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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS

Leistungssportkonzept Bund

Entwurf vom 08.05.2015

Inhaltsverzeichnis

Teil I: Grundlagen 7

1 Ausgangslage 7

1.1 Das Umfeld des Leistungssports .......................................................................... 7 1.2 Auftrag .................................................................................................................... 7 1.3 Vorgehen ................................................................................................................ 8 1.4 Begriffsklärung....................................................................................................... 8 1.4.1 Leistungssport, Nachwuchsleistungssport und Spitzensport .................................... 8 1.4.2 Talente, Nachwuchsathletinnen und -athleten .......................................................... 9 1.4.3 Spitzen- und Eliteathletinnen und -athleten .............................................................. 9

2 Geschichte 9

2.1 Entwicklung der Leistungssportförderung in der Schweiz ................................. 9 2.1.1 Ursprünge der Leistungssportförderung ................................................................... 9 2.1.2 Neuere Entwicklungen ........................................................................................... 10 2.2 Internationale Entwicklungen .............................................................................. 11 2.2.1 Nationale Vielfalt der Fördersysteme...................................................................... 11 2.2.2 Position der Schweiz im internationalen Vergleich ................................................. 12

3 Dimensionen des Leistungssports 13

3.1 Sportpolitische Dimension .................................................................................. 13 3.1.1 Leistungssport und Breitensport ............................................................................. 13 3.1.2 Vereine und Verbände als Träger des Leistungssports .......................................... 13 3.1.3 Ethik im Leistungssport .......................................................................................... 14 3.1.4 Missbrauch im Leistungssport ................................................................................ 14 3.2 Gesellschaftliche Dimension des Leistungssports ........................................... 15 3.2.1 Leistungssport und nationale Identität .................................................................... 15 3.2.2 Leistungssport und Integration ............................................................................... 16 3.2.3 Frauen im Leistungssport ....................................................................................... 16 3.3 Wirtschaftliche Dimension des Leistungssports ............................................... 17 3.3.1 Die schweizerische Sportwirtschaft ........................................................................ 17 3.3.2 Sportveranstaltungen als Wirtschaftsfaktor ............................................................ 17 3.3.3 Der Sportstandort Schweiz als Wirtschaftsfaktor .................................................... 18 Teil II: Merkmale 19

4 Ziele und Bedeutung des schweizerischen Leistungssports 19

4.1 Ziele....................................................................................................................... 19 4.2 Bedeutung ............................................................................................................ 19 4.3 Leistungssport als öffentliche Aufgabe ............................................................. 20

5 Organisation, Strukturen und Finanzierung des Leistungssports 20

5.1 Komplementarität der Förderstrukturen............................................................. 20 5.2 Akteure im Leistungssport .................................................................................. 21 5.2.1 Rolle des Bundes ................................................................................................... 21 5.2.2 Rolle der Kantone .................................................................................................. 21 5.2.3 Rolle von Swiss Olympic und der Sportverbände ................................................... 22 5.2.4 Rolle der Lotterien und der Sport-Toto-Gesellschaft ............................................... 22 5.3 Finanzierung des Leistungssports ..................................................................... 22 5.3.1 Finanzielle Grundlagen des Leistungssports .......................................................... 22

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5.3.2 Finanzielle Situation der Förderadressaten ............................................................ 23

6 Instrumente der heutigen Förderung 25

6.1 Athletenförderung ................................................................................................ 25 6.1.1 Leistungssport als Beruf ......................................................................................... 25 6.1.2 Talententwicklung und Athletenweg ....................................................................... 26 6.1.3 Leistungssport und Bildung .................................................................................... 26 6.1.4 Spitzensportförderung der Armee, des Grenzwachtkorps, des Zivilschutzes und des Zivildienstes ........................................................................................................... 27 6.2 Trainerbildung und -förderung ............................................................................ 28 6.2.1 Trainer als Beruf..................................................................................................... 28 6.2.2 Trainerbildung ........................................................................................................ 29 6.3 Infrastrukturen und Sportveranstaltungen ......................................................... 29 6.3.1 Trainings- und Wettkampfanlagen .......................................................................... 29 6.3.2 Spitzensportveranstaltungen in der Schweiz .......................................................... 30 6.4 Forschung und Innovation .................................................................................. 30 Teil III: Herausforderungen 32

7 Defizite und Handlungsfelder: Zielsetzungen 32

7.1 Stagnation als Verlust an Wettbewerbsfähigkeit ............................................... 32 7.2 Athleten- und Trainerförderung .......................................................................... 33 7.3 Infrastruktur.......................................................................................................... 34 7.4 Rahmenbedingungen: privater und öffentlicher Bereich .................................. 34

8 Massnahmen Bund 35

8.1 Bildung und Beruf ................................................................................................ 35 8.1.1 Sportschulen .......................................................................................................... 35 8.1.2 Berufliche Vorsorge für Spitzensportler .................................................................. 35 8.1.3 Bildungsangebote für Spitzensportler und Trainer .................................................. 35 8.1.4 Dienstleistungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps ............................... 36 8.1.5 Spitzensportförderung in Zivilschutz und Zivildienst ............................................... 36 8.2 Erweiterung Nationales Leistungssportzentrum BASPO .................................. 37 8.2.1 Erweiterung der Dienstleistung, Forschung und Entwicklung ................................. 37 8.3 Unterstützung der Verbände ............................................................................... 37 8.3.1 Stärkung Organisations- und Managementkompetenz ........................................... 37 8.3.2 Trainer als Beruf..................................................................................................... 38 8.3.3 Dezentrale Leistungszentren .................................................................................. 38 8.3.4 Dopingbekämpfung ................................................................................................ 39

9 Empfehlungen an die Sportverbände und Swiss Olympic 39

9.1 Sportverbände ...................................................................................................... 39 9.2 Swiss Olympic ...................................................................................................... 39 9.2.1 Verbandsförderung ................................................................................................ 39 9.2.2 Athletenförderung................................................................................................... 40 9.2.3 Talent-/Elitekarten und Labels ................................................................................ 40 9.2.4 Trainerförderung .................................................................................................... 40 9.2.5 Internationale Sportveranstaltungen in der Schweiz ............................................... 41

10 Empfehlungen an die Kantone und Gemeinden 41

10.1 Massnahmen mit interkantonalem Koordinationsbedarf .................................. 41 10.1.1 Bildungsangebote für Leistungssportler ................................................................. 41 10.1.2 Schulgeld ............................................................................................................... 42

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10.2 Massnahmen in der Zuständigkeit der Kantone ................................................ 42 10.2.1 Sportanlagen.......................................................................................................... 42 10.2.2 Regionale Leistungszentren ................................................................................... 42 10.2.3 Sportveranstaltungen ............................................................................................. 42 10.2.4 Lotteriegelder und Leistungssport .......................................................................... 43 10.2.5 Athleten- und Trainerförderung .............................................................................. 43

11 Empfehlungen an die Partner des privaten Rechts 43

11.1 Sponsoring und Mäzenatentum .......................................................................... 43 11.2 Lehrstellen und Arbeitsplätze ............................................................................. 44

12 Umsetzung 44

12.1 Finanzielle Folgen für den Bund ......................................................................... 44 12.2 Erfolgsfaktoren der Umsetzung .......................................................................... 45 12.2.1 Abstimmung und Vernetzung zwischen den Partnern ............................................ 45 12.2.2 Koordination der Realisierung im Rahmen einer Projektorganisation ..................... 46 12.2.3 Evaluation der Leistungssportförderung ................................................................. 46

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Übersicht

Auftrag und Vorgehen Das Parlament hat den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, eine breit angelegte Vorlage zur Sportförderung und deren Finanzierung auszuarbeiten. Das vorliegende Konzept ist Be- standteil einer vom Bundesrat veranlassten Gesamtschau. Diese besteht aus folgenden Ele- menten: Leistungssportkonzept, Breitensportkonzept und Immobilienkonzept Sport. Grundlage bildet eine 2011 durchgeführte Studie zur Situation des Leistungssports in der Schweiz (SPLISS-Studie). Die in diesem Zusammenhang erstellte Auslegeordnung wurde in einem mehrstufigen Beteiligungsprozess mit Persönlichkeiten aus Sport, Bildung und Politik erarbeitet

Dimensionen des Leistungssports Der Leistungssport ist ein wichtiges Element der allgemeinen Sportentwicklung. Die damit ein- hergehende Sporterziehung vermittelt positive Werte, fördert einen gesunden Lebensstil und bietet der Jugend Chancen, ihr Talent und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Leistungssport fördert den sozialen Zusammenhalt, stiftet nationale Identität und bietet eine internationale Plattform nationaler Leistungsfähigkeit. Erfolgreiche Leistungssportlerinnen und -sportler sind Vorbilder für die Jugend und Werbeträger der Schweiz im Ausland.

Stärkung der Konkurrenzfähigkeit Erfolg im internationalen Leistungssport setzt einen immer grösseren Aufwand voraus. In den vergangenen Jahren hat die Schweiz unübersehbar an Wettbewerbsfähigkeit verloren. Bei einer Fortschreibung des heutigen Förderniveaus ist offenkundig, dass sich der schweizeri- sche Leistungssport nicht genügend weiterentwickelt und im internationalen Kontext weiter an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Die Sicherstellung der internationalen Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen Leistungs- sports erfordert zusätzliche Anstrengungen. Bund, Kantone und Gemeinden sind gehalten, ihre Anstrengungen gemeinsam mit dem privatrechtlichen Sport zu verstärken. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen des schweizerischen Leistungssports zu verbessern und Massnahmen wirksam aufeinander abzustimmen.

Handlungschwerpunkte und Massnahmen Handlungsbedarf besteht insbesondere im Bereich der Förderung der Athletinnen und Athle- ten, Trainerinnen und Trainer, der Unterstützung der Sportverbände sowie der Modernisierung und des Ausbaus der Infrastruktur. Sportanlagen müssen nicht nur den Anforderungen des Leistungssports genügen, sondern den Athletinnen und Athleten tatsächlich auf zur Verfügung stehen. Im Vordergrund stehen folgende Massnahmen: Athletinnen und Athleten - Förderung der Sportschulen und Verbesserung des Angebots an spitzensportgerechten Aus- und Weiterbildungen (insbesondere auf Stufe Hochschulen). - Errichtung eines Nationalen Leistungssportzentrums am BASPO mit einer Verstärkung der Anstrengungen in den Bereichen Dienstleistung (insbesondere Leistungsdiagnostik), Forschung und Entwicklung. - Prüfung einer Verbesserung der beruflichen Vorsorge für Spitzenathletinnen und -athle- ten. - Weiterentwicklung der Dienstleistungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps; Aus- dehnung der Spitzensportförderung auf Angehörige des Zivilschutzes und des Zivildiens- tes. Nationale Sportverbände - Stärkung der Organisations- und Managementkompetenz der nationalen Sportverbände

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und Sportvereine; Förderung des Ehrenamtes und der Frauenvertretung in Führungspo- sitionen. - Professionalisierung des Trainerwesens und Sicherstellung adäquater Qualifikationsstan- dards. - Sicherstellung des Zugangs ausgewählter Nationalkader zu geeigneten bundesfremden Trainingsanlagen. - Erhöhung des Beitrags an die Dopingbekämpfung (Stiftung Antidoping Schweiz). Internationale Sportveranstaltungen - Unterstützung der Durchführung internationaler Sportveranstaltungen in der Schweiz. - Unterstützung der schweizerischen Kandidaturen für die Youth Olympic Games 2020 (Lausanne) und Universiade 2021 (Luzern).

Finanzielle Folgen Die Umsetzung der Massnahmen des Bundes zugunsten des Leistungssports erfordert zu- sätzliche finanzielle Mittel. Es sind ab dem Budgetjahr 2018 zusätzlich 4.0 Millionen Franken einzustellen. Dieser Betrag ist in den kommenden Finanzplanjahren kontinuierlich auszu- bauen. Im Endausbau ab 2028 soll dem Bereich Leistungssport jährlich insgesamt 22 Millionen Franken mehr zur Verfügung stehen.

In den beiden nationalen Sportzentren Magglingen und Tenero sind zudem in zwei Schritten zusätzliche Investitionen für Neubauten und bauliche Erneuerungen geplant. In einem ersten Schritt von 2018 bis 2023 sollen insgesamt 157 Millionen Franken, in einem zweiten Schritt von 2024 bis 2029 rund 160 Millionen Franken investiert werden. Das Nationale Schneesport- zentrum (NSSZ) soll ab 2019 realisiert werden. Diese Investitionen kommen sowohl dem Leis- tungssport wie auch dem Breitensport zu Gute. Es werden damit die dringlichsten Bauvorha- ben, die für eine zeitgemässe Sportförderung auf den bundeseigenen Anlagen notwendig sind, ausgeführt.

Diesen Massnahmen sind Empfehlungen an die Kantone, Gemeinden, Sportverbände und Partner des privaten Rechts angegliedert, die eine inhaltliche Konkordanz der Leistungssport- förderung gewährleisten sollen.

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Teil I: Grundlagen

1 Ausgangslage

1.1 Das Umfeld des Leistungssports

Der Leistungssport hat sich in den vergangenen Jahren zu einem globalen Phänomen mit hoher Beachtung entwickelt. Merkmal dieser Entwicklung ist die zunehmende Professionali- sierung in allen Bereichen des internationalen Leistungssports. Auch in der Schweiz hat der Stellenwert des Leistungssports zugenommen. Dies äussert sich vor allem in seiner gestiege- nen Medienpräsenz oder in der Tatsache, dass in den vergangenen zwölf Jahren siebenmal Persönlichkeiten aus der Sportfamilie zum Schweizer des Jahres gewählt wurden.

Träger des Leistungssports sind die unter dem Dach von Swiss Olympic zusammengeschlos- senen Sportverbände. Erfolge auf internationaler Ebene sind langfristig nur möglich, wenn die Ziele des Leistungssports nicht nur von den privatrechtlichen Akteuren, sondern auch von Bund, Kantonen und Gemeinden getragen und koordiniert werden. Die Anforderungen an Ver- bandsorganisation, Trainerpersonen, Athletinnen und Athleten, Infrastruktur und Betreuungs- umfeld sind erheblich gestiegen. Ungeachtet dieser Entwicklung bleibt ehrenamtliches Enga- gement ein wichtiger Pfeiler der Verbandstätigkeit.

Eine zentrale Aufgabe der Sportverbände ist die Nachwuchsförderung im Kontext des Leis- tungs- und Breitensports. Die damit einhergehende Sporterziehung vermittelt positive Werte, fördert einen gesunden Lebensstil und bietet der Jugend Chancen, ihr Talent und ihre Persön- lichkeit zu entwickeln. Leistungssport ist ein wichtiger Motor der Sportentwicklung, fördert den sozialen Zusammenhalt, stiftet nationale Identität und bietet eine internationale Plattform nati- onaler Leistungsfähigkeit. Leistungssport birgt aber auch Risiken. Dazu gehören negative Be- gleiterscheinungen wie Doping, Spielmanipulation oder Korruption.

Im internationalen Wettbewerb zwischen Kontinenten und nationalen Volkswirtschaften ist der Leistungssport immer häufiger ein wirksames Instrument nationaler Imageförderung. Leis- tungssport beeinflusst nationale Reputation. Erfolgreiche Leistungssportlerinnen und -sportler sind nicht nur wichtige Vorbilder der Jugend, sondern zugleich weltweit bekannte Persönlichkeiten und in dieser Eigenschaft prominente „Botschafter“ eines Landes im Ausland.

Will die Schweiz auch künftig eine realistische Chance haben, im internationalen Leistungs- vergleich zu bestehen, sind zusätzliche Anstrengungen unumgänglich. Aufgrund der stagnie- renden, sich tendenziell negativ entwickelnden Erfolgsbilanz der Schweiz an internationalen Wettkämpfen und der rasanten Entwicklungen im Ausland drängt sich eine Lagebeurteilung auf. In welchem Umfang Bund, Kantone und Gemeinden sich inskünftig im Leistungssport engagieren, ist im Rahmen der demokratischen Willensbildung des jeweiligen Gemeinwesens zu entscheiden.

1.2 Auftrag

Das Engagement des Bundes im Leistungssport findet seine Grundlage im Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (Sportförderungsgesetz). Artikel 16 des Gesetzes sieht ausdrücklich vor, dass der Bund die Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports und des Spitzensports unterstützt.

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Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Botschaft über die Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022, beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische De- partement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am 17. Oktober 2012, ein Leistungssportkonzept Bund zu erarbeiten. Dieses sollte aufzeigen, wie mittel- bis langfristig die für den Leistungssport vorgesehenen staatlichen Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden können. Die aktuelle Förderung des Leistungssports auf allen staatlichen Ebenen, die Strategien und die Förderinstrumente sollte überdacht werden. Die Kandidatur der Schweiz für die Olympischen Winterspiele 2022 scheiterte schliesslich an der fehlenden Unterstützung der Stimmberechtigten des Kantons Graubünden (Abstimmung vom 3. März 2013).

Am 2. Mai 2013 reichte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Na- tionalrats eine Motion (13.3369) zur künftigen Sportförderung des Bundes ein, die sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat mit klaren Mehrheiten annahmen. Im Rahmen dieser Mo- tion wird der Bundesrat beauftragt, auf der Grundlage einer konzeptionellen und finanziellen Gesamtschau eine Vorlage zur Förderung des Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport aus- zuarbeiten. Das vorliegende Leistungssportkonzept ist ein Element dieser Gesamtschau „Sportförderung des Bundes“, die aus drei Teilen besteht: Leistungssportkonzept, Breiten- sportkonzept und Immobilienkonzept.

1.3 Vorgehen

Im Rahmen eines internationalen Forschungsverbunds wurde im Jahre 2011 eine umfassende Bestandesanalyse (SPLISS1) des schweizerischen Leistungssport-Fördersystems durchge- führt. Die entsprechenden Untersuchungen stützten sich vor allem auf Informationen und Da- ten auf nationaler Ebene, zumal auf kantonaler und kommunaler Ebene nur sehr beschränkt verlässliches, wissenschaftlich verwertbares Zahlenmaterial verfügbar war.

Auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse wurden die Folgerungen für die künftige Entwicklung des schweizerischen Leistungssports von einer breit zusammengesetzten Exper- tengruppe diskutiert und Handlungsschwerpunkte festgelegt. Die Erkenntnisse und Hand- lungsempfehlungen der Expertengruppe wurden alsdann anlässlich von zwei Hearings mit über 100 Vertretern aus Sport, Bildung und Politik diskutiert und weiterentwickelt.

Diese Ergebnisse wiederum wurden einem Steuerungsausschuss, der den Prozess der Kon- zepterarbeitung systematisch begleitet hat, zur Beurteilung vorgelegt. Mitglieder dieses Steu- erungsausschusses waren Vertreterinnen und Vertreter der nationalen und kantonalen Politik, der Präsidien des Dachverbands des Schweizer Sports (Swiss Olympic) und weiterer Sport- verbände sowie der Direktion des Bundesamtes für Sport BASPO.

1.4 Begriffsklärung

1.4.1 Leistungssport, Nachwuchsleistungssport und Spitzensport

Im vorliegenden Konzept umfasst der Begriff Leistungssport alle Stufen des leistungsorientier- ten Trainings vom Kindes- über das Jugendalter bis hin zu den Leistungsstufen im Erwachse- nenalter. Er unterscheidet sich vom Breitensport durch die manifeste Ausrichtung auf Leis- tungsziele und den Leistungsvergleich anlässlich von nationalen und internationalen Wett- kämpfen. Der Leistungssport zeichnet sich zudem durch ein umfangreiches und gezieltes Trai- ning aus und verlangt ein leistungssportfreundliches Trainingsumfeld um Sport, Schule, Beruf und Familie optimal aufeinander abzustimmen.

1 Kempf H. et al. Der Leistungssport in der Schweiz: Momentanufnahme SPLISS-CH 2011(2013) EHSM

Magglingen

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Der Begriff Nachwuchsleistungssport schliesst alle Jugend- und Juniorenkategorien ein und umfasst die Förderstufen „lokal“ (Vereinskader), „regional“ (Regionalkader) und „national“ (Na- tionalkader). Grundsätzlich handelt es sich um alle Kinder und Jugendlichen, die in einer leis- tungsorientierten Förderzelle trainieren. In der Regel sind diese Kinder und Jugendlichen im Besitze einer von Swiss Olympic ausgestellten Talentkarte, nachdem sie ein Sportverband als Talent erfasst hat. Nach Abschluss der Juniorenphase ist der Begriff Spitzensport oder Elite- sport gebräuchlich.

Spitzensport betrifft das oberste Segment des gesamten Fördersystems. Im vorliegenden Kon- zept wird dieser Begriff vorwiegend für den Elitebereich auf dem Niveau der internationalen Spitze verwendet. Leistungssport wiederum ist der Oberbegriff und umfasst sämtliche Ent- wicklungsstufen vom leistungsorientierten Nachwuchs- bis zum Spitzensport.

1.4.2 Talente, Nachwuchsathletinnen und -athleten

Talente sind Nachwuchsathletinnen und -athleten im Jugend- und Juniorenalter, die aufgrund ihrer ausgeprägten Leistungsvoraussetzungen als besonders förderungswürdig gelten und von Swiss Olympic und den Sportverbänden eine Talentkarte erhalten.

Die Talententwicklung umfasst die Phasen der − Talentsuche; d.h. der Frage, wie Talente den Weg in eine geeignete Sportart und ins spit- zensport-orientierte Training finden. − Talentselektion; d.h. die Auswahl der geeigneten Nachwuchssportlerinnen und -sportler einer Sportart für die Nachwuchsförderung und die Zuteilung in die entsprechenden Kader. − Talentförderung; d.h. die Trainings- und Betreuungsmassnahmen, durch die eine optimale sportliche Leistungsentwicklung im Hinblick auf langfristige, spitzensportorientierte Ziele gesichert werden soll.

1.4.3 Spitzen- und Eliteathletinnen und -athleten

Eliteathletinnen und -athleten bestreiten auf höchstem nationalen, Spitzenathleten auf höchs- tem internationalen Niveau Wettkämpfe. In der Regel sind sie im Erwachsenenalter und Mit- glieder eines Nationalkaders. Von Elite- oder Spitzensportlerinnen und -sportler wird erst in der ältesten Juniorenkategorie und danach in allen Stufen bis hin zur internationalen Spitzen- klasse gesprochen.

2 Geschichte

2.1 Entwicklung der Leistungssportförderung in der Schweiz

2.1.1 Ursprünge der Leistungssportförderung

Bis in die Zeit des Ersten Weltkriegs bestand Sport in der Schweiz vor allem darin, junge Men- schen zu erziehen und die Wehrfähigkeit der Männer zu erhalten. Mit dem Neubeginn der Olympischen Spiele nahm die Bedeutung des Sports als Spiel- und Wettkampfform zu. So wurde im Jahre 1912 das Comité Olympique Suisse (SOC) gegründet; acht Jahre später ent- sandte die Schweiz erstmals offiziell eine Athletendelegation an die Olympischen Spiele nach Antwerpen. Auf der Grundlage eines 1923 unterzeichneten Vertrags beauftragte der Schwei- zerische Landesverband für Leibesübungen (SLL) das SOC, inskünftig die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Olympische Spiele auszuwählen.

Nach Ende des Ersten Weltkriegs galten sportliche Erfolge als „Gradmesser nationaler Tüch- tigkeit“ und Teilnehmende an Wettkämpfen als „Vertreter der Nation“. Schlechte Resultate der

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Nationalmannschaften lieferten regelmässig Anlass zu Kritik. Auch wenn die Entsendung einer Athletendelegation nach Antwerpen durch den Bund unterstützt wurde, bestanden damals keine dauerhaften staatlichen Unterstützungsstrukturen. In der Zwischenkriegszeit nahm sich die Eidg. Turn- und Sportkommission (ETSK) regelmässig dem Thema Leistungssportförde- rung an. Mit der Gründung der Sport-Toto-Gesellschaft (STG) im Jahre 1938 erhielten die Sportverbände zusätzliche Finanzmittel. Damit konnte ein Teil der Bedürfnisse des Leistungs- sports gedeckt werden.

Im Jahre 1944 wurde die Eidg. Turn- und Sportschule in Magglingen (ETS) gegründet. Sie diente der einheitlichen Leitung und Durchführung des militärischen Vorunterrichts sowie des ausserdienstlichen Turn-, Sport- und Schiesswesens. Primär für die Zwecke der Ausbildung errichtet, sollte die ETS indes auch zur Förderung des Leistungssports beitragen. Der ETS fehlte es jedoch an regelkonformen Anlagen, die ein wettkampfmässiges Training von Leis- tungssportlern ermöglicht hätten. Erst in den Jahren nach 1950 gelang es in Zusammenarbeit mit der STG und dem SLL, einen geeigneten Ausbau der Anlagen für Training und Wettkämpfe zu realisieren. Damit wurde der Grundstein für eine Kooperation zwischen der öffentlich-recht- lichen ETS und dem freien Verbandswesen - vertreten durch den SLL - gelegt. Eine weiterge- hende Unterstützung zugunsten des Leistungssports war aber nicht vorgesehen. Andere Staa- ten nutzten den Leistungssport hingegen bereits zur Stärkung ihrer nationalen Identität oder suchten den Erfolg an internationalen Meisterschaften, um ihre politischen Ideologien zu ver- breiten. Entsprechend wurden im Ausland vielerorts leistungsfähige Fördersysteme aufge- baut, die indes nicht immer nachhaltig wirkten, weil die konsequente Verbindung zum Breiten- sport fehlte.

Staatliche Sportförderung in Bund und Kantonen bedeutete in historischer Hinsicht vor allem Förderung des Breitensports. Die vom Bund unterstützte Leistungssportförderung erhielt erst wieder einen Entwicklungsschub, nachdem die schweizerische Mannschaft an den Olympi- schen Winterspielen 1964 in Innsbruck keine einzige Medaille gewonnen hatte. Die zuständi- gen Instanzen des Bundes nahmen die Forderung nach einer verstärkten Unterstützung des Leistungssports auf. Unter der Leitung des Bundes wurde 1966 das Nationale Komitee für Elitesport (NKES) als Steuerungsgremium für den nationalen Leistungssport gegründet. In der Folge wurde an der ETS eine nationale Trainerausbildung konzipiert. Sodann wurden den Verbänden vereinzelt Sportlehrpersonen der ETS als Trainerinnen und Trainer zur Verfügung gestellt, während in Magglingen Spitzensportlern Unterkunft und Trainingsmöglichkeiten an- geboten wurden. Schliesslich wurde an der ETS ein Forschungsinstitut aufgebaut, das vor allem der Förderung des Leistungssports diente.

Nach vorwiegend erfolgreichen Jahren folgte der nächste Tiefpunkt des schweizerischen Leis- tungssports zu Beginn der neunziger Jahre. Die Schweizer Delegation erzielte sowohl an den Olympischen Sommerspielen in Barcelona (1992) als auch an den Winterspielen in Albertville (1992) schwache Resultate. Die Eidg. Sportschule Magglingen (ESSM, früher ETS) nahm dies zum Anlass, durch zusätzliche Massnahmen im Bereich Ausbildung, Forschung und Beratung einen Beitrag zur positiven Entwicklung des Leistungssports zu leisten.

2.1.2 Neuere Entwicklungen

Durch den Zusammenschluss des Schweizerischen Landesverbandes für Sport (SLS), dem SOC und der NKES wurde 1997 der Dachverband Swiss Olympic Association errichtet. Damit wurden für den Leistungssport neue organisatorische und strategische Grundlagen geschaf- fen und die Verbindung zum Breitensport gestärkt. Gegenwärtig ist Swiss Olympic damit be- schäftigt, das neu konzipierte Verbands-Fördersystem im Leistungssport umzusetzen. Mit der Überführung der ESSM in ein neu errichtetes Bundesamt für Sport BASPO anlässlich der Verschiebung des Aufgabenbereichs Sport vom EDI in das VBS im Jahre 2000, erfuhr die Sportförderung des Bundes im allgemeinen und die leistungsorientierte Nachwuchsförderung im Besonderen eine wesentliche Stärkung. Ausdruck dieser Entwicklung war unter anderem das ebenfalls im Jahr 2000 vom Bundesrat verabschiedete Konzept für eine Sportpolitik der

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Schweiz.

Auf der Basis dieses Konzepts wurde die Unterstützung des Leistungs- und Breitensports durch den Bund kontinuierlich ausgebaut. Für die Unterstützung des Leistungssports wendet der Bund gegenwärtig 48 Millionen Franken auf. In diesen Beträgen sind nebst Lehre, For- schung, Entwicklung und sportwissenschaftlichen Dienstleistungen vor allem die Nutzung der Infrastrukturen in Magglingen und Tenero (Vollkosten) eingeschlossen. Die Bundesbeiträge an Swiss Olympic, der Nachwuchsförderung der Sportverbände, der Stiftung Antidoping Schweiz, den Organisatoren internationaler Sportveranstaltungen und NASAK gehören eben- falls dazu.

Das Sportförderungsgesetz von 2011 erteilt dem Bund ausdrücklich den Auftrag, den Leis- tungssport zu fördern und führt in Artikel 16 die wichtigsten Fördermassnahmen in einem nicht abschliessenden Katalog auf.

2.2 Internationale Entwicklungen

2.2.1 Nationale Vielfalt der Fördersysteme

Seit Beginn der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat die kommerzielle Dimension von in- ternationalen Sportveranstaltungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Olympische Spiele, aber auch manche Europa- oder Weltmeisterschaften sind gut organisierte, profitable Veran- staltungen, die medial breit vermarktet werden. Damit verbunden ist der Wille vieler Staaten und Regierungen, die Athletinnen und Athleten als bedeutende Repräsentanten ihres Landes und zugleich wichtiges Kapital nationaler Identitätsbildung zu betrachten. Entsprechend ge- stiegen ist auch die Bereitschaft, zusätzliche Ressourcen in erheblichem Umfang zur Förde- rung des Leistungssports bereitzustellen.

Zunächst hatten die ehemaligen Staaten des Ostblocks wirkungsvolle Fördersysteme entwi- ckelt und damit grosse Erfolge gefeiert. Bereits 1956 führte die damalige Sowjetunion die Rangliste als erfolgreichste Nation bei den Olympischen Sommer- und Winterspielen an. Der Staat übernahm die Verantwortung und die Führung des Systems. Dieses zeichnete sich durch eine hohe Effizienz hinsichtlich der Medaillenmaximierung an internationalen Wettkämp- fen aus. Das System eignete sich indes kaum für die Jugend- und Breitensportförderung der betreffenden Länder, da der Breitensport in der Gesellschaft kaum verankert war.

Unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Wirkungen des Leistungssports sowie seiner sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bedeutung bauten in der Folge auch die meisten dem Westen zugeordneten Staaten ihre Fördersysteme aus. Umfang und Ausprägung der staatlichen Unterstützungsleistungen unterscheiden sich dabei erheblich. Grossbritannien för- dert den Leistungssport über eine zentrale Stelle, in welcher auch sämtliche Mittel für die Sportverbände bereitgestellt werden. Deutschland wiederum fördert – ähnlich wie die Schweiz – über die verschiedenen föderalen Ebenen hinweg.

Die einzelnen Staaten vertreten auch unterschiedliche Philosophien bezüglich der Stellung der Sportverbände im Fördersystem. Viele halten es wie die Schweiz und räumen den Verbänden eine hohe Autonomie ein. Dies ist eine direkte Folge der starken gesellschaftlichen Stellung der Vereine und Verbände in Kontinentaleuropa. Gänzlich anders ist das Fördersystem etwa in den Staaten Nordamerikas strukturiert. Hier spielen nicht Vereine, sondern meist private Schulen und Hochschulen die zentrale Rolle im Fördersystem.

Ein einheitliches und erfolgsversprechendes Fördermodell lässt sich im internationalen Ver- gleich nicht ausmachen. Jeder Staat fördert den Leistungssport nach Massgabe der jeweiligen politischen Prioritäten und entsprechend den gesellschaftlichen Traditionen. Eine Analyse der

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im Leistungssportbereich erfolgreichen Nationen zeigt, dass sich erfolgreiche Fördersysteme durch eine systematische Verbindung verschiedener Komponenten auszeichnen, die sich ih- rerseits an einem klaren strategischen Rahmen ausrichten. Ein zentraler Erfolgsfaktor stellt etwa eine optimale Kombination von Leistungssport und Schulbildung dar.

2.2.2 Position der Schweiz im internationalen Vergleich

Aufgrund der Erkenntnisse internationaler Vergleichsstudien besteht ein direkter Zusammen- hang zwischen den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen und dem sportlichen Erfolg an Wettkämpfen. Die Schweiz bleibt vor allem in wenig kommerzialisierten Sportarten hinter der internationalen Entwicklung zurück, was unter anderem auf die schwache finanzielle Ausstattung der betreffenden Verbände zurückzuführen ist.

In den letzten Jahren haben viele Staaten die dem Leistungssport zufliessenden Mittel deutlich erhöht. Die Steigerungsraten lagen dabei erheblich über den entsprechenden Kennwerten der Schweiz. So hat etwa Grossbritannien seinen jährlichen Mitteleinsatz in den vergangenen zehn Jahren um mehr als das Doppelte erhöht. Eine Entwicklung, die nicht zuletzt mit der Durchführung der Olympischen Sommerspiele 2012 in London zusammenhängt und eine we- sentlich bessere Medaillenbilanz zur Folge hatte. Aber auch sozioökonomisch mit der Schweiz vergleichbare Staaten, wie Holland, Norwegen, Schweden oder Österreich vermögen bessere Erfolgsbilanzen vorzulegen.

Schweizer Athletinnen und Athleten gewannen an Olympischen Sommerspielen in den ver- gangenen Jahrzehnten jeweils zwischen 5 und 9 Medaillen; mit Ausnahme von Barcelona 1992 mit einem einzigen Medaillengewinn. Die Schweiz platzierte sich damit im Nationenklas- sement in den Positionen 18 bis 46. Im Gegensatz dazu war der Schweiz bei Olympischen Winterspielen generell mehr Erfolg beschieden. Abgesehen von den Spielen in Albertville 1992 (3 Medaillen) gewannen Schweizer Athletinnen und Athleten jeweils zwischen 9 und 14 Me- daillen. Die Schweiz belegte damit in der Medaillenbilanz Positionen zwischen Rang 7 und 12. Im Vergleich dazu waren Nationen wie Norwegen, die Niederlande oder Österreich regelmäs- sig mehr oder weniger deutlich vor der Schweiz rangiert.

Medaillenbasierte Folgerungen zur Qualität eines Fördersystems sind mit Vorsicht zu genies- sen. Dessen ungeachtet kann festgestellt werden, dass vergleichbare Länder mit etablierten nationalen Leistungssportstrategien unter dem Aspekt der internationalen Wettbewerbsfähig- keit der Schweiz einen Schritt voraus sind. Sofern die Schweiz im internationalen Leistungs- sport weiterhin Erfolg haben will, muss sie ihr Fördersystem an der internationalen Entwicklung ausrichten. Aufholbedarf besteht in der Verbesserung der Qualität und der Abstimmung aller relevanter Erfolgsfaktoren: nämlich Professionalisierung des Trainingsbetriebs in den Verbän- den, Unterstützung der Athletinnen und Athleten, Trainerwesen, Sportinfrastruktur sowie For- schung und Innovation.

