00.009.037
Ausweisungsbegehren
Rubrum
Publ.-Nr: 00.009.037
Stelle: Bezirksgericht Laufenburg
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 27.08.2020 Ausweisungsbegehren Hiermit stellen wir das Ausweisungsbegehren für unseren Mieter, Herr Olimpiu-Ioan Florea, aus unserer Liegenschaft an der Marktgasse 169 in Laufenburg. Die Einwohnergemeinde Laufenburg erwarb die Liegenschaft im August 2018. Zu diesem Zeitpunkt bewohnte Herr Florea bereits die 2-Zimmer Wohnung im 2. Stock des Gebäudes. Die Mieter und deren Mietverträge wurden vom Vorbesitzer übernommen. Seit längerer Zeit bezahlte Herr Florea den Mietzins nicht mehr regelmässig. Abzahlungsvereinbarungen hielt er nicht ein und wir waren gezwungen das Mietverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist per 30. Juni 2020 zu beenden. Da er die eingeschriebene Kündigung nicht abgeholt hat und diese an uns retourniert wurde, haben wir die Kündigung daraufhin nochmals per A-Post Plus an ihn gesendet. Gemäss Mitteilung der Bauverwaltung wurde der Briefkasten geleert. Nun ist es aber so, dass der Aufenthaltsort von Herr Florea ungefähr seit Ende April nicht mehr bekannt ist. Dies wurde uns auch vom Betreibungsamt Region Laufenburg gemeldet. Das Schreiben erhalten Sie beiliegend zur Ansicht.Aktuell wissen wir nicht, ob die Wohnung leergeräumt wurde oder ob sich noch persönliche Gegenstände darin befinden. Wir bitten aus den genannten Gründen um die richterliche Ausweisung von Herr Florea aus der Wohnung an der Marktgasse 169 und der Erlaubnis, die Wohnung gegebenenfalls räumen zu lassen. Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen vielmals. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Laufenplatz 145, Postfach 5080 Laufenburg
Verfügung vom 19. Juni 2020
Gesuchstellerin Einwohnergemeinde Laufenburg, Laufenplatz 145, 5080 Laufenburg vertreten durch Finanzverwaltung Laufenburg, Rathaus, Laufenplatz 145, 5080 Laufenburg
Gesuchsgegner Olimpiu-Ioan Florea, Marktgasse 169, 5080 Laufenburg
Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung gemäss Art. 257 ZPO (Rechtschutz in klaren Fällen)
Dispositiv
Zustellung der Eingabe vom 18. Juni 2020 samt Beilagen an den Gesuchsgegner zur Stellungnahme (im Doppel) innert 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung. Allfällige Beilagen sind ebenfalls im Doppel einzureichen.
Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird der Endentscheid getroffen.
Bezirksgericht Laufenburg Präsidium des Zivilgerichts