00.095.747
00.095.747
Rubrum
Publ.-Nr: 00.095.747
Stelle: Bezirksgericht Kulm
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 11.05.2026
Verfügung vom 20. Februar 2026 (SZ.2026.17)
Gesuchstellerin: Berzati AG, c/o Cakmak Yasemin, Hauptstrasse 19, 5734 Reinach AG
Gesuchsgegner: Ben Thiraphonchai Hohl, Baselgasse 6a, 5734 Reinach AG
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Rechtsschutz in klaren Fällen (Mietausweisung)
Dispositiv
Zustellung des Gesuchs vom 3. Februar 2026 an den Gesuchsgegner zur Stellungnahme innert 5 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung.
Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird der Endentscheid getroffen.
Bitte beigefügte Hinweise beachten!
Hinweise zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben
Lauf der Frist
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO).
Form der Eingabe
Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die
Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).
Bezirksgericht Kulm Präsidium 1 des Zivilgerichts