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3 Dimensionen des Leistungssports

3.1 Sportpolitische Dimension

3.1.1 Leistungssport und Breitensport

Leistungssport und Breitensport sind vielfältig aufeinander bezogen und voneinander abhän- gig. Im Breitensport stehen die Freude an der Bewegung, Geselligkeit sowie Fitness- und Ge- sundheitsförderung im Vordergrund. Demgegenüber wird im Leistungssport nach sportlichen Höchstleistungen gestrebt. Die Motivation zur Leistung gehört indes ebenso zum Breitensport wie Freiwilligkeit und Freude zum Leistungssport. Der Breitensport allgemein und namentlich der leistungsorientierte Jugendsport brauchen Vorbilder. Diese finden sie im Leistungssport. Der Breitensport bildet in dreifacher Hinsicht ein wichtiges Fundament für den Leistungssport: − Erstens ist der Breitensport Rekrutierungsbasis für den Nachwuchsleistungssport. Ge- stützt auf die Vorgaben von Swiss Olympic und der J+S Nachwuchsförderung (J+S NWF) sind heute 18‘000 Nachwuchstalente zur Teilnahme in der J+S NWF qualifiziert. Der Anteil der jungen Frauen in diesem Programm beträgt zurzeit rund einen Drittel. Diese Nach- wuchstalente rekrutieren sich aus rund 500‘000 Kindern und Jugendlichen in den Program- men und Kursen von Jugend + Sport. − Zweitens nutzen der Breiten- und Leistungssport die gleichen Organisationsressourcen, sowohl im Bereich der Führung und Infrastruktur als auch bezüglich des Einsatzes ehren- amtlich tätiger Personen in den Vereinen und Verbänden. − Drittens profitiert der Leistungssport von den finanziellen Ressourcen des Breitensports namentlich in jenen Bereichen, wo Massenpublikum und Fernsehpräsenz fehlen. Wo hin- gegen der Leistungssport eine hohe mediale Wirkung erzielt, profitiert umgekehrt der Brei- tensport.

3.1.2 Vereine und Verbände als Träger des Leistungssports

Wichtigste Träger des Leistungssports sind die Swiss Olympic angeschlossenen 84 Verbände und rund 20‘000 Vereine2. Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist in einem Sportver- ein aktiv. Die Mehrheit der Sportvereine engagiert sich nicht nur im Breitensport, sondern auch im Leistungssport. Entsprechend sind die Durchführung von Wettkämpfen und die Nach- wuchsförderung zentrale Aufgaben der Sportvereine. 60 Prozent aller Vereine sind stolz auf ihre Erfolge im Leistungssport. Rund ein Drittel aller Sportvereine zeigt ein hohes Engagement im Leistungssport und in der Talentförderung.

Die Sportvereine leben vom Ehrenamt. So sind 285‘000 Funktionen durch ehrenamtliche Mit- arbeitende besetzt, die unentgeltlich arbeiten oder eine geringe Entschädigung erhalten. Dies entspricht 21‘000 Vollzeitstellen. Mehr als die Hälfte der Grossvereine kann sich auf die un- entgeltliche Mitarbeit der Mitglieder stützen. Nur gerade 15 Prozent der Vereine richten an einzelne Mitarbeitende jährliche Aufwandentschädigungen von über 2000 Franken aus. Im Vergleich zu den Vereinen hat der Professionalisierungsgrad in den Sportverbänden zuge- nommen. So beschäftigen die Verbände heute rund 1300 Personen im Umfang von 600 Voll- zeitstellen.

Hauptsorge der Vereine bildet die Aufrechterhaltung des ehrenamtlichen Engagements. So bekunden die Vereine heute grosse Probleme bei der Rekrutierung von Trainerpersonen, Schiedsrichterinnen und -richter sowie Vorstandsmitgliedern. Was die Herausforderungen der kommenden Jahre betrifft, stehen für die Vereine die Erhaltung des Mitgliederbestandes sowie

2 Lamprecht M., Fischer A., Stamm H.P. (2014), Sport Schweiz 2014: Sportaktivität und Sportinteresse

der Schweizer Bevölkerung. Magglingen: Bundesamt für Sport

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die Gewinnung und Bindung jugendlicher Leistungssportler im Vordergrund. Andernfalls be- steht zunehmend die Gefahr, dass viele Sportverbände die mit dem Breitensport, der Nach- wuchsförderung und dem Wettkampfbetrieb verbundenen Aufgaben nicht mehr bewältigen können.

3.1.3 Ethik im Leistungssport

Der Leistungssport orientiert sich am olympischen Leitspruch „citius, altius, fortius“, im deut- schen Sprachgebrauch mit „schneller, höher, weiter“ eingeführt. Im internationalen Spitzen- sport geht es um die Perfektionierung der sportlichen Leistung und der körperlichen Belastung. Durch die Medienberichterstattung stilisiert, zählt vorab der Sieg. Ein zweiter Platz wird häufig als Niederlage und nicht als Spitzenleistung gewürdigt. Leistungssport erfordert höchstes per- sönliches Engagement, Idealismus und Leidenschaft.

Ziel des Leistungssports ist es, die eigene Leistung permanent zu verbessern. Um im Wettbe- werb zu bestehen, ist es geboten, alle erlaubten wissenschaftlichen und medizinischen Hilfen zu beanspruchen und so das eigene Potenzial optimal zu nutzen. Diese Konstellation schafft Raum für unlautere Machenschaften und Manipulationen. Damit stellt sich für Sportlerinnen und Sportler, Trainerpersonen und Betreuungsumfeld nicht nur die Frage nach dem rechtlich korrekten, sondern insbesondere auch die Frage nach dem moralisch richtigen Handeln. Grundlage des Sports sind immer auch ethische Prinzipien. Entsprechend geht es nicht nur um die Beachtung geschriebener Regeln, sondern auch um die Einhaltung der ungeschriebe- nen Regeln.

Fairness im Sport schaffen vorab die ungeschriebenen Regeln. Im Code of Sports Ethics von 1993 definiert der Europarat Fair Play als eine Art des Denkens, nicht nur des Verhaltens. Dieses Denken zielt ab auf die Beseitigung von Betrug, Doping, Korruption, ungleicher Chan- cen, körperlicher und verbaler Gewalt und sexueller Übergriffe. Soweit es darum geht, die Prinzipien der Fairness zu verinnerlichen, stehen die Sportverbände und Sportvereine in der Pflicht. Vor diesem Hintergrund hat Swiss Olympic 1998 die Ethik-Charta im Sport verabschie- det. Im Hinblick auf die Verwirklichung des „Spirit of Sport“ formuliert die Charta zehn Prinzi- pien für gesunden, respektvollen und fairen Sport als Verpflichtung für alle Akteure im Sport. Die Bundesbeiträge an die Sportverbände sind an die Bedingung geknüpft, dass die Sportver- bände diese Ethik-Prinzipien einhalten und umsetzen.

3.1.4 Missbrauch im Leistungssport

Der Leistungssport ist ein Abbild der Gesellschaft. Die Zunahme an Gewalt und Betrugshand- lungen macht auch vor dem Leistungssport nicht Halt. Zu den schweren Verstössen gegen Fair Play und Regelwerk gehört insbesondere das Doping. Entsprechende Praktiken sind un- vereinbar mit dem Sinngehalt des Sports, nämlich eine Leistung aus eigener Kraft zu erbrin- gen. Doping beeinträchtigt die Chancengleichheit und die Vorbildfunktion des Leistungssports und ist mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. Bei der Dopingbekämpfung sind die Sportverbände auf die Unterstützung des Staates angewiesen. Das Sportförderungsgesetz von 2011 schafft die rechtlichen Voraussetzungen, dass die Akteure im Umfeld der dopenden Sportler bestraft werden können. Die Entwicklung der vergangenen Jahre legt den Schluss nahe, dass die Anstrengungen im Bereich der Dopingbekämpfung weiter verstärkt werden müssen.

Mit der Zunahme der wirtschaftlichen Bedeutung des Sports und den damit verbundenen fi- nanziellen Interessen eröffnen sich leider auch neue Handlungsfelder für Korruptions- und Ma- nipulationshandlungen im Leistungssport. Korruption sowie im Zusammenhang mit Sportwet- ten stehende Spielmanipulationen stellen neben Doping und Gewalt besondere Bedrohungen für den Sport dar. Die Integrität des Sports auf dem Spielfeld kann nur sichergestellt werden,

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wenn sich auch die hinter dem Sport stehenden Organisationen, namentlich die Sportver- bände und Wettkampfveranstalter, durch Integrität auszeichnen. Missbräuche haben zuneh- mend grenzüberschreitende Dimension und zeichnen sich durch komplexe Vernetzungsmus- ter aus.

Gegenwärtig sind auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Massnahmen zur Be- kämpfung von Korruption und Wettkampfmanipulation im Sport in Vorbereitung oder Umset- zung. Auf nationaler Ebene schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, das Korruptionsstraf- recht dahingehend zu verschärfen, dass Privatbestechung künftig als Offizialdelikt ins Straf- gesetzbuch aufgenommen werden soll, womit Bestechung künftig auch im privaten Sektor, inkl. Sport- oder Nonprofitorganisationen verfolgt und bestraft werden kann. Im Rahmen der Neuordnung der Geldspielgesetzgebung schlägt er zudem vor, dass Wettkampfmanipulation im Sport, die in Zusammenhang mit Sportwetten steht, künftig ebenfalls strafbar sein soll.

Auf internationaler Ebene hat der Europarat die EPAS (Enlarged Partial Agreement on Sport) beauftragt, eine rechtsverbindliche Konvention zu erarbeiten. Der Entwurf wurde am 9. Juli 2014 vom Ministerkomitee verabschiedet und am 18. September 2014 an der europäischen Sportministerkonferenz in Magglingen unterzeichnet. Die Konvention des Europarats gegen Wettkampfmanipulation verpflichtet die Staaten unter anderem zur Schaffung wirksamer Straf- normen sowie zur verstärkten Zusammenarbeit und gegenseitiger Rechtshilfe. Sie gibt zudem Empfehlungen ab zum Umgang mit Anbietern von Sportwetten. Die Schweiz hat an den Vor- bereitungsarbeiten dieser Konvention massgeblich mitgewirkt.

3.2 Gesellschaftliche Dimension des Leistungssports

3.2.1 Leistungssport und nationale Identität

Sport vermittelt nationale Identität. Sportliche Wettkämpfe sind Gelegenheiten, nationale Zu- gehörigkeit zu zeigen. Insbesondere der durch die Medien vermittelte Sport ist ein geeignetes Instrument zur nationalen Selbstdarstellung, Selbstvergewisserung und Abgrenzung. In vielen Ländern sind die Spiele von Fussballnationalmannschaften eine günstige Gelegenheit, natio- nale Eigenheiten mit Stolz zur Darstellung zu bringen und ein positives nationales Image über die Landesgrenzen hinweg zu verbreiten. Nationalmannschaften sollen das Bild verkörpern, das ein Land von sich selbst besitzt.

Sportlicher Erfolg einer Mannschaft, einer Athletin oder eines Athleten ist auch für Bürgerinnen und Bürger ohne besonderes Sportinteresse Anlass, sich mit der eigenen Nation zu identifi- zieren und Stolz für die eigene nationale Zugehörigkeit zu entwickeln. In diesem Zusammen- hang spielen vor allem die Medien eine wichtige Rolle, die bei der Berichterstattung über be- deutende internationale Sportveranstaltungen den Nationalbezug und das Wir-Gefühl regel- mässig stärker betonen als die dem Sport zugeschriebenen Funktionen des Weltbürgertums und der Völkerverständigung.

Mit entsprechender Medienpräsenz entwickeln sich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler so zu national bekannten Persönlichkeiten und Vorbildern für die Jugend. Breite Bevölkerungs- kreise freuen sich über deren nationalen oder internationalen Erfolge. Vor diesem Hintergrund ist auch die Tatsache zu sehen, dass in den vergangenen Jahren mehr als die Hälfte der zum „Schweizer des Jahres“ gewählten Persönlichkeiten aus der Sportfamilie stammen: Roger Fe- derer (2003, Tennis), Peter Sauber (2005, Autorennsport), Köbi Kuhn (2006, Fussball), Jörg Abderhalden (2007, Schwingen), Didier Cuche (2011, Ski alpin), Dario Cologna (2012, Ski- langlauf) und Stanislas Wawrinka (2013, Tennis). Soweit diese Sportler auch auf der interna- tionalen Ebene erfolgreich sind, repräsentieren sie immer auch die Schweiz. Entsprechend sind sie wichtige Botschafter unseres Landes im Ausland.

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Erfolge im Mannschaftssport - namentlich im Fussball - tragen dazu bei, kollektive Werte und Identitäten zu bestätigen. Im Kontext der Berichterstattung zur Fussball-Europameisterschaft UEFA EURO 2008 war zu beobachten, dass die Medien ein durchwegs patriotisches Bild der Schweizer Nationalmannschaft vermittelten. Dabei wurde der Migrationshintergrund verschie- dener Fussballspieler bewusst thematisiert und der Multikulturalismus als zentrales Element des schweizerischen Selbstverständnisses dargestellt. Die Nachwuchsabteilungen der Fuss- ballvereine verzeichneten in der Folge erhebliche Zugänge, die in vielen Fällen zu Kapazitäts- engpässen führten.

3.2.2 Leistungssport und Integration

Im Rahmen der Legislaturplanung 2011-2015 verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu verbessern und den Zusammenhalt der Gesellschaft - bei wachsender Heterogenität - zu wahren. Der organisierte Sport bietet Chancenvielfalt und soziale Gleichbehandlung und ist daher ein wichtiges Handlungsfeld für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Diese sind bis heute in den Sportvereinen untervertre- ten. Ausnahmen bilden Sportarten wie Fussball, Basketball oder Kampfsportarten, wo insbe- sondere Jugendliche mit Migrationshintergrund gut vertreten sind.

Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess und muss entsprechend auch im Sport aktiv gefördert werden. Als Beispiel für eine erfolgreiche Integration wird regelmässig die U17- Nationalmannschaft des Schweizerischen Fussballverbands SFV erwähnt. Junge Menschen mit Wurzeln in zwölf Ländern auf drei Kontinenten gewannen 2009 in Nigeria den Weltmeis- tertitel. In dieser Alterskategorie ist die Schweiz somit erfolgreicher als traditionelle Fussball- nationen wie England, Italien oder Deutschland.

Integration im und durch den Sport fordert nicht nur den Leistungssport, sondern auch den Breitensport. Fachpersonen in verschiedenen Bereichen des BASPO beschäftigen sich mit diesen Fragen. Die Sensibilisierung der Sportlerinnen und Sportler, Funktionärinnen und Funk- tionäre für die Anliegen der Integration durch Sport ist eine grundlegende Voraussetzung. Dar- über hinaus bedarf es Angebotsstrukturen, die den unterschiedlichen Lebenslagen der ver- schiedenen Bevölkerungsgruppen Rechnung tragen. Zu diesem Zweck hat das BASPO einen Leitfaden für Sportvereine mit konkreten Handlungsanleitungen erarbeitet.

3.2.3 Frauen im Leistungssport

Aus Gründen gesellschaftlicher Konvention war die Teilnahme von Frauen an sportlichen Wettkämpfen bis weit in das 20. Jahrhundert umstritten. Dies obschon Frauen schon früh be- rechtigt waren, an olympischen Spielen teilzunehmen. Im Rahmen der olympischen Bewegung spielte unser Land insoweit eine Pionierrolle, als dass sie die erste Olympiasiegerin der Neu- zeit stellte. So gewann Hélène de Pourtalès im Jahre 1900 an den Olympischen Spielen von Paris die Goldmedaille im Segelwettbewerb. Auf nationaler Ebene führte der Schweizerische Frauenturnverband im Jahre 1966 erstmals Wettkämpfe durch. Bis zu diesem Zeitpunkt galt im Turnen ein Wettkampfverbot für Frauen.

Nachdem über weibliche Fussballaktivitäten einer Genfer Damenmannschaft 1923 berichtet worden war, dauerte es weitere fünfzig Jahre bis zur Gründung der Schweizerischen Damen- fussballliga im Jahre 1970. Im Unterschied dazu waren die Verbände des Wintersports weg- weisend. So führte der Schweizerische Skiverband bereits 1936 offizielle Damenmeisterschaf- ten durch. In den vergangenen Jahrzehnten vermochten sich auf internationaler Ebene Schweizer Athletinnen vor allem im alpinen Skisport durchzusetzen, während internationale Erfolge in anderen Sportarten nicht an der Tagesordnung waren und von herausragenden Ausnahmeathletinnen erzielt wurden.

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Die Gleichstellung von Knaben und Mädchen im Schulturnen wurde erst 1972 mit dem Bun- desgesetz über die Förderung von Turnen und Sport verwirklicht. Gegenwärtig liegt der Mäd- chenanteil in den J+S-Kursen bei rund 35 Prozent. Im Bereich der Nachwuchsförderung von J+S sind die jungen Frauen heute mit rund einem Drittel vertreten. Was die sportlichen Aktivi- täten der Migrationsbevölkerung betrifft, sind junge Ausländerinnen deutlich inaktiver als junge Schweizerinnen. Entsprechend sind junge Frauen mit Migrationshintergrund im schweizeri- schen Leistungssport eigentliche Ausnahmeerscheinungen.

Auch wenn die Vereine und Verbände gezielte Förderanstrengungen unternehmen, sind die Frauen im schweizerischen Leistungssport weiterhin nicht gemäss ihrem Bevölkerungsanteil vertreten. Klar unterrepräsentiert sind die Frauen in der Führung des Schweizer Sports. Nach- dem sich die Situation vorübergehend etwas verbessert hatte, stagniert der Frauenanteil in Führungspositionen der schweizerischen Sportverbände seit 2007 auf tiefem Niveau.

3.3 Wirtschaftliche Dimension des Leistungssports

3.3.1 Die schweizerische Sportwirtschaft

Die Sportwirtschaft der Schweiz ist ein wichtiger volkswirtschaftlicher Faktor. Im Jahre 2011 belief sich der Gesamtumsatz auf 20,1 Milliarden Franken bei einer Bruttowertschöpfung von 10,1 Milliarden Franken3. Mit einem Anteil von 2,5 Prozent oder rund 97‘000 Vollzeitäquiva- lenten leistet der Sport einen bedeutenden Beitrag an die Gesamtbeschäftigung. Zu den wirt- schaftlich wichtigsten Bereichen gehören die Sportanlagen, die Sportvereine und –verbände, Sportdienstleistungen sowie der Sporttourismus. In allen diesen Bereichen stellt der Leistungs- sport einen bestimmenden Faktor dar.

Gesamthaft betrachtet leistet der Sport einen Beitrag von 1,7 Prozent zum schweizerischen Bruttoinlandprodukt. Der Anteil der Sportwirtschaft am Bruttoinlandprodukt ist etwa ein Drittel so gross wie derjenige des gesamten Baugewerbes (7,9 Prozent), mehr als doppelt so hoch wie derjenige der Land- und Forstwirtschaft (0,7 Prozent) und mehr wie dreimal so hoch als derjenige des Verlagswesens, audiovisuelle Medien und Rundfunk (0,5 Prozent). Bezogen auf die Beschäftigung übertrifft die wirtschaftliche Bedeutung des Sports sowohl die Energie- und Wasserversorgung (0,6 Prozent) als auch das Versicherungsgewerbe (1,3 Prozent).

