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Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek
Vom 18.10.2016 (Stand 01.01.2017)
Die Kantonsbibliothek des Kantons Aargau,
gestützt auf § 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes (KG) vom 31. März 2009,
beschliesst:
1. Allgemeines
Art. 1 Zugangsberechtigung
Die Aargauer Kantonsbibliothek ist öffentlich und jedermann zugänglich.
Art. 2 Öffnungszeiten
Die Aargauer Kantonsbibliothek ist das ganze Jahr geöffnet. Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Mittwoch und Freitag 08.30 - 18.00 Uhr,
Donnerstag 08.30 - 20.00 Uhr,
Samstag 08.30 - 16.00 Uhr.
Befristete Abweichungen der Öffnungszeiten und die Schliessung an Feiertagen sowie bei besonderen Anlässen werden von der Bibliotheksleitung festgelegt und auf der Webseite der Aargauer Kantonsbibliothek öffentlich bekannt gemacht.
Art. 3 Einschreibung und Benutzungsausweis
Für die Bestellung und Ausleihe von Medien wird ein Benutzungsausweis benötigt. Die Einschreibung erfolgt online oder vor Ort. Der Benutzungsausweis wird anschliessend gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises (Identitätskarte, Pass, Führerausweis) vor Ort ausgestellt.
Folgende Benutzungsausweise sind erhältlich:
Jahrespass; 365 Tage gültig und berechtigt zur Nutzung des E-Medienangebots sowie zur Ausleihe von bis zu 80 physischen Medien gleichzeitig,
Monatspass; 28 Tage gültig und berechtigt zur Nutzung des E-Medienangebots sowie zur Ausleihe von bis zu 10 physischen Medien gleichzeitig.
Der Benutzungsausweis ist persönlich und nicht übertragbar.
Namensänderungen und der Verlust des Benutzungsausweises sind der Aargauer Kantonsbibliothek umgehend mitzuteilen. Änderungen der Postanschrift, der E-Mail-Adresse und der Telefonnummer müssen über das Online-Benutzungskonto selbst vorgenommen oder der Aargauer Kantonsbibliothek mitgeteilt werden.
Art. 4 Lesesaal
Die Benutzung des Lesesaals und die Konsultation von Medien innerhalb der Aargauer Kantonsbibliothek sind unentgeltlich und erfordern keinen Benutzungsausweis.
Art. 5 Umgang mit Personendaten
Die von der Aargauer Kantonsbibliothek von den Benutzerinnen und Benutzern erhobenen Personendaten werden gespeichert und ausschliesslich für den Bibliotheksgebrauch verwendet.
Zwei Mal pro Jahr werden die Daten der Personen mit abgelaufenem Benutzungsausweis gelöscht, sofern sämtliche ausgeliehenen Medien zurückgegeben wurden und keine Gebührenzahlungen ausstehend sind.
2. Ausleihe
Art. 6 Grundsatz
Eingeschriebene Benutzerinnen und Benutzer sind berechtigt, Medien nach Hause auszuleihen und das E-Medienangebot zu nutzen. Bei jeder Ausleihe ist ein gültiger Benutzungsausweis vorzulegen oder die Ausweisnummer anzugeben.
Art. 7 Ausleihfristen und Verlängerungen
Die Ausleihfrist für Bücher und Zeitschriftenbände beträgt 28 Tage; sie wird zweimal automatisch um je 28 Tage verlängert. Danach kann die Benutzerin oder der Benutzer die Ausleihfrist über das Benutzungskonto bis drei weitere Male um jeweils 28 Tage verlängern. Verlängerungen sind jeweils nur möglich, wenn das betreffende Medium nicht von einer anderen Person reserviert ist und der Benutzungsausweis noch mindestens 29 Tage gültig ist. Bei einer Reservation wird das Medium nach Ablauf der Leihfrist zurückgerufen.
Für Zeitschriften, CDs und DVDs beträgt die Ausleihfrist 14 Tage ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Ausleihfrist liegt bei der Benutzerin oder dem Benutzer. Die Leihfristen und Verlängerungen können über das persönliche Benutzungskonto eingesehen werden.
