Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG
Nationale Strategie „eHealth”
Gemäss Auftrag des Bundesrates vom 18. Januar 2006 (Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz)
1. Dezember 2006
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Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung.............................................................................................................................. 2 1 Einleitung...................................................................................................................................... 9 2 Definition und Rahmenbedingungen....................................................................................... 11 2.1 Definition................................................................................................................................... 11 2.2 Übergeordnete Ziele von „eHealth” .......................................................................................... 11 2.3 Rahmenbedingungen und Herausforderungen........................................................................ 12 3 Analyse der Ausgangslage ....................................................................................................... 16 3.1 Situationsanalyse aus Sicht des Bundes ................................................................................. 16 3.2 Situationsanalyse aus Sicht der Kantone................................................................................. 17 3.3 Blick ins Ausland ...................................................................................................................... 19 4 Vision und Handlungsfelder ..................................................................................................... 21 4.1 Die Vision ................................................................................................................................. 21 4.2 Die Handlungsfelder................................................................................................................. 22 5 Handlungsfeld „Elektronisches Patientendossier“ ............................................................... 24 5.1 Einleitung.................................................................................................................................. 24 5.2 Ziele.......................................................................................................................................... 25 6 Handlungsfeld „Online-Informationen und Online-Dienste“................................................. 28 6.1 Einleitung.................................................................................................................................. 28 6.2 Ziele.......................................................................................................................................... 30 7 Handlungsfeld „Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie“ .................................... 32 7.1 Einleitung.................................................................................................................................. 32 7.2 Ziele.......................................................................................................................................... 32 8 Voraussetzungen zur Umsetzung der Strategie ..................................................................... 37 8.1 Einleitung.................................................................................................................................. 37 8.2 Voraussetzungen ..................................................................................................................... 37 9 Kosten, Nutzen, Finanzierung .................................................................................................. 40 9.1 Überlegung zu den Kosten....................................................................................................... 40 9.2 Der Nutzen von „eHealth”......................................................................................................... 40 9.3 Finanzierung............................................................................................................................. 44 10 Prioritäre Massnahmen ............................................................................................................. 46 10.1 Nationales Koordinationsorgan ................................................................................................ 46 10.2 Vorbereiten von rechtlichen Grundlagen.................................................................................. 48 Anhang 1: Die Roadmap................................................................................................................... 50 Anhang 2: Referenzen ...................................................................................................................... 51 Anhang 3: Begriffe und Definitionen............................................................................................... 52
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Zusammenfassung Im Januar 2006 hat der Bundesrat die Strategie für eine Informationsge- Ausgangspunkt: Die sellschaft in der Schweiz aus dem Jahr 1998 revidiert. Neu wurde ein Strategie für eine In- Kapitel „Gesundheit und Gesundheitswesen“ in die Strategie aufgenom- formationsgesellschaft men. Dabei setzt der Bundesrat seine Schwerpunkte beim elektronischen in der Schweiz 2006 Behördenverkehr (eGovernment) und beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien IKT im Gesundheitswesen („eHealth”). Der Bundesrat beauftragte im Rahmen der Beschlüsse zur Strategie das Der Auftrag des Eidgenössische Departement des Innern (EDI), bis Ende 2006 ein Kon- Bundesrates zept für eine nationale Strategie „eHealth” vorzulegen, welches insbeson- dere Aufschluss über die Ziele, die Handlungsbereiche, die Kosten, die Partnerschaften, die Vorgehensweise und den Zeitplan geben soll. Gemäss dem Bundesrat soll „eHealth” dazu beitragen, der Schweizer Ziele des Bundesrates Bevölkerung den Zugang zu einem bezüglich Qualität, Effizienz und Si- cherheit hoch stehenden und kostengünstigen Gesundheitswesen zu ge- währleisten. Unter „eHealth” oder „Elektronischen Gesundheitsdiensten“ versteht man Was ist „eHealth”? den integrierten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnolo- gien (IKT) zur Gestaltung, Unterstützung und Vernetzung aller Prozesse und Teilnehmer im Gesundheitswesen. „eHealth” ist ein Anwendungskonzept zur Positionierung von IKT im Ge- Technik steht nicht im sundheitswesen; das technisch Machbare steht im Hintergrund. Ziel ist es Vordergrund deshalb nicht, die heutigen Strukturen und Abläufe elektronisch abzubil- den. Vielmehr müssen die bestehenden Prozesse verknüpft und verein- facht werden – mit dem Ziel, neue und bessere Prozesse zu etablieren. Elektronische Gesundheitsdienste sollten zuerst bei den häufigsten Pro- Zuerst die häufigsten zessen ansetzen in den folgenden Bereichen: Administration, Information, Prozesse Konsultation, Diagnose, Verschreibung, Überweisung, Therapie, Überwa- chung, Abrechnung. Die meisten nationalen Strategien und die Aktionspläne der internationa- Die übergeordneten len Organisationen nennen die Verbesserung der Effizienz, der Qualität, Ziele… der Sicherheit sowie die wirtschaftliche Stärkung als übergeordnete stra- tegische Ziele von „eHealth”. ¾ „eHealth” ermöglicht einen Mehrwert, weil das Gesundheitswesen durch die Koordination der Akteure und der Prozesse effizienter …Effizienz… wird; ¾ Die Prozesse und Abläufe im komplexen System „Gesundheits- …Qualität… wesen“ sind aufgrund der föderalen und teilweise kleingewerbli- chen Strukturen fragmentiert – und damit fehleranfällig. Durch- …Sicherheit… gängige elektronische Prozesse können mithelfen, die Fehler zu reduzieren und Leben zu retten; ¾ Der systematische Auf- und Ausbau von „eHealth” lässt einen …und Förderung der neuen Dienstleistungssektor entstehen, der nicht nur zur Optimie- Wirtschaft rung des Gesundheitswesens beiträgt. „eHealth” wird zu einem Wirtschaftsfaktor, indem die Lebens- und Standortqualität verbes- sert wird.
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Die Vision umschreibt die übergeordnete Idee. Die Handlungsfelder und Die Vision der Strategie Ziele können bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie den veränderten Bedürfnissen und Rahmenbedingungen angepasst werden – die Vision sollte dabei als Richtschnur dienen und längerfristig Bestand haben:
„Die Menschen in der Schweiz können im Gesundheitswesen den Fachleuten ihrer Wahl unabhängig von Ort und Zeit relevante Infor- mationen über ihre Person zugänglich machen und Leistungen be- ziehen. Sie sind aktiv an den Entscheidungen in Bezug auf ihr Ge- sundheitsverhalten und ihre Gesundheitsprobleme beteiligt und stärken damit ihre Gesundheitskompetenz. Die Informations- und Kommunikationstechnologien werden so eingesetzt, dass die Ver- netzung der Akteure im Gesundheitswesen sichergestellt ist und dass die Prozesse qualitativ besser, sicherer und effizienter sind.“
Ziel der Strategie „eHealth” ist es nicht, einen fertigen Umsetzungsplan zu Drei Handlungsfelder präsentieren. Vielmehr zeigt sie, wie die Leitplanken für die Zukunft ge- setzt werden müssen, damit sich vernetzte elektronische Gesundheits- dienste etablieren können und welche Gebiete prioritär zu bearbeiten sind. Basierend auf den Resultaten der Situationsanalyse zu ¾ Ausgangslage und Erwartungen in der Schweiz ¾ Internationalen Stossrichtungen und Erfahrungen in anderen Län- dern drängen sich für die nationale Strategie „eHealth” drei Handlungsfelder auf.
Handlungsfeld C: „Umsetzung und Weiterentwicklung Strategie eHealth“
Handlungsfeld A: Handlungsfeld B: „Elektronisches „Online-Informationen Patientendossier“ und Online-Dienste“
Die drei Handlungsfelder der Strategie „eHealth”
Das Ziel der verbesserten Effizienz, Qualität und Sicherheit in der Ge- Das Handlungsfeld sundheitsversorgung kann nur erreicht werden, wenn die Leistungserbrin- „Elektronisches ger unabhängig von Ort und Zeit den Zugriff haben auf behandlungsrele- Patientendossier“
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vante Informationen ihrer Patientinnen und Patienten. Dazu müssen die Daten nach einer einheitlichen Struktur erfasst und elektronisch ausge- tauscht werden können.
Ziel A1: 2008 ist die Versichertenkarte eingeführt (mit freiwilliger Option für persönlich-medizinische Daten). Ziel A2: Ab Anfang 2008 können die Kantone auf der Basis der Versicher- tenkarte Modellversuche zu elektronischen Gesundheitsdiensten durch- führen. Ziel A3: Bis Ende 2008 sind die Standards für ein elektronisches Patien- tendossier verbindlich verabschiedet. Ziel A4: Ab Anfang 2010 führen alle akut-somatischen Spitäler, alle integ- rierten Versorgungsnetze sowie mindestens 50 Prozent der frei praktizie- renden Ärzte eine elektronische Krankengeschichte. Die Interoperabilität zwischen den elektronischen Krankengeschichten ist gewährleistet. Ziel A5: Ab Anfang 2012 ist eine nationale Infrastruktur für einen elektro- nischen Zugangsschlüssel mit sicherer Identitätsprüfung der teilnehmen- den Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer etabliert. Ziel A6: Bis Ende 2012 ist der elektronische Austausch von medizinischen und administrativen Daten unter den Teilnehmern im Gesundheitssystem strukturiert, medienbruchfrei und verlustfrei möglich. Der Austausch funk- tioniert in der ganzen Schweiz nach den gleichen Prinzipien (internationa- le Standards werden berücksichtigt). Ziel A7: Ab Anfang 2015 ist das persönliche lebenslange elektronische Patientendossier für alle Menschen in der Schweiz verfügbar.
Der Staat hat ein aktives Interesse an der Verbreitung laienverständlicher Das Handlungsfeld Informationen und Ratschlägen zu seinem Angebot und zu den Auswir- „Online-Informationen kungen seines Handelns. Er hat einen gesetzlichen Auftrag, über akute und Online-Dienste“ Gesundheitsrisiken zu informieren (z.B. jahreszeitlich bedingte Krankhei- ten). Informationen zu Gesundheitsfragen gehören zu den meistgenutzten Informationen im Internet. Die Informationsflut im Gesundheitsbereich konfrontiert jedoch sehr viele Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige mit Problemen der Selektion und der Vertrauenswürdigkeit. Die Expertenmeinung ist klar: Es gibt viel zu viele Informationen im Inter- net, die ungenügend aufbereitet und strukturiert sind und deren Qualität nicht gesichert ist. Ziel B1: Bis Ende 2008 ist geprüft, ob für Online-Angebote ein Zertifizie- rungssystem und spezifische Empfehlungen für Qualitätskriterien, Güte- siegel und Standards ausgearbeitet werden sollen. Allenfalls notwendige rechtliche Anpassungen sind eingeleitet. Ziel B2: Bis Ende 2010 sind die gesundheitsbezogenen, qualitätsgesi- cherten Online-Informationsangebote von Bund, Kantonen und Gemein- den nach Zielgruppen oder Themen strukturiert. Es ist zu prüfen, ob und wie ein staatliches Informationsportal zur Zielerreichung hilfreich ist. Ziel B3: Bis 2015 ist der sichere Zugang der Bürgerinnen und Bürger auf ihr elektronisches Patientendossier verknüpft mit der Möglichkeit, struktu- rierte, zertifizierte und spezifische Informationen abzurufen.
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Das Handlungsfeld „Umsetzung und Weiterentwicklung“ bildet den Rah- Das Handlungsfeld men der Strategie – die anderen Handlungsfelder sind darin eingebettet. „Umsetzung und „eHealth” ist kein Selbstläufer. Die Strategie kann nur erfolgreich umge- Weiterentwicklung der setzt werden, wenn sie aktiv begleitet, laufend weiterentwickelt und durch Strategie“ Begleitmassnahmen unterstützt wird. In dieses Handlungsfeld gehören deshalb neben der nationalen Koordination und der Schaffung von rechtli- chen Grundlagen auch Themen wie „Einbezug der Forschung“, „Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen“ oder „Massnahmen für die Bevölke- rung“. Ziel C1: Bund und Kantone schliessen im Jahr 2007 eine Rahmenverein- barung zur koordinierten Umsetzung der nationalen Strategie „eHealth” ab. Bis Ende 2007 ist dieses nationale Koordinationsorgan Bund-Kantone operativ (Æ prioritäre Massnahme). Ziel C2: Bis Ende 2007 sind die Akteure des Gesundheitssystems so in den Prozess der Strategieumsetzung involviert, dass sie ihre Rolle definie- ren können, sich positioniert haben und je nach Betroffenheit aktiv am Umsetzungsprozess teilnehmen. Ziel C3: Bis Ende 2008 sind die offenen rechtlichen Fragen geklärt und Gesetzgebungsprozesse zur Umsetzung der Strategieziele bei Bund und Kantonen entsprechend ihrer Kompetenzen eingeleitet (Æ prioritäre Massnahme). Ziel C4: Bis Ende 2008 ist ein Prozess zum schrittweisen Auf- und Aus- bau einer nationalen „eHealth”-Architektur definiert. Ziel C5: Bis Ende 2008 ist geklärt, unter welchen Rahmenbedingungen Partnerschaften zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft etabliert werden können (z.B. Public Private Partnership). Ziel C6: Bis Ende 2008 ist ein Prozess etabliert, damit inländische Mo- dellversuche im Bereich „eHealth“ evaluiert werden können und die natio- nalen und internationalen Erkenntnisse in die Umsetzung und Weiterent- wicklung der Strategie einfliessen. Ziel C7: Bis Ende 2008 ist sichergestellt, dass ein rascher Transfer von in- und ausländischen Forschungsresultaten aus Wissenschaft und Wirt- schaft stattfindet. Ziel C8: Bis Ende 2010 existieren stufen- und funktionsgerechte Bil- dungsmassnahmen für die im Gesundheitssystem tätigen Fachpersonen (Fortbildung). Ziel C9: Bis Ende 2013 sind „eHealth” und Grundlagen der medizinischen Informatik in die Ausbildungsgänge aller Gesundheitsberufe aufgenom- men (Aus- und Weiterbildung). Ziel C10: Fortlaufend ist sichergestellt, dass die Menschen in der Schweiz im Umgang mit gesundheits- und krankheitsbezogenen Informationen und persönlichen Daten befähigt sind.
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Damit die Arbeiten zur Umsetzung der Strategie „eHealth” rasch ange- Die prioritären gangen werden können, sind die folgenden zwei Massnahmen prioritär Massnahmen… umzusetzen: ¾ Da der Bund im Bereich der Gesundheitsversorgung nur über we- …nationales nige Kompetenzen verfügt und die Kantone zwar die entspre- Koordinationsorgan… chenden Kompetenzen besitzen, aber in der Regel zu klein sind, um die erforderlichen Lösungen auf Kantonsstufe zu verankern, empfiehlt sich ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Kanto- nen. Zur Umsetzung dieser Strategie wird vorgeschlagen, dass Bund und Kantone eine Rahmenvereinbarung abschliessen und ein nationales Koordinationsorgan gründen (Ziel C1). …und Vorabklärungen ¾ Bund und Kantone müssen im Rahmen ihrer Zuständigkeit ge- für gesetzgeberische setzliche Grundlagen schaffen, um für „eHealth” ein durchgehen- Arbeiten des und praktikables Rechtsumfeld zu ermöglichen. Im Zusam- menhang mit der Umsetzung der drei Handlungsfelder sind aber noch viele rechtliche Fragen offen. Es stellt sich insbesondere die Frage, wieweit die Kompetenzen des Bundes zur Festlegung von rechtlichen Rahmenbedingungen reichen bzw. wieweit die Kanto- ne dafür zuständig sind. Deshalb muss in einer vertieften Analyse geklärt werden, welche Bereiche zu regeln sind – und ob Bund oder Kantone für das jeweilige Thema zuständig sind. Auf der Ba- sis dieser Analyse können Bund und Kantone im Verlauf des Jah- res 2008 die Gesetzgebungsprozesse auslösen (Ziel C3).
Übersicht Ziele und Voraussetzungen Strategie „eHealth”
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Für die Umsetzung der Strategie „eHealth“ ist es äusserst schwierig, Kos- Kosten tenprognosen zu erstellen. Einerseits gibt es keine zuverlässige Erhebung der bestehenden IT-Infrastruktur im Schweizer Gesundheitswesen. Ande- rerseits müssen für genaue Kostenschätzungen die Umsetzungsmass- nahmen konkretisiert werden. Bis alle in der Strategie definierten Ziele erreicht werden können, sind nach Ansicht von Experten Investitionen im dreistelligen Millionenbereich notwendig. Die alleinige Beurteilung von Kosten greift zu kurz. Vielmehr müssen die- Nutzen se mit dem klinischen und volkswirtschaftlichen Nutzen verglichen wer- den. Die folgenden Beispiele illustrieren den potentiellen Nutzen von aus- gewählten Anwendungen: ¾ Versichertenkarte: Die Versichertenkarte hat das Ziel, den admi- nistrativen Aufwand bei der Abrechung von Leistungen in der so- zialen Krankenversicherung zu reduzieren; ¾ Notfalldaten: Auf der Versichertenkarte können die Versicherten persönlich-medizinische Daten speichern. Ein Blick in den Daten- satz kann zu einer schnellen und angepassten Versorgung beitra- gen, ärztliche Fehlentscheidungen vermeiden und im Extremfall Leben retten. Von Interesse sind hier vor allem chronische Er- krankungen, Dauer-Medikationen, Implantate oder auch Unver- träglichkeiten gegenüber bestimmten Medikamenten oder Stoffen; ¾ eRezept und Liste der Medikation: Das elektronische Rezept dient dem Transport von Daten der Arzneimittelverordnung vom Arzt zum Apotheker. Mit dem eRezept kann von der Verschreibung bis zur Abrechnung ein durchgehend elektronischer Geschäftspro- zess gestaltet werden. Vor allem älteren und chronisch kranken Personen werden häufig viele verschiedene Medikamente ver- schrieben. Für das ärztliche und pflegerische Personal ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Eine aussagekräftige Arz- neimitteldokumentation ist deshalb von höchster Bedeutung, nicht nur im Notfall. Sollte bei der Ausgabe der Versichertenkarte oder später ein eRezept realisiert werden und mit der Karte eine Liste der aktuellen Medikation des Karteninhabers verfügbar sein, kön- nen gemäss der Kosten-Nutzen-Analyse zur Versichertenkarte weitere Einsparungen realisiert werden: Jährlich 4,6 Millionen Franken mit dem eRezept und 144 Millionen Franken mit der Arz- neimitteldokumentation (dank Vermeidung von Komplikationen im Zusammenhang mit der Medikation); ¾ Telemedizin: Die Telemedizin bietet eine Vielzahl von Möglichkei- ten. Bei der Telekonsultation kontaktiert der Patient einen Arzt te- lefonisch oder schriftlich per Internet. Je nach Situation werden unnötige Arztbesuche verhindert oder wichtige Behandlungen oh- ne Verzögerung eingeleitet. Mit dem Telekonsil können anerkann- te Spezialisten anderen Leistungserbringern dank elektronischer Übermittlung von Entscheidgrundlagen (z.B. Bilder) qualitativ hoch stehende Ferndiagnosen anbieten. Beim Telemonitoring misst der Patient zu Hause seine Körperfunktionen mit einem te- lemedizinischen Gerät. Die Messwerte gelangen telemetrisch an den Hausarzt, einen Spezialarzt oder ein telemedizinisches Zent- rum. Dort werden die Daten analysiert und mit vorherigen Mess-
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werten verglichen. Bei Abweichungen können Ärzte unverzüglich reagieren und die nötigen Behandlungsschritte einleiten. Bei der Finanzierung der einzelnen Projekte innerhalb der Strategie bleibt Finanzierung das Zuständigkeitsprinzip gewahrt. Die für das Thema rechtlich zuständi- ge Behörde muss die Federführung übernehmen und die Finanzierung regeln (allenfalls mit Sondervereinbarungen). Weil die meisten „eHealth”- Anwendungen durchgehende Prozesse im Gesamtsystem zum Ziel ha- ben, fallen die Kosten häufig nicht dort an, wo der Nutzen entsteht. Ein System, das volkswirtschaftlich Sinn macht, kann betriebswirtschaft- Neue Modelle der lich für einzelne Beteiligte nachteilig sein. Langfristig hat „eHealth” deshalb Finanzierung nur dann eine Chance, wenn ein Ungleichgewicht zwischen Zahlern und notwendig Nutzniessern verhindert werden kann. Das Tarifsystem im Schweizer Ge- sundheitswesen erschwert koordinierte „eHealth”-Anwendungen. Die be- stehenden Einzelleistungs- oder Pauschaltarife fokussieren auf einzelne Ausschnitte eines Behandlungsprozesses, nicht aber auf den Gesamtpro- zess oder den Gewinn an Qualität und Sicherheit einer integrierten Ver- sorgung. Bei der Umsetzung der Strategie ist deshalb im Einzelfall zu prüfen, ob bestehende oder neue Finanzierungsmodelle zur Förderung von „eHealth” sinnvoll sind.
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1 Einleitung
Im Januar 2006 hat der Bundesrat die Strategie für eine Informationsge- Ausgangspunkt: sellschaft in der Schweiz aus dem Jahr 1998 revidiert. Neu wurde ein Die Strategie für eine Kapitel „Gesundheit und Gesundheitswesen“ in die Strategie aufgenom- Informationsgesellschaft men. Dabei setzt der Bundesrat seine Schwerpunkte beim elektronischen in der Schweiz 2006 Behördenverkehr (eGovernment) und beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien IKT im Gesundheitswesen („eHealth”). Für „eHealth” und E-Government werden separate Strategien erarbeitet. Zwar gibt es Berührungspunkte und Parallelen – zum Beispiel bei elektroni- schen Dienstleistungen, die für verschiedenen Themenfelder und Pro- zesse genutzt werden können („Shared Services“). Die beiden Systeme sind jedoch in Bezug auf Akteure, Prozesse, Handlungsfelder oder Ziele sehr verschieden und deshalb strategisch unterschiedlich zu positionie- ren. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern Der Auftrag des (EDI), bis Ende 2006 ein Konzept für eine nationale Strategie „eHealth” Bundesrates vorzulegen, welches insbesondere Aufschluss über die Ziele, die Hand- lungsbereiche, die Kosten, die Partnerschaften, die Vorgehensweise und den Zeitplan geben soll. Gemäss dem Bundesrat soll „eHealth” dazu beitragen, der Schweizer Ziele des Bundesrates Bevölkerung den Zugang zu einem bezüglich Qualität, Effizienz und Si- cherheit hoch stehenden und kostengünstigen Gesundheitswesen zu gewährleisten. Insbesondere soll „eHealth” ¾ einen günstigen Einfluss erzielen auf die Kostenentwicklung, in- dem alle Beteiligten im Gesundheitswesen über durchgehende und standardisierte elektronische Prozesse effizient miteinander kommunizieren und Daten austauschen können; ¾ zur Befähigung der gesunden und kranken Bevölkerung sowie der Fachpersonen im Umgang mit medizinischen und gesund- heitsrelevanten Informationen beitragen; ¾ durch ein besseres Wissensmanagement die Qualität und Si- cherheit der medizinischen Versorgung erhöhen. Im Gesundheitswesen ist der Bund gemäss Verfassung für einen wichti- Bund und Kantone gen Teil der Finanzierung zuständig (soziale Kranken- und Unfallversi- gemeinsam cherung) sowie im Rahmen seiner Kompetenzen für den Schutz der Ge- sundheit. Die Kantone ihrerseits haben die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Kompetenzen sind geteilt – „eHealth” macht aber nur Sinn, wenn es ganzheitlich analysiert und vorangetrieben wird. Der Bund hat deshalb von Anfang an die Kantone in die Arbeiten an der Strategie „eHealth” einbezogen. Das vorliegende Dokument wurde im Rahmen eines gemeinsamen Projektes des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) sowie der Ge- sundheitsdirektorenkonferenz (GDK) erarbeitet. Das Potential der Informations- und Kommunikationstechnologien IKT Situation 2006: Viele wird bei weitem nicht ausgeschöpft. Trotz guten bis sehr guten techni- Einzellösungen ohne schen und organisatorischen Voraussetzungen hat die Schweiz bei der Vernetzung koordinierten Nutzung von elektronischen Gesundheitsdiensten im inter- nationalen Vergleich einen Rückstand. Die föderale Organisation der
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Gesundheitsversorgung fördert zwar praxisnahe Lösungen, sie erschwert aber ein einheitliches System. Ob Spitäler, Ärzte, Apotheker oder Versi- cherer – die Akteure geben viel Geld aus für Informatik und Kommunika- tion, die Systeme sind jedoch kaum vernetzt. Das gleiche gilt für Gesund- heitsinformationen, die im Internet zugänglich sind. Die gesunden und kranken „Kunden“ des Schweizer Gesundheitsmarktes Kunde erwartet ein dürfen erwarten, dass ihr Geld zielgerichtet und effizient ausgegeben effizientes wird. Das Gesundheitswesen der Schweiz schneidet im internationalen Gesundheitswesen Qualitätsvergleich zwar gut ab, es ist allerdings das zweitteuerste der Welt. Der 50-Milliarden-Markt mit jährlichen Wachstumsraten von rund vier Prozent ist langfristig nur finanzierbar, wenn die medizinischen und administrativen Prozesse optimiert und effizient gestaltet werden. Heute sind die Menschen in der Regel mit einem Versorgungssystem konfron- tiert, in dem sie alleine die Kontrolle wahrnehmen müssen über ihre Arzt- besuche, Therapien oder Medikamentenverschreibungen. Besonders problematisch ist diese Situation bei chronisch Kranken. Der Gesundheitssektor ist geprägt durch eine Mischung staatlicher, teil- Ziel: Die Leitplanken staatlicher und privater Aufgaben und Kompetenzen. Eine Strategie muss richtig setzen diese komplexe Ausgangslage berücksichtigen. Ziel ist es deshalb nicht, einen fertigen Umsetzungsplan zu präsentieren. Vielmehr zeigt die Stra- tegie, wie die Leitplanken für die Zukunft gesetzt werden müssen, damit sich vernetzte elektronische Gesundheitsdienste etablieren können und welche Gebiete prioritär zu bearbeiten sind. Die Strategie „eHealth” ist wegweisend für: Zielpublikum ¾ Entscheidträger der Politik (Exekutive und Legislative) und der Behörden auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden; ¾ Alle Akteure im Gesundheitswesen (Leistungserbringer, Versi- cherer, Patienten- und Konsumentenorganisationen); ¾ Informatik- und Geschäftsverantwortliche in Gesundheitsinstituti- onen; ¾ Unternehmen, die im Gesundheitswesen Beratungs- und Infor- matikdienstleistungen erbringen; ¾ Wissenschaftliche Institute und Verbände, die sich mit „eHealth” befassen; ¾ Interessierte Öffentlichkeit und Medien.
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2 Definition und Rahmenbedingungen
2.1 Definition
Unter „eHealth“ oder „Elektronischen Gesundheitsdiensten“ versteht man Was ist „eHealth”? den integrierten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnolo- gien (IKT) zur Gestaltung, Unterstützung und Vernetzung aller Prozesse und Teilnehmer im Gesundheitswesen. „eHealth” ist ein Anwendungskonzept zur Positionierung von IKT im Ge- Technik steht nicht im sundheitswesen; das technisch Machbare steht im Hintergrund. Ziel ist es Vordergrund deshalb nicht, die heutigen Strukturen und Abläufe elektronisch abzubil- den. Vielmehr müssen die bestehenden Prozesse verknüpft und verein- facht werden – mit dem Ziel neue und bessere Prozesse zu etablieren. Elektronische Gesundheitsdienste sollten zuerst bei den häufigsten Pro- Zuerst die häufigsten zessen ansetzen in den Bereichen: Administration, Information, Konsulta- Prozesse tion, Diagnose, Verschreibung, Überweisung, Therapie, Überwachung, Abrechnung. Das Gesundheitssystem der Zukunft ist stärker als heute auf den gesund- Für den gesundheits- heitskompetenten Menschen ausgerichtet. „eHealth” ist deshalb nicht nur kompetenten ein Instrument zur Steigerung der Produktivität, sondern auch ein Instru- Menschen ment zur Förderung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung bei der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und Überwachung von Krankheiten. Mögliche Instrumente dazu sind Gesundheitsportale, elektronische Ge- sundheitsdatensätze, telemedizinische Leistungen oder tragbare Überwa- chungssysteme.
2.2 Übergeordnete Ziele von „eHealth”
Die meisten nationalen Strategien und die Aktionspläne der internationa- Vier übergeordnete len Organisationen nennen die Verbesserung der Effizienz, der Qualität, Ziele der Sicherheit sowie der wirtschaftlichen Stärkung als übergeordnete stra- tegische Ziele von „eHealth”. „eHealth” ermöglicht einen Mehrwert, weil das Gesundheitswesen durch Effizienz die Koordination der Akteure und der Prozesse effizienter wird. Aus in- dustrieller Sicht sind die IKT ein geeignetes Instrument in Branchen mit hoher Informationsintensität und einem grossen Bedarf nach Koordination und Prozessoptimierung. Ein Gesundheitssystem mit effizienten Prozes- sen hat auch positive Auswirkungen auf die Gesundheitskosten. Die Prozesse und Abläufe im komplexen System „Gesundheitswesen“ Qualität und Sicherheit sind aufgrund der föderalen und teilweise kleingewerblichen Strukturen fragmentiert – und damit fehleranfällig. Durchgängige elektronische Pro- zesse können mithelfen, die Fehler zu reduzieren und Leben zu retten. So kann die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert werden, wenn behandlungsrelevante Informationen über eine Person zeitgerecht verfüg- bar sind. Für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten ist dies von grosser Bedeutung, da damit gravierende Zwischenfälle und Fehlbehand- lungen mit oder ohne Todesfolge verhindert werden können. Aber auch
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die Gesundheitsbehörden, Kostenträger oder andere Verantwortliche verfügen mit den IKT über Steuerungsinstrumente für die Gesundheits- prozesse, welche entscheidend zur Verbesserung der medizinischen und administrativen Abläufe beitragen können. Der systematische Auf- und Ausbau von „eHealth” lässt einen neuen Stärkung der Dienstleistungssektor entstehen, der nicht nur zur Optimierung des Ge- Wirtschaft sundheitswesens beiträgt. „eHealth” wird zu einem Wirtschaftsfaktor, in- dem die Lebens- und Standortqualität verbessert wird. Zudem eröffnen sich Exportmöglichkeiten, welche wiederum zum Standortvorteil und Wirt- schaftswachstum der Schweiz beitragen können.
2.3 Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Die staatlichen Kompetenzen und finanziellen Zuständigkeiten sind im Föderales System mit Gesundheitswesen verteilt auf… starker liberaler Aus- ¾ … den Bund (z.B. Sozialversicherungen, Schutz der Gesundheit, prägung Prävention); ¾ … 26 Kantone (z.B. Versorgungsplanung, kantonale Spitäler und Kliniken, Mitfinanzierung, Tarifgenehmigung, Prävention); ¾ … knapp 3000 Gemeinden (z.B. Spitex, Heime, schulmedizini- sche Dienste). Dabei bilden die staatlichen Vorgaben häufig nur einen Rahmen, in dem Leistungserbringer, Versicherer und andere private Anbieter einen gros- sen Handlungsspielraum haben. Diese strukturelle Zersplitterung erhöht die Komplexität bei der Einführung von elektronischen Diensten. Die Gesundheitsversorgung ist ausgeprägt dezentral und zum Teil klein- Organisatorische und gewerblich organisiert. Die Informationen über die Patientinnen und Pati- kulturelle Hürden enten sind verstreut und werden meistens nur bei Überweisungen ganz oder teilweise an andere Leistungserbringer weitergegeben. Für eine effi- ziente und qualitativ hochstehende Versorgung muss aber im Interesse der Patientinnen und Patienten jedem behandelnden Leistungserbringer der Zugang zu relevanten Teilen von Krankengeschichten, Testresultaten und weiteren Informationen möglich sein. Vernetzte elektronische Ge- sundheitsdienste bedingen deshalb eine neue Form der Zusammenarbeit und einen Kulturwandel im Gesundheitswesen. Das sozial finanzierte Gesundheitswesen gemäss Krankenversicherungs- Ungünstige finanzielle gesetz (KVG) basiert mehrheitlich auf der Vergütung von Pauschalen oder Anreize Einzelleistungen. Nur in Ausnahmefällen haben Leistungserbringer einen finanziellen Anreiz, unnötige oder wiederholte Untersuchungen durch eine Koordination der Versorgung oder den Austausch von Informationen zu vermeiden (z.B. „Capitation“-Vergütung in „Managed Care“-Modellen, Fallpauschalen in der stationären Versorgung). Zudem kommt es bei den elektronischen Gesundheitsdiensten häufig vor, dass die Effizienzsteige- rung und Kosteneinsparung nicht bei demjenigen Akteur anfallen, der die Investition getätigt hat. Einen maximalen Nutzen erreicht die IKT dort, wo ein Prozess häufig und Komplexe Prozesse über verschiedene Stellen hinweg ausgeführt wird. Das Gesundheitswe- mit vielen Schnittstellen sen ist gekennzeichnet durch eine hohe Dichte an Daten mit einer schwer zu bewältigenden Informationskomplexität. In jedem Behandlungsfall, der
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über eine einfache Konsultation hinausgeht, sind neben den Patientinnen und Patienten sowie dem Arzt häufig weitere Stellen beteiligt: Zusätzliche Leistungserbringer (zum Beispiel ein Spital, ein Physiotherapeut, ein Spe- zialarzt oder ein Labor), Krankenversicherer (Grundversicherung und/oder Zusatzversicherung) – manchmal auch kantonale Behörden. Die administ- rativen und medizinischen Daten werden mehrfach erfasst und abge- schrieben – zum Teil elektronisch, zum Teil von Hand. Damit ein Prozess ohne Medienbrüche durchgehend elektronisch unterstützt werden kann, müssen die Abläufe und Schnittstellen umfassend analysiert und bei der Lösung berücksichtigt werden. Der Mensch mit seinen Bedürfnissen steht im Zentrum, wie dies die Vision Der Mensch im der nationalen Strategie „eHealth” vorsieht (siehe Kapitel 4.1.). Die fol- Zentrum gende Darstellung illustriert die Vielfalt der Beziehungen des Menschen mit den verschiedenen Akteuren des Gesundheitssystems.
Gesundheitssystem Schweiz – der Mensch mitten in einem komplexen Umfeld
Der Ruf nach mehr Effizienz im Gesundheitswesen wird zunehmen, weil… Gesundheitswesen ¾ … der Bedarf an Leistungen steigt auf Grund der alternden Bevöl- unter Druck kerung, höherer Einkommen und besserer Bildung; ¾ … angesichts der steigenden Gesundheitskosten die Notwendig- keit besteht, mit beschränkten Mitteln die bestmögliche Gesund- heitsversorgung zu bieten; ¾ … mit dem medizinischen Fortschritt neue Diagnose- und Be- handlungsmethoden entwickelt werden, die aufgrund der hohen Kosten nicht unnötigerweise wiederholt werden sollten.
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Die Erwartung der Bevölkerung steigt, jederzeit die beste verfügbare Ver- Verändertes Verhalten sorgung zu erhalten – und dies zu tragbaren und sozial gerecht verteilten und Mobilität der Kosten. Gleichzeitig nimmt die Mobilität zu, der „lebenslange Hausarzt“ Menschen verliert an Bedeutung. Die Menschen sind mobil zwischen Leistungserb- ringern, national und international. Umso wichtiger ist es, medizinisches Wissen über eine Person zu erfassen und bei Bedarf zu teilen. Studien zeigen, dass immer mehr Patientinnen und Patienten, die sich Internet als wichtige aktiv an der Entscheidungsfindung ihres Arztes beteiligen wollen, im Inter- Informationsquelle net nach Informationen über ihre Krankheit und die entsprechenden The- rapiemöglichkeiten suchen. Die Nutzung des Internets verändert das Arzt- Patienten-Verhältnis sowie das gesamte Gesundheitswesen bereits heute massiv. Dabei ist die Qualität des Inhalts von gesundheitsbezogenen Webangeboten häufig unklar und für die Benutzer nicht überprüfbar. Die geteilten Kompetenzen im Gesundheitswesen sind bei der Umsetzung Wahrung des der Strategie „eHealth” zu berücksichtigen. Deshalb müssen bei jeder Zuständigkeitsprinzips Anwendung von elektronischen Gesundheitsdiensten die Zuständigkeit und Verantwortung für den Prozess oder Teilprozesse geklärt und zuge- ordnet werden (Bund, Kantone, Gemeinden, Leistungserbringer, Versiche- rer, etc.). Nur so können die an einem elektronischen Prozess beteiligten Stellen Netzwerke zur Zusammenarbeit schaffen, in welchen sie im Rah- men der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten die Verantwortung sowohl für die internen Abläufe als auch für die erzeugten (Teil-)-Ergebnisse übernehmen. Je mehr elektronische Gesundheitsdienste etabliert werden, desto mehr Informationssicherheit Daten müssen kurzfristig und sicher dort verfügbar sein, wo sie gebraucht und Datenschutz werden und effizient verarbeitet werden können. Der Sicherheit kommt bei „eHealth” eine grosse Bedeutung zu. Sowohl die Computersysteme als auch die Datenübertragungen zwischen diesen Systemen müssen in Be- zug auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit geschützt sein. Insbe- sondere dürfen elektronisch gespeicherte, verarbeitete und/oder übertra- gene Daten nur durch explizit Berechtigte eingesehen, modifiziert oder weiterverwendet werden. Die Beachtung datenschutzrechtlicher Grund- sätze sowie der Einsatz innovativer Technologien zum Schutz der Privat- sphäre bilden zudem die Basis für das Vertrauen von Nutzerinnen und Nutzern. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sind Teil der Informati- Zugang für alle onsgesellschaft und sollen einen chancengleichen und barrierefreien Zu- gang zu den elektronischen öffentlichen Leistungen haben, um sie ihren privaten und beruflichen Bedürfnissen entsprechend nutzen zu können. Den Bedürfnissen von potenziell benachteiligten Bevölkerungsgruppen muss dabei Rechnung getragen werden. Im Zuge der Globalisierung und der verstärkten internationalen Vernet- Einbezug von zung müssen im Gesundheitswesen zunehmend auch Schnittstellen zu internationalen Partnern im Ausland berücksichtigt werden. Die internationalen Entwick- Arbeiten und lungen und Erfahrungen (z.B. Standards, best practices) sollen nutzbrin- Erfahrungen gend für die Schweiz ausgewertet werden. Ausserdem ist die Wahrneh- mung und Vertretung der Schweizer Interessen auf internationaler Ebene von Bedeutung.
