Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.101.427

Rubrum

Publ.-Nr: 00.101.427

Stelle: Bezirksgericht Rheinfelden

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 20.08.2026

Verfügung vom 17. August 2026

Gläubigerin GastroSocial Ausgleichskasse, Buchserstrasse 1, Postfach 2203, 5001 Aarau

Schuldnerin Cristina-Mihaela Avram, Wohnort unbekannt

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Konkursbegehren

Dispositiv

1. Die Verhandlung betr. Konkurseröffnung in der Betreibung Nr. 22610017 des Betreibungsamts Region Mumpf (Konkursandrohung vom 12. Februar 2026, Zahlungsbefehl vom 7. Januar 2026) findet statt am

Dienstag, 13. Oktober 2026, 09.00 Uhr vor Gerichtspräsidium Rheinfelden, Hermann Keller-Str. 6, 4310 Rheinfelden

Den Parteien ist das Erscheinen freigestellt; es wird auch in ihrer Abwesenheit entschieden (Art. 168 und 171 SchKG). Beweisurkunden (Quittungen und dgl.) sind im Original an der Verhandlung vorzulegen oder rechtzeitig einzusenden (Art. 160 Abs. 1 lit. b ZPO).

2. Konkursforderung Fr. 663.05 Zins zu 5 % seit dem 06.01.2026 Fr. 25.45

Betreibungskosten Fr. 108.00 Mahnkosten & Verzugszins Fr. 42.95 Entscheidgebühr Fr. 350.00 Total Fr. 1'189.45

Wenn bis zur Verhandlung weder der Schuldner sich durch Urkunde über Zahlung der Forderung nebst Zinsen und Kosten (Originalquittung, kein Fax) oder Stundung ausweist noch der Gläubiger das Konkursbegehren zurückzieht (nicht telefonisch), wird der Konkurs sofort eröffnet (Art. 172 SchKG).

Es wird empfohlen, die vollständige Zahlung direkt an den Gläubiger zu leisten. Wird die Zahlung stattdessen an das zuständige Betreibungsamt getätigt, ist dieses berechtigt, seinen Aufwand vorab von der Zahlung in Abzug zu bringen (Art. 19 GebV SchKG), womit die Forderung nicht als vollständig getilgt gilt, was zur Eröffnung des Konkurses führen kann.

Bezirksgericht Rheinfelden Präsidium 3 des Zivilgerichts