00.098.965
Rubrum
Publ.-Nr: 00.098.965
Stelle: Bezirksgericht Muri
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 06.07.2026
Verfügung vom 2. Juli 2026
Gesuchsteller: Sandro Trachsler, Wohnort unbekannt,
Gesuchsgegnerin: Solida Versicherungen AG, Saumackerstrasse 35, 8048 Zürich
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Feststellung neuen Vermögens
Dispositiv
Dem Gesuchsteller Sandro Trachsler wird zur Bezahlung des Kostenvorschusses von Fr. 200.00 eine Nachfrist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt.
Diese Frist kann nicht erstreckt werden. Wird der Kostenvorschuss innert dieser Frist nicht bezahlt, tritt das Gericht auf das Gesuch um Bewilligung des Rechtsvorschlages mangels neuen Vermögens nicht ein (Art. 101 Abs. 3 Zivilprozessordnung). Dies hätte zur Folge, dass der Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens nicht bewilligt wird.
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 56 Abs. 2 SchKG i.V.m. Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Bezirksgericht Muri Präsidium II des Zivilgerichts