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Jede Innovation enthält Chancen, aber auch Risiken. Bei „eHealth” müs- Umgang mit Risiken sen mögliche Risiken vorausschauend erkannt und Strategien entwickelt werden, um die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens tief zu halten bezie- hungsweise die Auswirkungen zu beschränken. Im Vordergrund stehen die folgenden Risiken: ¾ Datenschutz und Datensicherheit: Bei medizinischen Daten han- delt es sich um äusserst sensible Daten, die zudem für eine Reihe von Personen oder Stellen interessant sein können (z.B. Kran- kenversicherer, Lebensversicherer, Arbeitgeber). Deshalb müs- sen organisatorische und technische Massnahmen getroffen wer- den, um einen unerlaubten Datenzugriff zu verhindern; ¾ Umfang und Richtigkeit der Daten: Ein lebenslanges elektroni- sches Patientendossier kann unter Umständen eine Flut von In- formationen enthalten und damit neue Probleme schaffen. So kann der Blick für das Wesentliche verloren gehen, oder es ent- stehen Haftungsrisiken, wenn Leistungserbringer einzelne Infor- mationen aus dem Dossier nicht berücksichtigen. Zudem stiegt mit zunehmender Datenmenge die Wahrscheinlichkeit, dass aus Unwissen oder Flüchtigkeit fehlerhafte Daten gespeichert werden; ¾ Selbsttherapie: Informationen im Internet mit Qualitätssiegeln können Menschen dazu verleiten, vermehrt zur Selbsttherapie zu greifen und auf den Rat eines Arztes oder einer anderen Fach- person zu verzichten – und sich damit allenfalls zu schaden. ¾ Umgang mit dem persönlichen Patientendossier: Die Verarbeitung von Informationen im eigenen Patientendossier kann je nach Per- sönlichkeitsprofil und Krankheitsbild Ängste auslösen und sich negativ auf den Therapieerfolg auswirken (z.B. bei psychischen oder bei schwerwiegenden und komplexen Krankheiten). In die- sen Fällen kann eine Unterstützung durch das medizinische Fachpersonal angezeigt sein; ¾ Kostentreiber: Einzelne Anwendungen von „eHealth”, die nicht bedürfnisorientiert sind, können zu reinen Kostentreibern im Ge- sundheitswesen werden. ¾ Für die Menschen nicht nachvollziehbar: Die technischen Errun- genschaften und die sich rasch entwickelnden Möglichkeiten der IKT können bei der Bevölkerung Ängste, Abwehrreaktionen und Blockaden auslösen. Jeder Schritt der Strategieumsetzung sollte für alle Beteiligten nachvollziehbar sein.
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3 Analyse der Ausgangslage
3.1 Situationsanalyse aus Sicht des Bundes
Das Thema „eHealth” blieb im Jahr 1998 in der bundesrätlichen Strategie Neues Thema in der für eine Informationsgesellschaft Schweiz unerwähnt. Auf diese wichtige Strategie Informations- inhaltliche Lücke hat das Zentrum für Wissenschaft- und Technologiestu- gesellschaft dien CEST im Jahr 2002 in seiner Evaluation der Bundesaktivitäten im Bereich Informationsgesellschaft hingewiesen. Der Bundesrat beauftragte deshalb im selben Jahr das Departement des Innern, den Handlungsbe- darf des Bundes aufzuzeigen. Dazu wurden vom Bundesamt für Gesund- heit (BAG) und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) über 30 Exponentinnen und Exponenten aus dem Umfeld des Gesundheitswe- sens befragt. Der im Januar 2004 erstellte Schlussbericht zeigte einen klaren Handlungsbedarf des Bundes auf, da in der Schweiz das Wissen und die Sensibilisierung bezüglich „eHealth“ gering sind, konkrete Kon- zepte fehlen und die Anwendungen isoliert und kaum koordiniert stattfin- den. Deshalb wurde im Rahmen der überarbeiteten Strategie Informati- onsgesellschaft Schweiz ein eigener Massnahmenbereich zu „eHealth“ formuliert. Im Februar/März 2006 wurden bei 63 Akteuren in einer schriftlichen Um- Situationsanalyse: frage die Erwartungen an eine Strategie „eHealth” erhoben. Angefragt „eHealth” in der wurden Behörden (Bund, Kantone, kantonale Projekte), Leistungserbrin- Schweiz 2006 ger, Versicherer, Leistungsbezüger (Patienten-, Konsumenten- und Bür- gerorganisationen), Akteure aus Bildung, Lehre und Forschung sowie private Anbieter. Die Resultate lassen sich wie folgt zusammenfassen: ¾ Standards und Interoperabilität stehen an erster Stelle, sowohl bei den generellen Erwartungen an eine Strategie, als auch bei den spezifischen Themenbereichen; ¾ Auf der Ebene des „Policy-Making“ erwarten die Akteure vor allem die Definition gemeinsamer übergeordneter Zielsetzungen, einen nationalen Massnahmenfahrplan mit Meilensteinen zur Umset- zung sowie die Definition der Rollen und die Klärung der Zustän- digkeiten der Akteure. Dazu gehören Rahmenbedingungen für Public Private Partnership (PPP) im Gesundheitswesen. Die Zu- sammenarbeit mittels PPP bei der Umsetzung der Massnahmen betrachten 80% der Befragten als sehr wichtig oder wichtig. ¾ Die Gesundheitskarte und das elektronische Patientendossier werden sowohl bei den Themenbereichen, als auch bezüglich der Koordinationsbedürfnisse oft genannt; ¾ Häufig genannt werden organisatorische und regulatorische Massnahmen, zum Beispiel angepasste Anreiz- und Vergütungs- systeme, die Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen für Si- cherheit, Daten- und Persönlichkeitsschutz sowie die Entwicklung von Sicherheitsinfrastruktur und –mechanismen. ¾ Weniger geäusserte Erwartungen betreffen Bildungs- und For- schungsaktivitäten in Bezug auf „eHealth”, und den Einsatz von „eHealth”-Lösungen für die Prävention und Telehomecare.
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Mit Artikel 42a im Krankenversicherungsgesetz (KVG) hat das Parlament Versichertenkarte kann die Voraussetzung zur Einführung einer elektronischen Versichertenkarte das Terrain ebnen geschaffen. Vorrangiges Ziel ist die Reduktion des administrativen Auf- wandes dank durchgängig elektronischen Daten ab 2008. Zudem können die Versicherten auf Wunsch von einem Arzt persönlich-medizinische Daten auf der Karte speichern lassen. Wenn es gelingt, die Versicherten- karte praxisnah und mit einem Effizienzgewinn zu etablieren, kann sie das Terrain ebnen für weitere „eHealth” Anwendungen. Das Interesse der Kantone an der Durchführung von Modellversuchen auf Interesse der Kantone kantonaler und interkantonaler Ebene unter Einbezug der Versicherten- an Modellversuchen karte nach Artikel 42a KVG ist gross. Zehn Kantone zeigten sich in einer mit Versichertenkarte Umfrage der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK (siehe Kapitel 3.2.) an der Durchführung eines Modellversuches „sehr interessiert“ und neun weitere Kantone „allenfalls interessiert“. Neben den Kantonen Genf und Tessin, welche bereits konkrete Projekte haben, dürfte das grösste Inte- resse diesbezüglich bei den Kantonen Basel-Stadt, Luzern und St. Gallen liegen. Die Einführung einer Gesundheitskarte als Zugangsschlüssel für ein vernetztes Patientendossier, wird einhellig begrüsst (10 Kantone er- achten sie als „sehr wichtig“ und 15 Kantone als „wichtig“). Bei einer Analyse der webbasierten Gesundheitsinformationen des Bun- Mängel bei den des zeigt sich, dass es sehr viele Angebote gibt. Die Informationen sind Gesundheitsinfos aber häufig schlecht auffindbar, sie werden zu selten aktualisiert und sind schlecht vernetzt. Zudem können die „Kunden“ selten Fragen oder Anre- gungen einbringen. Damit wird das Internet primär als einseitiger Informa- tionskanal eingesetzt, das Potential für Dialog, Interaktion und Kommuni- kation wird wenig genutzt.
3.2 Situationsanalyse aus Sicht der Kantone
Um ein möglichst präzises Bild des Stellenwertes und der Erwartungen an In den Kantonen hat „eHealth” in den kantonalen Gesundheitsdepartementen zu erhalten, hat die Bedeutung von die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) eine Umfrage bei ihren Mit- „eHealth” zugenom- gliedern durchgeführt. Diese Umfrage hat gezeigt, dass die Bedeutung der men Informations- und Kommunikationstechnologien in den letzten Jahren stark zugenommen hat und die Gesundheitsdepartemente sich zuneh- mend daran setzen, eine strategische Planung der IKT-Instrumente zu machen. Diese Planung bezieht sich in vielen Kantonen hauptsächlich auf die IKT-Aufrüstung und -Vernetzung innerhalb der öffentlich subventionier- ten Spitäler. Einige Kantone weisen in dieser Hinsicht darauf hin, dass mit der Verselb- Kantone ziehen sich ständigung der öffentlichen Spitäler auch Entscheidungskompetenzen, aus operativen wie die Informatikplanung, den Spitälern selber übergeben wurden. In der Geschäft zurück Tat ziehen sich viele Gesundheitsdepartemente im Rahmen von New Public Management Reformen schrittweise aus dem operativen Geschäft der Spitäler zurück und konzentrieren ihre Tätigkeiten auf die Aufsicht und den Einkauf von Leistungen (über Leistungsvereinbarungen und leis- tungsorientierte Planung). Diese Reformen führen einerseits dazu, dass die Anschaffungsprozesse für die Spitalinformatik vereinfacht und be- schleunigt werden können, andererseits können sie aber auch die Imple- mentierung von vernetzten und zwischen den Institutionen kompatiblen
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Informatiklösungen erheblich erschweren, weil die verselbständigten Insti- tutionen von sich aus nicht unbedingt ein Interesse an einer Vernetzung und Zusammenarbeit haben (ausserhalb allfälliger Netzwerk- oder Ver- bundsstrukturen). Dieser Tendenz muss bei der Umsetzung der nationa- len Strategie „eHealth” Rechnung getragen werden. Die Kantone Genf und Tessin sind in der Erarbeitung und Umsetzung Tessin und Genf sind einer eigenen Strategie „eHealth” am weitesten fortgeschritten. Der Kan- strategisch am ton Tessin hat bereits Ende 2004 ein zeitlich und geografisch begrenztes weitesten Pilotprojekt für eine Gesundheitskarte gestartet (www.retesan.ch) und ist nun daran, eine Strategie für ein vernetztes elektronisches Patientendos- sier im ganzen Kanton (unter allfälliger Beteiligung weiterer Kantone) zu entwickeln. Der Kanton Genf hat seinerseits im Jahr 2000 die Stiftung IRIS gegründet. Diese Stiftung hat einen Projektplan für den Aufbau eines kantonsweiten Gesundheitsnetzes („projet e-toile“), ausgehend vom elekt- ronischen Patientendossier des Universitätsspitals, erstellt und erste Tests durchgeführt. Aufgrund der hohen Investitionskosten und der angespann- ten Finanzlage des Kantons werden Partner gesucht (Industriepartner und weitere Kantone), um die Finanzierung auf breitere Schultern zu legen. Der Ausgang dieser Bemühungen und damit des Projektes ist zurzeit noch ungewiss. Der Kanton St.Gallen hat 2005 einen Bericht für eine kantonale Strategie Weitere Kantone „eHealth” verabschiedet. Die Strategie sieht vor, bis 2010 den elektroni- folgen schen Austausch von Patientendaten zwischen allen stationären Einrich- tungen des Kantons in Form einer zusammenfassenden Basisdokumen- tation (Electronic Patient Record Summary) zu gewährleisten. In der GDK- Ost wurde überdies im Herbst 2005 eine Arbeitsgruppe „eHealth” unter St. Galler Leitung beauftragt, die Möglichkeiten der koordinierten Umsetzung von „eHealth” Vorhaben in der Ostschweiz konkret aufzuzeigen und anzu- gehen. Als erstes Projekt wird die Digitalisierung des Kostengutsprache- verfahrens für ausserkantonale Hospitalisationen nach Artikel 41 Absatz 3 KVG in den Kantonen der GDK-Ost angegangen. Der Kanton Basel-Stadt hat 2006 eine Projektorganisation aufgebaut, um die grenzüberschreiten- den Aktivitäten des Universitätsspitals in der Telemedizin auszudehnen und eine Vernetzung mit anderen Spitälern und Arztpraxen herzustellen. Der Aufbau von digitalen Klinikinformationssystemen (KIS) und elektroni- Vernetzung erst in schen Patientenakten in den stationären Einrichtungen des schweizeri- wenigen Gebieten schen Gesundheitswesens ist bereits heute relativ weit fortgeschritten. Die Anschaffungen der KIS werden in einigen Kantonen zentral über das Ge- sundheitsdepartement oder über kantonale Spitalverbünde geplant. Dies hat den Vorteil, dass das KIS oder die elektronische Krankengeschichte unter den kantonal subventionierten Institutionen verbunden werden kön- nen. Zu erwähnen ist ausserdem der sich stark verbreitende Aufbau von digitalisierten Archivierungssystemen für Radiologiebilder, sogenannte PACS oder RIS/PACS. Diese Systeme werden ansatzweise auch instituti- onenübergreifend vernetzt, beispielsweise in Luzern und Zürich. Einige Spitäler führen auch Datenaustausch-Projekte mit zuweisenden Ärzten oder Pflegeheimen durch. Erste Erfahrungen mit telemedizinischen Dienstleistungen werden vor allem an den Universitätsspitälern gemacht. Insgesamt lässt sich aber feststellen, dass die institutionenübergreifende digitale Vernetzung von medizinischen Daten in der Schweiz noch relativ bescheiden ist. Diese stösst vielfach auf technische (verschiedene Stan- dards), rechtliche (Datenschutz) und kulturelle Schranken.
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Die nationale Strategie „eHealth” soll nach Ansicht der Kantone dazu die- Die Strategie soll nen, diese Schranken schrittweise abzubauen. Verbindliche Normen und Schranken abbauen Standards, insbesondere die Berücksichtigung international anerkannter Standards, sollen die Interoperabilität der föderalen Systeme sicherstellen und dafür sorgen, dass ein strukturierter Datenaustausch auch über Kan- tonsgrenzen hinweg erfolgen kann. Aus Sicht der Kantone können die folgenden Schlussfolgerungen gezo- Fazit der Kantone gen werden: ¾ Die Bedeutung von „eHealth” in den Kantonen hat zugenommen und manifestiert sich am deutlichsten im Ruf nach einer nationa- len Gesundheitskarte; ¾ Die Kantone erkennen den Koordinationsbedarf, zusammen mit dem Bund rechtliche und technische Leitplanken zu definieren, damit die einzelnen kantonalen Vorhaben kompatibel sind; ¾ Die Umsetzung der „eHealth”-Vorhaben ist und bleibt Aufgabe der Kantone; ¾ Die Kantone sind bereit, sich aktiv an der Erarbeitung und Weiter- entwicklung der Strategie zu beteiligen, vom Bund erwarten sie aber ein Bekenntnis zu „eHealth” auf höchster politischer Ebene; ¾ Von der Strategie erwarten die Kantone, dass sie die mittel- und langfristigen Ziele pragmatisch aufzeigt, die jeweiligen Verantwort- lichkeiten und Rollen definiert und die Finanzierung klärt.
3.3 Blick ins Ausland
Die WHO hat anlässlich der 58th World Health Assembly vom 25. Mai WHO
2005 in Genf als wichtigen Teil ihrer Schlussresolution eine Strategie “e-
Health” verabschiedet, welche eine normative Vorgabe für ihre Mitglied- staaten darstellt, also auch für die Schweiz. In dieser Resolution fordert die WHO ihre Mitgliedstaaten dazu auf, alle notwendigen Massnahmen zu unternehmen, um den erfolgreichen Auf- und Ausbau von “eHealth” vo- ranzutreiben. Dazu gehören unter anderem die Entwicklung einer nationa- len Strategie “eHealth”, normative, organisatorische und infrastrukturelle sowie weitere Fördermassnahmen. Als Begleitmassnahme der WHO wur- de das "Global Observatory for eHealth" (GOe) mit Sitz in Genf geschaf- fen. Das GOe führte im Sommer 2005 eine "Global eHealth Survey" bei allen Mitgliedstaaten durch mit dem Ziel der Vergleichbarkeit zwischen den WHO-Mitgliedstaaten in Sachen “eHealth” ("good practice"). Zugleich will es daraus Grundlagen für Fördermassnahmen ableiten. Die “eHealth”-Aktivitäten der Europäischen Union EU basieren auf der EU Lisabonner Strategie von 1999 zur "Informationsgesellschaft". Diese ver- folgt das Ziel einer strategischen, politischen und wirtschaftlichen Entwick- lungsförderung des europäischen Wirtschaftsraums. Am erfolgreichsten waren bisher die Aktivitäten im Gesundheitswesen (“eHealth”). Dazu ge- hört insbesondere die Europäische Krankenversicherungskarte, welche die Schweiz auf Anfang 2006 ebenfalls einführte. Die Karte wurde als unabhängiger Versicherungsnachweis konzipiert. Später soll sie gleichzei- tig eine Gesundheitskarte werden und den Menschen als Sicherheits- schlüssel für den gesicherten Zugriff auf ihr (künftiges) elektronisches
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Patientendossier dienen. Mit dem "Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste“ hat die EU-Kommission
2004 eine eigentliche „eHealth”-Roadmap bis 2010 geschaffen. Damit will
sie der Mobilität von Bürgern, Patienten oder Leistungserbringern inner- halb der EU gerecht werden. Ziel ist es, einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste sowie eine bessere grenzüberschrei- tende Gesundheitsversorgung zu schaffen. Dabei steht die Interoperabili- tät der Aktivitäten und Anwendungen im Vordergrund. Die aktuelle Stoss- richtung fokussiert auf die Schaffung einer interoperablen „eHealth”- Infrastruktur und -Architektur, welche folgende Elemente beinhalten soll: ¾ Patient-Practitioner Identifier, Identity Management (eineindeuti- ges Nummernsystem für Patientinnen und Patienten sowie Leis- tungserbringer); ¾ Patient Record Summary und Emergency Data Set (Auszug aus dem elektronischen Patientendossier und Notfalldatensatz); ¾ ePrescribing und Medical Drug Management (elektronische Ver- schreibung, Arzneimitteldokumentation); ¾ Übergang von der Europäischen Krankenversicherungskarte auf die Gesundheits-Karte und Health Professional Card (HPC). Die EU hat im Mai 2006 das EU Health Portal aufgeschaltet (http:/health.europa.eu). Es bietet den Bürgerinnen und Bürgern – und den Gesundheitsfachleuten – leicht zugängliche Informationen an. Damit wird bezweckt, dass die Bevölkerung Entscheide treffen kann, die im Inte- resse ihrer Gesundheit sind. Die Analyse der Länder, welche entweder über eine nationale Strategie Internationale Trends „eHealth” verfügen, und/oder daran sind, “eHealth” auf nationaler Ebene umzusetzen, ergibt folgende Gemeinsamkeiten: ¾ Wichtig ist die Erarbeitung einer nationalen „eHealth”-Architektur, d.h. einer Gesamtsicht darüber, wie die Elemente eines elektro- nisch unterstützten Gesundheitswesens miteinander funktionieren müssen und der Konsens, was damit erreicht werden soll. Dieser Konsens bedingt eine Koordination, die je nach Anwendung nati- onal, regional oder lokal geschehen muss; ¾ Um dieses übergeordnete Ziel der Gesamtsicht zu erreichen, wird auf ein "Re-Engineering" aller Prozesse des Gesundheitswesens verzichtet, sondern pragmatisch vorgegangen: Man definiert we- sentliche Bausteine von „eHealth” (unter Berücksichtigung natio- naler Besonderheiten und Bedürfnisse), also die Elemente, wel- che als Eckelemente einer „eHealth”-Infrastruktur dienen werden; ¾ Auf dieser Basis können sich neue Strukturen und Prozesse ent- wickeln – teils bekannten Bedürfnissen im Gesundheitswesen fol- gend, teils nach marktwirtschaftlichen Mechanismen ausgerichtet. Zu den wiederholt anzutreffenden „eHealth”-Bausteinen gehören keineswegs vorwiegend technische Elemente, sondern auch Ele- mente mit normativem und organisatorischem Charakter (z.B. ge- setzliche Grundlagen); ¾ Erfolgreiche „eHealth” Aktivitäten werden meistens mit einer um- fassenden Gesundheitsreform verbunden oder sind Bestandteil einer übergeordneten Gesundheitsstrategie.
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4 Vision und Handlungsfelder
4.1 Die Vision
Die vorliegende Strategie „eHealth” ist kein fertiger Umsetzungsplan. Vielmehr Flexibel bleiben zeigt sie, welche Handlungsfelder aus heutiger Sicht prioritär bearbeitet wer- den müssen und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind. Die Umset- zung und Weiterentwicklung der Strategie ist ein Multiprojektmanagement, das evolutionär angegangen werden muss. Evolutionäre Projekte bauen auf dem Vorhandenen auf, reagieren umgehend auf Veränderungen, beziehen Erfah- rungen direkt ein, nutzen aktiv Freiräume und erproben auf der Basis des er- reichten Entwicklungsstandes weitere Neuerungen. Dieses Vorgehen drängt sich aus vier Gründen auf: ¾ Im Gesundheitswesen herrscht ein ständiger Strukturwandel; ¾ Die Aufgabenstellungen sind nterdisziplinär und zunehmend internati- onal; ¾ Der Projektgegenstand verändert und erweitert sich laufend (zum Bei- spiel veränderte Ansprüche und Prioritäten der Akteure, Entwicklung der IKT); ¾ Gesetzliche Rahmenbedingungen ändern sich. Die Vision umschreibt die übergeordnete Idee. Die Handlungsfelder und Ziele Übergeordnete können bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie den veränder- Idee ten Bedürfnissen und Rahmenbedingungen angepasst werden – die Vision sollte dabei als Richtschnur dienen und längerfristig Bestand haben.
„Die Menschen in der Schweiz können im Gesundheitswesen den Fach- Die Vision leuten ihrer Wahl unabhängig von Ort und Zeit relevante Informationen über ihre Person zugänglich machen und Leistungen beziehen. Sie sind aktiv an den Entscheidungen in Bezug auf ihr Gesundheitsverhalten und ihre Gesundheitsprobleme beteiligt und stärken damit ihre Gesundheits- kompetenz. Die Informations- und Kommunikationstechnologien werden so eingesetzt, dass die Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen sichergestellt ist und dass die Prozesse qualitativ besser, sicherer und effizienter sind.“
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4.2 Die Handlungsfelder
Basierend auf den Resultaten der Situationsanalyse zu Drei Handlungsfelder ¾ Ausgangslage und Erwartungen in der Schweiz ¾ Internationalen Stossrichtungen und Erfahrungen in anderen Län- dern drängen sich für die nationale Strategie „eHealth” drei Handlungsfelder auf.
Zwei thematische und Handlungsfeld C: ein umfassendes Handlungsfeld „Umsetzung und Weiterentwicklung Strategie eHealth“
Handlungsfeld A: Handlungsfeld B: „Elektronisches „Online-Informationen Patientendossier“ und Online-Dienste“
Die drei Handlungsfelder der Strategie „eHealth”
Das Ziel der verbesserten Effizienz, Qualität und Sicherheit in der Ge- Das Handlungsfeld sundheitsversorgung kann nur erreicht werden, wenn die Leistungserbrin- „Elektronisches ger unabhängig von Ort und Zeit den Zugriff haben auf behandlungsrele- Patientendossier“ vante Informationen ihrer Patientinnen und Patienten. Dazu müssen die Daten nach einer einheitlichen Struktur erfasst und elektronisch ausge- tauscht werden können. Darüber hinaus müssen Patientinnen und Patien- ten dereinst mit ihrem elektronischen Patientendossier umgehen können – indem sie „online“ auf ihr Dossier zugreifen oder den Leistungserbringern ihrer Wahl den Zugang gewähren. Gesundheitsthemen gehören zu den am meisten nachgefragten Informa- Das Handlungsfeld tionen im Internet. Die Strategien und die davon abgeleitete Informations- „Online-Informationen politik der Gesundheitsbehörden in der Schweiz (Bund, Kantone, Ge- und Online-Dienste“ meinden) verfolgen das übergeordnete Ziel des „patient empowerment“ der Bevölkerung, also der Stärkung der individuellen Gesundheitskompe- tenz. Die Behörden müssen deshalb im Hinblick auf den Umgang mit dem persönlichen elektronischen Patientendossier ein Interesse haben, die Möglichkeiten von IKT zur Verbreitung von qualitativ gesicherten Online- Informationen und Online-Diensten zu fördern. Das Handlungsfeld „Umsetzung und Weiterentwicklung“ bildet den Rah- Das Handlungsfeld men der Strategie – die anderen Handlungsfelder sind darin eingebettet. „Umsetzung und „eHealth” ist kein Selbstläufer. Die Strategie kann nur erfolgreich umge- Weiterentwicklung der setzt werden, wenn sie aktiv begleitet, laufend weiterentwickelt und durch Strategie“ Begleitmassnahmen unterstützt wird. In dieses Handlungsfeld gehören deshalb neben der nationalen Koordination und der Schaffung von rechtli-
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chen Grundlagen auch Themen wie „Einbezug der Forschung“, „Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen“ oder „Massnahmen für die Bevölke- rung“. In den drei Handlungsfeldern und den dazu formulierten Zielen sind viele Grundlagen für weitere mögliche „eHealth”-Anwendungen nicht erwähnt (z.B. Verschreibung von Anwendungen Leistungen oder Medikamenten, Einweisungs- und Austrittsberichte, Te- lemedizin). Ziel der Strategie ist es nicht, einen fertigen Umsetzungsplan zu präsentieren. Vielmehr sollen die gesetzlichen, organisatorischen und technischen Leitplanken so gesetzt werden, dass sich „eHealth” ent- wickeln kann. Zum Beispiel spielen im Gesundheitswesen Verbindlichkeit, Datenschutz und Datensicherheit eine derart wichtige Rolle, dass viele Prozesse erst rechtsverbindlich, sicher und effizient gestaltet werden kön- nen, wenn Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer zuverläs- sig identifiziert sind (z.B. mit einer Gesundheitskarte für Patientinnen und Patienten sowie einer „Health Professional Card“ für Leistungserbringer mit digitalen Signaturen). Auf der Basis dieser Grundlagen werden sich im Verlauf der Jahre entsprechend den Bedürfnissen der Akteure weitere Dienste und Anwendungen entwickeln.
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5 Handlungsfeld „Elektronisches Patientendossier“
5.1 Einleitung
Die Berichte über Befunde, Diagnosen oder Therapien von Patientinnen Verstreute Akten in und Patienten werden beim Leistungserbringer fallbezogen als Kranken- unterschiedlicher Form geschichte abgelegt. Relevante Informationen liegen in unterschiedlichster Form vor (z.B. elektronische und papierbasierte Dokumente, Röntgenfilme oder Videosequenzen). Dabei variieren die Struktur und Informationstiefe erheblich. Es ist daher bislang der Regelfall, dass niemand – weder Pati- ent noch einer der Leistungserbringer – einen angemessenen Überblick über verstreute Dokumentationsteile besitzt. Aufzeichnungen und Unterla- gen sind deshalb oft nicht dort, wo sie gebraucht würden. Dies kann dazu führen, dass diagnostische Erkenntnisse nicht vorliegen, therapeutische Entscheidungen zu spät getroffen werden oder auf fehlenden und unzu- treffenden Informationen beruhen. Wenn es durch die Einführung eines einrichtungsübergreifenden, umfas- Patientenunterlagen senden – und konsolidierten – Patientendossiers gelingen würde, den sollten immer medizinischen Leistungserbringern die relevanten Informationen über verfügbar sein frühere Erkrankungen, abgeschlossene und laufende Therapien sowie eine aktuelle Problemliste verlässlich verfügbar zu machen, könnten Di- agnosen sicherer, schneller und wirtschaftlicher gestellt und therapeuti- sche Massnahmen zeitnah eingeleitet werden. Deshalb wird das lebenslange elektronische Patientendossier als wesent- Schrittweise zum licher Bestandteil zur Umsetzung der Vision und zum Erreichen der über- elektronischen Dossier geordneten Ziele Effizienz, Qualität und Sicherheit postuliert. Alle Baustei- ne, welche zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen, wurden als eigene Ziele, beziehungsweise Meilensteine definiert. Das Ziel einer einrichtungsübergreifenden Behandlungsdokumentation Nicht der erste Anlauf wurde in den Jahren 1998 bis 2003 im Projekt "Patientendossier 2003“ im Rahmen des Programms UNIT der Universitätsspitäler der Schweiz ver- folgt. Die Vereinheitlichung der Schweizer Klinikinformationssysteme zu einem gemeinsamen nationalen, computerbasierten Patientendossier – respektive die Definition der dafür notwendigen Standards – scheiterte an Partikularinteressen und dem fehlenden Konsens zwischen den beteilig- ten Universitätsspitälern. Die EU verfolgt als prioritäres Ziel das „Patient Record Summary“ – auch Andere Wege bleiben „Continuity of Care Record“ genannt. Ähnlich einem „Schnappschuss“ auf offen den aktuellen Gesundheitszustand einer Patientin oder eines Patienten wird durch den letztbehandelnden Leistungserbringer ein Auszug der mi- nimal relevanten Gesundheitsdaten aus der jeweiligen Krankengeschichte in einem Dokument zusammengefasst und für den Fall einer späteren Behandlung bereitgestellt. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Strate- gie muss abgeklärt werden, inwiefern dieser pragmatische Zwischenschritt auf dem Weg zum lebenslangen elektronischen Patientendossier gewählt werden soll.
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5.2 Ziele
¾ Ziel A1: 2008 ist die Versichertenkarte eingeführt (mit freiwilligen Op- Versichertenkarte tionen für persönlich-medizinische Daten).
Der Bundesrat hat in seinem Auftrag zur Erarbeitung eines Konzepts für eine Strategie „eHealth” explizit die Versichertenkarte als ein Element erwähnt, das es in diese Strategie zu integrieren gilt. Die Bestimmung im KVG zur Versichertenkarte (Art. 42a) ist seit dem 1.1.2005 in Kraft. Mit der Versichertenkarte wird hauptsächlich das Ziel der administrativen Verein- fachung verfolgt. Potenzial zur Steigerung der Effizienz ist auch hier vor- handen, sei es bei der Patientenaufnahme, der Terminverwaltung oder bei der Leistungsabrechnung. Die Ausführungsbestimmungen (Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversiche- rung VVK) räumen den Akteuren einen Freiraum zur Umsetzung von An- wendungen ein, welche den Weg in Richtung einer effizienteren Kommu- nikation mit Hilfe der IKT ebnen (Sozialversicherungsnummer) und die Behandlungssicherheit und –qualität erhöhen (Notfalldaten und Medikati- on).
¾ Ziel A2: Ab Anfang 2008 können die Kantone auf der Basis der Versi- Modellversuche der chertenkarte Modellversuche zu elektronischen Gesundheitsdiensten Kantone durchführen.
Die VVK soll es den Kantonen ermöglichen, die Versichertenkarte für kantonale und kantonsübergreifende Modellversuche zu benützen, sofern sie im kantonalen Recht geregelt sind.
¾ Ziel A3: Bis Ende 2008 sind die Standards für ein elektronisches Pati- Standards für entendossier verbindlich verabschiedet. Patientendossier
Standards im umfassenden Sinn (technisch, inhaltlich, sprachlich) sind eine unabdingbare Voraussetzung für den Aufbau von strukturierten, me- dienbruch- und verlustfreien Austauschprozessen im Gesundheitswesen (siehe Ziel A6). Ihre Erarbeitung muss so schnell wie möglich durch das vorgeschlagene Koordinationsorgan an die Hand genommen werden. Mit der Rahmenvereinbarung für das Koordinationsorgan akzeptieren die Partner, dass sie die gemeinsam erarbeiteten Standards durchsetzen werden. Standards, insbesondere offene Standards, tragen zur Verein- heitlichung von Schnittstellen und Produkten bei. Ökonomisch gesprochen
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führt dies zu einer geringeren Marktsegmentierung (also grösseren Aus- wahl) und letztendlich zu mehr Wettbewerb zwischen Anbietern solcher Produkte, was wiederum zu sinkenden Preisen führt. Erst die Schaffung von Standards für Schnittstellen und Prozesse zwischen Teilsystemen ermöglicht überhaupt den effizienten Bau von daraus bestehenden kom- plexen Systemen.
¾ Ziel A4: Ab Anfang 2010 führen alle akut-somatischen Spitäler, alle Leistungserbringer mit integrierten Versorgungsnetze sowie mindestens 50 Prozent der frei elektronischer praktizierenden Ärzte eine elektronische Krankengeschichte. Die In- Krankengeschichte teroperabilität zwischen den elektronischen Krankengeschichten ist gewährleistet.
Ein Meilenstein auf dem Weg zum lebenslangen, elektronischen Patien- tendossier ist erreicht, wenn eine ausreichende Anzahl von Leistungserb- ringern die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten elektro- nisch führt. Dabei stehen die Akutspitäler und niedergelassenen Ärzte im Vordergrund, weil sie am meisten mit akut-somatischen Problemen ihrer Patientinnen und Patienten konfrontiert sind, deren Kenntnis zu einer Ver- kürzung der Anamnesezeit, zu einer auf einer verbesserten Informations- basis gestützten Therapieentscheidung und zur Vermeidung von Doppel- spurigkeiten führen soll. Die integrierten Versorgungsnetze stehen eben- falls im Zentrum, weil sich dort die Vorteile einer elektronischen Akte mit Patientinnen und Patienten, welche sich weitgehend in einem geschlos- senen System bewegen, schnell realisieren lassen. Andere Leistungserb- ringer in der Behandlungskette sind zwar im Ziel nicht explizit erwähnt, die Wichtigkeit – beispielsweise einer strukturierten Pflegedokumentation – kann allerdings nicht genug betont werden. Sie sollte zumindest bei den Spitälern in die elektronische interdisziplinäre Krankengeschichte integriert werden.
¾ Ziel A5: Ab Anfang 2012 ist eine nationale Infrastruktur für einen elekt- Infrastruktur für einen ronischen Zugangsschlüssel mit sicherer Identitätsprüfung der teil- elektronischen Zugang nehmenden Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer e- (z.B. Gesundheits- tabliert. karte)
Die Identitätsüberprüfung, das heisst die Authentisierung der eigenen Identität und Authentifizierung der im Gesundheitssystem kommunizieren- den Personen und Organisationen, dient der Absicherung computerge- stützter Kommunikation. Sie soll in einer nationalen Infrastruktur verankert werden und einen elektronischen Zugangsschlüssel zu zentral oder de- zentral gespeicherten Dokumenten eines Patientendossiers errichten. Welcher Art ein solcher Zugangsschlüssel sein soll, muss in einem ersten Schritt definiert werden (z.B. Gesundheitskarte). Der Zugangsschlüssel ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, ihr persönliches Patienten- dossier einzusehen und Berechtigungen darüber zu erteilen, wer welchen Teil einsehen oder verwalten darf. Leistungserbringer sowie alle weiteren „eHealth”-Netzwerkteilnehmer, verfügen ebenfalls über einen Zugangs- schlüssel, um gemäss ihren Kompetenzen und Berechtigungen auf die entsprechenden Gesundheitsdaten zuzugreifen.
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¾ Ziel A6: Bis Ende 2012 ist der elektronische Austausch von medizini- Standards für den schen und administrativen Daten unter den Teilnehmern im Gesund- elektronischen heitssystem strukturiert, medienbruchfrei und verlustfrei möglich. Der Datenaustausch Austausch funktioniert in der ganzen Schweiz nach den gleichen Prin- zipien (internationale Standards werden berücksichtigt).