Art. 8 Rückgabe
Die Rückgabe von entliehenen Medien ist am Bibliotheksschalter, über die Rückgabebox sowie per Post möglich.
Als Rückgabedatum gilt in jedem Fall der Zeitpunkt der Rückbuchung durch die Aargauer Kantonsbibliothek.
Art. 9 Ausleihbeschränkungen
Ältere Bestände, Karten, Musiknoten und weitere im Katalog entsprechend gekennzeichnete Medien können nicht ausgeliehen werden. Sie können in der Aargauer Kantonsbibliothek gegen Hinterlegung eines Pfandes (Benutzungsausweis oder amtlicher Ausweis) eingesehen werden. Das Bibliothekspersonal kann den Ort und die Modalitäten der Einsichtnahme festlegen.
Das Bibliothekspersonal kann die Ausleihe von Medien, die sich in einem schlechten Zustand befinden, untersagen.
Art. 10 Mahnungen
Nach Ablauf der Ausleihfrist wird eine Erinnerung zugestellt. Ist keine Verlängerung möglich, sind die Medien umgehend zurückzugeben.
10 Tage nach Ablauf der Ausleihfrist wird eine erste Mahnung zugestellt. 10 Tage nach der ersten Mahnung wird eine zweite Mahnung und 10 Tage nach der zweiten Mahnung eine dritte Mahnung zugestellt. Dritte Mahnungen werden per A-Post Plus versandt.
Werden die ausgeliehenen Medien innert fünf Tagen seit Zustellung der dritten Mahnung nicht zurückgegeben, nimmt die Aargauer Kantonsbibliothek eine Ersatzbeschaffung vor.
Art. 11 Umgang mit Bibliothekseigentum, Beschädigung, Verlust
Die Benutzerinnen und Benutzer sind zum schonenden Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet. Von einem guten Zustand des Mediums bei der Ausleihe wird ausgegangen.
Für abhanden gekommene oder beschädigte Medien ist Ersatz zu leisten, auch wenn kein eigenes Verschulden besteht. Für Verluste oder Schäden stellt die Aargauer Kantonsbibliothek der Benutzerin oder dem Benutzer die Kosten für die Ersatzbeschaffung oder die Reparatur, eine Bearbeitungsgebühr sowie die Kosten für die Rechnungsstellung in Rechnung.
Mit dem Einverständnis der Aargauer Kantonsbibliothek können die Benutzerinnen und Benutzer für ein verlorenes oder beschädigtes Medium selber ein Ersatzexemplar beschaffen.
3. Dienstleistungen
Art. 12 Fernleihe
Die Aargauer Kantonsbibliothek kann Medien, die in ihrem Katalog nicht nachgewiesen sind, aus dem In- und Ausland bestellen. Für die Inanspruchnahme dieser kostenpflichtigen Dienstleistung ist ein gültiger Benutzungsausweis erforderlich.
Art. 13 Kopien, Scans und Reproduktionen
Im Rahmen der geltenden Urheberrechtsgesetzgebung dürfen aus den Beständen der Aargauer Kantonsbibliothek Kopien und Reproduktionen angefertigt werden. Ein Kopiergerät steht gegen Gebühr zur Verfügung. Dokumente können auch selber fotografiert werden.
Die Anfertigung von Scans und Reproduktionen kann der Aargauer Kantonsbibliothek in Auftrag gegeben werden und ist kostenpflichtig.
Bei Medien, die nicht ausgeliehen werden dürfen, kann aus konservatorischen Gründen die Anfertigung von Kopien und Reproduktionen verweigert werden.
Art. 14 Internetzugang
Die Aargauer Kantonsbibliothek stellt in ihren Räumlichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung.
Art. 15 Führungen
Die Aargauer Kantonsbibliothek kann auf Anfrage hin Führungen und Rechercheschulungen durchführen.
Art. 16 Veranstaltungen
Die Aargauer Kantonsbibliothek kann Lesungen und andere Veranstaltungen durchführen. Es können Eintrittspreise erhoben werden.
