Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.098.987

Rubrum

Publ.-Nr: 00.098.987

Stelle: Bezirksgericht Bremgarten

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 06.07.2026

Verfügung vom 25. Juni 2026 Betroffene Reiseakademie AG in Liquidation, Trottenweg 44, 5610 Wohlen AG

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel

Dispositiv

1. Die Anzeige kann auf dem Bezirksgericht Bremgarten eingesehen werden.

2. Der Betroffenen wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Frist von 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung angesetzt.

Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird das Verfahren ohne diese weitergeführt.

Bitte beigefügte Hinweise beachten!

Hinweise

Inhalt der Stellungnahme

In der Stellungnahme ist ein klarer Antrag zu stellen und zu begründen. Es ist darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Zu den behaupteten Tatsachen sind die Beweismittel anzugeben. Verfügbare Urkunden sind beizulegen. Die Stellungnahme ist zu datieren und zu unterzeichnen. Will sich eine Partei vertreten lassen, ist eine Vollmacht einzureichen.

Lauf der Frist für die Stellungnahme

Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungs-gesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO).

Form der Stellungnahme

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).

Bezirksgericht Bremgarten Präsidium 3 des Zivilgerichts