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Vollziehungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die berufsmässige Vermittlung von Personen aus dem Ausland oder ins Ausland zu Ehe oder fester Partnerschaft
Vom 12.11.2003 (Stand 01.08.2011)
Der Regierungsrat des Kantons Aargau,
gestützt auf Art. 406c Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) vom 30. März 1911, Art. 13 der Verordnung über die berufsmässige Vermittlung von Personen aus dem Ausland oder ins Ausland zu Ehe oder fester Partnerschaft vom 10. November 1999, § 11ter des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Obligationenrecht (EG OR) vom 27. Dezember 1911, § 91 Abs. 2bis der Kantonsverfassung sowie § 2 des Dekrets über die durch den Staat zu beziehenden Gebühren vom 23. November 1977,
beschliesst:
Art.
1 1. Zuständigkeiten
a) Bewilligung und Aufsicht
Das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) ist zuständig für die Erteilung, Erneuerung, Entziehung und Aufhebung der Bewilligungen für die berufsmässige Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung von oder an Personen aus dem Ausland und beaufsichtigt die betreffenden, im Kanton ansässigen Vermittlungsstellen.
Es kann die zur Abklärung des Sachverhalts erforderlichen polizeilichen Ermittlungen veranlassen.
Art. 2 b) Kaution
Wer eine berufsmässige Ehe- oder Partnervermittlung von oder an Personen aus dem Ausland betreiben will, hat die Kosten für allfällige Rückreisen der zu vermittelnden Personen durch die Leistung einer Kaution von mindestens Fr. 10'000.– sicherzustellen. Das MIKA ist für die Bestimmung, Entgegennahme, nachträgliche Anpassung, Freigabe, Aufstockung und Herausgabe der Kaution zuständig.
Art. 3 2. Gebühren
Das MIKA erhebt folgende Gebühren:
für die Bearbeitung eines Bewilligungsgesuches, je nach Aufwand Fr. 700.– bis Fr. 1'000.–
für die Erneuerung und die Aufhebung der Bewilligung Fr. 400.–
für Änderungen und Mutationen Fr. 65.–
für Verwarnungen Fr. 400.–
für den Entzug der Bewilligung Fr. 600.–
Besondere Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet.
Art. 4 3. Publikation und Inkrafttreten
Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
Aarau, 12. November 2003
Regierungsrat Aargau Landammann Beyeler Staatsschreiber Pfirter
2003 S. 359