar das Mandat der Schweiz zur Durchführung des Gipfels. Das Begehren um gewöhnlichen Vorschuss zur Finanzierung der Kosten, die im ersten Halbjahr 2010 bei den Vorbereitungen anfallen, lehnte sie jedoch ab. Sie war namentlich der Auffassung, dass die eidgenössischen Räte die Frage der Durchfüh- rung des 13. Frankophoniegipfels in der Schweiz noch rechtzeitig im normalen Verfahren prüfen könnten. Sie hat den Bundesrat aufgefordert, den Räten eine

dringliche Botschaft zur Durchführung des 13. Frankophoniegipfels in der Schweiz zu unterbreiten.

2 Frankophonie:

Möglichkeit zur Einflussnahme der Schweiz Die OIF, und mit ihr die 70 Staaten und Regierungen, die ihr als Mitglied oder Beobachter der OIF angehören, engagiert sich vor allem auf internationaler Ebene für die Förderung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie für die kultu- relle und sprachliche Vielfalt. Ebenfalls aktiv ist sie im Bereich Bildung und nach- haltige Entwicklung. Neben ihrer zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zeichnet sich die OIF auch durch ein weit verzweigtes Netz von Vereinigungen im Rahmen ihrer Institutionen tätig. Es sind dies die «Agence universitaire de la Francophonie», die «Association internationale des maires francophones», die Université Senghor in Alexandria und TV5 Monde (das den Status eines Unternehmens hat). Die Schweiz wirkt in allen Gremien der OIF (Gipfel, Ministerkonferenz, Ständiger Rat) und bei den Arbeiten aller Institutionen mit. 1984 beteiligte sich die Schweiz namentlich an der Gründung des internationalen französischsprachigen Fernsehsen- ders TV5 Monde, in dessen Verwaltungsrat das Schweizer Fernsehen vertreten ist. Alle Westschweizer Universitäten, die Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (ETHL), die Fachhochschule Westschweiz sowie verschiedene weitere Institute sind Mitglied der «Agence universitaire de la Francophonie». Lausanne und Genf sind in der «Association internationale des maires francophones» vertreten. Die eidgenössischen Räte sindzudem durch eine Delegation in der Parlamentari- schen Versammlung der OIF (Assemblée parlementaire de la Francophonie), dem Konsultativorgan der OIF, vertreten. Die OIF vertritt mehr als ein Drittel der UNO-Mitgliedsländer und etabliert sich damit immer mehr als wichtige Akteurin der internationalen Beziehungen und als wertvolle Plattform für den Nord-Süd-Dialog. Sie bietet der Schweiz eine Möglich- keit zur Einflussnahme, die für den Erfolg zahlreicher Initiativen und Bewerbungen der Schweiz auf internationaler Ebene unabdingbar ist. Wertvoll sind dabei nament- lich die besonderen Kontakte mit Ländern des Südens, vor allem in Afrika. Gleich- zeitig ist die OIF nicht auf die Nord-Süd-Dimension beschränkt: 15 Mitgliedsländer der Europäischen Union und 25 Mitgliedsstaaten des Europarates sind Mitglied oder Beobachter bei der OIF. Nun stellt sich die Schweiz mit Montreux als Gastland für den 13. Gipfel zur Verfü-

gung. Damit sorgt sie dafür, dass das höchste Gremium der OIF im Jahr 2010, in dem die OIF ihr 40-jähriges Bestehen feiert, unter guten Bedingungen tagen kann. Die Schweiz erhält die Gelegenheit, sich mit der Austragung des Gipfels in Anwe- senheit von Staats- und Regierungschefs aus 70 Mitglieds- oder Beobachterländern – namentlich des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy, der seine Teil- nahme gegenüber Bundespräsidentin Doris Leuthard bei ihrem Treffen am Welt- wirtschaftsforum in Davos bestätigt hat –als Gastgeberin hochrangiger internatio- naler Konferenzen zu präsentieren und ein klares Zeichen für ihre Weltoffenheit und ihr Engagement zu setzen.

Abgesehen von der Gastgeberfunktion ist die Organisation des Gipfels auch wichtig für das Bild unseres Landes in Europa und in der Welt. Als multikulturelles Land, das geprägt ist von seinem Föderalismus und seiner Viersprachigkeit, wird die Schweiz die Gelegenheit nutzen, gegenüber ihren französischsprachigen Partnern ihr Engagement für die Werte der Frankophonie zu bestärken, insbesondere im Bereich der Förderung der Demokratie und der kulturellen und sprachlichen Vielfalt. Die Aufschaltung einer Internetseite und die Organisation zahlreicher Rahmenveranstal- tungen vor und während des Gipfels bietet der Schweiz die Gelegenheit, den Teil- nehmenden ihre Institutionen, ihre kulturelle Vielfalt, die Stärken ihrer Export- industrie, die touristische und wirtschaftliche Attraktivität des Landes und der Tagungsregion, ihre Entwicklungszusammenarbeit sowie ihre Politik in den Berei- chen Friedens- und Menschenrechtsförderung näher zu bringen. Seit Dezember 2009 präsidiert die Schweiz zudem die Ministerkonferenz der OIF. Am ersten Tag des Gipfels in Montreux wird die Schweiz ausserdem von Kanada den Vorsitz über den Gipfel übernehmen und bis zum Gipfel 2012 innehaben. Dies trägt ebenfalls zur Präsenz der Schweiz auf internationaler Ebene bei.

3 Organisationsstruktur des Gipfels

Nach der Wahl der Schweiz zum Gastland im Dezember 2009 wurde unverzüglich eine nationale Organisationsstruktur für den Gipfel geschaffen. Der dazu gebildete Nationale Organisationsausschuss (Comité National d’Organisation, CNO) unter der Leitung des Generalsekretärs des EDA traf sich am 18. Dezember 2009 zu seiner ersten Sitzung. Dem Ausschuss gehören folgende Personen an: der Präsident der Schweizer Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der OIF sowie Vertretungen der Kantone Waadt und Genf, der Städte Montreux und Lausanne, des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD). Der Kommissar und Pro- jektleiter wurde bestimmt, und im Januar 2010 hat das Organisationssekretariat seine Tätigkeit aufgenommen. Das Organisationssekretariat nimmt für alle logistischen Fragen die Dienste einer Event-Agentur in Anspruch (Reservation und Einrichtung des Kongresszentrums, Unterkünfte, Akkreditierung, Verpflegung, Verkehr, Website, Empfangs- und Betriebspersonal, Organisation des «Village de la Francophonie» sowie Dokumen- tation). Mit dieser Agentur hat das EDA am 4. Januar 2010 einen Vertrag abge- schlossen. Angesichts der besonderen Umstände, unter denen die Schweiz angefragt und für die Durchführung des Gipfels ausgewählt wurde, musste innert kurzer Frist ein Unternehmen gefunden werden, das verfügbar und in der Lage ist, eine reibungs- lose Logistik für eine solche Veranstaltung zu gewährleisten. Deshalb mussten die Bundesbehörden auf eine öffentliche Ausschreibung gemäss Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung vom 11. Dezember 19951 über das öffentliche Beschaf- fungswesen (VöB) verzichten. Eine Ausschreibung hätte den Beginn der Organi- sationsarbeiten verzögert und das Gelingen des Gipfels gefährdet oder es der Schweiz aufgrund einer ungenügenden Vorbereitungszeit sogar verunmöglicht, den Gipfel durchzuführen. Gemäss Artikel 24 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom

5 Voranschlag

Der Voranschlag für den 13. Frankophoniegipfel beläuft sich auf rund 35 Millionen Franken. Er setzt sich wie folgt zusammen:

Franken

Miete Kongresszentrum 1 125 000.– Unterkünfte 1 610 310.– Akkreditierung 350 000.– Verpflegung 2 579 200.– Einrichtung Kongresszentrum 3 870 000.– Verkehr 1 730 800.– Website 80 000.– Empfangs- und Betriebspersonal 445 000.– Dokumentation und Kommunikation 300 000.– «Village de la Francophonie» 370 000.– Unvorhergesehenes (10 %) 1 378 038.– Honorare der Event-Agentur und der Reservationszentrale 3 000 000.–

Zwischentotal I ohne MWST 16 838 348.– Zwischentotal II, inkl. 7,6 % MWST 18 118 062.–

Kosten für Rekrutierung Temporärpersonal 1 500 000.– Sicherheitskosten 13 500 000.– Rahmenprogramm 1 000 000.– Flughafen 529 000.– Medizinische Versorgung 144 000.– Geschenke 192 000.–

Zwischensumme III 16 865 000.–

Gesamttotal 34 983 062.–

Der Voranschlag wurde anhand von Informationen der OIF über die Pflichten- hefte der verschiedenen Aufgabenbereiche erstellt. Die vorgesehenen Beträge wur- den so berechnet, dass ein glaubwürdiger Voranschlag entsteht und gleichzeitig eine gewisse Flexibilität gewährleistet ist. So kann etwa ein allfälliger Mehraufwand in einer Rubrik durch eine andere Rubrik kompensiert werden. Weil sich die Schweiz für einen unkomplizierten Gipfel entschieden und bewusst auf Luxus verzichtet hat, ist das vom Bundesrat vorgeschlagene Budget deutlich niedriger als beim Gipfel in Québec im Jahr 2008, bei dem Kosten von rund 80 Millionen Franken entstanden waren. Hierbei ist anzumerken, dass der Vertrag mit der Event-Agentur diese ver- pflichtet, das EDA über den Stand des Budgets und der Aufwendungen auf dem Laufenden zu halten, insbesondere bei unvorhergesehenen Ausgaben. Damit wird die Gefahr von Budgetüberschreitungen begrenzt. Die gesamten Ausgaben fallen in der Schweiz an.

6 Notwendigkeit einer Genehmigung der Planung

und Organisation des 13. Frankophoniegipfels durch die Schweiz von den eidgenössischen Räten in der Frühjahrssession 2010 Es ist unabdinglich, dass beide Räte die vorliegende Botschaft in der Frühjahrsses- sion 2010 im Dringlichkeitsverfahren behandeln. Der Bundesrat wird dem Parla- ment zur Umsetzung dieses Beschlusses auf dem ordentlichen Weg, das heisst mit der Botschaft zum Nachtrag I/2010 einen Nachtragskredit von 35 Millionen Franken beantragen. Für einen Teil davon, 7,5 Millionen Franken, wird er der Finanzdelega- tion einen gewöhnlichen Vorschuss beantragen damit ihm die Mittel zur Verfügung stehen, die für eine reibungslose Planung und Organisation des Gipfels bereits vor dem Beschluss des Parlaments zum Nachtrag I erforderlich sind: Die Verträge mit der Event-Agentur und deren Unterlieferanten sehen Teilzahlungen vor, die bereits ab der ersten Jahreshälfte 2010 auszurichten sind. Schliesslich braucht es aufgrund der Organisationsstruktur vorübergehend zusätzliches Personal, das entlöhnt werden muss.

7 Auswirkungen

7.1 Finanzielle Auswirkungen

Mit der Planung und der Organisation des 13. Frankophoniegipfels fallen für den Bund Ausgaben von maximal 35 Millionen Franken an, die vollumfänglich im Jahr

2010 zur Auszahlung gelangen. Je nach Ergebnis der Verhandlungen mit dem Kan-

ton Waadt bezüglich der Übernahme der Kosten für die Sicherheit (vgl. Ziff. 7.3), wird sich der Maximalbetrag von knapp 35 Millionen Franken entsprechend redu- zieren. Nach der Genehmigung der Planung und Organisation des Frankophonie- gipfels wird der Bundesrat dem Parlament auf dem ordentlichen Weg, das heisst mit der Botschaft zum Nachtragskredit I/2010, einen entsprechenden Nachtragskredit beantragen. Für 7,5 Millionen Franken davon wird er der Finanzdelegation einen gewöhnlichen Vorschuss beantragen, um die Aufwendungen abzugelten, die bereits in der ersten Jahreshälfte 2010 fällig werden.

7.2 Personelle Auswirkungen

Soweit als möglich werden die Arbeiten durch bestehendes Personal ausgeführt. Die Organisation und die Durchführung des Gipfels sowie der Vorsitz der Ministerkon- ferenz bedingen jedoch, dass vorübergehend zusätzliches Personal angestellt wird. Die Entlöhnung des zusätzlichen Personals ist im Voranschlag unter der Rubrik «Kosten für Rekrutierung Temporärpersonal» enthalten. Im Übrigen wird die Organisation und die Durchführung des Gipfels keine Auswir- kungen auf das Bundespersonal haben.

7.3 Auswirkungen auf die Kantone

Die Durchführung des Gipfels hat insofern Auswirkungen für den Kanton Waadt, als dieser die Hauptverantwortung für die Sicherheit trägt. Im Bundesgesetz vom 21. März 19973 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) ist festgelegt, welche Sicherheitsmassnahmen im Rahmen einer solchen Veranstaltung zu treffen sind. Artikel 4 der BWIS-Abgeltungsverordnung vom 1. Dezember 19994 sieht vor, dass der Bund bei ausserordentlichen Ereignissen Abgeltungen an die betroffenen Kantone leistet. Dieser Artikel legt auch fest, wie die Abgeltungen zu bemessen sind, die der Bund leisten kann, und welche Kriterien dabei zu berücksichtigen sind. Dazu gehören allfällige wirtschaftliche und immate- rielle Vorteile, die dem Kanton durch das Ereignis entstehen. Der Kanton Waadt hat ein besonderes Interesse an der Ausrichtung des Gipfels und wird insbesondere von positiven Auswirkungen profitieren, was die Bekanntheit und die Ausgaben vor Ort betrifft. Deshalb wird erwartet, dass der Kanton sich an den Sicherheitskosten beteiligt. Es laufen Verhandlungen darüber, welchen Anteil der Sicherheitskosten der Kanton Waadt übernimmt.

8 Rechtliche Aspekte

8.1 Gesetzliche Grundlagen

Die Kompetenz der eidgenössischen Räte ergibt sich aus Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe g der Bundesverfassung5 sowie aus Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20026 (ParlG). Artikel 20 Buchstabe c des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20077 (GSG) sieht zudem vor, dass der Bund internationale Konferenzen in der Schweiz finanzieren kann. Das EDA gewährt dem Gipfel und den Teilnehmenden die notwendigen Vorrechte und Immunitäten gemäss GSG (Art. 2 Abs. 1 Bst. h) und gemäss der Gaststaat- verordnung vom 7. Dezember 20078 (Art. 23 Abs. 2 Bst. b).

8.2 Erlassform

Gemäss Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 28 Absatz 3 ParlG ist für den im vorliegenden Fall zu treffenden Erlass die Form des einfachen Bun- desbeschlusses, der nicht dem Referendum untersteht, vorgesehen.

3 SR 120 4 SR 120.6 5 SR 101 6 SR 171.10 7 SR 192.12 8 SR 192.121

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