Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.098.389

Rubrum

Publ.-Nr: 00.098.389

Stelle: Bezirksgericht Bremgarten

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 25.06.2026

Entscheid vom 12.06.2026

Gesuchstellerin Stockwerkeigentümergemeinschaft, Rebmattweg 14, 5612 Villmergen vertreten durch Xaver Meyer AG, Winteristrasse 20, 5612 Villmergen

Gesuchsgegnerin Carmen Meyer, Rebmattweg 14, 5612 Villmergen

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Stockwerkeigentümerpfandrecht Art. 712i ZGB

Dispositiv

1. Das Verfahren wird als durch Rückzug des Gesuches erledigt abgeschrieben.

2. Die Entscheidgebühr von Fr. 500.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt.

Die Gerichtskasse wird nach Rechtskraft angewiesen, der Gesuchstellerin ihren Vorschuss zurückzuerstatten. Die Gesuchsgegnerin hat dem Gericht Fr. 500.00 zu bezahlen.

3. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, der Gesuchstellerin eine Parteientschädigung von Fr.

50.00 zu bezahlen.

Bezirksgericht Bremgarten Präsidium 2 des Zivilgerichts