Wenn alle Leistungserbringer und Versicherer in der Lage sind, elektroni- sche Prozesse mit anderen Teilnehmern im System abzuwickeln und selbst eine elektronische Krankengeschichte zu führen, ist ein weiterer Meilenstein erreicht. Eine massgebliche Voraussetzung dafür ist wieder- um die Einigung auf verbindliche Standards. Es ist deshalb anzustreben, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Kantone sich dem Koordinationsorgan angeschlossen haben und die notwendigen Anpassungen in ihren Ge- sundheitsgesetzgebungen vornehmen. Nur so können alle Menschen in der Schweiz – unabhängig von ihrem Mobilitätsverhalten – von geteilten Informationen zu ihrer Gesundheit profitieren.
¾ Ziel A7: Ab Anfang 2015 ist das persönliche lebenslange elektroni- Lebenslanges sche Patientendossier für alle Menschen in der Schweiz verfügbar. Patientendossier
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt und Zwischenziele erreicht sind, sind die Patientinnen und Patienten in der Lage, selbständig auf ihr Patienten- dossier zuzugreifen und dem Leistungserbringer ihrer Wahl Zugang zu diesem zu gewähren (z.B. im Internet). Dies unabhängig vom physischen Ort der Aufbewahrung. Patientinnen und Patienten können dabei auch Teile ihres Dossiers verbergen und selbst Bemerkungen in dafür vorgese- henen Feldern anbringen. Ihre Gesundheitskompetenz wird damit ge- stärkt. Die Leistungserbringer sind in der Lage, rascher Diagnose- und Behandlungsentscheide zu treffen, da sie orts- und zeitunabhängig über die notwendigen Informationen der Patientinnen und Patienten verfügen – sofern diese den Zugriff freigeben. Die Behandlungssicherheit wird erhöht, da Medienbrüche, und damit Fehlerquellen, eliminiert sind.
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6 Handlungsfeld „Online-Informationen und Online-
Dienste“
6.1 Einleitung
Das Internet als Plattform ermöglicht Informationsflüsse, die nicht mehr an Das Internet sprengt nationale Grenzen gebunden sind. Dies ermöglicht es den Bürgerinnen die nationalen Grenzen und Bürgern, aber auch den Fachpersonen im Gesundheitsbereich, In- formationen und Dienstleistungen über staatliche Grenzen hinweg zu beziehen oder anzubieten. Die nationale und internationale Rechtspre- chung steht damit vor neuen Herausforderungen. Da die Qualität nicht garantiert ist, braucht es neue Lösungen zu deren Sicherung. Der Staat hat ein aktives Interesse an der Verbreitung laienverständlicher Gesundheitsinfos Informationen und Ratschlägen zu seinem Angebot und zu den Auswir- haben grundlegende kungen seines Handelns. Er hat einen gesetzlichen Auftrag, über akute Bedeutung Gesundheitsrisiken zu informieren (z.B. jahreszeitlich bedingte Krankhei- ten). Informationen zu Gesundheitsfragen gehören zu den meistgenutzten Informationen im Internet. Die Informationsflut im Gesundheitsbereich konfrontiert jedoch sehr viele Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige mit Problemen der Selektion und der Vertrauenswürdigkeit. Die Expertenmeinung ist klar: Es gibt zu viele Informationen im Internet, die ungenügend aufbereitet und strukturiert sind und deren Qualität nicht gesichert ist. Das Handlungsfeld „Online-Informationen und Online-Dienste“ umfasst Informationen sollten einen im Wachstum begriffenen Bereich, der sich am Schnittpunkt von ausgewogen, korrekt medizinischen Informationen, öffentlicher Gesundheit und eGovernment und verlässlich sein befindet. Eine viel diskutierte Frage ist diejenige der Qualitätssicherung von Online-Informationen und -Dienstleistungen im Gesundheitsbereich. Die Diskussionen in der EU zeigen, dass der Zugang zu ausgewogenen, korrekten und verlässlichen Informationen von zentraler Bedeutung ist, wenn man die Bevölkerung beim Erlangen von mehr Kompetenz und Selbstbestimmung unterstützen will. Die Strategien und die davon abgeleitete Informationspolitik der Gesund- Der kompetente heitsbehörden in der Schweiz (Bund, Kantone und Gemeinden) verfolgen Mensch im Zentrum zum Teil heute schon das übergeordnete Ziel, die individuelle Gesund- heitskompetenz zu stärken. Denn präventive Informationen und Kampag- nen entfalten ihre Wirkung nur dann, wenn sie verstanden und umgesetzt werden können. Das Handlungsfeld beinhaltet die folgenden Bereiche der Gesundheitspolitik: ¾ Gesundheitskompetenz und Gesundheitsförderung; ¾ Prävention (Krankheiten und Grossereignisse); ¾ Strukturelle und medizinische Grundversorgung. Fehlende Gesundheitskompetenz erhöht die Kosten des Gesundheitswe- Geringe Gesundheits- sens, weil die Menschen sich weniger gesundheitsförderlich und präventiv kompetenz mit verhalten und die Behandlungen weniger zielgerichtet durchgeführt wer- Kostenfolgen den können. Geht man von Schätzungen aus den USA aus und passt sie auf die Schweiz an, so dürften rund drei Prozent der Gesundheitskosten auf zu geringe Gesundheitskompetenz zurückzuführen sein. Dies ent-
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spricht in der obligatorischen Krankenversicherung einem Betrag von rund
700 Millionen Franken und im gesamten Gesundheitswesen einem sol-
chen von rund 1,5 Milliarden Franken. Vor diesem Hintergrund ist eine Klärung wichtig, welche Behörden bei Welche Behörde muss Bund, Kantonen und Gemeinden welche Gesundheitsinformationen si- welche Informationen cherstellen müssen. Grundsätzlich soll die Fähigkeit der Bürgerinnen und sicherstellen? Bürger unterstützt werden, Entscheidungen zu treffen, die im Interesse ihrer Gesundheit sind. Einige Beispiele zu Behördeninformationen: ¾ Adressen, Register, Leistungserbringer, Rollen der Behörden im Gesundheitssystem; ¾ Rechte des Patientinnen und Patienten; ¾ Gesundheitsschutz, Prävention; ¾ Umgang mit Gesundheitskrisen (z.B. Crisis literacy); ¾ Krankheiten: Evtl. Links auf qualitativ empfehlenswerte Websites oder -portale der Gesundheitsinstitutionen bzw. von professionel- len Anbietern. Seit dem Aufkommen des Internets in den 90er-Jahren, entwickeln sich Gesundheitswesen die Möglichkeiten von Online-Angeboten laufend weiter: nutzt nicht alle ¾ Information: Zuerst stand der elektronische Zugriff auf relevante Möglichkeiten Informationen zu Gesundheits- oder Krankheitsfragen im Vorder- grund (z.B. krankheitsbezogene Websites, Guidelines); ¾ Transaktion: Im Gesundheitswesen wird die Möglichkeit häufig benutzt, Nachrichten zu versenden (z.B. eMail, Dokumente); ¾ Interaktion: Andere Branchen ermöglichen bereits den selbständi- gen Zugang in ihre Systeme (z.B. Online-Reservationssysteme in der Reisebranche); ¾ Dienstleistungserbringung: Im Gesundheitswesen noch die Aus- nahme sind Leistungen, die routinemässig über Telefon und In- ternet erbracht werden (z.B. Telekonsultation, Telemonitoring). Die Entwicklung des Patientendossiers macht den frühzeitigen Einbezug Patientendossier: der Bürgerinnen und Bürgern notwendig. Seitens der Behörden und der Frühzeitiger Einbezug Akteure in der Gesundheitsversorgung sollen ihnen wichtige Informatio- der Bürgerinnen und nen bereitgestellt werden. Die Entwicklung dieser Kommunikationsmög- Bürger lichkeiten bedingt ein strategisches Vorgehen und grundsätzliche Überle- gungen zum Umgang mit Gesundheitsinformationen.
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6.2 Ziele
¾ Ziel B1: Bis Ende 2008 ist geprüft, ob für Online-Angebote ein Zertifi- Empfehlungen zur zierungssystem und spezifische Empfehlungen für Qualitätskriterien, Vertrauenswürdigkeit Gütesiegel und Standards ausgearbeitet werden sollen. Allenfalls notwendige rechtliche Anpassungen sind eingeleitet.
Zum Thema Qualitätssicherung gibt es bereits heute folgende Beispiele Qualitätssicherung: für Gütesiegel („Trustmark“): Was macht der Staat? ¾ HON Code <http://www.hon.ch/> ¾ SPQA <http://www.spqa.ch/> ¾ MedPICS (ehemals MedCERTAIN) <http://www.medcertain.org/> ¾ Mitteilung der EU-Kommission (KOM(2002) 667) „eEurope 2002: Qualitätskriterien für Websites zum Gesundheitswesen“ ¾ Arbeitsgruppe eCH: „Qualität medizinischer und Gesundheitsin- formationen im Internet“ Die Gesundheitsbehörden dürfen die Standardisierung der Qualität nicht allein den privaten Akteuren überlassen. Es braucht eine aktive Mitgestal- tung des Staates. In der EU wird diskutiert, ob der Staat zum Beispiel als übergeordnete Instanz mit einem Akkreditierungsverfahren die Gütesiegel überprüfen soll. Da es dazu in der Schweiz keine gesetzlichen Grundla- gen gibt, besteht ein Handlungsbedarf. So ist zu prüfen, inwiefern die auf privater Seite aufgebauten – zum teil kostenaufwendigen – Verfahren als Instrument zur Bewertung von Produkten dienen können. Es ist jedoch nicht vorgesehen, dass der Staat auf die Gestaltung der Qualität von In- formationsangeboten im Internet direkt Einfluss nehmen wird. Er wird im privaten Bereich allenfalls nur Empfehlungen anbieten, die es dem Nutzer ermöglichen, die Qualität der Informationen einfacher zu beurteilen – und zum Beispiel besser zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung zu unterscheiden.
¾ Ziel B2: Bis Ende 2010 sind die gesundheitsbezogenen, qualitätsgesi- Informationen nach cherten Online-Informationsangebote von Bund, Kantonen und Ge- Zielgruppen oder meinden nach Zielgruppen oder Themen strukturiert. Es ist zu prüfen, Themen ob und wie ein staatliches Informationsportal zur Zielerreichung hilf- reich ist.
Punktuelle Informationen auf verschiedenen Kanälen sollen im Bereich Kommunikation für „eHealth” durch eine strukturierte Informationspolitik ergänzt werden. Ziel bessere Gesundheit ist es, die Angebot für die Bevölkerung einem Standarisierungs- und Über-
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prüfungsprozess zu unterziehen und somit die Stärkung der Gesundheits- kompetenz zu begünstigen. Denn nur durch stetige Förderung der Ge- sundheitskompetenz können Bürger und Bürgerinnen in der Informations- gesellschaft eigenverantwortlich gesundheitsrelevante Entscheide treffen und so das Gesundheitssystem wenn nötig effizient nutzen. Für die Ge- sundheitsbehörden auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden soll deshalb die gemeinsame Maxime gelten: Informieren, Kommunizieren, Aufklären. Dabei geht es in erster Linie um Gesundheitsinformationen und um Ge- sundheitswissen. Je weiter die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranschreitet, desto wichtiger werden Informationen, Empfehlungen und oder Anleitungen zum Umgang mit persönlichen und medizinischen Da- ten. Die Umsetzung von Ziel B2 soll im Rahmen des nationalen Koordina- tionsorgans Bund-Kantone erfolgen. Das zu prüfende Informationsportal sollte Ausbaumöglichkeiten in Richtung Patientendossier (Ziel B3) umfas- sen.
¾ Ziel B3: Bis 2015 ist der sichere Zugang der Bürgerinnen und Bürger Zugang zum eigenen auf ihr elektronisches Patientendossier verknüpft mit der Möglichkeit, Patientendossier strukturierte, zertifizierte und spezifische Informationen abzurufen.
Der Zugang zum Patientendossier muss qualitativ hochwertig sein. Diese „Online-Eingangstür“ soll mit validierten Informationen ausgestattet sein, die je nach Krankheitsgruppe spezifisch sein können (z.B. chronische Krankheiten, bekannte Risikofaktoren). Unlautere Werbebotschaften ha- ben hier jedoch keinen Platz. Zu prüfen ist, ob der Aufbau eines neuen interaktiven Gesundheitsportals sinnvoll sein könnte, um in der Bevölke- rung das notwendige Vertrauen zu schaffen. Denkbar ist eine Zugangs- struktur mit drei Ebenen: ¾ Ebene 1 (öffentlicher Bereich): Allgemeine Gesundheitsratschläge sowie Zugang zu Gesundheitsbehörden und -anbietern; ¾ Ebene 2 (personalisierter Bereich): Gesundheitsratschläge ge- mäss persönlichem Profil, das heisst Verknüpfung mit typologisch relevanten Informationen (z.B. Prävention); ¾ Ebene 3 (Sicherer Bereich): Zugriff auf persönliche Daten Im Rahmen der Umsetzung der drei Ziele des Handlungsfeldes muss das Koordinationsorgan darauf achten, dass nicht nur Fachexperten, sondern speziell auch Konsumenten- und Patientenorganisationen beigezogen werden.
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7 Handlungsfeld „Umsetzung und Weiterentwicklung
der Strategie“
7.1 Einleitung
Das Handlungsfeld „Umsetzung und Weiterentwicklung“ enthält primär Ziele zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die für den Erfolg der Strategie zentral sind.
Das Schweizer Gesundheitswesen ist geprägt durch eine Mischung staat- Strategie setzt sich licher, teilstaatlicher und privater Aufgaben und Kompetenzen, die darüber nicht von selber um hinaus zum Teil auf verschiedene Akteure verteilt sind. Unterschiedliche Interessen und zu schwache Anreize hemmen die Entwicklung der elekt- ronischen Gesundheitsdienste. Deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich eine nationale Strategie „eHealth” in der Alleinverant- wortung eines Beteiligten umsetzen lässt. Sowohl die Erfahrungen im Ausland als auch die Auswertung der Situationsanalysen von Bund und Kantonen zeigen, dass die Strategie gemeinsam aktiv umgesetzt und weiterentwickelt werden muss. Dazu ist ein mit ausreichend Kompetenzen ausgestattetes Koordinationsorgan zentral.
7.2 Ziele
¾ Ziel C1: Bund und Kantone schliessen im Jahr 2007 eine Rahmen- Koordinationsorgan vereinbarung zur koordinierten Umsetzung der nationalen Strategie Bund-Kantone „eHealth” ab. Bis Ende 2007 ist dieses nationale Koordinationsorgan Bund-Kantone operativ.
Zur Umsetzung und Weiterentwicklung der nationalen Strategie „eHealth” wird eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen
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abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass Bund und Kantone die Ziele der Strategie gemeinsam umsetzen und die „eHealth” Vorhaben untereinander koordinieren. Aufgrund der beschränkten Kompetenzen des Bundes sowie der Tatsache, dass kantonale Initiativen ohne regionale und nationale Koordination nur wenig Aussicht auf Erfolg haben, ist ein gemeinsames Vorgehen zwingend. Dieses garantiert die gemeinsame Zielorientierung sowie die Planungssicherheit für Initiativen von Bund, Kantonen, Akteuren im Gesundheitssystem und Privaten. Ein nationales Koordinationsorgan soll unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen- Überlegungen den konkreten Umsetzungsfahrplan festlegen, den gesetz- lichen Anpassungsbedarf eruieren und die Zusammenarbeit und Koordi- nation unter den einzelnen „eHealth”-Projekten sicherstellen. (siehe auch Kapitel 10 „Prioritäre Massnahmen)
¾ Ziel C2: Bis Ende 2007 sind die Akteure des Gesundheitssystems so Rollen der Akteure in den Prozess der Strategieumsetzung involviert, dass sie ihre Rolle definieren können, sich positioniert haben und je nach Betroffenheit aktiv am Umsetzungsprozess teilnehmen.
Die Planung und Umsetzung von „eHealth” Projekten ist ohne aktive Be- teiligung der betroffenen Akteure undenkbar. Die Akteure des Gesund- heitssystems müssen folglich auf jeder Stufe einbezogen werden – unter anderem die wichtigsten Verbände (Leistungserbringer, Versicherer, Pati- enten- und Konsumentenorganisationen) in einer beratenden Begleitgrup- pe des nationalen Koordinationsorgans, die Fachleute der Verbände fall- weise in den Arbeitsgruppen, welche konkrete Projekte vorbereiten.
¾ Ziel C3: Bis Ende 2008 sind die offenen rechtlichen Fragen geklärt Gesetzgebung und Gesetzgebungsprozesse zur Umsetzung der Strategieziele bei Bund und Kantonen entsprechend ihrer Kompetenzen eingeleitet.
„eHealth” benötigt durchgehende praktikable Rechtsgrundlagen. Je nach Zuständigkeit sind gesetzliche Grundlage bei Bund und Kantonen zu etab- lieren. Zunächst muss jedoch in einer vertieften Analyse abgeklärt wer- den, welche Themen zu regeln sind und ob Bund oder Kantone für das jeweilige Thema zuständig sind. Anschliessend können auf beiden Ebe- nen die Gesetzgebungsprozesse ausgelöst werden. (siehe auch Kapitel 10 „Prioritäre Massnahmen“)
¾ Ziel C4: Bis Ende 2008 ist ein Prozess zum schrittweisen Auf- und „eHealth”-Architektur Ausbau einer nationalen „eHealth”-Architektur definiert. und Interoperabilität
Die „eHealth”-Architektur ist in der Planungsphase ein modellhafter Ent- wurf einer Gesamtkonzeption der organisatorischen, normativen und technischen Voraussetzungen, Verfahren oder Teilsysteme, die zur Um- setzung der Strategieziele notwendig sind. Er dient den beteiligten Akteu- ren als Grundlage für den Aufbau eines elektronischen Dienstleistungsan- gebots, das bezüglich Qualität, Effizienz und Sicherheit hohen Anforde- rungen genügen und dennoch kostengünstig sein muss. Der modellhafte Entwurf der „eHealth”-Architektur soll die Bausteine der nationalen Strate-
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gie „eHealth” benennen, deren Anordnung festlegen sowie Standards und Arbeitsablaufprozesse definieren. Die verschiedenen Systeme müssen technisch und organisatorisch fähig sein, nahtlos zusammen zu arbeiten sowie Informationen effizient und verwertbar auszutauschen. Deshalb ist auf die Verwendung offener Standards und Schnittstellen zu achten, was die lieferantenunabhängige Flexibilität der „eHealth”-Architektur in die Zukunft sichert und deren nationale und internationale Interoperabilität garantiert. Die „eHealth”-Architektur soll in Partnerschaft mit Privaten auf- gebaut werden, je nach Zielsetzung kantonal, regional oder schweizweit. Die Finanzierung ist durch das Koordinationsorgan in Sondervereinbarun- gen zu regeln.
Bausteine einer „eHealth”-Architektur Schweiz
¾ Ziel C5: Bis Ende 2008 ist geklärt, unter welchen Rahmenbedingun- Öffentlich-private gen Partnerschaften zwischen der öffentlichen Hand und der Privat- Partnerschaften wirtschaft etabliert werden können (z.B. Public Private Partnership).