Die Räumlichkeiten der Aargauer Kantonsbibliothek stehen für Veranstaltungen Dritter nicht zur Verfügung.
4. Weitere Bestimmungen
Art. 17 Verhaltensregeln
Benutzerinnen und Benutzer haben sich in der Aargauer Kantonsbibliothek so zu verhalten, dass andere Personen nicht beeinträchtigt werden und der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird.
In der Kantonsbibliothek gilt striktes Rauchverbot. Das Konsumieren von Getränken und Esswaren ist einzig im Pausenraum gestattet.
Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
Art. 18 Verstösse
Bei Verstössen gegen die Benutzungsordnung, Störung des Bibliotheksbetriebs oder Schädigung des Bibliothekseigentums kann das Benutzungsrecht zeitweise eingeschränkt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen dauerhaft aufgehoben werden.
Zivil- und strafrechtliche Verfahren bleiben vorbehalten.
Art. 19 Haftung
Die Haftung der Aargauer Kantonsbibliothek wird in rechtlich zulässigem Umfang ausgeschlossen.
5. Gebühren
Art. 20 Benutzungsausweis
Jahrespass:
Personen bis zum vollendeten 21. Altersjahr unentgeltlich,
Personen in Ausbildung vom 22. bis zum vollendeten 26. Altersjahr Fr. 20.–,
übriger Personenkreis und Institutionen Fr. 40.–,
Angestellte der kantonalen Verwaltung unentgeltlich.
Monatspass: Fr. 10.–.
Ersatz Benutzungsausweis: Fr. 5.–.
Art. 21 Mahngebühren
Folgende Mahngebühren werden in Rechnung gestellt:
Erinnerung nach Ablauf der Leihfrist unentgeltlich,
1. Mahnung Fr. 10.– pro Medium,
2. Mahnung Fr. 10.– pro Medium,
3. Mahnung Fr. 15.– pro Medium.
Art. 22 Ersatzbeschaffung von Medien
Folgende Kosten werden bei der Ersatzbeschaffung von Medien in Rechnung gestellt:
Ersatzbeschaffung durch die Benutzerin beziehungsweise den Benutzer unentgeltlich,
Ersatzbeschaffung durch die Aargauer Kantonsbibliothek Kaufpreis plus Bearbeitungsgebühr Fr. 30.–,
Rechnungsstellung Fr. 10.–.
Art. 23 Fotokopien, Scans, Reproduktionen
Für Fotokopien gelten folgende Tarife:
Schwarzweiss-Kopie A4/A3 Fr. –.20 / Fr. –.40,
Farbkopie A4/A3 Fr. 1.– / Fr. 2.–.
Für Scanaufträge (scannen durch die Aargauer Kantonsbibliothek) werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
1–20 Seiten Fr. 8.–,
pro weitere angefangene 20 Seiten Fr. 8.–.
Professionelle Reproduktionen: Preis auf Anfrage.
Art. 24 Schliessfächer
Schliessfächer können zu folgenden Tarifen gemietet werden:
Tagesmiete unentgeltlich (Depot Fr. 1.–),
Monatsmiete (28 Tage) Fr. 5.– (plus Depot Fr. 30.–).
Art. 25 Postversand und IDS-Kurier
Für den inländischen Postversand werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Medienversand Fr. 8.– pro Paket,
Rücksendungen von Fernleihmedien aus der Aargauer Kantonsbibliothek durch Gemeindebibliotheken unentgeltlich.
Lieferservice des IDS-Kuriers (Informationsverbund Deutschschweiz) für die Bestellung von Medien aus auswärtigen Bibliotheken in die Aargauer Kantonsbibliothek: Fr. 5.– pro Medium.
6. Schlussbestimmungen
Art. 26 Gerichtsstand
Bei vertraglichen Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Aarau.
Art. 27 Inkrafttreten
Dieses Benutzungs- und Gebührenreglement tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Aarau, 18. Oktober 2016
Aargauer Kantonsbibliothek Andrea Voellmin
Vom Regierungsrat genehmigt am: 2. November 2016
2016/7-19