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S'annunziar

00.011.344

Zofingen District Court

Dals 9 dec. 2020

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-ag/bezirksgericht-zofingen/00-011-344/de/00-011-344

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Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.011.344

00.011.344

Rubrum

Publ.-Nr: 00.011.344

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 09.12.2020

Verfügung vom 8. Dezember 2020

Gesuchstellerin: Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, 4952 Basel

Gesuchsgegner: Dursun Akgül, geb. 15.12.1966, unbekannten Aufenthaltes

Gesuchsgegnerin: Nimet Yildiz, geb. 13.05.1974, Zimmereiweg 5, 4665 Oftringen

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung Anträge: 1. Die Gesuchsgegner seien zu verurteilen, die 4,5-Zimmerwohnung, das Kellerabteil und die Einstellplätze am Zimmereiweg 5 in 4665 Oftringen sofort zu verlassen und zu räumen, unter Androhung der gesetzlichen Folgen im Unterlassungsfalle. 2. Für den Fall, dass die Gesuchsgegner die Mietobjekte nicht freiwillig verlassen sollten, wird schon jetzt die polizeiliche Ausweisung verlangt. 3. Alles unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Gesuchsgegner.

Dispositiv

Die Gesuchsgegner können die Akten beim Bezirksgericht Zofingen nach telefonischer Voranmeldung einsehen. Den Gesuchsgegnern wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Frist von 7 Tagen gesetzt. Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird der Endentscheid getroffen. In der Stellungnahme ist ein klarer Antrag zu stellen und zu begründen. Es ist darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen des Gesuchstellers im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Zu den behaupteten Tatsachen sind die Beweismittel anzugeben. Verfügbare Urkunden sind beizulegen. Die Stellungnahme ist zu datieren und zu unterzeichnen.

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts