00.095.983
00.095.983
Rubrum
Publ.-Nr: 00.095.983
Stelle: Bezirksgericht Muri
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 15.05.2026
Verfügung vom 12. Mai 2026
Klägerin: Sandrine Siebentritt, Höferwiesen 63, DE-88267 Vogt vertreten durch Ellina Kanewski, Pauer & Kanewski Advokatur, Rechtsanwältin, Falknerstrasse 12, 4001 Basel
Beklagter: Tim Richard Teise, - unbekannter Aufenthaltsort
Gegenstand: Vereinfachtes Verfahren betreffend Forderung (Anerkennungsklage)
Dispositiv
Dem Beklagten wird zur Einreichung der Klageantwort eine Nachfrist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung gesetzt.
Bleibt die Antwort innert dieser Frist aus, trifft das Gericht den Endentscheid, sofern die Sache spruchreif ist.
In der Klageantwort ist ein klarer Antrag zu stellen und zu begründen. Es ist darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Zu den behaupteten Tatsachen sind die Beweismittel anzugeben. Verfügbare Urkunden sind beizulegen. Die Klageantwort ist zu datieren und zu unterzeichnen. Wird die beklagte Partei vertreten, ist eine Vollmacht einzureichen (Art. 221 und Art. 222 ZPO).
Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).
Zustellung an: - die Klägerin (Vertreterin)
- den Beklagten (durch Publikation im Aargauischen Amtsblatt)
Bezirksgericht Muri Präsidium II des Zivilgerichts