00.002.081
00.002.081
Rubrum
Publ.-Nr: 00.002.081
Stelle: Bezirksgericht Laufenburg
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 03.10.2019
Verfügung vom 30. September 2019
Klägerin Slavica Antic Vujic, (…) gegen Dragan Vujic, geboren am 6. Juni 1978, von Serbien, Jovana Jovanovica Zmaja 77, RS-Novi Sad. Ordentliches Verfahren betreffend Ehescheidung gemäss Art. 114 ZGB
Dispositiv
1. Zustellung der Klage vom 26. August 2019 an den Beklagten zur Antwort innert 20 Tagen ab Publikation.
2. Die Klagebegehren lauten wie folgt:
1. Scheidungspunkt. Die am 01.04.2015 in Laufenburg geschlossene Ehe der Parteien sei gestützt auf Art. 114 ZGB zu scheiden.
2. Persönlicher Unterhalt. Es sei festzustellen, dass sich die Ehegatten gegenseitig keinen persönlichen Unterhaltsbeitrag schulden 3. Güterrecht.
3.1. Es sei die güterrechtliche Auseinandersetzung per Stichtag 26.08.2019 durchzuführen, wobei für den Streitfall festzulegen sei, welcher Ehegatte dem anderen welche Vermögenswerte hauszugeben bzw. welche Vermögenswerte welcher Partei zuzuweisen sind und welcher Ehegatte dem anderen in Abgeltung der güterrechtlichen Ansprüche welchen Betrag zu bezahlen hat.
3.2. Die Bezifferung der Ausgleichsforderung wird nach Edition sämtlicher relevanter Unterlagen vorgenommen.
4. Vorsorgeguthaben.
4.1. Es sei die während der Ehe erworbene Austrittsleistung der beruflichen Vorsorge des Beklagten per Stichtag 26.08.2019 unter den Parteien hälftig zu teilen.
4.2. Es sei auf die Teilung des Vorsorgeguthabens der Klägerin nach Art. 124b ZGB zu verzichten. 5. Auskunftspflicht.
5.1. Es sei der Beklagte zu verurteilen, der Klägerin sämtliche Unterlagen bezüglich seiner finanziellen Situation (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, Lohnausweis, Steuerunterlagen, etc.) vorzulegen.
5.2. Namentlich ist der Beklagte zu verpflichten, nachfolgende Unterlagen ins Recht zu legen: Sämtliche Kontoauszüge per 26.08.2019 des Beklagten. Steuererklärung 2018 des Beklagten. Lohnabrechnungen 2019 des Beklagten. Lohnausweis 2018 des Beklagten. Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule Beklagter. Durchführbarkeitserklärungen des Beklagten. 6. Prozesskosten.
6.1. Es sei der Beklagte zu verurteilen, der Klägerin einen Prozesskostenvorschuss in Höhe von CHF 6'000.00 zu bezahlen.
6.2. Es sei der Klägerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Unterzeichnenden. Alles unter Kosten ‐ und Entschädigungsfolgen.
3.
3.1. Der Beklagte kann jederzeit beim Bezirksgericht die begründete Klage samt Klagebeilagen einverlangen.
3.2. Die Klage ist einzureichen bei: Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85, CH-5080 Laufenburg. Hinweise zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben: Inhalt der Klageantwort. In der Klageantwort ist ein klarer Antrag zu stellen und zu begründen. Die Frist kann nur aus zureichenden Gründen erstreckt werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen.
Bezirksgericht Laufenburg Präsidium des Zivilgerichts Laufenburg