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Jahresrechnung 2024 der Universität Bern. Genehmigung

2025.BKD.1365 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 11 zercl. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-be/regierungsrat/2025-bkd-1365/de/jahresrechnung-2024-der-universitat-bern-genehmigung

Consultà ils 4 sett. 2026

  1. Documents
  2. Bern
  3. Cussegl guvernativ dal chantun Berna
Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.BKD.1365

Jahresrechnung 2024 der Universität Bern. Genehmigung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 636/2025 Datum RR-Sitzung: 11. Juni 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.1365 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Jahresrechnung 2024 der Universität Bern. Genehmigung

Erwägungen

1. Gegenstand

Die Universität wird seit dem 1. Januar 2013 über das Beitragssystem finanziert. Die Jahresrechnung der Universität bildet Teil ihres Geschäftsberichts und wird vom Regierungsrat genehmigt.

2. Rechtsgrundlagen

  • Art. 60 Abs. 1, Art. 62a und Art. 62c des Gesetzes vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11)

  • Art. 126 der Verordnung vom 12. September 2012 über die Universität (UniV; BSG 436.111.1)

3. Empfehlung Finanzkontrolle

Die Jahresrechnung der Universität Bern wurde von der Finanzkontrolle des Kantons Bern geprüft und zur Genehmigung empfohlen.

4. Beschluss

Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die vorstehenden Ausführungen die Jahresrechnung 2024 der Universität Bern.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Beilagen ‒ Jahresrechnung 2024 der Universität Bern (Auszug aus dem Jahresbericht der Uni Bern, S. 29-54)

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Verordnung über die Universität, Art. 126 — gelesen in der Fassung vom 1. August 2024; der Erlass wurde am 1. Januar 2026 erneut konsolidiert.