Bei „eHealth” stösst die rein öffentliche Umsetzung ebenso an Grenzen wie eine Übertragung aller Aufgaben an Private. Zur Beschleunigung der Strategieumsetzung kann es deshalb zielführend sein, eine Zusammenar- beit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft als „Public Private Partnership“ (PPP) zu etablieren. Die PPP stellt den Wissenstransfer, die Vernetzungen und effiziente Lösungen sicher, basierend auf dem Ansatz der Effizienzsteigerung durch gemeinsame Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit besserer Verteilung von Risiken. Je nach Projekt und Umsetzungsauf- gabe ist zu prüfen, ob Partnerschaften Sinn machen und wie sie mit dem Submissionsrecht vereinbar sind. Die Partnerschaften können durch ge- meinsame Trägerschaften und langfristige Zusammenarbeitsverträge etabliert werden.
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¾ Ziel C6: Bis Ende 2008 ist ein Prozess etabliert, damit inländische Evaluation von Modellversuche im Bereich „eHealth” evaluiert werden können und die Modellversuchen nationalen und internationalen Erkenntnisse in die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie einfliessen.
Bund und Kantone sorgen dafür, dass ihre jeweiligen „eHealth”-Projekte nach Vorgaben oder Empfehlungen des nationalen Koordinationsorgans so evaluiert werden, dass Aussagen über deren Kosten-Nutzen-Verhältnis gemacht werden können. Die Erkenntnisse aus vergleichbaren internatio- nalen „eHealth”-Aktivitäten fliessen in die Bewertung ein.
¾ Ziel C7: Bis Ende 2008 ist sichergestellt, dass ein rascher Transfer Forschung von in- und ausländischen Forschungsresultaten aus Wissenschaft und Wirtschaft stattfindet.
Für eine in die Zukunft weisende Strategie und deren Umsetzung ist der Input der Forschung unverzichtbar. Der raschmöglichste Transfer von Forschungsresultaten soll die beteiligten Parteien bei der Umsetzung der Strategie „eHealth” unterstützen und mit Innovationen den Wirtschafts- standort Schweiz stärken. Dies soll durch Partnerschaften mit öffentlichen und privaten Forschungsorganisationen ermöglicht werden. Die Finanzie- rung kann durch alle drei Partner erfolgen, durch den Bund (zum Beispiel Nationalfonds), durch die Kantone und durch Private.
¾ Ziel C8: Bis Ende 2010 existieren stufen- und funktionsgerechte Bil- Fortbildung dungsmassnahmen für die im Gesundheitssystem tätigen Fachperso- nen (Fortbildung).
Die lebenslange Fortbildung ist für alle im Gesundheitswesen tätigen Fachpersonen von grosser Bedeutung angesichts der sich laufend wan- delnden und erneuernden digitalen Möglichkeiten. Die inhaltliche Ausges- taltung der Fortbildungsgänge muss deshalb stufen- und funktionsgerecht den sich rasch wandelnden Realitäten des Gesundheitssystems ange- passt werden. Dies in Partnerschaft mit den fachspezifischen Bildungsin- stituten und -kommissionen.
¾ Ziel C9: Bis Ende 2013 sind „eHealth” und Grundlagen der medizini- Aus- und Weiterbildung schen Informatik in die Ausbildungsgänge aller Gesundheitsberufe aufgenommen (Aus- und Weiterbildung).
Medizinisch oder pflegerisch tätige Fachpersonen sollen in ihrer Aus- und Weiterbildung auf den Einsatz von Informations- und Kommunikations- technologien im Gesundheitssystem vorbereitet werden. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Aus- und Weiterbildungs- institutionen.
¾ Ziel C10: Fortlaufend ist sichergestellt, dass die Menschen in der Befähigung der Schweiz im Umgang mit gesundheits- und krankheitsbezogenen In- Menschen formationen und persönlichen Daten befähigt sind.
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Das Wissen über den technischen und inhaltlichen Umgang mit gesund- heits- und krankheitsbezogenen Informationen und den persönlichen Da- ten wird zusehends Teil der Grundkompetenzen des täglichen Lebens. Dazu muss die benötigte Medien- und Gesundheitskompetenz ein Leben lang erlernt werden. Dieses Lernen setzt ein persönliches Engagement voraus, das es zu unterstützen gilt. Die nationale Strategie „eHealth” Schweiz hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, fortlaufend sicherzustellen, dass die Menschen in der Schweiz im Umgang mit gesundheits- und krankheitsbezogenen Informationen und persönlichen Daten befähigt sind. Dazu sind Partnerschaften zwischen den Anbietern von Gesund- heitsinformationen mit Medien und Bildungsinstitutionen denkbar. Die Umsetzung der Ziele in den drei Handlungsfeldern bringen die we- Handlungsfelder sentlichen organisatorischen, normativen und technischen Grundlagen, fokussieren auf die welche für die Entwicklung von „eHealth” zentral sind. Es sind dies: zentralen Bausteine ¾ Nationales Koordinationsorgan ¾ Rechtliche Grundlagen ¾ „eHealth”-Architektur ¾ Standardisierung der Patientendaten und Interoperabilität ¾ Infrastruktur zur sicheren Identifikation und Authentifikation von Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringern ¾ Qualitätskriterien für Gesundheitsinformationen und Gesundheits- dienste.
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8 Voraussetzungen zur Umsetzung der Strategie
8.1 Einleitung
Damit die Ziele der Strategie „eHealth” umgesetzt werden können, müs- sen rechtliche, organisatorische, technische und standardisierungs- bezogene Voraussetzungen erbracht werden. Die Bereitstellung dieser Vorleistungen bedingt eine übergreifende, möglichst schweizweite Koordi- nation. Die inhaltliche Konkretisierung der Voraussetzungen soll vom nati- onalen Koordinationsorgan im Rahmen der Umsetzungsplanung vorge- nommen werden. Dabei soll auch abgeklärt werden, ob die jeweilige Vor- aussetzung für die Strategie „eHealth” sinnvollerweise zusammen mit weiteren Bundesstellen erarbeitet werden kann. Anzustreben ist eine sol- che Zusammenarbeit speziell bei den so genannten „Shared Services“, die bereits im Rahmen der E-Government Strategie vorgesehen sind. „Shared Services“ sind elektronisch erbrachte Dienstleistungen, welche bewusst so gestaltet sind, dass unterschiedliche Organisationen sie zur Unterstützung ihrer Prozesse nutzen können. Die Zusammenarbeit soll diesbezüglich beim Informatikstrategieorgan Bund (ISB) gesucht werden, das bei der E-Government Strategie federführend ist.
8.2 Voraussetzungen
In den Strategiezielen der drei Handlungsfelder sind diejenigen Voraus- Vier Voraussetzungen setzungen aufgenommen, die inhaltlich und zeitlich besonders relevant bereits als Ziele formu- sind: liert… ¾ das nationale Koordinationsorgan Bund-Kantone (Ziel C1); ¾ die rechtlichen Rahmenbedingungen (Ziel C3); ¾ die nationale „eHealth”-Architektur (Ziel C4); ¾ die Standards für ein elektronisches Patientendossier (Ziel A3). Darüber hinaus gibt es vier weitere Voraussetzungen, die zur Umset- … und vier weitere zung der Strategie wichtig sind: Voraussetzungen
¾ Voraussetzung V1: Für das Ziel „Versichertenkarte“ muss bis Ende Neue AHV-Nummer als 2007 der schweizweit einheitliche Personenidentifikator operativ zur Personenidentifikator Verfügung stehen.
Im Gesundheitswesen können viele Prozesse erst dann sicher und effi- zient gestaltet werden, wenn Versicherte zuverlässig identifiziert sind. Dies wird durch einen einheitlichen Personenidentifikator möglich, der Personen im System eindeutig identifiziert. Für die Umsetzung der Stra- tegie drängt sich die neue AHV-Versichertennummer auf, da diese ge- setzlich bereits für die Versichertenkarte (siehe Ziel A1) festgelegt ist. Voraussetzung ist deshalb, dass die neue AHV-Nummer bis Ende 2007 den beteiligten Akteuren operativ zur Verfügung steht. Auch die E- Government Strategie wird zur Umsetzung ihrer Ziele diese Nummer
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verwenden. Damit handelt es sich bei dieser Voraussetzung um einen wie oben beschriebenen „Shared Service“. Herausgeberin der AHV- Nummer ist die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS), die gesetzgeberische Federführung liegt beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
¾ Voraussetzung V2: Bis Ende 2011 müssen einheitliche Identifikato- Identifikatoren für Akteure ren für „eHealth”-Netzwerkteilnehmer und Leistungen zur Verfügung und Leistungen stehen um das Ziel des schweizweiten elektronischen Datenaustau- sches zu erfüllen.
Neben der Identifikation der versicherten Personen in der Schweiz durch die neue AHV-Nummer sind für den sicheren und effizienten Aus- tausch von Daten und Leistungen weitere so genannte Identifikatoren notwendig – einerseits für die eindeutige Identifizierung von medizini- schen Fachpersonen und Institutionen, andererseits für die einheitliche Kodierung von medizinischen und pflegerischen Leistungen. Dank die- sen Identifikatoren können Berufe, Organisationen und Leistungen sys- tematisch klassifiziert und in Verzeichnissen dargestellt werden. Damit können im Datenaustausch der Zukunft alle wesentlichen Parameter elektronisch abgebildet werden. Alle Identifikatoren müssen spätestens Ende 2012 für das Ziel „schweizweiter standardisierter elektronischer Austausch von medizinischen und administrativen Daten“ zur Verfügung stehen (siehe Ziel A6).
¾ Voraussetzung V3: Bis Ende 2011 müssen Dienste für die Identi- Dienste zur Verwaltung täts- und Zugriffsverwaltung der „eHealth”-Netzwerkteilnehmer an- der Netzwerkteilnehmer geboten werden, um das Ziel des schweizweiten elektronischen Da- tenaustausches zu erfüllen.
Die Identität von Personen und ihre Berechtigungen für den Datenzugriff müssen durch spezielle Dienste verwaltet werden. Diese Dienste bein- halten sowohl die technische Infrastruktur für die Identitäts- und Zugriffs- verwaltung, wie auch die benötigte Prozessorganisation (z.B. Vertrags- abwicklungsprozess, Fakturierungsprozess, Qualitätsmanagementpro- zess). Mit Hilfe der Anbieter solcher Dienste kann eine Anwendung die Netzwerkteilnehmer (z.B. Patientinnen/Patienten, Fachpersonen, Institu- tionen) sicher authentisieren und die Rollen bestimmen, welche sie aus- üben dürfen. Als Voraussetzung für die Erreichung des Ziels des schweizweit standardisierten elektronischen Austausches von medizini- schen und administrativen Daten (siehe Ziel A6) müssen die Dienste bis Ende 2011 zur Verfügung stehen. In einem ersten Schritt muss dazu die geeignete Methode zur Identitätsüberprüfung evaluiert werden, was im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung des Ziels „Nationale „eHealth”- Architektur“ geschehen kann (siehe Ziel C4).
¾ Voraussetzung V4: Für das Ziel „schweizweites lebenslanges elekt- Dienste für die ronisches Patientendossier“ müssen bis Ende 2014 Dienste für die Langzeitarchivierung elektronische Langzeitarchivierung angeboten werden.
Für die kostengünstige und gesetzteskonforme Langzeitarchivierung von elektronischen Unterlagen des „eHealth”-Netzwerks müssen eine
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oder mehrere zentrale Archivierungsdienste aufgebaut werden. Dazu kann in einem ersten Schritt eine schweizweit einheitliche Archivie- rungsschnittstelle definiert sowie geeignete Archivierungsformate ge- schaffen werden. Die Dienste für die elektronische Langzeitarchivierung sind eine Voraussetzung zur Umsetzung des Ziels „schweizweites le- benslanges elektronisches Patientendossier“ (siehe Ziel A7). Die E- Government Strategie will die elektronische Langzeitarchivierung als „Shared Service“ auch den Kantonen zur Verfügung stellen. Wo für die Strategie „eHealth” sinnvoll, sollen deshalb die Arbeiten im Bereich der Langzeitarchivierung mit denjenigen der E-Government Strategie abge- stimmt werden.
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9 Kosten, Nutzen, Finanzierung
9.1 Überlegung zu den Kosten
Kostenprognosen für die Umsetzung der Strategie „eHealth” zu erstellen, Schwierigkeiten der ist äusserst schwierig. Einerseits gibt es keine zuverlässige gesamt- Kostenprognose schweizerische Erhebung der bestehenden IT-Infrastruktur im Gesund- heitswesen. Andererseits müssen für genaue Kostenschätzungen die Umsetzungsmassnahmen konkretisiert werden. Bis alle in der Strategie definierten Ziele erreicht werden können – insbesondere das Ziel des lebenslangen persönlichen elektronischen Patientendossiers (A7) – sind nach Ansicht von Experten Investitionen im dreistelligen Millionenbereich notwendig. Die Schwierigkeit bei der Ermittlung der Kosten hat mehrere Gründe: ¾ Die Strategie ist offen formuliert und lässt Spielraum für neue Be- dürfnisse und Entwicklungen. Deshalb ist nicht absehbar, welche Anwendungen wann zu welchen Kosten realisiert werden; ¾ Eine koordinierte Umsetzung der strategischen Vorgaben kann si- cherstellen, dass ohnehin anfallende Investitionen in Informations- und Kommunikationssysteme die Stossrichtung von „eHealth” un- terstützen und damit nicht der Umsetzung der Strategie angela- stet werden müssen; ¾ „eHealth” entwickelt sich nicht als isoliertes System, sondern ist Teil der sich rasch verändernden Informationsgesellschaft. Des- halb ist es denkbar, dass Investitionen in „eHealth” auch in ande- ren IKT-Gebieten eingesetzt werden können – und umgekehrt.
9.2 Der Nutzen von „eHealth”
Die alleinige Beurteilung von Kosten greift zu kurz. Eine „eHealth”- Der Nutzen steht im Anwendung darf nicht als Selbstzweck eingeführt werden – vielmehr soll Vordergrund damit ein ökonomischer und volkswirtschaftlicher Nutzen erzielt werden. Deshalb muss das nationale Koordinationsorgan jeden Schritt der Strate- gieumsetzung neu bezüglich Kosten, Nutzen und Finanzierung beurteilen. Für nationale „eHealth”-Anwendungen liegt einzig bei der per 2008 ge- Kosten und Nutzen der planten Einführung der Versichertenkarte eine aktuelle Kosten-Nutzen- Versichertenkarte Analyse vor.
¾ Investitionen: Karten, Hardware, Software, Einführungskosten; ¾ Einsparungen einmalig: Ersatz Euro- päische Krankenversicherungskarte ¾ Betriebsausgaben jährlich: Ersatz Karten, Wartung Hardware, Software, Kommunikation; ¾ Einsparungen jährlich: Vereinfachte Datenübernahme, vereinfachte Ab- rechnung, vermiedene Rechnungsre- touren.
Kosten und Nutzen der Versichertenkarte (Debold&Lux, 2006)
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Die Bereitstellung von so genannten Notfalldaten oder einem medizini- Nutzen von schen Basisdatensatz stellt einen wichtigen Schritt dar, um die medizini- eNotfalldaten sche Versorgung nachhaltig zu verbessern – nicht nur im Notfall. Mit der Einführung der Versichertenkarte wird den KVG-Versicherten diese Option eröffnet. Es ist zu erwarten, dass vor allem Personen mit chronischen Gesundheitsstörungen oder hohen Risiken Interesse an der Verfügbarkeit von medizinischen Basisdaten haben. Gerade für diese Personengruppen können am meisten Verbesserungen in der medizinischen Behandlung erreicht werden. Ein Blick in den Datensatz kann zu einer schnellen und angepassten Versorgung beitragen, ärztliche Fehlentscheidungen ver- meiden und im Extremfall Leben retten. Von Interesse sind hier vor allem chronische Erkrankungen, Dauer-Medikationen, Implantate oder auch Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Medikamenten oder Stoffen. Im Notfall sind zudem Hinweise auf Patientenverfügungen oder Kontakt- adressen von Interesse, da sie zu einer verbesserten Informationssituati- on beitragen. Der ökonomische und volkswirtschaftliche Nutzen dieser Anwendung ist nachvollziehbar. Er ist aber nicht quantifizierbar, da immer auch die Frage „was wäre gewesen, wenn ich die Information nicht gehabt hätte“ berücksichtigt werden muss. Das elektronische Rezept dient dem Transport von Daten der Arzneimit- eRezept und Liste der telverordnung vom Arzt zum Apotheker. Im Zeitpunkt der Verschreibung Medikation können durch Expertensysteme Wechselwirkungen und Kontraindikatio- nen zu anderen, bereits eingenommenen und in der Arzneimitteldokumen- tation gespeicherten, Medikamenten erkannt und die Medikation ange- passt werden. Bei der Abgabe der Medikamente durch den Apotheker können die Daten direkt in das Abrechnungssystem zur Rechnungsstel- lung übernommen werden. Vor allem älteren und chronisch kranken Per- sonen werden häufig viele verschiedene Medikamente verschrieben. Für das ärztliche und pflegerische Personal ist es sehr schwierig, den Über- blick zu behalten. Eine aussagekräftige Arzneimitteldokumentation ist deshalb von höchster Bedeutung, nicht nur im Notfall. Eine elektronische Erfassung der Medikamente kann die Arzneimittelsicherheit erhöhen und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung verbessern. Sollte bei der Ausgabe der Versichertenkarte oder später ein eRezept realisiert werden und mit der Karte eine Liste der aktuellen Medikation des Karteninhabers verfügbar sein, können gemäss der Kosten-Nutzen- Analyse zur Versichertenkarte weitere Einsparungen realisiert werden.
¾ Investitionen: Hardware, Software, Einführungskosten; ¾ Betriebsausgaben jährlich: Wartung Hardware, Software, Kommunikation; ¾ Einsparungen eRezept jährlich: Bes- sere Datenqualität, vereinfachte Ab- rechnung, vereinfachte Archivierung; ¾ Einsparungen Medikation jährlich: Übersicht Medikation, automatische Prüfung von Wechselwirkungen und Kontraindikationen, weniger ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund von Problemen bei der Medikation, vermiedene Arzneimittelkosten.
Kosten und Nutzen von eRezept und Medikation (Debold&Lux, 2006)
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Die Telemedizin bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten. Telemedizin ¾ Konsultation per Telefon oder Internet: Bei einer ärztlichen Telefon- oder Internetkonsultation kontaktiert der Patient einen Arzt telefonisch oder schriftlich per Internet. Der Arzt ist rund um die Uhr verfügbar – die Unsicherheit der Patientinnen und Patienten kann durch eine kompetente Beratung reduziert werden. Je nach Situation werden un- nötige Arztbesuche verhindert oder wichtige Behandlungen ohne Ver- zögerung eingeleitet; ¾ Telekonsil: Mit dem Telekonsil können anerkannte Spezialisten ande- ren Leistungserbringern dank elektronischer Übermittlung von Ent- scheidgrundlagen (z.B. von Bildern) qualitativ hoch stehende Ferndi- agnosen anbieten. Dies kann gerade bei komplexen Fällen die Diag- nosestellung deutlich verbessern und den Patientinnen und Patienten aufwändige Verlegungen ersparen. Zudem bietet dies der Schweizer Spitzenmedizin die Möglichkeit, sich international zu profilieren; ¾ Telemonitoring: Beim Telemonitoring misst der Patient zu Hause sei- ne Körperfunktionen mit einem telemedizinischen Gerät (z.B. EKG, Blutdruckmessung, Gewichtsmessung). Die Messwerte gelangen te- lemetrisch an den Hausarzt, einen Spezialarzt oder ein telemedizini- sches Zentrum. Dort werden die Daten analysiert und mit vorherigen Messwerten verglichen. Bei Abweichungen können Ärzte unverzüglich reagieren und die nötigen Behandlungsschritte einleiten. Durch das Telemonitoring sind weniger persönliche Konsultationen notwendig, Lebensqualität und Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Pa- tienten werden erhöht, da er in seiner gewohnten Umgebung die Mes- sungen selbst vornehmen kann und bei Unregelmässigkeiten sofort kontaktiert wird. 1999 wies das Institute of Medicine (IOM) mit seiner Publikation "To Err is Patientensicherheit Human: Building a Safer Health System" nach, dass Patientinnen und dank „eHealth“ Patienten im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen geschä- digt werden. Dabei handelt es sich nicht um "Kunstfehler" im eigentlichen Sinn, sondern um die Kombination ungenügenden Informations- und Wis- sensmanagements, menschlichen und organisatorischen Versagens. Bis zehn Prozent aller Behandlungen führen zu einer vermeidbaren – teils tödlichen – Schädigung der Patientinnen und Patienten. Die Handlungs- felder "Elektronisches Patientendossier" und "Online-Informationen und Online-Dienste" stehen in direktem Zusammenhang mit der Verbesserung der Patientensicherheit, indem sie zur Verbesserung des Informations- und Kommunikationsmanagements beitragen. Insbesondere mit folgen- den Ansätzen kann „eHealth“ wichtige Beiträge leisten: ¾ Identitätsmanagement: Vermeidung von Verwechslungen, eindeu- tige Zuordnung von Produkten und Behandlungsmassnahmen; ¾ Elektronisches Patientendossier: Verfügbarkeit von Informationen zu Gunsten diagnostischer und therapeutischer Massnahmen. Förderung der Zusammenarbeit der Behandelnden, Koordination und Unterstützung bei komplexen Einzelfällen oder Langzeitver- läufen; ¾ Medikamentenmanagement: Vermeidung von Behandlungsfeh- lern durch den Einsatz elektronischer Entscheidungsunterstüt- zung;
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¾ Health literacy: Förderung von Gesundheitskompetenz und Selbstverantwortung. Zugriff auf persönliche Daten und deren Nutzung. ¾ Standardisierung und Interoperabilität: Bessere Zusammenarbeit und Datenaustausch; ¾ Epidemiologie: Statistische Früherfassungs- und Warnsysteme. Die Europäische Union EU hat im Jahr 2006 eine umfassende Kosten- Nutzen bei zehn Nutzen-Analyse zu zehn „eHealth”-Anwendungen in diversen europäi- Projekten in der EU schen Ländern veröffentlicht („eHealth is worth it“). Beurteilt werden zum Beispiel eine Gesundheitskarte für grenzüberschreitende Leistungen (Grenzgebiet Deutschland, Belgien, Niederlande), eine „eRezept“- Anwendung (Schweden), ein webbasiertes elektronisches Patientendos- sier (Tschechien), ein nationales Datennetzwerk (Dänemark), ein Online- Informationssystem (Grossbritannien) und die Auswertung von schwedi- schen Radiologiebildern in Spanien. Die Studie kommt zu folgenden Er- gebnissen: ¾ Alle zehn Projekte weisen einen positiven ökonomischen Nutzen aus; ¾ Im Durchschnitt überstieg der jährliche Nutzen die jährlichen Kos- ten im vierten Jahr, wobei die Spanne zwei bis sieben Jahre be- trägt. Die Frist ist umso länger, je komplexer das Vorhaben und je weniger Erfahrung mit „eHealth” die Verantwortlichen bei der Ein- führung hatten; ¾ Der kumulierte Nutzen übersteigt die kumulierten Kosten im Durchschnitt im fünften Jahr. Der Vergleich von kumulierten Kosten und Nutzen der zehn Anwendun- gen zeigt das Potential von „eHealth”. Der ökonomisch nachweisbare Nutzen stieg von 20 Millionen Euro im Jahr 1994 auf 200 Millionen Euro im Jahr 2004 – für 2008 liegt die Prognose bei 400 Millionen Euro. Gleich- zeitig stiegen die gesamten jährlichen Kosten nie über 100 Millionen Euro. In dieser Bewertung nicht berücksichtigt ist die Verbesserung der Informa- tion aller Beteiligten, die zu höherer Patientensicherheit, zeitgerechter Versorgung oder mehr Effizienz beiträgt. Die Studie der EU legt anhand der zehn Anwendungen empirische Bewei- Kein Nutzen ohne se vor, dass „eHealth” den erwünschten Nutzen haben kann. Sie verweist Rücksicht auf aber auch auf die Erfolgsfaktoren, die zu beachten sind: Erfolgsfaktoren ¾ Einbezug und Überzeugung aller Betroffenen: Planung, Einfüh- rung und Verbreitung von „eHealth”-Anwendungen müssen unter aktiver Beteiligung und mit Unterstützung der Betroffenen erfolgen (Bevölkerung, Leistungserbringer, Industrie, Behörden); ¾ Starke Gesundheitspolitik mit flexibler Strategie „eHealth”: Die Strategie soll einerseits die langfristige Vision einer bürgerzent- rierten Gesundheitsversorgung verfolgen, andererseits aber die konkreten Bedürfnisse der Akteure im Gesundheitssystem an- sprechen. Zudem sollte die Strategie mit kurzfristig erreichbaren Zielen ein Umfeld schaffen, das Investitionen in „eHealth” fördert. Nicht empfohlen wird der Ansatz, den grossen Knall mit ambitiö- sen Zielen in kurzer Frist zu planen;
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¾ Regelmässige Erhebung von Kosten, Nutzen und Anreizen: Für die Beurteilung des Erfolgs einer Anwendung sollten nicht die Amortisationsdauer oder der Nutzen bei einzelnen Akteuren aus- schlaggebend sein. Vielmehr braucht es eine regelmässige Beur- teilung von Kosten, Nutzen und Anreizen bei allen Akteuren; ¾ Organisatorische Änderungen im Alltag: Ziel von „eHealth” ist es nicht, die heutigen Prozesse elektronisch abzubilden. Vielmehr muss versucht werden, die Abläufe und Prozesse aufgrund der Möglichkeiten der IKT anzupassen und zu verbessern; ¾ Interdisziplinäre Teams mit viel Erfahrung: Nicht die Ausgestal- tung der technischen Lösung macht den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg, sondern das Zusammenbringen von erfah- renen Personen aus verschiedenen fachlichen Richtungen; ¾ Klare Perspektiven, Ausdauer, Geduld: Wer in „eHealth” inves- tiert, darf nicht kurzfristig denken. Es dauert im Schnitt fünf Jahre, bis eine Anwendung ausgereift ist und ihr Potential ausgeschöpft werden kann.
9.3 Finanzierung
Weil die meisten „eHealth”-Anwendungen durchgehende Prozesse im Wer zahlt, hat nicht Gesamtsystem zum Ziel haben, fallen die Kosten häufig nicht dort an, wo immer den Nutzen der Nutzen entsteht. Ein System, das volkswirtschaftlich Sinn macht, kann betriebswirtschaftlich für einzelne Beteiligte nachteilig sein. So weist auch die Kosten-Nutzen-Analyse zur Versichertenkarte einen Grossteil der Kosten den Leistungserbringern zu (Investitionen in Hardware und Soft- ware), während hauptsächlich die Versicherer den Nutzen realisieren können (mehr Effizienz in der Abrechnung). Langfristig hat „eHealth” des- halb nur dann eine Chance, wenn ein Ungleichgewicht zwischen Zahlern und Nutzniessern verhindert werden kann. Das Tarifsystem im Schweizer Gesundheitswesen erschwert koordinierte Tarifsystem als „eHealth”-Anwendungen. Die bestehenden Einzelleistungs- oder Pau- Hindernis schaltarife fokussieren auf einzelne Ausschnitte eines Behandlungspro- zesses, nicht aber auf den Gesamtprozess oder den Gewinn an Qualität und Sicherheit einer integrierten Versorgung. Die Finanzierung muss bei jedem Schritt der Strategieumsetzung beurteilt Ansätze für und entschieden werden. Die für das Thema rechtlich zuständige Behörde Anreizsysteme übernimmt die Federführung und regelt die Finanzierung (allenfalls in Sondervereinbarungen). Zur Förderung von „eHealth” sind verschiedene Modelle von Subventionen oder Anreizen denkbar. Bei der Umsetzung der Strategie ist im Einzelfall zu prüfen, ob bestehende oder neue Finanzie- rungsmodelle sinnvoll sind. International stehen die folgenden Modellan- sätze im Vordergrund. ¾ Unterschiedliche Tarife: Leistungserbringer werden mit einem Bo- nus oder Zusatzzahlungen belohnt, wenn sie IKT einsetzen oder dank IKT höhere Qualitätsanforderungen erfüllen; ¾ Differenzierte Kostenbeteiligung: Dieses Modell verknüpft die Kos- tenbeteiligung der Patientinnen und Patienten mit Qualitätsstan- dards der Leistungserbringer. Ziel ist es, die Bevölkerung durch
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Anreize zu jenen Leistungserbringern zu lenken, die IKT einset- zen oder dank IKT höhere Qualitätsanforderungen erfüllen; ¾ Direkte Vergütung: Eine direkte Entschädigung wird für Leistun- gen gewährt, bei denen IKT zum Einsatz kommt (z.B. Einzelleis- tungstarif). Dieses Modell steht beim virtuellen Kontakt zwischen Patient und Leistungserbringer im Vordergrund (z.B. Telemedizin, Telehomecare). ¾ Vergütung je nach Leistung und Qualität: Ein Teil der Vergütung, die dem Leistungserbringer zusteht, wird zurückgehalten. Im Rahmen von speziellen Programmen wird dieses Geld unter den Leistungserbringern aufgrund von IKT-bezogenen Leistungs- oder Qualitätsvergleichen verteilt.
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10 Prioritäre Massnahmen
10.1 Nationales Koordinationsorgan
Da der Bund im Bereich der Gesundheitsversorgung nur über wenige Dem Bund fehlen die Kompetenzen verfügt und die Kantone zwar die entsprechenden Kompe- Kompetenzen, die tenzen besitzen, aber in der Regel zu klein sind, um die erforderlichen Kantone sind zu klein Lösungen auf Kantonsstufe zu verankern, empfiehlt sich ein gemeinsa- mes Vorgehen von Bund und Kantonen. Zur Umsetzung dieser Strategie wird vorgeschlagen, dass Bund und Kantone eine Rahmenvereinbarung abschliessen und ein nationales Koordinationsorgan gründen (siehe Ziel C1). Aus mehreren Gründen sollte das Koordinationsorgan rasch gegründet Koordinationsorgan werden. Erstens führen mehrere interessierte Kantone intensive Verhand- sollte rasch etabliert lungsgespräche mit der Industrie und es zeichnet sich ab, dass ein Kon- werden sortium die notwendige Infrastruktur für mehrere kantonale Modellversu- che anbieten kann. Zweitens ist geplant, dass alle KVG-Versicherten ab
2008 eine Versichertenkarte erhalten, welche die Kantone für ihre Modell-
versuche verwenden können. Die Umfrage vom März 2006 bei den Kan- tonen hat gezeigt, dass das Interesse für Modellversuche mit der Versi- chertenkarte gross ist. Zehn Kantone antworteten, sie seien an der Durch- führung eines Modellversuches „sehr interessiert“ und neun weitere Kan- tone „allenfalls interessiert“. Um zu verhindern, dass im Extremfall 26 in- kompatible Einzellösungen entstehen, ist es wichtig, dass ein Koordinati- onsorgan geschaffen wird, welches die gemeinsamen technischen Grundanforderungen an diese Modellversuche festlegt, um eine prinzipiel- le Kompatibilität untereinander und eine Übereinstimmung mit der über- geordneten nationalen Strategie „eHealth” sicherzustellen. Dieses Koordinationsorgan ist aber keinesfalls so zu verstehen, dass es Nicht hemmen, Initiativen hemmen und einzelne Lösungen gegenüber anderen durchset- sondern koordinieren zen soll. Es soll vielmehr den Grundstein legen, damit kreative Projekte und Ideen sich entfalten können, jedoch so, dass die Interoperabilität un- ter den Lösungen sichergestellt ist und dass sie sich dementsprechend zu einem späteren Zeitpunkt bei der elektronischen Vernetzung untereinan- der nicht gegenseitig behindern. Für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie ist eine trag- und handlungsfähige Organisation zentral. Es ist deshalb vorgesehen, dem Koordinationsorgan in der Rahmenvereinbarung folgende Aufgaben zu übertragen: ¾ Gesamtüberblick schaffen und gemeinsame Zielorientierung der beteiligten Akteure im Gesundheitswesen fördern; ¾ Festlegen des konkreten Plans für die Umsetzung der Strategie gemäss den Zielen in den Handlungsfeldern; ¾ Sicherstellen der Koordination und Interoperabilität unter den kan- tonalen Modellversuchen (gemeinsam mit den entsprechenden Kantonen), ¾ Definition von für die Interoperabilität notwendigen, schweizweit einheitlichen Standards,
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¾ Erarbeiten von Grundlagen für notwendige Gesetzesanpassungen (auf Bundes- wie auf Kantonsebene), ¾ Evaluation der kantonalen Modellversuche unter Berücksichtigung von nationalen und internationalen Erkenntnissen (best practices), ¾ Förderung des Informationsaustausches und der personellen Vernetzung unter den Modellversuchen (Bündelung von Know- how). Rollen im nationalen Koordinationsorgan
Organigramm des nationalen Koordinationsorgans „eHealth“
Der Steuerungsausschuss besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Steuerungsausschuss Bundes und der Kantone. Die Modalitäten der Beschlussfassung sind in der Rahmenvereinbarung zu definieren. Der Ausschuss ist das Ent- scheidgremium des Koordinationsorgans. Die beratende Begleitgruppe besteht unter anderem aus Vertretern der Beratende Verbände der verschiedenen Interessengruppen (Leistungserbringer, Begleitgruppe Versicherer, Patienten- und Konsumentenorganisationen). Dieses Gremi- um stellt sicher, dass sowohl deren Interessen wie deren fachliches Know- how bei der Umsetzung der Strategie gebührend berücksichtigt werden. Die Geschäftsstelle führt die operativen Geschäfte im Auftrag des Steue- Geschäftsstelle rungsausschusses. Sie kümmert sich um das Projektmanagement, ist für die Arbeitsgruppen verantwortlich und unterstützt alle Gremien administra- tiv und fachlich. Die Ansiedelung und Finanzierung der Geschäftsstelle sowie die personellen Ressourcen werden in der Rahmenvereinbarung geregelt. Eine paritätische Finanzierung durch Bund und Kantone steht im Vordergrund. Die Arbeitsgruppen leisten die operativen und fachlichen Arbeiten zuhan- Arbeitsgruppen den des Steuerungsausschusses, der die zu bearbeitenden Themen be- stimmt. Dafür sind je nach Thema allenfalls in Ergänzung zur Rahmenver- einbarung separate Vereinbarungen notwendig. Die Arbeitsgruppen be- stehen je nach Thema aus Fachexperten der Verwaltung (Kantone und Bund), der Leistungserbringer, der Versicherer oder anderer Institutionen. Ebenfalls möglich sind die Mandatierung unabhängiger Experten und der Einbezug der Privatwirtschaft. Bei der Trägerschaft und der Finanzierung der einzelnen Projekte bleibt Finanzierung der das Zuständigkeitsprinzip gewahrt. Die für das Thema rechtlich zuständi- Vorhaben ge Behörde muss die Federführung übernehmen und die Finanzierung regeln (allenfalls Regelung in Sondervereinbarungen). Grundsätzlich
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muss zwischen Kosten für Koordination, Entwicklung und Betrieb unter- schieden werden. Die federführende Stelle ist dafür verantwortlich, in Zu- sammenarbeit mit Interessierten (ev. auch private Unternehmen) die Fi- nanzierung sicherzustellen. Die Rahmenvereinbarung für die Einsetzung des Koordinationsorgans Zunächst für vier Jahre wird vorerst mit einer Laufdauer von vier Jahren versehen (z.B. 2008 bis 2011), um zu diesem Zeitpunkt eine Evaluation vornehmen zu können. Die Rahmenvereinbarung und die Finanzierung der Geschäftsstelle kön- nen danach beliebig verlängert werden.