3.3.2 Sportveranstaltungen als Wirtschaftsfaktor

Die Schweiz hat eine lange Tradition als Gastgeberin internationaler Sportwettkämpfe. Im in- ternationalen Vergleich finden in der Schweiz überdurchschnittlich viele bedeutende, jährlich wiederkehrende und einmalige internationale Sportgrossveranstaltungen statt. Kaum ein an- deres Land verfügt über eine solche Dichte an international führenden Sportveranstaltungen wie die Schweiz. Diese Veranstaltungen des Leistungssports sind für die Schweiz nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in sport- und staatspolitischer Hinsicht von Bedeutung.

In der Schweiz finden jährlich rund 230‘000 Sportveranstaltungen statt4. Das entspricht 4‘400 Sportanlässen pro Woche. Knapp die Hälfte davon entfallen auf Fussballspiele. Mannschafts- sportarten haben einen Anteil von rund drei Vierteln an allen Sportveranstaltungen. Gesamt- haft generieren alle Veranstaltungen einen Umsatz von 1,2 Milliarden Franken. Die Einnahmen dieser Anlässe reichen regelmässig gerade aus, um deren Unkosten zu decken. Die Durch-

3 Rütter H.. (2014) Wirtschaftliche Bedeutung des Sports in der Schweiz - 2011, Bundesamt für Sport

Magglingen 4 Erni Baumann C. (2008) Wirtschaftliche Bedeutung der Sportveranstaltungen in der Schweiz, Bundes-

amt für Sport Magglingen

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führung von Sportveranstaltungen ist für Vereine und Verbände im Allgemeinen kein gewinn- trächtiges Geschäftsfeld. Entsprechend sind in vielen Fällen auch die Organisatoren sowohl von nationalen wie auch von internationalen Sportveranstaltungen auf eine Unterstützung des Gemeinwesens angewiesen.

Die dem Leistungssport zuzurechnenden Grossveranstaltungen machen weniger als ein hal- bes Prozent aller Sportveranstaltungen aus, erwirtschaften aber rund 30 Prozent des Gesam- tumsatzes aller Sportveranstaltungen. Zu den wirtschaftlich bedeutendsten Anlässen gehören Veranstaltungen der Sportarten Fussball, Eishockey, Tennis, Pferdesport, Leichtathletik, Schiessen, Ski alpin und Golf. Diese stehen denn auch im Zentrum der Sportberichterstattung, die bei 1‘900 Vollzeitstellen eine Bruttowertschöpfung von 240 Millionen Franken erzielt und einem Anteil von 2 Prozent am Sportsystem Schweiz entspricht. In Umfragen geben 80 Pro- zent der Bevölkerung an, sich für die Sportberichterstattung in den Medien zu interessieren.

3.3.3 Der Sportstandort Schweiz als Wirtschaftsfaktor

Aufgrund einer umsichtigen Standortpolitik der Behörden von Bund und Kantonen ist die Schweiz zur Heimat des Weltsports geworden. Heute haben 38 internationale Sportverbände (FIFA, UEFA, UCI, FIS, IIHF, etc.) ihren Sitz in der Schweiz. Hinzu kommen weitere 23 Spor- torganisationen die sich in der Schweiz niedergelassen haben, wie etwa das Internationale Olympische Komitee (IOC). In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) und die europäische Niederlassung der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur) zu erwähnen. Diese Organisationen beschäftigen über 1‘800 Personen in der Schweiz.

Die internationalen Sportverbände generieren eine Bruttowertschöpfung von 660 Millionen Franken. Hinzu kommen eine indirekte Bruttowertschöpfung aufgrund von Vor- und touristi- schen Leistungen von rund 800 Millionen Franken sowie ein Beschäftigungseffekt von rund 6'200 Vollzeitäquivalenten in anderen Bereichen.

Der Standort Schweiz ist für die Führung des weltweiten Leistungssports von aussergewöhn- licher Bedeutung. Damit die Schweiz ihre führende Position auch in Zukunft behaupten kann, müssen die Rahmenbedingungen attraktiv bleiben. Dazu können Bund, Kantone und Gemein- den einen wichtigen Beitrag leisten.

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Teil II: Merkmale

4 Ziele und Bedeutung des schweizerischen

Leistungssports

4.1 Ziele

Die Festlegung der Ziele im Leistungssport ist grundsätzlich Sache von Swiss Olympic und den Sportverbänden. Fortschritt und Erfolg erfordern eine gezielte Stärkung der Eigeninitiative und gesunde und professionelle Verbandsstrukturen. Dazu gehört auch die Einhaltung des „Code of Conduct“ von Swiss Olympic vom 20. März 2012.

Dagegen ist es die Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden, optimale Rahmenbedin- gungen für den schweizerischen Leistungssport zu gewährleisten. Mit geeigneten Massnah- men der verschiedenen Gemeinwesen und der Unterstützung privater Institutionen soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports gesichert und ver- bessert werden. Ziel ist es, an Olympischen Spielen in den Wintersportarten zu den besten 8 Nationen und in den Sommersportarten zu den besten 25 Nationen zu gehören.5

Zentrales Element der Verbandsförderung sind Leistungsvereinbarungen, die zwischen Swiss Olympic und seinen Mitgliedverbänden abgeschlossen werden. Darin werden die von Swiss Olympic zu erbringenden Verbandsbeiträge und Dienstleistungen für die Bereiche Verbands- management, Ethik und Leistungssport sowie die vom Verband als Gegenleistung zu erfüllen- den Aufgaben festgelegt.

Die Leistungssportprogramme sollen entsprechend der Leitideen des Breitensports allen mo- tivierten Kindern und Jugendlichen offen stehen. Die Ausbildung im Nachwuchsleistungssport darf sich nicht ausschliesslich an den Grundsätzen der Leistungssteigerung orientieren. Viel- mehr hat sie auch grundlegende Werte zu vermitteln, wie sie in der „Ethik-Charta des Sports“ vom 18. November 2008 und deren zehn Prinzipien für gesunden, respektvollen und fairen Sport festgehalten sind. Der Nachwuchsleistungssport ist ein Übungs- und Lernfeld, das die Charakterbildung der sportlich aktiven Jugend unterstützt.

4.2 Bedeutung

Der vielseitige Nutzen von Sport und Bewegung ist wissenschaftlich breit abgestützt und poli- tisch anerkannt. Der Sport leistet einen wichtigen Beitrag zur gesunden Lebensführung, zur sinnvollen aktiven Freizeitgestaltung, zur sozialen Integration und zur ganzheitlichen Ausbil- dung von Kindern und Jugendlichen. Bund, Kantone und Gemeinden fördern deshalb den Breitensport in vielfältiger Art und Weise.

Aber auch der Leistungssport verdient es, aufgrund seiner gesellschaftlichen und wirtschaftli- chen Bedeutung von den zuständigen staatlichen Institutionen unterstützt zu werden. Spitzen- sportlerinnen und -sportler sind oft Vorbilder oder gar Idole für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Im Rahmen ihres regelmässig positiven Auftritts stehen sie für Leistungswillen, Leistungsfähigkeit und Fairness. Sportliche Erfolge an internationalen Wettkämpfen motivie- ren Kinder, eine Sportart auszuprobieren und auszuüben.

5Swiss Olympic (2010), Spitzensport-Konzept Schweiz - Förderkontinuum Nachwuchs-Elite, Swiss Olympic Ittigen b. Bern

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Der Nachwuchsleistungssport ermöglicht vielen Jugendlichen ihre Leistungsfähigkeit zu ent- wickeln, sich auf angestrebte Ziele zu konzentrieren, sich selbst zu organisieren und mit Erfolg und Misserfolg umzugehen. Der Leistungssport bietet Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeit, soziale Kompetenzen zu erlernen. Fairness, Disziplin, Leistungsfähigkeit und Zu- verlässigkeit sind Werte, die sich durch den Sport fördern lassen und in unserer Gesellschaft eine hohen Bedeutung geniessen. Der Leistungssport ist eine Lebensschule. Wer den Weg an die Spitze nicht schafft oder die Leistungssportkarriere vorzeitig abbrechen muss, nimmt wichtige Erfahrungen mit auf den weiteren Lebensweg.

Grosse Teile der Schweizer Bevölkerung fiebern mit den Schweizer Delegationen an interna- tionalen Wettkämpfen mit und freuen sich über deren Erfolge. Die Bevölkerung, aber auch das private Sponsoren- und Mäzenatentum sieht dabei die Athleten als Botschafter einer leistungs- fähigen Schweiz. Die Durchführung von internationalen Sportveranstaltungen schliesslich ver- schafft der Schweiz internationale Aufmerksamkeit und fördert das Image der Schweiz als Tourismusland.

4.3 Leistungssport als öffentliche Aufgabe

Der Entscheid einer Person, Leistungssport zu treiben, ist grundsätzlich eine private Angele- genheit. Nach schweizerischem Verständnis ist der Leistungssport primär eine Domäne der privaten Akteure und Institutionen. Der Staat unterstützt die Aktivitäten subsidiär, soweit ein öffentliches Interesse besteht und privates Engagement nicht genügend ausgebildet ist oder gänzlich ausbleibt.

Parallel zum gewachsenen gesellschaftlichen Stellenwert des Leistungssports hat auch die subsidiäre Unterstützungsrolle von Bund, Kantonen und Gemeinden an Bedeutung gewon- nen. Leistungssport ist nicht Selbstzweck und lässt sich auch nicht auf das Streben nach indi- vidueller Selbstverwirklichung reduzieren. Seine staatspolitische Bedeutung erhält der Leis- tungssport durch die ihn auszeichnenden erzieherischen, sozialen, wirtschaftlichen und kultu- rellen Werte.

In Berücksichtigung dieser Attribute anerkennt der Bundesgesetzgeber das öffentliche Inte- resse an der Förderung des Leistungssports (Art. 16 Sportförderungsgesetz). Gleiches gilt für die Kantone, wo der kantonale Gesetzgeber die Förderung des Leistungssports entweder ex- plizit oder implizit als kantonale Aufgabe anerkennt. Die rechtliche Qualifizierung der Förder- tätigkeit als öffentliche Aufgabe ist in verschiedener Hinsicht von Bedeutung, beantwortet aber die Frage nicht, in welchem finanziellen Umfang Bund, Kantone und Gemeinden den Leis- tungssport fördern.

5 Organisation, Strukturen und Finanzierung des

Leistungssports

5.1 Komplementarität der Förderstrukturen

Entsprechend der föderalistischen Tradition ist die Förderung des Leistungssports in der Schweiz ausgesprochen breit angelegt. Swiss Olympic unterstützt insgesamt 84 Sportver- bände mit Basis- und Förderbeiträgen. Diese breit angelegte, von Bund, Kantonen und Ge- meinden mitgetragene Förderphilosophie hat historische Gründe und wurzelt in der langen Tradition der Breitensportförderung, die ihren Ursprung im Turnwesen des ausgehenden 19. Jahrhunderts hat.

Im Unterschied zu einigen ausländischen Fördermodellen ist der Leistungssport in der

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Schweiz nicht zentralistisch organisiert. Die föderale Organisation der Förderung des schwei- zerischen Leistungssports entspricht den tradierten Staatsstrukturen und soll nicht in Frage gestellt werden. Dennoch ist davon auszugehen, dass Verbesserungen im Bereich der Koor- dination unabdingbar sind, wenn die Schweiz den Anschluss an die internationale Entwicklung nicht verlieren will. Auf nationaler Ebene ist die Zusammenarbeit zwischen den öffentlich- und privatrechtlichen Aufgabenträgern in einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund, ver- treten durch das BASPO und Swiss Olympic geregelt.

5.2 Akteure im Leistungssport

5.2.1 Rolle des Bundes

Die Aufgaben und Kompetenzen des Bundes im Bereich der Förderung des Leistungssports sind im Sportförderungsgesetz vom 17. Juni 2011 umschrieben. In diesem Zusammenhang wird der Bund beauftragt, geeignete Rahmenbedingungen zur Förderung des Leistungssports zu schaffen. Diesen Auftrag des Gesetzgebers nimmt das Bundesamt für Sport BASPO wahr, indem es Subventionen ausrichtet, Dienstleistungen erbringt, Infrastruktur zur Verfügung stellt, die Trainerbildung unterstützt und Bildungsangebote für Leistungssportler fördert. Schliesslich ist der Bund gehalten, im Rahmen des Militär- und Zivilschutzdienstes spezielle Förderpro- gramme für Spitzensportlerinnen und -sportler einzurichten, die Durchführung von internatio- nalen Sportveranstaltungen zu unterstützen und den Bau von national bedeutenden Sportan- lagen zu fördern (Art. 1 ff. Sportförderungsgesetz).

Der in Art. 68 BV formulierte Auftrag des Bundes zur Sportförderung ist als parallele Kompe- tenz ausgestaltet. Entsprechend können Bund und Kantone im Bereich des Leistungssports gleichzeitig und unabhängig voneinander tätig sein. Die Wahrnehmung der Bundeskompetenz beeinträchtigt daher kantonale Zuständigkeiten im Bereich des Leistungssports nicht. Diese Parallelität der Handlungskompetenzen eröffnet Bund und Kantonen einen grossen Gestal- tungsspielraum bei der Festlegung ihrer jeweiligen Fördermassnahmen.

Auf der anderen Seite erfordert dieses Nebeneinander funktionierende Koordinationsmecha- nismen und ein hohes Mass an freiwilliger Kooperationsbereitschaft. Denn nur auf der Grund- lage systematischer Koordination und Kooperation der zuständigen Institutionen von Bund, Kantonen, Gemeinden, Swiss Olympic und Sportverbänden können die Ziele und Massnah- men der schweizerischen Sportförderung wirksam umgesetzt werden.

5.2.2 Rolle der Kantone

Im Rahmen der bundesstaatlichen Kompetenzordnung verfügen die Kantone im Bereich der Förderung des Leistungssports über einen grossen Handlungsspielraum. So ist es grundsätz- lich Sache des kantonalen Verfassungsgebers darüber zu entscheiden, ob und wie ein Kanton im Bereich des Sports tätig wird. Vor diesem Hintergrund sind die Rechtsgrundlagen der kan- tonalen Förderaktivitäten sehr unterschiedlich ausgestaltet. Entsprechende Regelungen fin- den sich in Kantonsverfassungen, auf Gesetzes- und Verordnungsstufe sowie in Reglementen und Weisungen.

Verschiedene Kantone haben Sportkonzepte mit spezifischen Regelungen zur Förderung des Leistungssports verabschiedet. Erhebliche praktische Bedeutung kommt den kantonalen - von den Erträgen von Swisslos dotierten - Sportfonds zu. Die diesbezüglichen Reglemente bestim- men unter anderem Inhalt und Umfang der kantonalen Leistungssportförderung.

Wie die Kantone verfügen grundsätzlich auch die Gemeinden über einen grossen Gestaltungs- spielraum im Bereich der Förderung des Leistungssports. Parallel zu den Kantonen haben vorab grössere Gemeinden (Städte) eigene Sportkonzepte oder -leitbilder entwickelt. Neben

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Regelungen zur allgemeinen Sport- und Bewegungsförderung enthalten diese meist auch ei- nen Abschnitt zur kommunalen Förderung des Leistungssports.

Im föderalen Zusammenwirken der verschiedenen staatlichen Ebenen erfüllt die Schweizeri- sche Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die Funktion als „Sportminister- konferenz“. Die - der EDK als Fachorgan angegliederte - Konferenz der kantonalen Sportbe- auftragten (KKS) nimmt verschiedene Aufgaben der Vollzugskoordination und des fachlichen Austauschs wahr. Auf interkommunaler Ebene gilt dies auch für die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter (ASSA).

5.2.3 Rolle von Swiss Olympic und der Sportverbände

Swiss Olympic Association (Swiss Olympic) ist der Dachverband der privatrechtlich organisier- ten Schweizer Sportverbände, welche olympische und nichtolympische Sportarten vertreten. Im Dachverband sind 84 nationale Sportverbände mit rund 1,5 Millionen Mitgliedern zusam- mengeschlossen. In seiner Funktion als Dachverband nimmt Swiss Olympic zugleich die Auf- gaben des Nationalen Olympischen Komitees (NOC) wahr.

Aufgabe von Swiss Olympic ist es, den international ausgerichteten Leistungssport zu fördern, die Olympischen Delegationen zum Erfolg zu führen, die Mitgliedverbände zu unterstützen und sich für die Verankerung der olympischen Werte in der Öffentlichkeit einzusetzen. Mehrjährige Leistungsvereinbarungen zwischen Swiss Olympic und den Sportverbänden sind eine wich- tige Grundlage im Bereich der Steuerung des Leistungssports.

Organisation und Aufgaben der Sportverbände sind sehr unterschiedlich geregelt. Die schwei- zerischen Verbandsstrukturen sind in hohem Mass vom Prinzip der Ehrenamtlichkeit geprägt. Damit hängt zusammen, dass die Sportverbände permanent mit existenziellen Finanzproble- men zu kämpfen haben. Die Förderung des leistungsorientierten Nachwuchs- und Spitzen- sports gehört zu den Kernaufgaben der einzelnen Sportverbände. Zu diesem Zweck betreiben zahlreiche Verbände nationale und regionale Leistungszentren.

5.2.4 Rolle der Lotterien und der Sport-Toto-Gesellschaft

Die gemeinnützigen Lotteriegesellschaften Swisslos (Deutschschweiz und Tessin) und Loterie Romande (Welschschweiz) sind die bedeutendsten Sport- und Kulturförderer der Schweiz. Ihre Tätigkeit stützt sich auf das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 und auf interkantonale Vereinbarungen.

Soweit die Sportverbände von den Lotteriegesellschaften direkt unterstützt werden, fliessen die Fördermittel über die Sport-Toto-Gesellschaft (STG) an die Begünstigten (Swiss Olympic, Sporthilfe, Schweizerischer Fussballverband und Swiss Ice Hockey Federation). Diese Finan- zierungsquelle ist für den Dachverband von zentraler Bedeutung, macht doch der Förderbei- trag der STG mehr als 50% des jährlichen Voranschlags von Swiss Olympic aus und ermög- licht so die Ausrichtung von Basis- und Förderbeiträgen an die Sportverbände.

Parallel zur Unterstützung der Sportverbände flossen 2013 rund 100 Millionen Franken der Lotteriegesellschaften in die Sportförderung von Kantonen und Gemeinden.

5.3 Finanzierung des Leistungssports

5.3.1 Finanzielle Grundlagen des Leistungssports

Im Spitzensport spielt privates Sponsorentum eine zentrale Rolle. Dieses engagiert sich vor allem bei Mannschaftssportarten mit hoher TV-Präsenz und einzelnen Ausnahmeathletinnen

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und -athleten mit grosser medialer Ausstrahlung. Sportarten ohne spezielles Vermarktungs- potential und weniger bekannte Athletinnen und Athleten sind auf privates Mäzenatentum und öffentliche Unterstützung angewiesen.

Fernsehübertragungen steigern den Wert der Sponsoringrechte. Entsprechend nimmt die hohe mediale Bedeutung von Sportarten wie Fussball, Eishockey oder Formel 1 weiter zu. Demgegenüber verlieren Traditionssportarten wie Leichtathletik, Radsport, Reiten, Rudern, Turnen oder Schwimmen an Bedeutung. Sportarten ohne grosses Vermarktungspotential sind in der Regel finanzschwach und müssen ihr Budget vorab über Lizenz- und Mitgliedergebüh- ren finanzieren.

Die Aktivitäten von Swiss Olympic sind massgeblich durch Beiträge der Lotteriegesellschaften und der Eidgenossenschaft finanziert. Zum Budget 2014 in der Höhe von 45 Millionen Franken steuern die Sport-Toto-Gesellschaft 25 Millionen und der Bund 10 Millionen Franken bei. Auf dem Werbemarkt sieht Swiss Olympic weitgehend davon ab, mit den Mitgliedverbänden in Konkurrenz zu treten. Entsprechend bescheiden sind die direkten Werbeeinnahmen des Dachverbands.

Das finanzielle Engagement der Eidgenossenschaft für den Leistungssport beläuft sich auf rund 44 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Subventionen (Verbände, Programme), Aufwendungen für Personal, Dienstleistungen und Infrastruktur (Magglingen und Tenero). Der Bundesbeitrag an die Sportverbände beträgt seit über zehn Jahren unverändert 4 Millionen Franken. Zusammen mit den Fördermitteln der Lotterien bildet die finanzielle Unterstützung durch den Bund das finanzielle Rückgrat für den Leistungssport der meisten Sportverbände.

Die Landeslotterien „Swisslos“ und „Loterie Romande“ schütteten im Jahr 2013 einen Gewinn von 570 Millionen Franken aus. Von diesem Gesamtbetrag erhielt der Breiten- und Leistungs- sport einen Anteil von 140 Millionen Franken (25%). Ungefähr ein Viertel dieser Mittel (35 Mil- lionen) floss schliesslich in den Leistungssport zur Unterstützung von Verbänden und Athleten.

Die kantonale Förderung des Leistungssports findet einerseits über den allgemeinen Staats- haushalt und anderseits über die - von den beiden Lotteriegesellschaften - alimentierten Lot- teriefonds statt. Von den 140 Millionen Franken, welche die Lotterien für den Sport bereitstel- len, gehen über 100 Millionen Franken an die Sportfonds der Kantone. Soweit die Lotteriege- sellschaften in den vergangenen Jahren die Beiträge an den Sport erhöht haben, gingen die Erhöhungen zu rund drei Viertel an die kantonalen Sportfonds und zu rund einem Viertel an Swiss Olympic und die nationalen Sportverbände.

Das Ausmass der Förderung variiert von Kanton zu Kanton erheblich. Verlässliche Zahlen über den gesamten finanziellen Aufwand der Kantone zugunsten des Leistungssports sind nur beschränkt verfügbar. Erhebungen im Rahmen der SPLISS-Studie zeigen, dass die Kantone rund 18% ihrer Sportfördergelder für den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport (inklusive Anteil für Sportinfrastrukturen) einsetzen.

Grosse Unterschiede hinsichtlich des Förderungsumfangs bestehen auch auf kommunaler Ebene. In der Regel tragen die Gemeinden einen grossen Teil der Investitions- und Betriebs- kosten der Sportinfrastrukturen. Sodann ist es üblich, dass die Gemeinden die Sportvereine direkt oder indirekt unterstützen. Eine wichtige Rolle im Bereich der Leistungssportförderung können vor allem grössere Gemeinden und Städte spielen. Konsolidierte Zahlen zur gesamt- haften kommunalen Unterstützung des Leistungssports existieren nicht.

5.3.2 Finanzielle Situation der Förderadressaten

Adressaten der Unterstützungsleistungen des Bundes im Bereich des Leistungssports sind

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nebst Swiss Olympic, den Sportverbänden sowie den Veranstaltern von internationalen Sport- wettkämpfen und den Betreibern von Sportanlagen vor allem rund 15‘000 Nachwuchs- und Eliteathletinnen und -athleten sowie etwa 2‘000 Trainerpersonen. Rund die Hälfte der Bundes- mittel werden für die Erbringung von Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung sowie Aus- bildungsprogramme eingesetzt (23 Millionen Franken). Die andere Hälfte betrifft Transferzah- lungen an Swiss Olympic, die Sportverbände und Organisatoren der J+S-Nachwuchsförde- rung (Vereine, Regionalverbände) (21 Millionen Franken). Die an den Leistungssport adres- sierten Mittel der Lotterien werden über Swiss Olympic zweckgebunden an die Verbände wei- tergeleitet bzw. für die Schweizer Delegationen an den Olympischen Spielen eingesetzt.

Die Finanzsituation der Sportverbände ist generell angespannt. Nur wenige Sportverbände bewegen sich auf finanziell gesichertem Boden. Zahlreiche Verbände befinden sich permanent in einem finanziellen Überlebenskampf. Entsprechend sind sie nur beschränkt oder gar nicht in der Lage, die besten Athletinnen und Athleten ihrer Sportart so zu unterstützen, dass diese auf der Grundlage einer finanziell gesicherten Existenz die bestmögliche Leistung erbringen können. Im Jahre 2011 zählte die Schweiz rund 1‘500 Elitesportlerinnen und -sportler. Ledig- lich ein Drittel der im Rahmen der SPLISS-Studie befragten Schweizer Elitesportlerinnen und -sportler konzentriert sich zu 100% auf den Sport. Trotz einzelner hoher Einkommen verdient die Hälfte aller Schweizer Profisportlerinnen und -sportler weniger als 23‘000 Franken pro Jahr. Zur Sicherung ihrer Existenz sind sie deshalb auf weitere Einnahmequellen - meist auf die Unterstützung des Elternhauses - angewiesen.

Die anderen zwei Drittel der Athletinnen und Athleten betreiben den Leistungssport im Teil- zeitpensum nebenberuflich oder studieren bzw. arbeiten zu 100% und trainieren ausschliess- lich in ihrer Freizeit. Die Erhebungen der erwähnten Studie zeigen, dass nur gerade 25% der befragten Eliteathletinnen und -athleten auf der Grundlage ihrer Sport- und Berufstätigkeit ein 50‘000 Franken übersteigendes Jahreseinkommen erzielen. Rund die Hälfte der befragten Athletinnen und Athleten verdient weniger als 14‘000 Franken pro Jahr. Viele Athletinnen und Athleten sind darum auch nicht in der Lage, ihre berufliche Vorsorge zu finanzieren.

Die rund 400 Sportsoldaten, die die Rekrutenschule, Wiederholungskurse und ausserordent- liche Diensttage für den Spitzensport nutzen können, profitieren nicht nur von optimalen Trai- ningsbedingungen, sondern auch von Unterstützungsgeldern durch die EO im Umfang von insgesamt rund 2 Millionen Franken pro Jahr (Zahl für 2014).

Die Relation zwischen Einkommen und Erfolg ist insoweit von Bedeutung, als beispielsweise alle Schweizer Medaillengewinner der Olympischen Sommerspiele 2012 finanziell gut dotier- ten Fördergefässen angehörten. In finanzieller Hinsicht repräsentieren diese Athleten nicht den Regel-, sondern den Ausnahmefall des schweizerischen Fördersystems.

Bei den Trainerpersonen präsentiert sich die Situation ähnlich. Von den 400 besten Elite- und Nachwuchstrainerpersonen, die an der SPLISS-Studie teilgenommen haben, arbeiten ledig- lich 47% in einer Vollzeitstelle als Trainer. Trainermandate im Nebenamt sind in allen Sportar- ten verbreitet. Das Jahreseinkommen einer vollamtlichen Trainerperson beträgt bei generell hoher Arbeitsbelastung rund Fr. 65‘000.- (Mittelwert). Dieser Wert liegt unter dem vergleich- baren schweizerischen Mittelwert von 77‘000.- pro Jahr (Berufsabschluss und unteres Kader). Besonders unbefriedigend sind Anstellungsverhältnisse und finanzielle Entschädigung der Trainerpersonen im Nachwuchsbereich, wo die Rekrutierungsprobleme entsprechend auch besonders gross sind.

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6 Instrumente der heutigen Förderung

6.1 Athletenförderung

6.1.1 Leistungssport als Beruf

Leistungssport baut auf der Eigenverantwortung der Athletin und des Athleten auf. Entspre- chend der Talentqualifikation kann eine Athletin oder ein Athlet verschiedenste, qualitativ und quantitativ beschränkte Unterstützungsleistungen des privat- und öffentlich-rechtlichen För- dersystems in Anspruch nehmen. Das Angebot ist je nach Sportverband und Wohnort sehr unterschiedlich ausgestaltet. Eine Karriere im Leistungssport setzt daher nicht nur ein hohes Mass an Eigeninitiative der Athletin oder des Athleten, sondern auch erhebliche finanzielle Investitionen des familiären Umfeldes voraus.

Das Förderkonzept von Swiss Olympic ist pyramidenförmig aufgebaut. Auf der Grundlage der Leistungs- und Kaderstufe teilt der Dachverband die Talentkarten nach dem Stufenprinzip zu. Die Talentkarte definiert den Umfang der Unterstützungsleistungen der Sportverbände an die einzelne Athletin oder den einzelnen Athleten. Im Interesse der Fördereffizienz wäre es nahe- liegend, dass auch die öffentlich-rechtlichen Unterstützungsleistungen etwa der Kantone sich an diesem nationalen Standard ausrichteten.

Aufgrund der beschränkten Verdienstmöglichkeiten - dies wurde bereits dargestellt - können in der Schweiz nur rund ein Drittel der Spitzenathletinnen und -athleten ihren Sport als Beruf ausüben. Die finanzielle Unterstützung durch Sponsoren, Verbände und Swiss Olympic reicht für die anderen zwei Drittel nicht aus, um ein vollzeitliches Trainingspensum zu absolvieren.

Namentlich für Spitzensportlerinnen und -sportler im Übergang vom Nachwuchs zur Elite ist diese Situation besonders problematisch, indem sie bei fehlender Sponsoring-Unterstützung immer wieder Anlass ist, die Sportkarriere abzubrechen. Denn auch Teilzeitarbeit im Umfang von 50% ist mit den Trainingsanforderungen einer Spitzensportlerin oder eines Spitzensport- lers kaum mehr vereinbar. Eine Spitzensportlerin oder ein Spitzensportler wendet pro Woche mehr als 40 Stunden für Wettkämpfe, Training und Regeneration auf. Viele vom Förderraster erfasste Schweizer Athletinnen und Athleten haben zudem nicht optimalen Zugang zu Dienst- leistungen der Sportmedizin, Physiotherapie oder Leistungsdiagnostik.

Die im internationalen Vergleich gute Arbeitsmarktsituation in der Schweiz mag ein zusätzli- cher Grund sein, dass Athletinnen und Athleten den beschwerlichen Weg zur Sportkarriere vorzeitig abbrechen und in einen zivilen Beruf mit gesichertem Einkommen wechseln. Hinzu kommt, dass die Mehrzahl der Athletinnen und Athleten über eine ungenügende berufliche Vorsorge verfügen. Lösungen nach dem Vorbild des Kulturförderungsgesetzes existieren im Bereich des Sports nicht. Danach überweisen Bund und die Stiftung Pro Helvetia 12 Prozent ihrer Finanzhilfen an die Pensionskasse oder eine andere anerkannte Vorsorgeform des sub- ventionierten Kulturschaffenden (Artikel 9 Kulturförderungsgesetz und Artikel 2a der Kulturför- derungsverordnung).

Wesentlich besser präsentiert sich die berufliche Situation bei Sportarten mit grossem Ver- marktungspotential, wo Sponsorengelder dazu beitragen, dass rund ein Drittel aller Athleten ihre Sportart vollzeitlich ausüben können. Zu diesen Sportarten gehören insbesondere Fuss- ball und Eishockey. Einen Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Situation von Sporttalen- ten leistet auch der Bund, indem die Armee derzeit 18 Athletinnen und Athleten als Zeitmilitär (50% Stelle) und das Grenzwachtkorps 12 Athletinnen und Athleten als Korpsangehörige be- schäftigen.

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An internationalen Wettkämpfen messen sich die Schweizer Athleten allerdings mit ausländi- schen Konkurrentinnen und Konkurrenten, die oft mit einer 100%-Anstellung im Staatsdienst stehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind über 800 Bundeswehrstellen den Sportsolda- tinnen und -soldaten vorbehalten. Berücksichtigt man zudem die Stellen bei der Bundespolizei, beim Zoll und den Feuerwehren der Bundesländer, stehen über 1‘000 deutsche Athletinnen und Athleten im öffentlichen Dienst von Bund und Ländern. Auch in Österreich ist das Bun- desheer mit rund 170 Sportlerstellen eine wichtige und zugleich sehr erfolgreiche Institution der Förderung des Leistungssports. Einen noch höheren Stellenwert nimmt die staatliche För- derung des Leistungssports etwa in Italien ein, wo über 2‘000 Sportlerstellen in Armee, Polizei und Feuerwehr eingerichtet sind.

6.1.2 Talententwicklung und Athletenweg

Talentsuche, -selektion und -förderung sind kritische Erfolgsfaktoren des Leistungssports. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit einer Nation ist massgeblich von deren qualitativen Stan- dards bestimmt. Im Vergleich zur Ära des Staatssports totalitärer Prägung ist die gesellschaft- liche Akzeptanz einer gezielten Talententwicklung im Sport gewachsen. In den meisten Sport- verbänden der Schweiz fehlt jedoch dieses Konzept des systematischen Athletenwegs. We- gen fehlender Ressourcen bleibt hier in vielen Verbänden ein grosses Potential ungenutzt.

Wirksame Instrumente zur Talentselektion, welche sich am Entwicklungspotential der Nach- wuchsathleten orientieren, werden in der Schweiz erst seit wenigen Jahren eingesetzt. In der Publikumsgunst stehende Sportarten haben klare Rekrutierungsvorteile. Entsprechende „Ta- lentmonopole“ führen letztlich zu Fehlverteilungen der Talentressourcen. Ein systematischer Talenttransfer zwischen Sportarten findet heute nicht statt.

Die Bemühungen der Schweizer Sportverbände gehen dahin, die Transparenz der Talentse- lektion auf der Grundlage standardisierter und den einzelnen Sportarten angepasster Tests zu verbessern. Ziel ist es, die Talentselektion auf der Basis eines ganzheitlichen und prognosti- schen Ansatzes durchzuführen. Dabei spielen nicht nur Leistungsdaten, sondern auch soziale und motivationale Aspekte eine wichtige Rolle.

6.1.3 Leistungssport und Bildung

Nach schweizerischem Verständnis gehören schulisch-berufliche Ausbildung und Sport zu- sammen. Entsprechend stehen sie in einem Verhältnis der Komplementarität zueinander und sollen im Gleichschritt möglich sein. In verschiedenen Sportarten ist das tägliche Training be- reits im Primarschulalter fester Bestanteil des Schulalltags. In den meisten Sportarten ist spä- testens ab dem 12. Lebensjahr ein so hoher Trainingsaufwand erforderlich, dass eine optimale Koordination zwischen Leistungssport und Schule/Beruf eine Notwendigkeit darstellt.

Auf Sekundarstufe I und II ist das Netzwerk zwischen öffentlichen und privaten sportorientier- ten Schulen allgemein gut ausgebaut. Die entsprechenden Schulen sind von Swiss Olympic mit einem Label ausgestattet. Handlungsbedarf besteht insbesondere beim Schulgeldaus- gleich zwischen Kantonen sowie in einzelnen Kantonen im Bereich der Berufsbildung und im tertiären Bildungsbereich. Sollen Athletinnen und Athleten ihre sportliche und schulisch-beruf- liche Ausbildung an einem geeigneten Trainingsort kombinieren, ist oft der nicht geregelte Schuldgeldausgleich eine unüberwindbare Hürde für den Wechsel eines Nachwuchstalents in ein Leistungszentrum des Sportverbands, das nicht im Wohnsitzkanton der Eltern gelegen ist. Die „Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte“, welche im Schuljahr 2004/05 in Kraft getreten ist, haben bisher nur 16 Kantone unterschrieben. Hinzu kommt, dass das Konkordat in wichtigen Punkten nicht verbindlich ist.

Im Bereich der Berufsbildung wurde im Jahr 2000 das Angebot „Berufslehre für Spitzensport- ler“ eingeführt. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Umsetzung und der geringen Akzeptanz

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des Projekts setzte sich das Angebot nicht durch. Seither pflegt Swiss Olympic ein Netzwerk mit leistungssport-freundlichen Lehrbetrieben. Nachwuchsathletinnen und -athleten sind ins- besondere in gewerblichen Berufen auf das Wohlwollen des Lehrbetriebs angewiesen. Im Be- reich der kaufmännischen Ausbildung ist die Situation erfahrungsgemäss weniger problema- tisch. Auf Initiative von Swiss Olympic haben 13 Kantone eine Koordinationsstelle aufgebaut, um Nachwuchsathletinnen und -athleten mit geeigneten Lehrbetrieben zusammenzuführen. Eine formelle Berufsanerkennung für Spitzensportlerinnen und -sportler existiert nicht. Ein Transfer von Kompetenzen in andere Berufsfelder, die Spitzenathletinnen und -athleten im Laufe ihrer Karriere erwerben, erfolgt heute allenfalls informell.

