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I 220-2024 Gerber (Reconvilier, EVP) Umsetzung der Motion 247-2019 «Neophyten und unerwünschte Pflanzen wirksam bekämpfen». Antwort des Regierungsrates

2024.RRGR.295 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 26 favr. 2025

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Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2024.RRGR.295

I 220-2024 Gerber (Reconvilier, EVP) Umsetzung der Motion 247-2019 «Neophyten und unerwünschte Pflanzen wirksam bekämpfen». Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 220-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.295

Eingereicht am: 12.09.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gerber (Reconvilier, EVP) (Sprecher/in) von W attenwyl (Tramelan, GRÜNE) Klopfenstein (Corgémont, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 196/2025 vom 26. Februar 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Umsetzung der Motion 247-2019 «Neophyten und unerwünschte Pflanzen wirksam bekämpfen»

Alle Punkte der obgenannten Motion wurden in der Junisession 2020 vom Grossen Rat angenommen, aber bis heute, vier Jahre später, hat der Motionär keine Informationen, die darauf hindeuten, dass der Regierungsrat beabsichtigt, den Willen des Parlaments umzusetzen.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Welche Massnahmen wurden seit der Überweisung der Motion in ihrem Sinne genau ergriffen?

2. Warum wurde die Motion nicht umgesetzt?

3. Wie und bis wann wird die Regierung die einzelnen Punkte der Motion umsetzen?

Antwort des Regierungsrates

Bereits in seiner Antwort auf die Motion 247-2019 «Neophyten und unerwünschte Pflanzen wirksam bekämpfen» hat der Regierungsrat darauf hingewiesen, dass das Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01) und anschliessend die Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV; SR 814.911) revidiert werden sollen. Dieser Prozess sei abzuwarten, bevor einem kantonalen Alleingang zugestimmt werde.

Mit der revidierten FrSV wurde nun per 1. September 2024 ein «Inverkehrbringungsverbot» für invasive gebietsfremde Arten (igA) eingeführt sowie die Liste mit den für den Umgang oder das Inverkehrbringen verbotenen Arten deutlich erweitert. Das Inverkehrbringungsverbot kommt einem Verbot für den Verkauf, die Anpflanzung und den Anbau von Neophyten (Punkt 1a der Motion) gleich, und die erweiterte und stetig ergänzte Liste der unter dieses Verbot fallenden Arten entspricht bezüglich igA dem Punkt 2 der Motion.

Die geforderte Bekämpfungspflicht (Forderungen 1b und 1c) ist mit dem geltenden eidgenössischen Umweltschutzgesetz nicht umsetzbar. Dieses Problem betrifft alle Kantone gleichermassen. Um diese Lücke zu schliessen wurde 2019 eine Revision des nationalen Umweltschutzgesetzes gestartet, die aufgrund von Einsprachen jedoch sistiert wurde. Im Jahr 2025 ist ein weiterer Anlauf geplant.

Damit sich der Kanton Bern effizient der Thematik der igA annehmen kann, ist auf kantonaler Ebene eine Strategie zum Umgang mit diesen Organismen nötig, die Zuständigkeiten müssen geklärt sein und es braucht Personal, dass sich – wie in den meisten anderen Kantonen auch – koordiniert dem Thema widmen kann. Momentan verfügt der Kanton Bern nur über 0.1 Vollzeitstellen für die Thematik der igA und im Budget sind keine Gelder dafür eingestellt. Bis jetzt sind deshalb nur punktuelle Massnahmen möglich, so etwa beim Tiefbauamt, das das im Rahmen seiner Ressourcen bereits seit Jahren entlang der Kantonsstrassen und im Auftrag des Bundes auch entlang der Nationalstrassen systematisch Neophyten bekämpft.

Bereits zum Zeitpunkt der Annahme der Motion hat das Amt für Landwirtschaft und Natur LANAT in Zusammenarbeit mit der Wyss Academy for Nature at the University of Bern das Projekt LANAT-7 «Masterplan igA» begonnen. Bei diesem 2022 fertiggestellten Dokument handelt es sich um eine Soll-/Ist-Analyse mit einem Vorschlag, wie der Kanton Bern in Zukunft mit igA – unter Berücksichtigung bestehender und kommender Bundesvorgaben – umgehen könnte. Es hat sich dabei eindeutig gezeigt, dass eine Verbesserung der Situation ohne zusätzliche Ressourcen nicht möglich ist.

Die Umsetzung der Motion 218-2022 «Keine Weiterverbreitung von Quagga-Muscheln», die in der Frühlingssession 2023 einstimmig angenommen wurde, gestaltete sich aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen als sehr herausfordernd für die Verwaltung.

Sowohl die Anzahl gebietsfremder Arten als auch der Anteil der invasiven gebietsfremden Arten nehmen stetig zu. Deshalb hat der Regierungsrat im November 2023 beschlossen, dass die WEU im Rahmen des Finanzplanungsprozesses 2024 die nötigen Ressourcen für den Umgang mit igA im Kanton Bern beantragen soll. Damit soll unter anderem eine «Koordinationsstelle igA» geschaffen werden. Auf diesen Antrag und die absolute Notwendigkeit dieser Stellen wurde bereits in der Frühjahressession 2024 hingewiesen, als das Parlament die Motion 241- 2023 «Bekämpfung der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax)», welche ebenfalls zu den igA gehört, fast einstimmig angenommen hat.

Von den 1.5 vom Regierungsrat beantragten Stellen hat der Grosse Rat in der Wintersession 2024 nur 0.5 bewilligt. In welcher Form und mit welchen Aufgaben die Koordinationsstelle unter dieser Voraussetzung geschaffen werden kann, ist noch nicht klar. Bis auf weiteres können deshalb auch keine Aussagen zur weiteren Umsetzung der Motion 241-2023 gemacht werden.

Verteiler ‒ Grosser Rat