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Zug · 12 months

II. Beschwerdeabteilung%z%Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs

Court decisions · Z2 2025 38 · Zug High Court · Nov 7, 2025 · DE

definitive Rechtsöffnung

Court decisions · Z2 2025 23 · Zug High Court · Nov 7, 2025 · DE

§ 25 Abs. 2 lit. a und b PolOrgG; § 15 Abs. 1 VRG - Kosten für polizeiliche Leistungen werden in Rechnung gestellt, wenn es das Gesetz vorsieht. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn der Anlass über Werbeeinnahmen oder Sponsorenbeiträge finanziert wird oder für den Anlass ein Eintritt, ein Teilnahme- oder Einsatzgeld verlangt wird oder üblicherweise verlangt werden kann (E. 5.1). Die Auslegung der Gesetzesnorm ergibt, dass für Polizei-Einsätze, die sich nicht aus der Organisation und Durchführung eines Sportanlasses selbst ergeben und sich auch nicht durch geeignete Vorkehrungen der Veranstalterin beeinflussen lassen, nicht die Veranstalterin verantwortlich gemacht werden kann. Sofern sich die Veranstalterin rechtmässig verhält und alle notwendigen Vorkehrungen trifft, um die Veranstaltung ord-nungsgemäss durchzuführen, unterliegt sie keiner Haftung. Die Polizei hat gegen jene vorzugehen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören. Die Veranstalterin ist diesfalls nur mittelbare Verursacherin eines polizeiwidrigen Zustandes (E. 5.2). Führen gegnerische Fans aus Protest gegen die Sicherheitsmassnahmen ein eigenes Public Viewing durch und hat dieser Umstand eine erhöhtes Polizeidispositiv zur Folge, können die dafür anfallenden Kosten nicht der Veranstalterin des Sportanlasses über-bunden werden (E. 5.3.2). Die Kostenauferlegung verletzt auch das Störerprinzip. Polizeiliche Massnahmen bzw. die Tragung der Kosten für die Massnahmen zur Herstellung des ordnungsgemässen Zu-standes dürfen sich nur gegen den unmittelbaren Störer richten. Findet ein ohne Bewilli-gung durch gegnerische Fans organisiertes Public Viewing statt, gilt die Veranstalterin des Sportanlasses nur als mittelbare Verursacherin, weshalb die Kosten für das zusätz-liche Polizeiaufgebot nicht auferlegt werden können (E. 5.4). Erfolgt die Rechnungsstellung erst acht Monate nach dem Ereignis und ohne vorgängige Anhörung, wird das rechtliche Gehör verletzt. Dies insbesondere auch deshalb, weil bis anhin keine Polizeieinsätze in Rechnung gestellt wurden und sich ein zusätzliches Sachverhaltselement zugetragen hat (E. 7.2). ------------------------------

Court decisions · S 2025 63 · Zug Administrative Court · Nov 7, 2025 · DE

Konkurseröffnung in der Betreibung Nr. ______ des Betreibungsamtes Hünenberg

Court decisions · BZ 2025 118 · Zug High Court · Nov 5, 2025 · DE

aktienrechtl Verantwortlichkei

Court decisions · BA 2025 76 · Zug High Court · Nov 5, 2025 · DE

II. Beschwerdeabteilung

Court decisions · BZ 2025 117 · Zug High Court · Nov 4, 2025 · DE

Beschwerde vor BGer hängig

Court decisions · BZ 2025 113 · Zug High Court · Nov 4, 2025 · DE

Kantons- und Gemeindesteuern, direkte Bundessteuer 2023 (Ermessensveranlagung)

Court decisions · S 2023 77 · Zug Administrative Court · Nov 4, 2025 · DE

Sozialvers.rechtl. Kammer

Court decisions · S 2024 59 · Zug Administrative Court · Nov 3, 2025 · DE

Rechtsverweigerung

Court decisions · BS 2025 41 · Zug High Court · Oct 31, 2025 · DE

Betreibungsamt Cham

Court decisions · BS 2025 6 · Zug High Court · Oct 31, 2025 · DE

Kantonale Amtsstelle

Court decisions · A 2025 6 · Zug Administrative Court · Oct 31, 2025 · DE

Wiederherstellung der Beschwerdefrist

Court decisions · Z1 2025 6 · Zug High Court · Oct 30, 2025 · DE

Einstellung

Court decisions · BS 2025 25 · Zug High Court · Oct 30, 2025 · DE

Regierungsrat

Court decisions · S 2024 38 · Zug Administrative Court · Oct 30, 2025 · DE

Regierungsrat

Court decisions · S 2024 113 · Zug Administrative Court · Oct 30, 2025 · DE

Kantonale Direktion

Court decisions · S 2025 60 · Zug Administrative Court · Oct 29, 2025 · DE

Betreibungsamt Cham

Court decisions · BZ 2025 72 · Zug High Court · Oct 28, 2025 · DE

Krankenversicherung

Court decisions · S 2024 47 · Zug Administrative Court · Oct 28, 2025 · DE

Staatsanwaltschaft

Court decisions · BZ 2025 63 · Zug High Court · Oct 27, 2025 · DE