Auf der tertiären Bildungsstufe fehlt die Akzeptanz der leistungssportlichen Begabtenförderung noch weitgehend. Untersuchungen zeigen, dass Spitzensportlerinnen und -sportler auf Hoch- schulstufe deutlich untervertreten sind. So sind sie in hohem Mass auf den Goodwill der jewei- ligen Lehrstühle angewiesen, wenn sie neben Training und Wettkampf ein Studium absolvie- ren wollen. Bis heute gibt es keine einheitlichen Regelungen an Hochschulen, welche parallel zum Spitzensport komplementäre Ausbildungsgänge ermöglichen würden. Über 60% der stu- dierenden Spitzensportlerinnen und -sportler fühlen sich von ihren Universitäten und Hoch- schulen schlecht oder nur mässig unterstützt. Ungeachtet dieser Perspektive will die Hälfte der Athletinnen und Athleten künftig eine Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität in Angriff nehmen. Entsprechend gross ist der Handlungsbedarf.

6.1.4 Spitzensportförderung der Armee, des Grenzwachtkorps, des Zivilschut-

zes und des Zivildienstes Während es der Armee in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor allem darum ging, die Wehrfähigkeit der Männer durch Sport zu erhalten, wird der Leistungssport seit den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts durch die Armee explizit unterstützt.

Seit 1968 ist die Schweiz Mitglied des Conseil International du Sport Militaire (CISM). Im Rah- men dieses 131 Mitgliedstaaten umfassenden internationalen Militärsportverbandes werden in verschiedenen Sportarten jährlich Militärweltmeisterschaften ausgetragen. Die Schweiz ist an den Wettkämpfen des CISM vertreten und regelmässig finden Militärweltmeisterschaften in einzelnen Disziplinen in unserem Land statt.

Die Spitzensportförderung durch die Armee wurde seit 1999 sukzessive ausgebaut. Ziel die- ses Fördermodells ist es, Spitzensport und militärische Dienstpflicht optimal zu kombinieren. Die Armee unterstützt Spitzensportlerinnen und -sportler mit internationalen Ambitionen im Rahmen von drei Fördergefäßen: Spitzensport-Rekrutenschule, Wiederholungskurse und Zeitmilitärstellen für Spitzensportlerinnen und -sportler.

Die im Rahmen der Absolvierung der obligatorischen Dienstplicht angebotene Spitzensport- förderung hat an Bedeutung gewonnen. Pro Jahr absolvieren 60-80 Athletinnen und Athleten die Spitzensport-RS. Zusätzlich besuchen 250-300 Athletinnen und Athleten jährlich Wieder- holungskurse im Planungsrhythmus der olympischen Spiele. Im Rahmen dieses Fördergefäs- ses können Athletinnen und Athleten pro Jahr maximal 30 Diensttage mit Anrechnung und neu zusätzlich, im Rahmen von Art. 27b der Verordnung über den Militärsport vom 1. Oktober 2013, 100 freiwillige Diensttage leisten und sich so unter professionellen Bedingungen auf Olympische Spiele und internationale Meisterschaften vorbereiten. Diese Unterstützung wird auch für Trainerpersonen und gewisse Funktionärspositionen ermöglicht. Zudem hat die Ar- mee zur Zeit 18 Zeitmilitär-Spitzensportlerinnen und -sportler zu 50 Prozent angestellt. Dabei handelt es sich um Athletinnen und Athleten, die als speziell förderungswürdig gelten. Diese

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erhalten in der Regel zusätzliche Unterstützungsleistungen von ihren Verbänden und privaten Sponsoren.

Parallel dazu hat das Grenzwachtkorps der Eidg. Zollverwaltung (EZV) seit vielen Jahren Stel- len für Spitzensportlerinnen und -sportler in den Disziplinen Ski nordisch und Skialpinismus geschaffen (zurzeit 12 Stellen). Das Grenzwachtkorps entwickelt sein Modell der Spitzensport- förderung laufend weiter. Die in diesem Zusammenhang rekrutierten Athletinnen und Athleten absolvieren zunächst die einjährige Grenzwachtschule mit eidgenössischem Fachausweis und danach zwei Jahre die Weiterausbildung zum vollwertigen Grenzwächter/Grenzwächterin.

Die in den vergangenen Jahren von Armee und Grenzwachtkorps eingesetzten Fördermittel sind für die Entwicklung des Leistungssports von grosser Bedeutung. Die entsprechenden Ausbildungsprogramme finden denn auch in Athletenkreisen hohe Anerkennung. Im internati- onalen Vergleich besteht dennoch Aufholbedarf, unternehmen doch vergleichbare ausländi- sche Staaten im Rahmen des öffentlichen Dienstes wesentlich grössere Anstrengungen. Aus diesem Grund sind die Dienstleistungs- und Anstellungsmodelle der Armee und des Grenz- wachtkorps den Bedürfnissen des Leistungssports entsprechend weiter zu optimieren.

Zusätzlich ist eine Ausdehnung der Spitzensportförderung auf Angehörige des Zivilschutzes und der Zivildienstes im Rahmen dieses Leistungssportkonzeptes aufzunehmen (Beschluss des Bundesrates vom 3. September 2014). Während für den Zivilschutz im Sportförderungs- gesetz von 2011 gemäss Art. 16 Abs. 2 die Rechtsgrundlage bereits besteht, müssen für die Nutzung des Zivildienstes durch den Leistungssport noch entsprechende rechtliche Grundla- gen geschaffen werden.

6.2 Trainerbildung und -förderung

6.2.1 Trainer als Beruf

Zentraler Erfolgsfaktor im Leistungssport sind die Trainerpersonen. Deren Bedeutung wird heute vor allem im Nachwuchsbereich unterschätzt, wo die entsprechenden Stellen oft mit unerfahrenen und schlecht bezahlten Berufseinsteigerinnen und -einsteigern besetzt werden. Das hat unterschiedliche Gründe, hängt aber vor allem mit der angespannten Finanzsituation vieler Sportverbände zusammen. Grundsätzlich besser präsentiert sich die Trainersituation in Sportarten mit soliden Sponsoringeinnahmen wie Fussball oder Eishockey.

Im Nachwuchs- und Elitebereich arbeiten heute insgesamt rund 2‘000 Trainerpersonen; davon sind in den Sportverbänden 250 auf Elitestufe, 250 auf nationaler und 700 auf regionaler Nach- wuchsstufe tätig. Die Anstellungsverhältnisse sind sehr unterschiedlich. Im Neben- oder Eh- renamt tätige Trainerpersonen spielen in allen Verbänden eine wichtige Rolle, können aber regelmässig nicht das erforderliche zeitliche Pensum leisten, das die Aufgabe erfordern würde. Nur wenige Verbände haben ein professionelles Personalwesen aufgebaut und Strategien zur Personalrekrutierung und -entwicklung erarbeitet. Soweit in diesem Bereich Empfehlungen von Swiss Olympic bestehen, können diese oft aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt wer- den. Entsprechend hoch sind die Fluktuationsraten im Trainerwesen (rund 35% in fünf Jahren). Trainerpersonen verlassen ihre Stelle oftmals noch bevor sie über das erforderliche Fachwis- sen und die berufsspezifische Erfahrung verfügen.

Von den im Leistungssport tätigen rund 2‘000 Trainerpersonen sind knapp 10% in Vollzeitstel- len engagiert. Diese im Vollamt angestellten Trainerpersonen verfügen heute über ein mittle- res Jahreseinkommen von Fr. 65‘000.-, also deutlich weniger als in vergleichbaren Turn- und Sportlehrerberufen. Entsprechend gering sind auch die Entschädigungen für Trainerpersonen im Teilzeitamt (im Mittel unter Fr. 10‘000.-). Diese Situation ist vor dem Hintergrund der fach- lichen und persönlichen Anforderungen an den Trainerberuf unbefriedigend.

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6.2.2 Trainerbildung

Die Trainerbildung Schweiz ist ein Kooperationsprojekt zwischen Swiss Olympic, Sportverbän- den und dem BASPO. Die in Magglingen angesiedelte zentrale Stelle für Fragen der Trainer- bildung entwickelt Ausbildungsgefässe, koordiniert die Anliegen der verschiedenen Ansprech- partner im In- und Ausland und ist bestrebt, die Arbeits- und Berufssituation der Trainer zu verbessern. Die sportartspezifischen Leiterausbildungen im Rahmen des Förderprogramms „Jugend+Sport“ bilden die Basis und den Ausgangspunkt für die höchsten Ausbildungsstufen, deren Berufsqualifikationen vom SBFI anerkannt sind. Mit diesen 2003 verliehenen Berufsan- erkennungen wurde ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur gesellschaftlichen Anerken- nung des Trainerberufs erreicht.

Im Jahre 2008 wurde auf tertiärer Stufe mit dem Masterlehrgang Spitzensport der Eidg. Hoch- schule für Sport in Magglingen EHSM ein Angebot geschaffen, das Trainerpersonen zusätzli- che Aus- und Weiterbildungsperspektiven eröffnet. Dessen ungeachtet bleiben die Entwick- lungsperspektiven für viele Trainerpersonen unbefriedigend. Dies kommt unter anderem eben- falls in der hohen Fluktuationsrate zum Ausdruck und führt in den Verbänden periodisch zu grossen Wissensverlusten.

6.3 Infrastrukturen und Sportveranstaltungen

6.3.1 Trainings- und Wettkampfanlagen

Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz über ein qualitativ hochstehendes Infrastruk- turangebot für den Schul- und Breitensport. In den meisten Gemeinden stehen den Vereinen und der Öffentlichkeit zugängliche Sportanlagen zur Verfügung. Bau und Betrieb von Sportan- lagen werden vorab von den Gemeinden und Kantonen aus dem öffentlichen Haushalt finan- ziert. Bei der Erstellung werden deshalb die Interessen unterschiedlichster Nutzergruppen und Sportarten berücksichtigt. Entsprechende Kompromisslösungen decken die Bedürfnisse des Breitensports in der Regel ausreichend ab, genügen aber den Anforderungen des Leistungs- sports nur beschränkt.

Der Bund subventioniert den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Grundlage ent- sprechender Finanzhilfen ist das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK). Ziel dieses Kon- zepts ist es, geeignete infrastrukturelle Voraussetzungen für die Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfaktivitäten der nationalen Sportverbände zu schaffen. Was den Umfang der Finanz- hilfen des Bundes betrifft, betragen diese in der Regel 5 bis 25 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten.

Planung und Errichtung von Infrastrukturen für die Bedürfnisse des hochspezialisierten Leis- tungssports (z.B. Rollskibahn, Skisprunganlagen, Schwimmhallen, etc.) sind besonders an- spruchsvoll. Für private Investitionen sind Sportanlagen nur dann interessant, wenn sie ein hohes Benutzer- und Publikumsaufkommen haben. Dies erfordert Mischnutzungen der Anla- gen. Der Bund subventioniert die Betriebskosten nicht. Für private Investitionen ist daher ein Engagement nur unter speziellen Voraussetzungen attraktiv.

Wie manche nationalen oder regionalen Anlagen werden auch die Sportanlagen des BASPO in Magglingen und Tenero gemischt genutzt, das heisst von unterschiedlichen Zielgruppen aus dem Breiten- und Leistungssport belegt. Das führt immer wieder zu Nutzungskonflikten, zumal die Anlagen auch den lokalen Vereinen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Trainingsanlagen sollen dem Leistungssport aber bedürfnisgerecht zur Verfügung stehen.

Soweit in der Schweiz regelmässig wichtige internationale Sportveranstaltungen stattfinden,

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hat dies zur Folge, dass die Wettkampfstätten immer wieder den internationalen Anforderun- gen angepasst werden müssen. Beispiele dafür sind die UEFA EURO 2008 oder die Alpinen Ski-WM 2003 und 2017 in St. Moritz. Im Rahmen des NASAK hat der Bund den Neu- und Ausbau zahlreicher Wettkampfanlagen mit Finanzhilfen unterstützt. In diesem Zusammen- hang kommt dem Bund auch in Zukunft eine wichtige Rolle zu.

6.3.2 Spitzensportveranstaltungen in der Schweiz

In der Schweiz finden jährlich bedeutende internationale Sportveranstaltungen statt, die welt- weit von einem Millionenpublikum verfolgt werden. Diese Veranstaltungen sind eine wichtige Kommunikationsplattform der Schweiz und geeignet, das Image der Schweiz im Ausland mit- zuprägen. Zu diesen Veranstaltungen gehören etwa die Wintersportveranstaltungen am Lau- berhorn und in Adelboden (Ski alpin), "Weltklasse Zürich" und „Athletissima Lausanne“ (Leicht- athletik), "Swiss Indoors" in Basel (Tennis), internationale Turniere wie der „Spenglercup Da- vos“ (Eishockey) oder auch die zahlreichen Europa- und Weltmeisterschaften, die jedes Jahr in verschiedenen Sportarten in der Schweiz stattfinden.

Im internationalen Vergleich finden in der Schweiz überdurchschnittlich viele Sportveranstal- tungen statt. Die Durchführung von internationalen Sportveranstaltungen ist für die Sportför- derung von grosser Bedeutung, wirken sie doch als Motor für die Entwicklung des Breiten- und Leistungssports. Gleichzeitig motivieren sie die vielen tausend freiwilligen Helferinnen und Hel- fer und ehrenamtlich tätigen Personen, ohne deren tatkräftige Unterstützung grosse Sportver- anstaltungen nicht durchgeführt werden könnten. Gemäss langjähriger Praxis unterstützen Bund, Kantone und Gemeinden international bedeutende Sportveranstaltungen im Verbund.

Die Durchführung von Europa- oder Weltmeisterschaften in der Schweiz sind immer auch eine Chance für die einheimischen Athletinnen und Athleten. Entsprechend gehen die Bemühun- gen seit einigen Jahren auch dahin, einheimische Athletinnen und Athleten im Hinblick auf diese Titelkämpfe gezielt zu fördern. Im Vordergrund steht dabei die Förderung der Nachwuch- sathletinnen und -athleten.

Die Unterstützung durch Armee und Zivilschutz ist für Grossveranstaltungen unabdingbar. In- halt und Umfang der Unterstützung durch Armee und Bevölkerungsschutz richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen des Bundes. Im Jahre 2013 wurden insgesamt fast 24‘000 Diensttage von Armeeangehörigen zur Unterstützung von Sportanlässen geleistet (Breiten- und Leistungssport).

6.4 Forschung und Innovation

Wie in jedem hoch kompetitiven Umfeld sind Forschung und Innovation auch im Leistungs- sport wesentliche Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit. Während früher grosse Erfahrung, Be- obachtung und Ausprobieren bedeutende Innovationen im Sport hervorbrachten, gewinnt heute das systematische und wissenschaftlich orientierte Vorgehen zunehmend an Bedeutung in der innovativen Entwicklung von Spitzenleistungen.

Den Verbänden fehlen aber die Ressourcen und Kompetenzen, relevante Fragestellungen in Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen aufzuarbeiten. Die hohen wissenschaftlichen Anforderungen an Forschungsgesuche verunmöglichen es den meisten Verbänden, selbst ein Gesuch einzureichen. Diese Hürde besteht auch bei Forschungsfördergefässen wie bei der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) oder dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF), die sehr selten Projekte im Bereich des Leistungssports unterstützen.

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Die gemeinsame Einreichung von Forschungsgesuchen durch einen Sportverband und eine Forschungsinstitution scheint auf den ersten Blick eine mögliche Lösung darzustellen. In einer solchen Partnerschaft stehen sich allerdings unterschiedliche Interessen gegenüber. Während die Forschungsinstitution die wissenschaftliche Verwertung der Daten in Form einer Publika- tion anstrebt, will sich der Verband mit den anwendungsorientierten Erkenntnissen mindestens kurzfristig einen Vorteil gegenüber der internationalen Konkurrenz verschaffen. Entsprechend ist das Interesse des Verbands an einer Publikation eher gering.

Neben den mangelnden Ressourcen und Kompetenzen der Verbände stellt auch die hohe Anzahl von leistungsbestimmenden Faktoren der Sportarten eine grosse Herausforderung dar. Forschung und Innovation müssen im Leistungssport mit multidisziplinären Ansätzen betrie- ben werden. Die dem BASPO im Rahmen der Ressortforschung zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, die Verbände in der Bearbeitung relevanter Fragen des Leistungs- sports wesentlich zu unterstützen. Im internationalen Vergleich geniesst die Sportwissenschaft in der Schweiz nicht die Bedeutung wie in anderen im Leistungssport erfolgreichen Nationen.

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Teil III: Herausforderungen

7 Defizite und Handlungsfelder: Zielsetzungen

7.1 Stagnation als Verlust an Wettbewerbsfähigkeit

Parallel zur Internationalisierung und Professionalisierung des Leistungssports sind die Anfor- derungen an Verbandsorganisation, Trainerpersonen, Athletinnen und Athleten sowie Infra- struktur und Betreuungsumfeld erheblich gestiegen. Für Training und Wettkampf sind Athle- tinnen und Athleten auf ein effizientes Leistungsmanagement im Sportverband, auf geeignete Infrastrukturen, gute Betreuung und umfassende, qualitativ hochstehende Dienstleistungen angewiesen.

Im Vergleich zum privaten Engagement hat auf internationaler Ebene insbesondere das staat- liche Engagement im Leistungssport deutlich zugenommen. Im Zuge dieser Entwicklung hat die Schweiz unübersehbar an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst. Auch wenn in den vergange- nen Jahren auf allen Ebenen zusätzliche Förderanstrengungen unternommen worden sind, ist doch offenkundig, dass sich der schweizerische Leistungssport bei Fortschreibung des heuti- gen Förderniveaus kaum weiterentwickelt und im internationalen Kontext weiter an Wettbe- werbsfähigkeit verliert.

