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Bern, Fellerstrasse 11, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmassnahmen, Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt kantonalen Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen

2025.BVD.4778 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 3 dec. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-be/regierungsrat/2025-bvd-4778/de/bern-fellerstrasse-11-instandsetzungs-und-instandhaltungsmassnahmen-ausfuhrungsbeschluss-zum-rahmenkredit-2025-2028-fur-den-baulichen-unterhalt-kantonalen-liegenschaften-und-betriebsspezifische-anpassungen

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2025.BVD.4778

Bern, Fellerstrasse 11, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmassnahmen, Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt kantonalen Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1334/2025 Datum RR-Sitzung: 3. Dezember 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.4778 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Bern, Fellerstrasse 11, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmassnahmen, Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2025-2028 für den baulichen Unterhalt kantonalen Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen

Erwägungen

1. Gegenstand

Seit dem Jahr 2006 ist die Hochschule der Künste HKB der Berner Fachhochschule BFH auf dem Areal der Fellerstrasse in Bern untergebracht. Die Beleuchtung und die Kälteanlage im Hauptgebäude Fellerstrasse 11 müssen ersetzt werden. Zudem müssen die Sprinkleranlage revidiert und die nicht mehr verwendete Kommunikationsverkabelung zurückgebaut werden.

Bei den beantragten Ausgaben von CHF 3 550 000 (Gesamtkosten von CHF 3 780 000 abzüglich der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 230 000) handelt es sich um Unterhaltsmassnahmen, die aus dem Rahmenkredit 2025-2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften finanziert werden.

Die Unterhaltsmassnahmen sind unabhängig vom Zusatzkredit zum Ausführungskredit für die «Raumrochaden mit Ergänzungspavillon», der dem Regierungsrat aus Transparenzgründen gleichzeitig unterbreitet wird (2025.BVD.5028).

2. Rechtsgrundlagen

‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Grossratsbeschluss vom 6. März 2024 «Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen» (2023.BVD.1098)

3. Massgebende Kreditsumme; Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Preisstand 1. April 2025, Baupreisindex Espace Mittelland, 143.5 Punkte (Basis: Oktober 1998 = 100 Punkte)

Gesamtkosten CHF 3 780 000 bestehend aus

‒ Ersatz Beleuchtung CHF 2 550 000 ‒ Ersatz Kälteanlage CHF 980 000

‒ Revision/Mängelbehebung Sprinkleranlage CHF 185 000 ‒ Rückbau best. UKV-Verkabelung CHF 65 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 3 780 000 abzüglich am 15. April 2024 bewilligte Projektierungskosten (inkl. Zusatzkredite vom 14. Juli und – CHF 230 000 24. September 2025) Zu bewilligender Ausführungsbeschluss CHF 3 550 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG zulasten des «Rahmenkredits 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen». Die Projektierungskosten gingen noch zu Lasten des Rahmenkredits 2021-2024.

Gemäss Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 6. März 2024 sind Unterhaltsprojekte mit einem Kostenvolumen von maximal CHF 5 Mio. aus diesem Rahmenkredit zu finanzieren und gemäss Ziffer 6 ist der Regierungsrat zuständig für Ablösung von Ausgaben ab CHF 2 Mio. bis CHF 5 Mio.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Immobilienmanagement

Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:

Konto Bezeichnung Jahr 314400000 Baulicher, betrieblicher Unterhalt Hochbauten (VV) 2026 CHF 99 000 504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften 2024 CHF 71 000 504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften 2025 CHF 159 000 504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften 2026 CHF 3 451 000 Total CHF 3 780 000

5. Stand des Rahmenkredits «Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen»

Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 324 000 000 bereits beansprucht (Stand: 15. Oktober 2025)* – CHF 65 493 421 Nicht verpflichtete Rahmenkreditsumme CHF 258 506 579 aus abgerechneten Projekten freigewordene Mittel CHF 218 606 Total noch offene Kreditsumme CHF 258 725 185 Investitionsbetrag gemäss vorliegendem Beschluss – CHF 3 550 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 255 175 185

* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.

6. Angaben zu den Investitionen

6.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 3 681 000 368 100 3 312 900 0

6.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total 2025 2026 2027 2028 2029 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 3.681 0.23 3.451 In der GKIP 2023 eingestellt

Das Projekt ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «JUP; Unterhalt Kantonsliegenschaften» aufgeführt.

6.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung Unterricht Bildung Forschung, Gebäude (Üb- 3 681 000 25 147 240 riges Gebäude)

Die zu ersetzenden Bauteile verursachen einen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand in der Höhe von CHF 5 600 aufgrund eines vorzeitigen Beleuchtungsersatzes im Herren WC im UG.

6.4 Weitere Folgekosten

Die baulichen Massnahmen haben keine Auswirkungen auf die Personalkosten und sie verursachen auch keine direkten Folgekosten.

7. Begründung

7.1 Ausgangslage

Das in den Jahren 1958/59 durch den Architekten Henry Daxelhofer erbaute ehemalige Fabrikgebäude der Textilfirma Schild AG an der Fellerstrasse 11 und das danebenliegende Kesselhaus mit Turm und Hochkamin der alten Fabrik an der Fellerstrasse 11a befinden sich im kantonalen Eigentum. Die Gebäude sind im Bauinventar der Stadt Bern als schützenswert eingestuft.

Im Jahr 2001 hatte der Kanton Bern die Liegenschaft erworben. Die Anlage wurde ab 2004 saniert und für die heutige Nutzung durch die Hochschule der Künste Bern HKB umgebaut. Seit 2006 befinden sich die Fachbereiche Gestaltung und Kunst sowie Konservierung und Restaurierung, die Forschung, Weiterbildung und Dienstleistungen sowie die Direktion und Verwaltung in diesem Gebäude. Dem Standort Fellerstrasse 11 zugehörig ist ebenfalls die Schwabstrasse 10 in der Nachbarschaft.

Beide Standorte werden als Hauptstandort für die visuellen Künste der HKB auch nach dem Bezug des Campus Bern der BFH langfristig weitergeführt.

Einige Bauteile haben das Ende der Lebensdauer erreicht und müssen zur Aufrechterhaltung des Betriebs ersetzt und wieder auf den neusten Stand gebracht sowie der Leuchtmittelersatz wieder sichergestellt werden. Namentlich betreffen die Massnahmen den Ersatz der Beleuchtung und der Kälteanlage, die Revision der Sprinkleranlage und den Rückbau nicht mehr verwendeter UKV-Verkabelungen. Der Beleuchtungsersatz entspricht der Kantonalen Zielvereinbarung (KZV) und erfüllt die Vorgaben des kantonalen Energiegesetz. Mit der Ertüchtigung der Beleuchtung durch den Einsatz von effizienten LED- Leuchten mit Steuerung, ist eine Energieeinsparung von rund 60-70 % möglich. Zusätzlich wird für den Beleuchtungsersatz beim Förderprogramm des Bundesamts für Energie «Pro- Kilowatt» ein Gesuch für Förderbeiträge eingereicht.

Die Unterhaltsmassnahmen sollen über den Rahmenkredit für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften finanziert werden. Die Umsetzung ist im Jahr 2026 vorgesehen.

7.2 Projektbeschrieb

7.2.1 Ersatz Beleuchtung

Die bestehende Beleuchtung im Hauptgebäude mit konventionellen Leuchtstofflampen hat das Ende der Lebensdauer erreicht. Zudem wurde der Verkauf von Leuchtstofflampen per 2023 verboten. Ein Ersatz der Beleuchtung auf den aktuellen Stand der Technik (LED) ist daher zwingend notwendig. Gleichzeitig mit dem Beleuchtungsersatz werden die Elektroinstallationen angepasst, die Notbeleuchtung ersetzt und ein neues Steuerungssystem für die Beleuchtung und Beschattung installiert. Der Beleuchtungsersatz wurde 2024-2025 projektiert und das Sanierungskonzept mit der Wiederverwendung der bestehenden Leuchtenschienen liegt vor.

