2025.BKD.5638
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB), Volksschule und schulergänzende Angebote (PG 4481000001). Nachkredit 2025
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1104/2025 Datum RR-Sitzung: 22. Oktober 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.5638 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB), Volksschule und schulergänzende Angebote (PG 4481000001); Nachkredit 2025
Erwägungen
1. Gegenstand
Nachkredit 2025 von CHF 116’100’000 in der Produktgruppe 4481000001 Volksschule und schulergänzende Angebote. Es handelt sich um eine Kreditüberschreitung bzw. nachkreditpflichtige Abweichung ohne Entscheidungsspielraum (Art. 11 Abs. 1 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 [FHG; BSG 620.0]). Kreditüberschreitungen werden durch den Regierungsrat bewilligt und der Finanzkommission zur Kenntnis gebracht. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat vorliegend einen Nachkredit (Art. 9 FHG), damit das Geschäft – gemäss Rücksprache mit der Finanzkommission – dem Grossen Rat in der Wintersession 2025 vorgelegt werden kann.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 9 und 11 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 9 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Art. 24 f. des Gesetzes vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1) ‒ Art. 5, 17 und 21a ff. des Volksschulgesetzes vom 19.03.1992 (VSG; BSG 432.210)
3. Kreditsumme und Produktgruppe
3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung
Der Budgetsaldo der Erfolgsrechnung wird voraussichtlich um rund CHF 116.1 Mio. überschritten. Auf die Investitionsrechnung hat die Budgetüberschreitung keine Auswirkung.
Produktgruppe Nr. 4481000001, Volkschule und schulergänzende Angebote Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2025 1’274’295’248.71
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung IST 2025 1’383’995’248.71
Reserve 2025 (0.5% Saldo Budget Produktgruppe) 6’400’000.00
Nachkredit 2025 116’100’000.00
3.2 Produktgruppe(n), in der/denen die Kompensation vorgesehen ist
Der Nachkredit kann nicht innerhalb der Bildungs- und Kulturdirektion kompensiert werden.
4. Auswirkungen auf die Leistungen
Es gibt keine Auswirkungen auf das Erreichen der Leistungsziele.
5. Begründung
Das Gesamtergebnis der Produktgruppe PG 4481000001, Volksschule und schulergänzende Angebote, fällt im Vergleich zum Budget um voraussichtlich rund CHF 116.1 Mio. schlechter aus, was einer prozentualen Abweichung von rund 9.1% entspricht. Aufgrund des ausstehenden Jahresabschlusses und möglichen Abweichungen wird eine Reserve von 0.5% (CHF 6.40 Mio.) auf dem Saldo der Produktgruppe eingerechnet.
In CHF Budget Erwartete Rech- Erwartete Abweinung chung
Betrieblicher Aufwand 1’895’115’576.68 2’086’815’576.68 -191'700’000.00
30 Personalaufwand 1’541’887’462.17 1’617’887’462.17 -76’000’000.00
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 8’117’177.59 11’117’177.59 -3’000’000.00
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 34’299.89 34’299.89 0.00
35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen
36 Transferaufwand 329’749’655.03 439’749’655.03 -110’000’000.00
37 Durchlaufende Beiträge
39 Interne Verrechnungen 15’326’982.00 18’026’982.00 -2’700’000.00
Betrieblicher Ertrag -620’815’727.98 -702’815’727.98 82’000’000.00
40 Fiskalertrag 00.00 0.00 0.00
41 Regalien und Konzessionen 00.00 0.00 0.00
42 Entgelte -777’026.01 -777’026.01 0.00
43 Verschiedene Erträge 00.00 0.00 0.00
45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierung 00.00 0.00 0.00
46 Transferertrag -617’447’962.97 -699’447’962.97 82’000’000.00
47 Durchlaufende Beiträge 0.00 0.00 0.00
49 Interne Verrechnungen -2’590’739.00 -2’590’739.00 0.00
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 1'274'299’848.70 1’383’999’848.70 -109’700’000.00
34 Finanzaufwand 21’400.00 21’400.00 0.00
44 Finanzertrag -25’999.99 -25’999.99 0.00
Ergebnis aus Finanzierung -4’599.99 -4’599.99 0.00
Operatives Ergebnis 1'274’295'248.71 1’383’995’248.71 -109'700'000.00
38 Ausserordentlicher Aufwand 00.00 00.00 0.00
48 Ausserordentlicher Ertrag 00.00 00.00 0.00
Ausserordentliches Ergebnis 0.00 0.00 0.00
Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung 1'274'295’248.71 1’383’995’248.71 -109'700’000.00
Kommentierung:
Sachgruppe 30 (Personalaufwand, CHF 76 Mio.)
Im Schuljahr 2025/26 ist es im Bereich des Regelunterrichts zu 70 Klasseneröffnungen gekommen. Die Klasseneröffnungen konnten im Planungsprozess aufgrund der restriktiven Budgetplanung nicht berücksichtigt werden. Die Budgetabweichung im Zusammenhang mit den Klasseneröffnungen beträgt rund CHF 18 Mio. Weitere Personalkosten in der Höhe von rund CHF 24 Mio. sind auf zusätzliche Unterstützungslektionen sowie auf höhere Stellvertretungskosten zurückzuführen.
Besonders ins Gewicht fällt zum einen der Fachkräftemangel, der die Belastbarkeit der Volksschule zunehmend herausfordert – ein Phänomen, das auch in anderen Kantonen zu beobachten ist. Der Mangel an adäquat ausgebildetem Lehrpersonal machte es notwendig, zusätzliche Unterstützungslektionen zu sprechen. Zum anderen sind aufgrund der Zunahme der Anstellungen auch eine höhere Anzahl Krankheitsfälle und entsprechend anfallende Aufwendungen zu verzeichnen.
Parallel zur demografischen Entwicklung stellt die zunehmende gesellschaftliche Heterogenität die Schulen vor die Herausforderung, Lernumgebungen so zu gestalten, dass unterschiedliche Lernstände und Potenziale adäquat berücksichtigt werden können. Dies erfordert den gezielten Einsatz von einfachen sonderpädagogischen Massnahmen. Der daraus resultierende Bedarf an Fachpersonal in den Bereichen Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotorik wird durch den bestehenden Fachkräftemangel zusätzlich verschärft. Für die einfachen sonderpädagogischen Massnahmen ergibt sich voraussichtlich eine Budgetabweichung in der Höhe von rund CHF 14 Mio. Die Budgetabweichung ist auf die planerischen Kürzungen resp. die nicht ausreichend aufgenommen Budgetmittel im Rahmen der Planung zurückzuführen.
Für Schülerinnen und Schüler im besonderen Volkschulangebot (Schülerinnen und Schüler mit «verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen») gelten die Bestimmungen ab Artikel 21a VSG. Der Unterricht findet entweder integrativ in einer Regelklasse oder separativ in einer besonderen Volksschule statt. Im Bereich der verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen ergibt sich voraussichtlich eine Budgetabweichung von rund CHF 20 Mio. Die aktuelle Budgetabweichung ist auf fehlende Budgetmittel zurückzuführen.
Sachgruppe 31 (Sachaufwand, CHF 3.0 Mio.)
Im Planungsprozess im Jahre 2015 fand im AKVB eine budgettechnische Kürzung im Umfang von CHF 2 Mio. statt (für die Planjahre 2016 ff). In der Folge verzeichnete das AKVB wiederholt Budgetüberschreitungen in der Sachgruppe 31. Zudem führte die laufende Entwicklung der Digitalisierung, für welche in den vorhergehenden Jahren keine zusätzlichen finanziellen Mittel eingestellt werden konnten, zu höheren Ausgaben (rund CHF 1 Mio.).
Sachgruppe 36 (Transferaufwand, CHF 110 Mio.)
Die Budgetabweichung beim Transferaufwand ist hauptsächlich – wie bereits im Kalenderjahr 2024 – durch die Mehrkosten im Bereich des besonderen Volksschulangebots zurückzuführen. Ab dem Kalenderjahr 2022 ist es in den besonderen Volksschulen zu 185 Klasseneröffnungen gekommen. Die Mehrkosten in Bezug auf die Klasseneröffnungen belaufen sich auf rund CHF 96 Mio. In der derselben Zeitperiode wurden nur zusätzliche Budgetmittel in der Höhe von CHF 19 Mio. aufgenommen. Daraus ergibt sich eine Differenz von CHF 77 Mio. In den Kalenderjahren 2022 und 2023 konnten die Klasseneröffnungen jeweils mit den nicht ausgeschöpften Budgetmitteln kompensiert werden (z.B. Budgetmittel im Zusammenhang mit der Ukrainekrise).
Die BKD konnte mit den zusätzlich eröffneten Klassen im besonderen Volksschulangebot die bedarfsgerechte Beschulung sicherstellen und das Recht auf eine angemessene Bildung gewährleisten. Mit der Erarbeitung der Strategie zur Angebotsplanung wurden Massnahmen zur Stabilisierung eingeleitet. Mit der Orientierung an der schweizerischen Durchschnittsquote bezüglich des Anteils von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen geht die BKD davon aus, dass der Nachholbedarf weitgehend abgeschlossen ist.
In begründeten Fällen wird das AKVB im Kalenderjahr 2025 voraussichtlich zusätzliche Leistungen von rund CHF 8 Mio. zu den ordentlichen Infrastruktur- und Betriebskostenpauschalen leisten, damit der Bildungsauftrag sichergestellt werden kann. Die Kostenstruktur der Institutionen ist historisch gewachsen. Die BKD ist daran, die Kostenstrukturen der besonderen Volksschulen sorgfältig zu analysieren. Eine Budgetierung dieser ausserordentlichen Zahlungen ist nicht erfolgt.
Im Produkt Schulergänzende Angebote sind die Bereiche Ferienbetreuung, Schulsozialarbeit, Gesundheitsförderung und Tagesschulen zusammengefasst. In diesen Bereichen kommt es voraussichtlich gegenüber dem Budget zu Mehrkosten in der Höhe von gesamthaft CHF 12.5 Mio. Die Zunahme lässt sich durch die steigende Nachfrage nach Betreuungs- und Unterstützungsangeboten erklären. Gründe dafür sind insbesondere gesellschaftliche Entwicklungen wie die zunehmende Erwerbstätigkeit beider Elternteile, veränderte Familienstrukturen sowie ein wachsender Bedarf an niederschwelliger Unterstützung für Kinder und Jugendliche. Das bedeutet insbesondere, dass die frühe Prävention und Begleitung durch Fachpersonen, etwa in der Schulsozialarbeit, zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die zusätzlichen Aufwendungen spiegeln damit die wachsenden Erwartungen und Bedürfnisse der Gesellschaft an ein umfassendes Bildungs- und Betreuungsangebot wider.
Weiter fallen bei den Beiträgen an Privatschulen sowie Transportkosten voraussichtlich Mehrkosten von rund CHF 3 Mio. an.
Im Rahmen des Transfers der besonderen Volkschulen von der GSI zur BKD wurden die altrechtlichen Investitionsbeiträge per 01.01.2022 übertragen. Es handelt sich hierbei um nicht abgeschlossen Investitionsbeiträge, welche bei der GSI in der Investitionsrechnung geführt wurden. Gestützt auf Art. T4-4 der Änderung des VSG vom 10.06.2021 sind altrechtliche Investitionsbeiträge für die Liegenschaften rückerstattungspflichtig. Die Christophorus Schule Bern hat ein Gesuch auf Befreiung der Rückerstattungspflicht eingereicht. Ein Härtefall wird nur dann angenommen, wenn aus den Umständen insgesamt zu schliessen ist, dass die Rückzahlung finanziell für eine versorgungsnotwendige Einrichtung nicht tragbar ist. Gestützt auf die Beur teilung aufgrund der definitiven Jahresrechnungen 2023 und 2024 entsteht ein Ungleichgewicht der Erträge aus der Infrastrukturpauschale im Verhältnis zur Rückerstattungssumme bei der betreffenden Schule. Gemäss Abschlussbilanz per 31. Dezember 2024 beträgt das Gesamtvermögen der Christophorus-Schule CHF 13.3 Mio. Das frei verfügbare Organisationskapital (ohne zweckgebundene
Fonds) wird mit CHF 0.6 Mio. ausgewiesen. Die ausgewiesene Eigenkapitalquote1 beträgt 4.5 Prozent. Dies ist als sehr niedrig zu beurteilen. Aufgrund dieser Ausgangslage und der Systemrelevanz dieser Institution, geht das AKVB davon aus, dass die Investition nicht mehr als werterhaltend einzustufen ist und folglich im Rahmen der Überprüfung der Investitionen voraussichtlich eine erfolgswirksame Wertberichtigung in der Höhe von CHF 8.8 Mio. erforderlich sein wird. Der abschliessende Entscheid des Regierungsrates über diese Wertberichtigung steht noch aus.
Sachgruppe 39 (interne Verrechnung, CHF 2.7 Mio.)
Die Budgetabweichung ist auf die kantonalen besonderen Volksschulen zurückzuführen. Die in der SG 36 aufgeführten Begründungen in Zusammenhang mit den besonderen Volksschulen treffen auch hier zu.
Sachgruppe 46 (Transferertrag, CHF 82 Mio.)
Die voraussichtlichen Mehrerträge beim Transferertrag resultieren zum einen aus den höheren Rückerstattungen aus dem Lastenausgleich Soziales (CHF 55 Mio.) und zum anderen aus jenen aus dem Lastenausgleich Gehälter Lehrpersonen (CHF 27 Mio.).
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat
Die Eigenkapitalquote ist eine wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl. Sie gibt das Verhältnis in Prozent zwischen dem Eig enkapital eines Vereins und dessen Gesamtkapital wieder.