Als Gradmesser für die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports können die Resultate an Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften herangezogen werden. Dies ergibt folgendes Bild: − Zahlreiche Athletinnen und Athleten erreichen internationales Niveau und erfüllen die Qua- lifikationskriterien der internationalen Verbände, schaffen aber den internationalen Durch- bruch bis zur Weltspitze nicht. − Medaillen- und Diplomränge entwickeln sich gemessen an der steigenden Anzahl Wett- kämpfe rückläufig in den Sommersportarten und stagnierend bis rückläufig in den Winter- sportarten. − An internationalen Mannschaftswettbewerben sind - mit Ausnahme der noch jungen Sport- art Unihockey - nur in den für den Werbe- und Sponsoringmarkt besonders interessanten Sportarten Fussball und Eishockey regelmässig positive Resultate zu verzeichnen. In allen anderen Mannschaftssportarten werden kaum mehr internationale Erfolge erzielt. − Erfolge an Weltmeisterschaften und olympischen Spielen beruhen auf Leistungen von her- ausragenden Ausnahmeathletinnen und -athleten, die meist nicht mehr von den Förder- strukturen des Verbands abhängig sind, oft aber im Nachwuchsalter in die Förderstruktu- ren der Verbände integriert waren. − Die Verbände verfügen nur bedingt über die geforderte Leistungsfähigkeit, um die in ihren Fördergefässen ausgebildeten Nachwuchsathletinnen und -athleten systematisch an ein internationales Spitzenniveau heranzuführen. Diese Fakten sind Ausdruck eines Trends, der grundsätzliche Fragen zum gesellschaftlichen Stellenwert des Leistungssports in der Schweiz aufwirft. Insbesondere stellt sich die Frage nach der Rolle des Staats im Leistungssport. Mit der Verabschiedung des neuen Sportförde- rungsgesetzes im Jahre 2011 hat die Bundesversammlung ein klares Bekenntnis zur Förde- rung des schweizerischen Leistungssports abgelegt. Damit ist auch die Richtung für die Wei- terentwicklung des schweizerischen Leistungssports aufgezeigt.

Entsprechend ist es das Ziel, die motivierte Jugend an den Leistungssport heranzuführen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports sowohl im

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Nachwuchs- als auch im Elitebereich zu gewährleisten und durch gezielte Massnahmen zu verbessern. Die Sportnation Schweiz soll international wahrgenommen werden und global gut positioniert sein. Dies setzt voraus, dass sich Schweizer Athleten an internationalen Wett- kämpfen nicht nur bemerkbar machen, sondern regelmässig auch durchsetzen.

Auf der Grundlage dieser Zielsetzung sind Strategien und Handlungsschwerpunkte in folgen- den Bereichen zu entwickeln: Athletenumfeld und Trainerwesen, Infrastruktur und Rahmenbe- dingungen.

7.2 Athleten- und Trainerförderung

Soweit eine breite Öffentlichkeit Erfolgserwartungen an den schweizerischen Leistungssport richtet, müssen dessen Strukturen und Kapazitäten internationalen Standards entsprechen. Schweizer Leistungssportlerinnen und -sportler sollen Rahmenbedingungen vorfinden, die eine dauerhafte und erfolgreiche Karriere innerhalb der schweizerischen Leistungssportstruk- turen ermöglichen. Dazu gehört auch die rechtzeitige Planung der Nachsportkarriere. Interna- tional erfolgreiche Athleten sollen im Spitzensport die Rahmenbedingungen vorfinden, um bestmögliche Leistungen zu erbringen. Dazu gehören die Vereinbarkeit von Sport und schu- lisch-beruflicher Ausbildung sowie ein minimales Einkommen (Postulat WBK NR 14.3381; Fi- nanzierungssicherheit der Karriere von Athletinnen und Athleten) und die Prüfung von Mög- lichkeiten, die berufliche Vorsorge von Spitzensportlern zu verbessern. Entsprechend gefor- dert sind primär die Sportverbände und privates Sponsoring. Durch den Weiterausbau der bestehenden Fördergefässe kann auch die Armee einen Beitrag zur Professionalisierung des Trainingsumfelds erhöhen.

Verbesserungen sind insbesondere im Bereich der Berufsbildung, der Berufsanerkennung im Sinne der gesellschaftlichen Anerkennung des Leistungssports und des Hochschulwesens an- zustreben. Das schweizerische Modell der Vereinbarkeit der schulisch-beruflichen und leis- tungssportlichen Ausbildung ist zwar unbestrittenes Programm, wird in der Praxis aber nur beschränkt umgesetzt. So ist es wichtig, dass die Lokalitäten der Bildungseinrichtungen und Leistungszentren geographisch nahe beieinander liegen. Nach einer Grundausbildung soll Spitzensport im Elitealter möglich sein und nicht an fehlenden adäquaten Rahmenbedingun- gen scheitern.

Trainerpersonen haben gegenüber Athletinnen und Athleten sowie Verbänden eine hohe Ver- antwortung. Ihr Einfluss auf die Leistungs- und Persönlichkeitsentwicklung einer Athletin oder eines Athleten ist entscheidend. Gesellschaftliche Anerkennung und Auskommen werden den damit verbundenen Erwartungen nur selten gerecht. Auch hier müssen sich die Massnahmen der Trainerbildung einerseits und die Professionalisierungsbemühungen anderseits am inter- nationalen Standard orientieren.

Die im Nachwuchsbereich gestiegenen Anforderungen an das Traineramt sind im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit nur noch bedingt zu bewältigen. Auf der Stufe Nachwuchs ist denn auch der Handlungsbedarf besonders offenkundig. Soweit die Sportverbände ihre Förderstra- tegien entsprechend anpassen, fehlen ihnen regelmässig die finanziellen Mittel, um im Nach- wuchsbereich eine hohe Trainerqualität sicherzustellen. Dazu gehört auch, dass Leistungs- sportlerinnen und -sportler noch während ihrer Aktivzeit in Trainerlehrgänge eingebunden wer- den, soweit sie sich für eine künftige Trainer- oder Funktionärskarriere eignen.

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7.3 Infrastruktur

Sportanlagen für den Leistungsport müssen vor allem drei Voraussetzungen erfüllen. Zu- nächst müssen sie den technischen Anforderungen der jeweiligen Sportart entsprechen und verkehrstechnisch gut erschlossen sein. Sodann sollen sie für den Leistungssport - idealer- weise prioritär - verfügbar sein. Und schliesslich müssen sie den Vorgaben im Zuschauerbe- reich genügen, soweit es sich um Wettkampfanlagen handelt.

Grundlage der Infrastrukturplanung sind die Förderkonzepte der nationalen Sportverbände. In diesem Zusammenhang ist es von zentraler Bedeutung, dass die Sportverbände ihre lokalen, regionalen und nationalen Leistungszentren in einer langfristigen Planung festlegen und so die Entwicklungsbedürfnisse frühzeitig erkennbar sind. Namentlich bei der Realisierung und dem Betrieb regionaler Leistungszentren können die Kantone wichtige Initiativen entfalten und wesentliche Beiträge zur Förderung des schweizerischen Leistungssports leisten.

Im betrieblichen Alltag bereitet die leistungssportgerechte Nutzung einer Anlage immer wieder Probleme, da der Zugang des Leistungssports regelmässig beschränkt und die Nutzungskos- ten hoch sind. Viele nationale und regionale Sportverbände haben nach wie vor grosse Mühe, bedarfsgerechte und finanziell tragbare Vereinbarungen über Anlagennutzungen abzuschlies- sen. In diesem Bereich besteht grosser Handlungsbedarf.

7.4 Rahmenbedingungen: privater und öffentlicher Bereich

Die Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungs- sports erfordert zusätzliche Anstrengungen auf allen Ebenen. Vorab gefordert sind die Sport- verbände hinsichtlich des Ausbaus des privaten Sponsorings. Entsprechenden Bemühungen sind insoweit Grenzen gesetzt, als das herkömmliche Verbandssponsoring stagniert oder ten- denziell abnimmt. Grosse Wirtschaftsunternehmen sind international ausgerichtet und haben kaum Interesse an einem Sponsoring für einen nationalen Sportverband.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sind Bund, Kantone und Gemeinden gehalten, ihre Anstren- gungen zugunsten des Leistungssports zu verstärken. Ziel ist es, im Rahmen eines konzer- tierten – zwischen privatem und öffentlichem Sektor abgestimmten – Vorgehens, die Rahmen- bedingungen für den schweizerischen Leistungssport zu verbessern. Dabei geht es darum, die Förderaktivitäten der privaten und öffentlichen Aufgabenträger auszuweiten und zugleich wirksam aufeinander abzustimmen.

Um dieses Ziel zu erreichen, liegt es nahe, dass alle mit dem Leistungssport befassten Ak- teure, Partner und Institutionen eigene Leistungssportkonzepte entwickeln, die sich am vorlie- genden Konzept des Bundes orientieren. Die Vorgaben des Bundeskonzepts haben dabei nicht verpflichtenden Charakter, sondern sind als Empfehlungen an die jeweiligen Adressaten zu verstehen. Soweit die verschiedenen Konzepte sich in ihren unterschiedlichen Ausrichtun- gen ergänzen und inhaltliche Konkordanz anstreben, fügen sie sich als Teilelemente zu einem Gesamtkonzept, einem Leistungssportkonzept Schweiz, zusammen.

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8 Massnahmen Bund

Die Umsetzung der nachfolgend dargestellten Massnahmen zugunsten des Leistungssports erfordert zusätzliche finanzielle Mittel. Entsprechend ist in den tabellarischen Finanzübersich- ten nicht der künftige Gesamtaufwand, sondern der zusätzliche Finanzierungsbedarf pro Jahr ausgewiesen.

8.1 Bildung und Beruf

8.1.1 Sportschulen

Sportfreundliche Lehrbetriebe und Bildungsinstitutionen sind ein wichtiges Instrument der leis- tungsorientierten Nachwuchsförderung. Die Unterstützung des Bundes für Sportschulen mit einem eigenen Trainings- und Internatsbetrieb hat sich bewährt.

Der Bund − führt die finanzielle Unterstützung der Sportschulen mit dem Label „Swiss Olympic Sport School“ weiter (jährlicher Bundesbeitrag von 0,6 Millionen Franken).

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund: Die Weiterführung dieser Massnahme hat keinen finanziellen Mehrbedarf zur Folge.

8.1.2 Berufliche Vorsorge für Spitzensportler

Die nachhaltige Stärkung der Vorsorgesicherheit talentierter Athletinnen und Athleten ist ein wichtiges Instrument, um die finanziellen Risiken einer Spitzensportkarriere zu verringern.

Der Bund − prüft Massnahmen zur Verbesserung der Vorsorgesicherheit von Spitzenathletinnen und - athleten (Postulat WBK 14.3381, Finanzierungssicherheit der Karriere von Athletinnen und Athleten).

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund: Der finanzielle Mehrbedarf kann erst nach Prüfung der Massnahme genau beziffert werden.

8.1.3 Bildungsangebote für Spitzensportler und Trainer

Die Verbindung von Spitzensport und Hochschulstudium ist in der Schweiz nicht institutionali- siert. Das Angebot an spitzensportgerechten Aus- und Weiterbildungen ist zu verbessern.

Eine wichtige Rolle nimmt dabei die Eidg. Hochschule für Sport Magglingen EHSM ein.

Das BASPO − entwickelt die Nachwuchstrainer-Ausbildung weiter (Übergang von der J+S-Leiterbildung zu einer effektiven Berufsbildung). − flexibilisiert seine Studienmodelle auf Bachelor- und Masterstufe. − realisiert ein Fernstudium-Modell mit Begleitung am Leistungssportzentrum des BASPO. − bietet Ausbildungsangebote für Athletinnen und Athleten im Hinblick auf eine Trainerkarri- ere an.

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− unterstützt die Abstimmung des Bildungswegs zur Traineranerkennung (Berufsweg und akademischer Weg).

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:

in Mio CHF 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff

Globalbudget 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 p.a. Subventionen

8.1.4 Dienstleistungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps

Die Dienstleistungs- und Anstellungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps sind ent- sprechend den Bedürfnissen des Leistungssports weiter zu optimieren.

Die Armee − schafft zusätzliche Armeestellen im Bereich des Leistungssports. − nutzt die Möglichkeiten der Verordnung über den Militärsport, um Sportsoldatinnen und -soldaten, Trainer- und Betreuerpersonen optimal zu unterstützen. − bietet eine Unteroffiziers- und Offizierslaufbahn für geeignete Athletinnen und Athleten an (insbesondere „Karriere danach“).

Das Grenzwachtkorps − entwickelt sein Modell der Spitzensportförderung weiter.

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund: Der Finanzierungsbedarf für Massnahme 8.1.4 ist gemeinsam mit Massnahme 8.1.5 in der Tabelle unter Massnahme 8.1.5 zusammengefasst.

8.1.5 Spitzensportförderung in Zivilschutz und Zivildienst

Aktuell beschränkt sich die Spitzensportförderung auf Angehörige der Armee und das Grenz- wachtkorps. Es ist zu klären, wie die Spitzensportförderung auch auf Angehörige des Zivil- schutzes und des Zivildienstes ausgedehnt werden kann.

Der Bund − dehnt die Spitzensportförderung auf Angehörige des Zivilschutzes gemäss Sportförde- rungsgesetz Art. 17 Abs. 2 aus. schafft die Rechtsgrundlage für die Spitzensportförderung im Bereich des Zivildienstes (Bes- chluss des Bundesrates vom 3. September 2014).

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund für Massnahme 8.1.4 und 8.1.5:

in Mio CHF 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff

Globalbudget 0.5 1.0 1.8 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 p.a. Subventionen

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8.2 Erweiterung Nationales Leistungssportzentrum BASPO

8.2.1 Erweiterung der Dienstleistung, Forschung und Entwicklung

Mit der Errichtung eines nationalen Leistungssportzentrums am BASPO sind die Anstrengun- gen im Bereich Dienstleistung, Forschung und Entwicklung zu verstärken.

Das BASPO − erweitert die Dienstleistungen qualitativ und quantitativ für Athletinnen und Athleten, Trai- nerpersonen und Verbände im Bereich Sportwissenschaft. − baut die angewandte Forschung aus und trägt dazu bei, den Leistungssport als For- schungsfeld zu etablieren um die Leistungssportpraxis nachhaltig zu unterstützen. − verstärkt die Innovationsförderung, um spezifische Entwicklungen und Technologien für den Leistungssport zu ermöglichen. − institutionalisiert die Kooperation und den Wissensaustausch zwischen Hochschulen und den Sportverbänden und baut ein Netzwerk für Wissens- und Technologietransfer auf (KTI- Projekte).

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:

in Mio CHF 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff

Globalbudget 1.5 2.0 3.0 4.0 4.0 5.0 5.5 6.0 6.5 7.5 8.0 p.a. Subventionen

8.3 Unterstützung der Verbände

8.3.1 Stärkung Organisations- und Managementkompetenz

In sportpolitischer Hinsicht ist die Stärkung der Organisations- und Managementkompetenz der Sportverbände und -vereine eine Notwendigkeit. Entsprechende Entwicklungen und die zu erreichenden Standards sind in den Verbandsstrategien abzubilden.

Der Bund − erhöht die Beiträge an die Sportverbände, um deren Führungs- und Organisationskapazi- tät im Bereich des Leistungssports zu stärken. − stellt im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit Swiss Olympic sicher, dass die Sportver- bände ihre Konzepte und Strategien in den Bereichen Nachwuchs und Elite, Traineraus- bildung und Anlagenplanung umsetzen.

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:

in Mio CHF 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff

Globalbudget Subventionen 0.8 1.8 3.0 3.0 3.5 3.5 4.0 4.0 4.0 4.0 4.0 p.a.

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8.3.2 Trainer als Beruf

Vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklung sind die Sportverbände gefordert, ihr Trainerwesen - vorab im Nachwuchsbereich - zu professionalisieren und eine adäquate Qua- lifizierung und Anstellung ihrer Trainerpersonen zu gewährleisten.

Der Bund − unterstützt die Verbände bei der Anstellung professioneller Nationaltrainerpersonen für die Bereiche Nachwuchs und Elite. − unterstützt Bestrebungen zur Gleichstellung des Trainerberufs mit anderen pädagogischen Berufen.

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:

in Mio CHF 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff

Globalbudget Subventionen 0.5 1.5 2.5 2.5 3.0 3.0 3.5 3.5 4.0 4.0 4.0 p.a.

8.3.3 Dezentrale Leistungszentren

Die Nationalkader aller Sportverbände sollten Zugang zu geeigneten Trainingsanlagen haben. Auch bei einem Ausbau der Infrastruktur und Dienstleistungen wird das BASPO nicht in der Lage sein, die Nachfrage auf der Grundlage der bundeseigenen Anlagen zu decken.

Der Bund − leistet für ausgewählte Sportarten zusätzliche Verbandsbeiträge zur Deckung der Benüt- zungsgebühren in bundesfremden Trainingsanlagen. − führt NASAK und die damit verbundenen Finanzhilfen zu Bau und Erneuerung von national bedeutenden Sportanlagen weiter.

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:

in Mio CHF 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff

Globalbudget Subventionen 0.5 0.5 0.5 0.5 1.0 1.0 1.0 1.5 1.5 1.5 p.a.

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8.3.4 Dopingbekämpfung

Doping bleibt eines der grossen Probleme im Leistungssport. Im Interesse der Glaubwürdigkeit des Sports ist die Dopingbekämpfung zu verstärken.

Der Bund − erhöht den jährlichen Beitrag an Antidoping Schweiz von heute 2.7 auf 3.7 Millionen Fran- ken.

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:

in Mio CHF 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff

Globalbudget Subventionen 0.3 0.3 0.3 0.5 0.5 0.5 0.8 1.0 1.0 1.0 1.0 p.a.

9 Empfehlungen an die Sportverbände und Swiss

Olympic

9.1 Sportverbände

Im Rahmen der Erhöhung der Bundesbeiträge sind die Sportverbände gehalten, ihre Förder- strukturen im Bereich des Leistungssports zu professionalisieren. Bei der Athletenförderung orientieren sie sich am internationalen Standard und der Ethik-Charta von Swiss Olympic. Die konkreten Zielsetzungen werden in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic festgelegt. Über die Verwendung der Bundesbeiträge wird Rechenschaft abgelegt.

Folgende Massnahmen werden empfohlen:

Die Sportverbände − schaffen professionelle Strukturen und Programme für den Leistungssport (inkl. Nach- wuchs und Ausbildung), die sich an internationalen Standards orientieren. − engagieren qualifizierte Trainerpersonen unter Berücksichtigung der Mindestlohnempfeh- lungen des Berufsverbandes „swiss coach“ (Nachwuchs und Elite). − unterstützen Athletinnen und Athleten durch Dienstleistungen, finanzielle Beiträge und den Betrieb von Leistungszentren mit Bildungszugang.

9.2 Swiss Olympic

9.2.1 Verbandsförderung

Swiss Olympic prüft Massnahmen zur Stärkung der Eigeninitiative der Verbände in allen Be- reichen des Leistungssports. Auf diese Weise werden geeignete Rahmenbedingungen ge- schaffen, damit sich die Athletinnen und Athleten im internationalen Wettbewerb durchsetzen.

Folgende Massnahmen werden empfohlen:

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Swiss Olympic − schliesst mit den Verbänden Leistungsvereinbarungen ab und unterstützt diese auf der Grundlage eines nach Sportarten differenzierten Einstufungssystems. − hält die Verbände an, Förderkonzepte zu entwickeln, die Ethik-Charta des Sports einzu- halten und den Bereich des Leistungssports zentral zu führen (Finanzen, Controlling). − unterstützt die Verbände beim Aufbau einer systematischen Talententwicklung (Athleten- weg).

9.2.2 Athletenförderung

Die Athletinnen und Athleten mit einer Talentkarte sollen Zugang zu einem funktionierenden Karriereberatungs-Netzwerk haben und bei Bedarf finanziell unterstützt werden.

Folgende Massnahmen werden empfohlen:

Swiss Olympic − entwickelt Instrumente zur Unterstützung der Eltern von Nachwuchstalenten (Karrierebe- gleitung). − unterstützt den Transfer und die Anerkennung von Kompetenzen, die Spitzensportlerinnen und -sportler im Laufe ihrer Karriere erwerben, in andere Berufsfelder durch Projekte mit geeigneten Partnern. Die Stiftung Schweizer Sporthilfe − verbessert die finanziellen Unterstützungsleistungen an die Athletinnen und Athleten. − berät die Athletinnen und Athleten bei der Integration in das schweizerische Vorsorgesys- tem (AHV/IV, berufliche Vorsorge, 3. Säule).

9.2.3 Talent-/Elitekarten und Labels

Swiss Olympic legt die Kriterien für förderungswürdige Athletinnen und Athleten sowie sport- freundliche Schulen, Lehrbetriebe und Arbeitgeber fest.

Folgende Massnahmen werden empfohlen:

Swiss Olympic − führt das System der Talent-/Elitekarten (Athletinnen und Athleten) und Label-Vergabe (Schulen/ Lehrbetriebe/ Arbeitgeber) weiter. − bildet ein Netzwerk mit Hochschulen und kantonalen Koordinationsstellen für Berufsbil- dung (einschliesslich Berufs- und Laufbahnberatung). − entwickelt ein Talenttransfer-Programm und schliesst entsprechende Vereinbarungen mit den Sportverbänden ab.

9.2.4 Trainerförderung

Im System der nationalen und regionalen Trainerförderung sind die Trainertalente rechtzeitig zu erkennen und besonders zu fördern.

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Folgende Massnahme wird empfohlen:

Swiss Olympic − baut sportartübergreifende Austauschplattformen und Förderprogramme für besonders förderungswürdige Trainerpersonen auf.

9.2.5 Internationale Sportveranstaltungen in der Schweiz

Für die Unterstützung der Durchführung von international bedeutenden Sportveranstaltungen in der Schweiz wird ein Sportveranstaltungskonzept erarbeitet.

Folgende Massnahme wird empfohlen:

Swiss Olympic − erarbeitet ein Sportveranstaltungskonzept unter Mitwirkung der zuständigen Bundesbe- hörden (BASPO) und weiterer interessierter Kreise.

10 Empfehlungen an die Kantone und Gemeinden

10.1 Massnahmen mit interkantonalem Koordinationsbedarf

10.1.1 Bildungsangebote für Leistungssportler

Der parallele Weg von Leistungssport und schulisch-beruflicher Ausbildung soll jedem Athle- ten ungeachtet seines Wohnorts offen stehen.

Folgende Massnahmen werden empfohlen:

1. Obligatorische Schule und Sekundarstufe II: Die Kantone

− wirken im Netzwerk Leistungssportförderung und Bildung mit und anerkennen die Label- und Talentkarten-Vergabe von Swiss Olympic. − koordinieren die regionale Verteilung der leistungssportfreundlichen Bildungsangebote mit Swiss Olympic.

2. Berufsbildung: Die Kantone

− richten für die Vermittlung von leistungssportfreundlichen Lehrbetrieben eine Koordinati- onsstelle ein. − unterstützen Bestrebungen ihrer Verwaltungseinheiten zur Erlangung des Labels „leis- tungssportfreundlicher Lehrbetrieb“ von Swiss Olympic.

3. Tertiärstufe: Die Hochschulen

− verbessern in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Rahmenbedingungen für Leistungs- sportler auf Hochschulstufe durch o flexible Handhabung der Studienzeit und fachlichen Modul-Zusammenstellungen; o die Einrichtung von Fernstudiengängen.

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10.1.2 Schulgeld

Der Eintritt eines Nachwuchstalents in ein regionales oder nationales Leistungszentrum setzt ein funktionierendes System des interkantonalen und -kommunalen Schulgeldausgleichs vo- raus.

Folgende Massnahmen werden empfohlen:

Die Kantone − schaffen im Rahmen einer Revision der „Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte“ mehr Verbindlichkeit. − streben den Beitritt aller Kantone zu diesem Konkordat an.

10.2 Massnahmen in der Zuständigkeit der Kantone

10.2.1 Sportanlagen

Parallel zu den Sportanlagen des Bundes sind regionale, für den Leistungssport geeignete Sportanlagen wichtige Bausteine für die Weiterentwicklung des Leistungssports.

Folgende Massnahmen werden empfohlen:

Kantone und Gemeinden − erarbeiten in Anlehnung an das Konzept des Bundes (NASAK) eigene Planungsinstru- mente im Bereich des Sportanlagenbaus (KASAK, GESAK). − unterstützen den Bau und Betrieb von Sportanlagen und deren bedarfsgerechte Nutzung durch den Leistungssport mit geeigneten Massnahmen. − stellen die Kompatibilität der Sportanlagen mit den internationalen Standards und den Be- dürfnissen des Behinderten-Leistungssports sicher.

10.2.2 Regionale Leistungszentren

Regionale Leistungszentren mit professioneller Betreuung sind wichtige Elemente einer koor- dinierten Nachwuchsförderung.

Folgende Massnahmen werden empfohlen:

Kantone und Gemeinden − unterstützen den Aufbau und Betrieb von regionalen Leistungszentren nach Massgabe ih- rer finanziellen Möglichkeiten. − prüfen Modelle des überregionalen Lastenausgleichs bezüglich Bau und Betrieb von regi- onalen und nationalen Leistungszentren.

10.2.3 Sportveranstaltungen

Die Durchführung von regionalen, nationalen und internationalen Sportveranstaltungen erfor- dert nicht nur für den Sport, sondern auch für die betroffenen Gemeinwesen erhöhte Koordi- nationsanstrengungen.

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Folgende Massnahmen werden empfohlen:

Kantone und Gemeinden − mit einer erhöhten Veranstaltungsdichte erstellen in Abstimmung mit dem Bund Konzepte für internationale Sportveranstaltungen. − unterstützen die Durchführung von internationalen Sportveranstaltungen in der Schweiz nach dem herkömmlichen Modell (je ein Drittel pro Gemeinwesen).

10.2.4 Lotteriegelder und Leistungssport

Die kantonalen Lotteriefonds sind wichtige Träger der Sportförderung sowohl für den Breiten- sport als auch für den Nachwuchsleistungssport.

Folgende Massnahmen werden empfohlen:

Die Kantone − streben eine Lösung an, im Rahmen welcher mindestens ein Viertel der Lotteriemittel in den Sport fliessen. − wirken darauf hin, dass vom Sportviertel mindestens ein Drittel für den leistungsorientierten Nachwuchssport eingesetzt wird.

10.2.5 Athleten- und Trainerförderung

Die von einem Kanton gewährten Unterstützungsleistungen werden auch nach der Selektion einer Athletin oder eines Athleten für ein nationales Leistungszentrum weitergeführt. Die An- stellung von ausgewiesenen Trainerpersonen in regionalen Leistungszentren ist zu fördern.

Folgende Massnahmen werden empfohlen:

Die Kantone − berücksichtigen in ihrer Förderpraxis die Interessen der nationalen Sportverbände und stimmen ihre Förderpraxis auf jene des Bundes und von Swiss Olympic ab. − unterstützen die Anstellung von qualifizierten Nachwuchstrainerpersonen in regionalen Leistungszentren mit geeigneten Massnahmen.

11 Empfehlungen an die Partner des privaten Rechts

11.1 Sponsoring und Mäzenatentum

Sponsoring und Mäzenatentum sind unverzichtbare Bausteine des Leistungssports. Es ist an- zustreben, dass − das private Sponsoring neben Athletinnen und Athleten sowie Veranstaltungen wieder ver- mehrt einzelne Sportverbände als Partner berücksichtigen. − das private Mäzenatentum sich weiterhin im Leistungssport engagieren und so einen Bei- trag zur Erhaltung der Vielfalt der Sportarten beitragen.

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11.2 Lehrstellen und Arbeitsplätze

Die Vereinbarkeit von Sport und Beruf ist ein prägendes Merkmal des schweizerischen Sys- tems der Sportförderung. Es ist anzustreben, dass Unternehmen der Privatwirtschaft − zusätzliche Ausbildungsplätze für Nachwuchssportlerinnen und -sportler anbieten. − Athletinnen und Athleten nach der Lehrzeit in flexiblen Anstellungen weiterbeschäftigen und so einen Beitrag zur Corporate Social Responsibility leisten (leistungssportfreundliche Arbeitgeber).

12 Umsetzung

12.1 Finanzielle Folgen für den Bund

Der konsolidierte zusätzliche Mittelbedarf zur Umsetzung der verschiedenen Massnahmen des Leistungssportkonzepts ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

in Mio CHF 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff

8.1 Bildung und Beruf

8.1.3 Bildungsangebote für

Spitzensportler und Trainer Globalbudget 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 p.a. Subventionen 8.1.4/ 8.1.5 Dienstleistungsmo- delle Armee, GWK, Zivilschutz und Zivildienst Globalbudget 0.5 1.0 1.8 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 p.a. Subventionen

8.2 Erweiterung Nationales

Leistungszentrum BASPO

8.2.1 Erweiterung Dienstleis-

tung, Forschung und Entwick- lung Globalbudget 1.5 2.0 3.0 4.0 4.0 5.0 5.5 6.0 6.5 7.5 8.0 p.a. Subventionen

8.3 Unterstützung der Ver-

bände

8.3.1 Stärkung Organisations-

und Managenentkompetenz Globalbudget Subventionen 0.8 1.8 3.0 3.0 3.5 3.5 4.0 4.0 4.0 4.0 4.0 p.a.

8.3.2 Trainer als Beruf (Mitfi-

nanzierung Verbandsstellen Nationaltrainer) Globalbudget Subventionen 0.5 1.5 2.5 2.5 3.0 3.0 3.5 3.5 4.0 4.0 4.0 p.a.

8.3.3 Dezentrale Leistungszen-

tren Globalbudget Subventionen 0.5 0.5 0.5 0.5 1.0 1.0 1.0 1.5 1.5 1.5 p.a.

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8.3.4 Dopingbekämpfung: Er-

höhung Beitrag Antidoping Schweiz Globalbudget Subventionen 0.3 0.3 0.3 0.5 0.5 0.5 0.8 1.0 1.0 1.0 1.0 p.a. Total Leistungssportkonzept

Globalbudget 2.0 3.5 5.3 6.5 6.5 7.5 8.0 8.5 9.0 10.0 10.5 p.a. Subventionen 1.5 4.0 6.3 6.5 7.5 8.0 9.3 9.5 10.5 10.5 10.5 p.a.

In den beiden nationalen Sportzentren Magglingen und Tenero sind zudem in zwei Schritten zusätzliche Investitionen für Neubauten und bauliche Erneuerungen geplant. In einem ersten Schritt von 2018 bis 2023 sollen insgesamt 157 Millionen Franken, in einem zweiten Schritt von 2024 bis 2029 rund 160 Millionen Franken investiert werden. Das Nationale Schneesport- zentrum (NSSZ) soll ab 2019 realisiert werden. Diese Investitionen kommen sowohl dem Leis- tungssport wie auch dem Breitensport zu Gute. Es werden damit die dringlichsten Bauvorha- ben, die für eine zeitgemässe Sportförderung auf den bundeseigenen Anlagen notwendig sind, ausgeführt.

12.2 Erfolgsfaktoren der Umsetzung

12.2.1 Abstimmung und Vernetzung zwischen den Partnern

Die Gewährleistung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungs- sports setzt voraus, dass die beteiligten Partner des öffentlichen und privaten Rechts ihre För- dertätigkeit inhaltlich abstimmen und in flexiblen, aber verbindlichen Kooperationsnetzen um- setzen. Entsprechend föderalistischen Grundprinzipien sollen diese Verbundnetze nicht pri- mär von Rechtsnormen, sondern vorab vom politischen Kooperationswillen der verschiedenen Partner getragen sein.

Im Hinblick auf die Vernetzung der politischen Akteure von Bund und Kantonen ist es zweck- mässig, eine informelle Sportplattform zu schaffen, in welcher die für den Sport verantwortli- chen Exekutivmitglieder von Bund und Kantonen nach Massgabe ihres Interesses zur Mitwir- kung eingeladen sind. Ziel dieser Plattform ist es, Grundsatzfragen des schweizerischen Sports aus Exekutivsicht zu erörtern und Lösungsvorschläge zu Handen der zuständigen Or- gane von Bund und Kantonen zu erarbeiten. Dabei geht es insbesondere darum, die Aktivitä- ten der Sportplattform mit der politischen Agenda der der Schweizerischen Konferenz der kan- tonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zu koordinieren und tragfähige Formen der Kooperation mit der EDK zu entwickeln.

Damit das Leistungssportkonzept des Bundes im Förderungsalltag Wirkung zeigt, muss dieses von den Kantonen und vom Sport getragen und um zusätzliche Massnahmen ergänzt werden. Dieses Ziel kann dadurch erreicht werden, dass die Kantone, Swiss Olympic und die Sport- verbände je eigene Leistungssportkonzepte entwickeln oder bestehende Konzepte überarbei- ten. Deren inhaltliche Abstimmung auf das Leistungssportkonzept des Bundes ist nicht nur sportpolitisch geboten, sondern Voraussetzung für einen wirksamen Mitteleinsatz auf allen Ebenen.

Wie auf Bundesebene würden diese Leistungssportkonzepte und deren Begleitmassnahmen von den jeweils zuständigen Instanzen der Kantone, Swiss Olympic und Sportverbände be- schlossen. Unter diesen Voraussetzungen kann das Ziel einer kohärenten Förderung des schweizerischen Leistungssports erreicht werden. Dabei bezeichnen alle Partner eine verant- wortliche Stelle für Fragen des Leistungssports. Mit dieser organisatorischen Massnahme wird

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eine koordinierte Umsetzung der zusätzlichen Fördermassnahmen erleichtert. In diesem Kon- text ist darauf hinzuweisen, dass das bestehende Förderregime nicht in das Projekt integriert wird, sondern im Rahmen der ordentlichen Zuständigkeiten und etablierten Prozesse der ver- schiedenen Institutionen umgesetzt wird.

12.2.2 Koordination der Realisierung im Rahmen einer Projektorganisation

Was die im Rahmen des Leistungssportkonzepts des Bundes beschlossenen Massnahmen betrifft, sollen diese auf der Grundlage einer Projektorganisation umgesetzt werden, in der alle wichtigen Akteure eingebunden sind. Die Leitung des Projekts obliegt einem Steuerungsaus- schuss. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Swiss Olympic (Vorsitz), des Bundes, der Kantone, Gemeinden und der Sportverbände zusammen. Aus heutiger Sicht er- scheint es zweckmässig, das Projekt in vier Teilprojekte zu gliedern: Athletenumfeld, Trainer- wesen, Infrastruktur, Forschung und Innovation.

Die Koordination dieser Teilprojekte obliegt sinnvollerweise einer Vertretungsperson jener In- stitution, die zum jeweiligen Teilprojekt den engsten Sachbezug aufweist. Entsprechend wäre die Koordination der Teilprojekte Athletenumfeld und Trainerwesen bei Swiss Olympic, jene der Teilprojekte Infrastruktur sowie Forschung und Innovation beim Bund (BASPO) anzusie- deln.

Leistungssport-Steuerungsausschuss Swiss Olympic Bund, Kantone, ASSA, …

Koordination übergreifende Massnahmen Teilprojekt 1 Teilprojekt 2 Teilprojekt 3 Teilprojekt 4 Athleten Trainer Infrastruktur Forschung&Innovation

Bund/BASPO

Akteure zur Umsetzung: Kantone/Städte Umsetzung Umsetzung Umsetzung Umsetzung Swiss Olympic übergreifender übergreifender übergreifender übergreifender Verbände Massnahmen Massnahmen Massnahmen Massnahmen Weitere Akteure

Abbildung 1: Modell zur Steuerung des Leistungssports in der Schweiz

12.2.3 Evaluation der Leistungssportförderung

Im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit Swiss Olympic unterstützt das BASPO verschie- dene Aktivitäten des Dachverbands mit finanziellen Beiträgen. Die Erfüllung der in der Leis- tungsvereinbarung umschriebenen Ziele und Massnahmen wird auf der Grundlage eines re- gelmässigen Reportings überprüft. Um die Wirksamkeit der Fördermassnahmen im Leistungs- sport aus gesamtheitlicher Perspektive zu beurteilen, sind die relevanten Indikatoren im Leis- tungssport regelmässig in Zusammenarbeit mit dem Sportobservatorium zu messen. 46/46