2023.BVD.3746
Ergänzung Strassenentwässerung Lanzenhäusern; 420.20358; Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025; GRB vom 8. September 2021
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 439/2026 Datum RR-Sitzung: 6. Mai 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.3746 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Ergänzung Strassenentwässerung Lanzenhäusern; 420.20358; Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025; GRB vom 8. September 2021
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 825 000 (Gesamtkosten von CHF 900 000 abzüglich der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 75 000) soll in Lanzenhäusern, die Strassenentwässerung der Kantonsstrasse Nr. 232 Bern – Schwarzenburg umgebaut und ergänzt werden.
2. Rechtsgrundlage
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.
Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.
4. Massgebende Kreditsumme
Preisbasis März 2024; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
Gesamtkosten und Kosten zulasten Kanton CHF 900 000 ./. am 13. März 2025 bewilligte Projektierungskosten – CHF 75 000 Total zu bewilligende Ausgaben CHF 825 000
Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG (Ersatz Randabschlüsse und Deckbelag) CHF 100 000 Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG (Erweiterung Strassenentwässerung) CHF 725 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben gemäss Art. 34 und in CHF 725 000 analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand 26. Februar 2026) * – CHF 123 436 255 noch offene Kreditsumme CHF 156 563 745 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 825 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 155 738 745
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss
Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Angaben zu den Investitionen
6.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 900 000 800 000 100 000 0
6.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total Vorjahre 2026 2027 2028 2029 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 0.900 0.025 0.400 0.420 0.055 0 0 In der GKIP 2025 eingestellt
Das Projekt 430.20358 wird in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvorhaben Neu- und Ausbau Kantonsstrassen» geführt.
6.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung Ober- und Unterbau Kantonsstrassen 830 000 40 Jahre 20 750 Deckbelag Kantonsstrassen 50 000 12 Jahre 4 167 Landerwerb 20 000 - -
7. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen Bisher CHF 25 000 2026 CHF 400 000 2027 CHF 420 000 2028 CHF 55 000 Total CHF 900 000
7.1 Folgekosten
Keine
8. Begründung
In den vergangenen Jahren kam es bereits mehrmals zu Rohrbrüchen im Wasserversorgungsnetz von Lanzenhäusern. Die Gemeinde Schwarzenburg musste daher die Wasserleitungen sanieren. Dabei hat sie auf einem Kantonsstrassenabschnitt von 300 m die Druckwasserleitungen ersetzt.
Im Anschluss an die Sanierungsarbeiten der Gemeinde wird nun der Kanton die Entwässerung der Kantonsstrasse umbauen und ergänzen. Die Bernstrasse wird heute teilweise über den seitlichen Sickerstreifen der Strasse hinaus auf den angrenzenden Fremdparzellen entwässert. Ein Teil des Strassenabwassers wird in Einlaufschächten gefasst und durch Entwässerungsleitungen in den Böschungsbereich geführt, wo es versickert. In den kommenden Jahren werden mehrere Parzellen entlang der Kantonsstrasse überbaut, so dass diese Art der Entwässerung nicht mehr möglich sein wird. Heute können die Einlaufschächte bei Starkregenereignissen zudem nicht das gesamte Strassenabwasser aufnehmen. In den vergangenen Jahren entstanden mehrmals Schäden an angrenzenden Liegenschaften. Private Vorplätze und das Untergeschoss eines Wohnhauses wurden überschwemmt.
Die Strassenentwässerung soll daher umgebaut und vollständig an das Kanalisationsnetz der Gemeinde angeschlossen werden. Die bestehenden Einlaufschächte werden ersetzt und wo möglich ausserhalb der Fahrbahn angeordnet. Es werden spezielle Schachtabdeckungen mit besonders grossem Schluckvolumen eingesetzt. Zudem werden drei zusätzliche Einlaufschächte erstellt, damit die Strassenentwässerung auch bei Starkregenereignissen funktioniert.
Alle Einlaufschächte werden an die Regenabwasserleitung der Gemeinde angeschlossen. Aus Kapazitätsgründen kann das Strassenabwasser nur in gedrosselten Mengen ins Abwassernetz der Gemeinde eingeleitet werden. Der Durchmesser der Sammelleitung wird daher gross gewählt, um für Starkregen ausreichend Retentionsvolumen zu schaffen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion