416.911
Grossratsbeschluss betreffend Genehmigung der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung
vom 20.11.2006 (Stand 20.11.2006)
Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,
gestützt auf Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge vom 26. April 1987,
beschliesst:
Art. 1
Der Grosse Rat genehmigt den von der Standeskommission am 14. August 2006 beschlossenen Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (BFSV).
Art. 2
Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
cGS -