Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.095.711

00.095.711

Rubrum

Publ.-Nr: 00.095.711

Stelle: Bezirksgericht Bremgarten

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 11.05.2026

Urteil vom 28.04.2026 Anklägerin Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, Seetalstrasse 8, Kloster-Südflügel, 5630 Muri AG vertreten durch Livia Meister, Staatsanwältin, Seetalstrasse 8, Kloster-Südflügel, 5630 Muri AG Beschuldigter Hakim Ayadi, geboren am 3. Juni 1986, von Marokko, Wohnort unbekannt

Gegenstand Strafverfahren betreffend rechtswidriger Aufenthalt in der Schweiz, mehr-faches Ausüben einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung

Dispositiv

1. Die Ziffer 3. des Urteilsdispositivs vom 18.03.2026 wird berichtigt. Die berichtigte Formulierung lautet wie folgt:

"3. Der mit Urteil der Staatsanwaltschaft Baden vom 12.06.2023 für 120 Tagessätze Geldstrafe zu einem Tagessatz von je Fr. 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 Satz 1 StGB widerrufen.

Der nicht verbüsste Teil der Geldstrafe beträgt unter Anrechnung von einem Tag Untersuchungshaft 119 Tagessätze und beläuft sich auf insgesamt Fr. 3'570.00. Die widerrufene Geldstrafe von total Fr. 3'570.00 ist zu bezahlen. Wird die Geldstrafe nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 119 Tagen vollzogen."

2. Für dieses Verfahren werden keine Kosten erhoben.

Bezirksgericht Bremgarten Präsidium 3 des Strafgerichts