10.2 Vorbereiten von rechtlichen Grundlagen
Bund und Kantone müssen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten „eHealth” braucht ein gesetzliche Grundlagen schaffen, um für „eHealth” ein durchgehendes klares rechtliches und praktikables Rechtsumfeld zu ermöglichen. Im Zusammenhang mit Umfeld der Umsetzung der drei Handlungsfelder sind aber noch viele rechtliche Fragen offen. Es stellt sich insbesondere die Frage, wieweit die Kompe- tenzen des Bundes zur Festlegung von rechtlichen Rahmenbedingungen reichen bzw. wieweit die Kantone dafür zuständig sind. Auf Verfassungsstufe bestehen Vorgaben für den Schutz der Persönlich- Schutz der keitsrechte und namentlich für den Datenschutz, die bei der Schaffung Persönlichkeit und von Rechtsgrundlagen im Bereich von „eHealth” zu berücksichtigen sind. Datenschutz Artikel 13 der Bundesverfassung gewährleistet verschiedene Rechte zum Schutz der Privatsphäre. Dazu gehört auch der Datenschutz, der in Ab- satz 2 ausdrücklich gewährleistet ist: Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Daraus folgt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Schutzbereich dieses Grund- rechts umfasst jede Bearbeitung von personenbezogenen Daten, so das Erheben, Sammeln, Aufbewahren, Verwenden, Ändern, Weitergeben und Vernichten von Daten. Wie alle Grundrechte darf das Recht auf informati- onelle Selbstbestimmung nur eingeschränkt werden, wenn bestimmte verfassungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Artikel 36 der Bun- desverfassung verlangt, dass für eine Einschränkung eine gesetzliche Grundlage notwenig ist, und eine solche durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sein muss. Nach dem System der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kanto- Geteilte Kompetenzen nen sind die Kantone für alle staatlichen Aufgaben zuständig, die nicht von Bund und dem Bund übertragen sind. Der Bund kann also im Bereich von „eHealth” Kantonen nur soweit aktiv werden, als ihm die Bundesverfassung für den entspre- chenden Bereich eine Zuständigkeit gibt. Bezüglich der drei Handlungs- felder bedeutet dies: ¾ "Elektronisches Patientendossier": In diesem Handlungsfeld hat der Bund nur beschränkte Zuständigkeiten. Artikel 117 der Bun- desverfassung gibt ihm die Befugnis, Vorschriften über die Kran- kenversicherung zu erlassen. Gestützt darauf ist die Einführung einer Versichertenkarte möglich. Auf der Grundlage von Artikel
117 der Bundesverfassung kann der Bund die Erhebung und Be-
arbeitung von Gesundheitsdaten nur soweit einer gesamtschwei- zerischen Regelung zuführen, als dies der Verminderung von Krankheitskosten dient. Ob und wieweit dies für die Einführung
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von elektronischen Patientendossiers gegeben ist, bedarf noch vertiefter Abklärung. Klar ist jedoch, dass Artikel 117 dem Bund nicht eine abschliessende Grundlage dafür bieten würde. ¾ "Online-Informationen und Online-Dienste": Artikel 118 der Bun- desverfassung ermächtigt den Bund, im Rahmen seiner Zustän- digkeiten alle zum Schutz der Gesundheit notwendigen Mass- nahmen zu treffen. Dazu gehört auch die Festlegung von Stan- dards und Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Informatio- nen. Im Gesundheitsbereich verfügt der Bund insbesondere über Zuständigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln, Heilmitteln, Be- täubungsmitteln sowie bei der Bekämpfung von übertragbaren, stark verbreiteten und bösartigen Krankheiten (Art. 118 Abs. 2. Bst. a und b BV). Auf diesen Gebieten kann der Bund den Kanto- nen oder Privaten gegenüber verpflichtend tätig werden. ¾ "Umsetzung und Weiterentwicklung": Nach Artikel 48 der Bundes- verfassung können die Kantone miteinander Verträge schliessen sowie gemeinsame Organisationen und Einrichtungen schaffen; dabei kann sich der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten beteiligen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist somit eine Verein- barung zur Schaffung eines Koordinationsorgans möglich. In einer vertieften Analyse muss geklärt werden, welche Bereiche zu re- Mögliche Themen geln sind – und ob Bund oder Kantone für das jeweilige Thema oder für einer vertieften Teilbereiche zuständig sind. Auf der Basis dieser Analyse können Bund Analyse und Kantone im Verlauf des Jahres 2008 die Gesetzgebungsprozesse auslösen (siehe Ziel C3). Konkret sind aus heutiger Sicht die folgenden Bereiche rechtlich zu analysieren und allenfalls zu klären: ¾ Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten; ¾ Datensicherheit, Datenschutz und Datenhoheit; ¾ Erfassung, Zugang, Einsicht und Weitergabe von elektronischen Daten (inkl. Haftung); ¾ Einheitlicher Identifikator für Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer; ¾ Ausgabe von elektronischen Zertifikaten; ¾ Gültigkeit digital signierter Dokumente; ¾ Archivierung der elektronischen Daten; ¾ Qualitätssicherung von Online-Informationen und Online- Diensten; ¾ Finanzierungs- und Anreizmodelle.
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Anhang 1: Die Roadmap
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Anhang 2: Referenzen • Strategie des Bundesrats für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz, Januar 2006 (http://www.infosociety.ch ) • Resolution “eHealth” der WHO, 58th World Health Assembly, Genf, 25. Mai 2005 (http://www.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA58/WHA58_28-en.pdf) • Global Observatory for eHealth, World Health Organisation, 2006 (http://www.who.int/kms/initiatives/ehealth/en/) • eEurope - Eine Informationsgesellschaft für alle, Initiative der Kommission der Europäischen Uni- on, Lissabon, 8. Dezember 1999 (http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l24221.htm) • Elektronische Gesundheitsdienste – eine bessere Gesundheitsfürsorge für Europas Bürger, Akti- onsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste, Europäische Uni- on, Brüssel, 30. April 2004 (http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l24226f.htm) • eHealth is worth it, Europäische Kommission, 2006 (http://europa.eu.int/information_society/activities/health/docs/publications/ehealthimpactsept2006 .pdf) • Die Versichertenkarte und der Aufbau einer Telematikinfrastruktur, Kosten-Nutzen-Analyse, De- bold & Lux, Hamburg, 8. Juni 2006 (http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00305/00306/index.html?lang=de) • E-Health-Strategie für die Institutionen im Gesundheitswesen des Kantons St.Gallen, Verein für Informatik im Gesundheitswesen (VIG), April 2005 (http://www.sg.ch/home/gesundheit/organisation_gd/informatik_vig/veranstaltungen/e-health- strategie.Par.0002.File.tmp/Grundlagenpapier_V1.0.pdf )
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Anhang 3: Begriffe und Definitionen Archivierungssystem, In einem elektronischen Archivierungssystem werden Informationen und elektronisches Dokumente in elektronischer Form abgespeichert. Die Verwaltung, die Ablage und das Wiederauffinden der Informationen und Dokumente erfolgt ebenfalls vollständig rechnerunterstützt. Mit dem elektronischen Archivierungssystem wird im digitalen Archiv die ordnungsgemässe, revisionssichere und rechtlich anerkannte Aufbewahrung von Daten, Dokumenten, Bildern, Signalen etc. über einen definierten Zeitraum sichergestellt. Arzneimittel- Die Arzneimitteldokumentation ist eine Anwendung, die der berechtigten dokumentation, medizinischen Fachperson einen Überblick über die Arzneimittel ge- elektronische währt, die der Patient oder die Patientin elektronisch speichern lässt. Die medizinische Fachperson kann mit diesen Informationen die aktuel- le Arzneimittelverordnung auf die bestehende Medikation des Patien- ten/der Patientin bestmöglich abstimmen, indem sie Risiken von Arz- neimittelunverträglichkeiten und Wechselwirkungen parallel einge- nommener Arzneimitteln erkennt und atypische Dosierungen und unnö- tige Mehrfachmedikationen verhindert. Authentifizierung/ Die Authentifizierung bezeichnet den Vorgang der Überprüfung der Authentisierung/ Identität eines Gegenübers (zum Beispiel einer Person oder eines Autorisierung Computerprogramms). Die Authentisierung bezeichnet den Vorgang des Nachweises der eigenen Identität. Bei einer Identitätsüberprüfung oder Identifizierung gibt es daher immer einen Teilnehmer, der sich authentisiert und einen, der diesen authentifiziert. In einem Computer- programm werden einer Identität (das heisst einer identifizierten Person) üblicherweise Rechte zugeordnet. Autorisierung bezeichnet den Vor- gang, mit dem ein Computerprogramm prüft, ob eine bestimmte Identität ein bestimmtes Recht besitzt (und damit zum Beispiel eine bestimmte Aktion ausführen darf). Die Authentisierung, das heisst das Nachweisen der eigenen Identität, kann auf drei verschiedenen Wegen erfolgen: ¾ Besitz: man hat etwas (Beispiel: Schlüssel, Karte); ¾ Wissen: man weiss etwas (Beispiel: PIN, Passwort); ¾ Körperliches (biometrisches) Merkmal: man ist/kann etwas (Beispiel: Fingerabdruck, Aussehen). Datenschutz Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden, vor allfälligem Missbrauch. E-Government Einsatz von IKT für die Bereitstellung von Informationen der Behörden und zur Gestaltung und Unterstützung der Prozesse innerhalb der Be- hörden sowie zwischen Behörden und ihren Zielgruppen. E-Government ist ein Instrument zur Transformation und Modernisie- rung der Verwaltung. „eHealth“; „eHealth” ist der integrierte Einsatz von Informations- und Kommunikati- elektronische onstechnologie (IKT) zur Gestaltung, Unterstützung und Vernetzung Gesundheitsdienste aller Prozesse und Teilnehmer im Gesundheitswesen. „eHealth”-Architektur Modellhafter Entwurf der organisatorischen und technischen Vorausset- zungen, Verfahren, Teilsysteme etc., welche für die Umsetzung der Strategie „eHealth” notwendig sind. Sie verbindet die „Business Archi-
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tektur“ mit der darauf abgestimmten „IKT-Architektur“ und dient als Grundlage für die Planung und den Weiterausbau des elektronischen Dienstleistungsangebots der beteiligten Akteure. Europäische Kranken- Die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt seit dem 1. Januar versicherungskarte 2006 das bisher bei Krankheitsfällen in einem EU-/EFTA-Staat übliche Formular E-111, und ermöglicht den Versicherten so eine unbürokrati- (engl. European Health sche medizinische Behandlung im europäischen Ausland. Sie verein- Insurance Card EHIC) facht die Kostenübernahme für medizinische Leistungen, die während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts notwendig werden. Gesundheitsdaten / Unter Gesundheitsdaten werden medizinische Daten verstanden wie medizinische Daten beispielsweise Informationen zu Blutgruppe, Impfungen, Krankheiten, Unfällen, Diagnosen, Allergien etc. Teilmengen der Gesundheitsdaten sind z.B. elektronische Notfalldaten, zusammenfassende elektronische Krankengeschichte und elektronische Arzneimitteldokumentation. Gesundheitskarte, Die elektronische Gesundheitskarte kann alle Elemente einer Versi- elektronische chertenkarte enthalten, wobei die Rechte auf den Zugriff und die Bear- beitung der Daten detailliert geregelt werden müssen. Die Gesundheits- karte ist, neben anderen Authentifizierungsmethoden, ein möglicher Zugangsschlüssel zu zentral oder dezentral gespeicherten Dokumenten der Patientinnen und Patienten oder zu einem Patientendossier. Gesundheitswesen / Das Gesundheitssystem oder Gesundheitswesen umfasst alle Perso- Gesundheitssystem nen, Organisationen, Einrichtungen, Regelungen und Prozesse, deren Aufgabe die Förderung und Erhaltung der Gesundheit bzw. die Vorbeu- gung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen ist. Heilberufsausweis, Der elektronische Heilberufsausweis befindet sich im persönlichen Be- elektronischer sitz einer medizinischen Fachperson und dient ihrer Authentisierung und dem Zugriff auf die für sie vorgesehenen elektronischen Daten. (engl. Health Professional Card HPC) Identifikator Ein Identifikator (auch Kennung, Identifikationsnummer oder kurz ID) ist ein eindeutiges künstliches Merkmal, das zur Identifizierung eines Ob- jektes dient. Identifikatoren bestehen in der Regel aus Codes und Nummern. Auch Menschen können einen Identifikator erhalten (Perso- nenidentifikator), so zum Beispiel die AHV-Versichertennummer. Informations- und Kom- Unter IKT versteht man die Informations- und Kommunikationstechnolo- munikationstechnolo- gien, welche auf den neusten Entwicklungen der Informatik und Tele- gien (IKT) kommunikation (hier vor allem im Bereich Netzwerke) sowie der Multi- media basieren. Es sind dies vor allem Internet, Intranet, Extranet, WAP, SMS, e-Mail und UMTS. Informationssicherheit Präventivschutz für Persönlichkeits- und Unternehmensinformationen, der sich gleichermassen auf Personen, Unternehmen, Systeme und Prozesse bezieht und durch Integrität, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Verbindlichkeit und Authentizität erzielt wird. Die Informationssicherheit soll den Verlust, die Manipulation, den unberechtigten Zugriff und die Verfälschung von Daten und Informationen verhindern. Integrierte Versor- In integrierten Versorgungsnetzen wird der Behandlungsprozess der im gungsnetze (IVN) Versorgungsnetz versicherten Personen über die ganze Behandlungs- kette hinweg koordiniert. Das integrierte Versorgungsnetz muss alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anbieten. Krankengeschichte, Die elektronische Krankengeschichte ist die innerbetriebliche, arztmode- elektronische rierte, fallbezogenene Sammlung aller verfügbaren medizinischen, prä-
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(engl. Electronic Pati- ventiven, pflegerischen und administrativen Daten einer Patientin oder ent Record EPR) eines Patienten. Die Daten werden nach einheitlichen Ordnungskriterien elektronisch erfasst und gespeichert. Dadurch können sie auch einrich- tungsübergreifend zur Verfügung gestellt werden, je nach Verwen- dungszweck in der Form einer zusammenfassenden Basisdokumentati- on (engl. Electronic Patient Record Summary). Die elektronische Kran- kengeschichte nimmt damit eine Schlüsselstellung auf dem Weg zu einem elektronisch unterstützten Gesundheitssystem ein und bildet die Grundlage für das elektronische Patientendossier. Medienbruch Unter einem Medienbruch versteht man einen Wechsel des informati- onstragenden Mediums innerhalb eines Informationsbeschaffungs- oder –verarbeitungsprozesses. Die nach Information suchende (oder Infor- mationen verarbeitende) Person wird hierdurch gezwungen, im Verlauf des Prozesses ihre Such- oder Verarbeitungsstrategie zu wechseln, um dem gerade vorliegenden Medium zu entsprechen. Man geht davon aus, dass ein in der Informationskette liegender Medienbruch dazu führt, dass der Informationsbeschaffungs- oder –verarbeitungsprozess hierdurch erschwert, verlangsamt und unter Umständen auch in seiner Qualität gemindert wird, was sich auch in Transaktionskosten nieder- schlägt. Deshalb setzt sich die Strategie „eHealth” einen medienbruch- freien elektronischen Austausch von medizinischen und administrativen Daten unter den Teilnehmern im Gesundheitssystem in der ganzen Schweiz zum Ziel. Notfalldaten, Elektronische Notfalldaten sind digital gespeicherte persönliche und elektronische medizinische Daten, die in einem Notfall relevant sein können (Kontakt- adressen, Blutgruppe, Krankheiten, Medikation, Allergien, Impfungen, Organspende, etc.). Träger der elektronischen Notfalldaten kann z.B. eine Versichertenkarte sein. Patientendossier, elekt- Das elektronische Patientendossier ist die patientenmoderierte, lebens- ronisches lang fortgeschriebene Sammlung aller verfügbaren persönlichen medi- (engl. Electronic Health zinischen, präventiven, pflegerischen und administrativen Daten. Unter Record EHR) anderem enthält das elektronische Patientendossier die individuelle Krankengeschichte, wichtige Laborbefunde, Operationsberichte sowie Röntgenbilder und digitale Daten anderer Untersuchungen. Kliniken und medizinische Fachpersonen sollen mit Zustimmung der Patientinnen und Patienten einen geregelten Zugriff auf das elektronische Patienten- dossier erhalten. Der Zugang zum elektronischen Patientendossier wird über einen geeigneten Authentifizierungsmechanismus ermöglicht. Persönliche Daten Als persönliche Daten werden die im Einverständnis mit der versicher- ten Person zusätzlich zu den administrativen Daten auf der Versicher- tenkarte aufgenommenen und zugänglich gemachten Daten bezeichnet (gem. Art. 42a Abs. 4 KVG). Gemeint sind damit primär medizinische Angaben (Blutgruppe, Allergien, etc.), welche oft auch als Gesundheits- daten bezeichnet werden. Rezept, elektronisches Das elektronische Rezept ist ein elektronisches Dokument, das die (eRezept) Funktion der heutigen Arzneimittelverordnung übernimmt. Es enthält die Verordnung eines oder mehrerer Produkte (z.B. Fertigarzneimittel, Re- zeptur, Verbandstoff usw.), das von einem Arzt verordnet und in einer Apotheke ausgeliefert wird. Das eRezept ist das vom Arzt erstellte und digital signierte Dokument. Das eRezept wird zum Beispiel vom Arzt auf
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einer Chipkarte gespeichert und beim Apotheker ausgelesen. Roadmap Die Roadmap (ganzheitliche Übersichtsplanung) ist zentrales Steue- rungsinstrument der „Nationalen Strategie eHealth Schweiz“, welches die wichtigsten Meilensteine der Umsetzungsplanung abbildet und die Verbindungen zwischen Zielen und Voraussetzungen darstellt. Shared Service Ein Shared Service ist eine elektronisch erbrachte Dienstleistung, wel- che bewusst so gestaltet ist, dass unterschiedliche Organisationen sie zur Unterstützung ihrer Prozesse nutzen können. Signatur, elektronische Die elektronische Signatur ist an Dateneinheiten angehängte Datei oder kryptographische Transformation, die es dem Empfänger ermöglicht, die Authentizität (Sichere Zuordnung zum Sender) und die Integrität (Un- verändertheit und Korrektheit) der Dateneinheit festzustellen und die Daten gegen Fälschen zu sichern. Standardisierung Vereinheitlichung von Massen, Typen, Schnittstellen, Verfahrensweisen oder anderem zur Schaffung gemeinsamer Spezifikationen, Richtlinien und Empfehlungen. Vereinheitlicht werden technische, inhaltliche und qualitative Aspekte. Standards legen eine gemeinsame Sprache für die organisationsübergreifende Zusammenarbeit fest und ermöglichen so die technische, syntaktische (struktur- und abfolgebezogene) und se- mantische (bedeutungsbezogene) Interoperabilität. Telemedizin Die Telemedizin ist ein Teilbereich von „eHealth”. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Interaktion auf räumliche Distanz zwischen Patientin- nen/Patienten und Arzt (Telekonsultation) oder unter Ärzten (Telekonsil) im Zusammenhang mit medizinischer Diagnostik oder Behandlung. Die Besonderheit der Telemedizin kommt daher, dass die Überwindung von Distanz durch technische Kommunikationsmittel unterstützt wird. Versichertenkarte Die elektronische Versichertenkarte enthält administrative Daten, wel- che den Versicherten als Person eindeutig identifizieren. Über die Sozi- alversicherungsnummer des Versicherten kann die Kommunikation zwischen dem Leistungserbringer und dem Versicherer standardisiert werden. Primäres Ziel der Versichertenkarte ist, den administrativen Aufwand bei der Abrechnung von Leistungen zu reduzieren (weniger Fehler bei der Datenerfassung, höhere Datenqualität, erleichterte Re- chungsstellung, einfachere Handhabung von Versichertendaten, weni- ger telefonische und schriftliche Rückfragen). Darüber hinaus können die Versicherten auf ihren Wunsch persönlich-medizinische Daten auf der Karte speichern (z.B. „Notfalldaten“). Voraussetzung Zustand oder eine Eigenschaft, die erfüllt sein muss, bevor etwas ande- res möglich ist. Damit Leistungen elektronisch abgewickelt werden kön- nen, ist die koordinierte Bereitstellung von Voraussetzungen zentral, welche rechtliche, organisatorische oder technische Aspekte, wie auch Standardisierungsaspekte betreffen können.