7.2.2 Ersatz Kälteanlage

Die aus dem Jahr 2005 stammende Kältemaschine ist bereits 20 Jahre in Betrieb und muss ersetzt werden. Dieses bestehende Kältemaschinensystem hat keine Wärmerückgewinnung und der Standort der heutigen Kältemaschine ist sehr unglücklich gewählt, sie befindet sich hinter den Lüftungsanlagen. Ein 2023 erstelltes und 2025 überarbeitetes Konzept für den Ersatz der Kältemaschine mit einer Wärmerückgewinnung, einem Heizungsspeicher sowie den Anschlüssen der Nachwärmer der Lüftungsanlagen liegt vor.

7.2.3 Revision/Mängelbehebung Sprinkleranlage

Die Generalüberholung der Sprinkleranlage wird nach 20 Jahren Betrieb fällig und ist im Jahr 2026 auszuführen. Am 10.08.2023 wurde, wie durch die GVB im Brandschutzmerkblatt Sprinkleranlagen, Ausgabe 12/2018 gefordert, eine Folgeinspektion durchgeführt. Die Beurteilung basiert auf den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Vorschriften und zum Zeitpunkt der Folgeinspektion feststellbaren Tatsachen. Die Umsetzung erfolgt in zwei Phasen. Nach der Revision (erste Phase) wird in einer zweiten Phase die Mängelbehebung durchgeführt. Die Mängel wurden bereits in einem Bericht festgehalten und werden nach Fertigstellung des Vollschutzes durch die Brandmeldeanlage umgesetzt.

7.2.4 Rückbau bestehende UKV-Verkabelung

Im Jahr 2024 wurden die universellen Kommunikations-Anlagen (Access-Points) im ganzen Gebäude modernisiert. Nach der IT-Migration müssen die alten UKV-Installationen rückgebaut werden. Die Massnahmen beinhalten das Entfernen der alten Kabel, UKV-Dosen und Switchs sowie die Instandstellung des Gebäudehauptverteilers IT.

7.3 Alternativen und Folgen eines Verzichts

Sollte der Regierungsrat dem Verpflichtungskredit für die Ausführung nicht zustimmen, kann der Werterhalt des Gebäudes sowie der Betrieb der Hochschule der Künste Bern nicht mehr gewährleistet werden.

7.3.1 Weitere Massnahmen auf dem Areal

Ab Januar 2026 starten an der Fellerstrasse die Arbeiten für das vom Grossen Rat am 14. März 2023 genehmigte Projekt «Raumrochaden mit Ergänzungspavillon» (2020.BVD.8453). Dieses Projekt hat aus verschiedenen Gründen Verzögerungen erlitten (Priorisierung, Baubewilligung, Auflagen usw.). Unterhaltsarbeiten werden immer dann bei Bauprojekten mitbeantragt, wenn zum Zeitpunkt der Projektierung ein zeitlicher und/oder sachlicher Zusammenhang besteht. Beides war vorliegend nicht der Fall.

Zum Zeitpunkt des Starts des Bauprojekts im Jahr 2019 waren die nun nötigen Unterhaltsmassnahmen im Hauptgebäude noch nicht bekannt und konnten somit nicht gleichzeitig geplant und beantragt werden. Zudem ist das Projekt «Raumrochaden mit Ergänzungspavillon» zur Deckung des Raumbedarfs der HKB notwendig, die Unterhaltsmassnahmen dagegen aus Gründen der Betriebssicherheit und des Werterhalts.

Die ersten Arbeiten beim Projekt «Raumrochaden und Ergänzungspavillon» betreffen die Abbruch- und Umbauarbeiten am Kesselhaus/Velounterstände sowie den Aushub und den Neubau des Ergänzungspavillons und berühren das Hauptgebäude an der Fellerstrasse 11 nicht. Die Arbeiten im Hauptgebäude (Raumrochaden) sind für Januar bis August 2027 geplant. Die vorliegend geplanten Unterhaltsarbeiten müssen dagegen bereits im Jahr 2026 umgesetzt werden. Die beiden Projekte sind voneinander unabhängig und bedingen sich gegenseitig nicht.

Zum Ausführungskredit «Raumrochaden mit Ergänzungspavillon» wird ein Zusatzkredit notw endig (2025.BVD.4778). Aus Transparenzgründen wird dieser dem Regierungsrat gleichzeitig mit dem vorliegenden Geschäft vorgelegt.

7.4 Termine

Planung und Projektierung bis Ende 2025 Realisierung 2026

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion